Radschutzstreifen Urdenbacher Allee - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.
Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.
Aus „Anfrage“
1. Wieso wurde an der Urdenbacher Allee in beiden Richtungen ein Radschutzstreifen ohne Sicherheitsabstand zum Parkplatz-Streifen markiert, der komplett innerhalb der unfallträchtigen Dooring-Zone liegt, und wurde in den letzten Wochen sogar noch erneuert?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Die Fahrspuren der Urdenbacher Allee sind von der Koblenzer Straße bis zur Bushaltestelle „ D-Benrath, Krankenhaus " in der Mitte durch Grünflächen mit Bordsteinkanten getrennt. Die in beiden Fahrtrichtungen eingerichteten Parkplatz-Streifen sind aufgrund des Krankenhauses in unmittelbarer Umgebung stark frequentiert. Des Weiteren ist ein schmaler Schutzstreifen für Radfahrende in der Dooring-Zone markiert. Häufig parken PKW teilweise noch auf dem Radschutzstreifen, vor allem breite PKW/SUV, oder wenn Beifahrer rechts noch aussteigen wollen. Dadurch ist der Radschutzstreifen noch schmaler. Die verbleibende Fahrbahnbreite zwischen der gestrichelten Linie des Schutzstreifens und der Bordsteinkante links beträgt zwischen 3 m und 3,30 m. Sogenannte Dooring-Unfälle, bei denen Autofahrende die Autotür öffnen, und damit einen Zusammenstoß mit Radfahrenden verursachen, sind laut Polizeibericht eine häufige Ursache für teils schwere Unfälle. Radfahrende, die in der Dooring-Zone fahren, bekommen bei Gericht eine Mitschuld an den Unfällen, da sie den notwendigen Sicherheits-Abstand zu den parkenden Fahrzeugen nicht eingehalten haben. Das bedeutet, Radfahrende, die keine Dooring-Unfälle riskieren und keine Mitschuld zugesprochen bekommen wollen, müssen links vom Schutzstreifen fahren. Die verbleibende Fahrbahnbreite ist für den Kfz-Verkehr dann deutlich zu schmal zum Überholen. Ein Fahrrad, das mit ca. 1 m Abstand zu den parkenden Autos, also knapp außerhalb der Dooring-Zone, fährt, kann dann nicht mehr mit dem erforderlichen Sicherheits-Abstand von 1,50 m überholt werden. Da die Autofahrenden dies dennoch regelmäßig machen bzw. die Radfahrenden durch Hupen nötigen, ist ein Überholverbot für zweispurige Fahrzeuge an diesem Abschnitt zwingend geboten.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 3. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Wo passiert das?
Urdenbacher Allee – Straßenverlauf zur Orientierung
Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.
- Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche
Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.
Vorgang · BV9/062/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Weitere Unterlage
Antwort · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 7.5
Bezirksvertretung 9. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/062/2026