Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 178 12/2005

Bauvoranfrage Vennhausen 4

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Vennhausen 4 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 19. Januar 2005veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Art der Nutzung.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 178 12/2005 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Vennhausen 4 -- Neubau eines Doppelhauses Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Art der Nutzung. Sachdarstellung: Das Grundstück Vennhausen 4 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 6275/01, der das Baugrundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausweist. Außerdem besteht für den Bereich der Bebaungsplan-Entwurf Nr. 6275/11, der dort eine Wohnbebauung vorsieht. Geplant ist der Neubau eines Doppelhauses. Die Doppelhaushälften sollen jeweils Abmessungen von 6,75 x 18,00 erhalten und I-geschossig mit ausgebautem Satteldach errichtet werden. Das Bauvolumen beträgt ca. 2.212 cbm. Das vorhandene Einfamilienhaus - Baujahr ca. 1938 - soll abgerissen werden. Die Erschließung des Grundstücks wird durch Baulast öffentlich-rechtlich als Geh-, Fahr- und Leitungsrecht (GFL) gesichert . Aufgrund des geringen Abstandes zum Wald (6,0 m und 11,0 m/12,0 m) wurde die Untere Forstbehörde beteiligt; sie hat dem Vorhaben unter Erteilung von Auflagen zugestimmt. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung, da die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Die geplante Bebauung entspricht den Festsetzungen des B-Plan-Entwurfs. Auf den Nachbargrundstücken Vennhausen 2 und 3 sind im übrigen bereits ähnliche Gebäude vorhanden. Das Bauvorhaben macht den Nachweis von zwei Stellplätzen erforderlich. Diese sollen in einer Doppelgarage auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Um die Baumaßnahme realisieren zu können, müssen schützenswerte Bäume gefällt werden. Ersatzpflanzmaßnahmen werden im Baugenehmigungsverfahren in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt geregelt. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 178 12/2005 Seite 2 von 2 Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch erforderlich und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Lageplan - Ansicht Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 8 27.01.2005 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative:Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178 12/2005