Anfrage Aktenzeichen BV9/062/2026

Radschutzstreifen Urdenbacher Allee - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Urdenbacher Allee · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 3. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus „Anfrage“

1. Wieso wurde an der Urdenbacher Allee in beiden Richtungen ein Radschutzstreifen ohne Sicherheitsabstand zum Parkplatz-Streifen markiert, der komplett innerhalb der unfallträchtigen Dooring-Zone liegt, und wurde in den letzten Wochen sogar noch erneuert?

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Die Fahrspuren der Urdenbacher Allee sind von der Koblenzer Straße bis zur Bushaltestelle „ D-Benrath, Krankenhaus " in der Mitte durch Grünflächen mit Bordsteinkanten getrennt. Die in beiden Fahrtrichtungen eingerichteten Parkplatz-Streifen sind aufgrund des Krankenhauses in unmittelbarer Umgebung stark frequentiert. Des Weiteren ist ein schmaler Schutzstreifen für Radfahrende in der Dooring-Zone markiert. Häufig parken PKW teilweise noch auf dem Radschutzstreifen, vor allem breite PKW/SUV, oder wenn Beifahrer rechts noch aussteigen wollen. Dadurch ist der Radschutzstreifen noch schmaler. Die verbleibende Fahrbahnbreite zwischen der gestrichelten Linie des Schutzstreifens und der Bordsteinkante links beträgt zwischen 3 m und 3,30 m. Sogenannte Dooring-Unfälle, bei denen Autofahrende die Autotür öffnen, und damit einen Zusammenstoß mit Radfahrenden verursachen, sind laut Polizeibericht eine häufige Ursache für teils schwere Unfälle. Radfahrende, die in der Dooring-Zone fahren, bekommen bei Gericht eine Mitschuld an den Unfällen, da sie den notwendigen Sicherheits-Abstand zu den parkenden Fahrzeugen nicht eingehalten haben. Das bedeutet, Radfahrende, die keine Dooring-Unfälle riskieren und keine Mitschuld zugesprochen bekommen wollen, müssen links vom Schutzstreifen fahren. Die verbleibende Fahrbahnbreite ist für den Kfz-Verkehr dann deutlich zu schmal zum Überholen. Ein Fahrrad, das mit ca. 1 m Abstand zu den parkenden Autos, also knapp außerhalb der Dooring-Zone, fährt, kann dann nicht mehr mit dem erforderlichen Sicherheits-Abstand von 1,50 m überholt werden. Da die Autofahrenden dies dennoch regelmäßig machen bzw. die Radfahrenden durch Hupen nötigen, ist ein Überholverbot für zweispurige Fahrzeuge an diesem Abschnitt zwingend geboten.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 3. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Urdenbacher Allee – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · BV9/062/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Antwort · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 7.5

    Bezirksvertretung 9. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV9/062/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 03.03.2026 Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in der Bezirksvertretung 9 An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirkes 9 Frau Schwanke Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 13.03.2026 Betrifft: Radschutzstreifen Urdenbacher Allee - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Anfrage: 1. Wieso wurde an der Urdenbacher Allee in beiden Richtungen ein Radschutzstreifen ohne Sicherheitsabstand zum Parkplatz-Streifen markiert, der komplett innerhalb der unfallträchtigen Dooring-Zone liegt, und wurde in den letzten Wochen sogar noch erneuert? 2. Sollen die Radfahrenden innerhalb der Dooring-Zone fahren, und sich damit der Gefahr eines Dooring Unfalls, sowie bei einem Unfall einer Mitschuld am Unfall, aussetzen? 3. Sollen die Radfahrenden innerhalb der Dooring-Zone fahren, und sich damit der Gefahr eines Dooring Unfalls, sowie bei einem Unfall einer Mitschuld am Unfall, aussetzen? Begründung: Die Fahrspuren der Urdenbacher Allee sind von der Koblenzer Straße bis zur Bushaltestelle „ D-Benrath, Krankenhaus " in der Mitte durch Grünflächen mit Bordsteinkanten getrennt. Die in beiden Fahrtrichtungen eingerichteten Parkplatz-Streifen sind aufgrund des Krankenhauses in unmittelbarer Umgebung stark frequentiert. Des Weiteren ist ein schmaler Schutzstreifen für Radfahrende in der Dooring-Zone markiert. Häufig parken PKW teilweise noch auf dem Radschutzstreifen, vor allem breite PKW/SUV, oder wenn Beifahrer rechts noch aussteigen wollen. Dadurch ist der Radschutzstreifen noch schmaler. Die verbleibende Fahrbahnbreite zwischen der gestrichelten Linie des Schutzstreifens und der Bordsteinkante links beträgt zwischen 3 m und 3,30 m. Sogenannte Dooring-Unfälle, bei denen Autofahrende die Autotür öffnen, und Seite 2 damit einen Zusammenstoß mit Radfahrenden verursachen, sind laut Polizeibericht eine häufige Ursache für teils schwere Unfälle. Radfahrende, die in der Dooring-Zone fahren, bekommen bei Gericht eine Mitschuld an den Unfällen, da sie den notwendigen Sicherheits-Abstand zu den parkenden Fahrzeugen nicht eingehalten haben. Das bedeutet, Radfahrende, die keine Dooring-Unfälle riskieren und keine Mitschuld zugesprochen bekommen wollen, müssen links vom Schutzstreifen fahren. Die verbleibende Fahrbahnbreite ist für den Kfz-Verkehr dann deutlich zu schmal zum Überholen. Ein Fahrrad, das mit ca. 1 m Abstand zu den parkenden Autos, also knapp außerhalb der Dooring-Zone, fährt, kann dann nicht mehr mit dem erforderlichen Sicherheits-Abstand von 1,50 m überholt werden. Da die Autofahrenden dies dennoch regelmäßig machen bzw. die Radfahrenden durch Hupen nötigen, ist ein Überholverbot für zweispurige Fahrzeuge an diesem Abschnitt zwingend geboten. Foto 1: Urdenbacher Allee Richtung Urdenbach, auf Höhe der Bushaltestelle Benrath Krankenhaus, die Fahrbahn ist nur ca. 3-3,30m breit (rote Linie) Foto 2: Urdenbacher Allee Richtung Urdenbach, auf Höhe der Bushaltestelle Benrath Krankenhaus, Beispiel für Dooring-Gefahr Seite 3
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TOP 7.5 BV9/062/2026 Sitzung der BV 9 am 13.03.2026 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Radschutzstreifen Urdenbacher Allee Frage 1: Wieso wurde an der Urdenbacher Allee in beiden Richtungen ein Radschutzstreifen ohne Sicherheitsabstand zum Parkplatz-Streifen markiert, der komplett innerhalb der unfallträchtigen Dooring-Zone liegt, und wurde in den letzten Wochen sogar noch erneuert? Antwort zur Frage 1: Grundsätzlich werden Markierungen im Bestand instandgesetzt, wie es auch hier erfolgt ist. Die Veränderung bestehender Markierungen bedarf immer einer Neuplanung, bei der die aktuell gültigen Regelwerke Anwendung finden. Um neben den Parkständen einen Sicherheitstrennstreifen und einen Schutzstreifen zu markieren sowie eine ausreichende Restfahrbahnbreite zur Verfügung zu haben wären ein Straßenquerschnitt von mindestens 6,50 m nötig. Dies ist mit einem Querschnitt von etwa 6,00 m hier nicht gegeben. Frage 2: Sollen die Radfahrenden innerhalb der Dooring-Zone fahren, und sich damit der Gefahr eines Dooring Unfalls, sowie bei einem Unfall einer Mitschuld am Unfall, aussetzen? Antwort zur Frage 2: Für Radfahrende besteht keine gesetzliche Pflicht, den markierten Schutzstreifen zu benutzen. Frage 3: Wieso gibt es an diesen Stellen kein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen (Verkehrszeichen 277.1) um Radfahrende vor gefährlichen Überholmanövern durch Kfz-Verkehr sowie vor Nötigung durch Hupen und sehr dichtes Auffahren zu schützen? Antwort zur Frage 3: Radfahrende dürfen vom Kfz-Verkehr nur überholt werden, wenn dieser einen Abstand von mindestens 1,5 m einhalten kann. Aufgrund des schmalen Fahrbahnquerschnitts mit Längsparken gilt bereits ein gesetzliches Überholverbot von Radfahrenden durch die StVO, sodass eine verkehrsrechtliche Anordnung von Verkehrszeichen Vz277.1 gemäß der Verwaltungsvorschrift zur StVO nicht erforderlich ist. Die Verwaltung wird aber dennoch die Aufstellung des Vz277.1 im Bereich der Engstellen auf der Strecke (vor der Koblenzer Straße) und im Bereich des Benrather Krankenhaus prüfen und veranlassen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/062/2026