Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 178 77/2004

Zuschuss an den Tennisclub Vennhausen e.V.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Vennhausen · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 26. März 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Gewährung eines Zuschusses von bis zu 1.708,00 EUR aus der Position 2 M 00009751 5550 98711 - Zuschüsse an Vereine für Investitionen - an den Tennisclub Vennhausen e.V.

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Ö Vorlagen - Nr. 178 77/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Zuschuss an den Tennisclub Vennhausen e.V. für die Sanierung der Dusch- und Umkleideräume Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Gewährung eines Zuschusses von bis zu 1.708,00 EUR aus der Position 2 M 00009751 5550 98711 - Zuschüsse an Vereine für Investitionen - an den Tennisclub Vennhausen e.V. Sachdarstellung: Der Tennisclub Vennhausen e.V. ist per Gebrauchüberlassungsvertrag Nutzer der Vereinssportanlage Vennhauser Allee 256. Der Vertrag läuft bis zum 31.12.2030. Gemäß Zuwendungsbescheid vom 06.03.2003 wurde dem Tennisclub Vennhausen e.V. nach den Richtlinien über die Gewährung von städtischen Zuschüssen an Düsseldorfer Turn- und Sportvereine ein Zuschuss von bis zu 5.106,00 EUR für die Sanierung der Dusch- und Umkleideräume bewilligt. Grundlage hierfür waren Gesamtkosten in Höhe von15.602,53 EUR. Bei der Abrechnung des Zuschusses wurden vom Verein Gesamtkosten in Höhe von 20.970,77 EUR nachgewiesen. Diese Mehrkosten begründen sich durch erhöhte Eigenleistungen und erhöhte Kosten der zu verarbeitenden Materialen. Außerdem mussten die Fenster erneuert werden, da im Zuge der Umbauarbeiten Beschädigungen an den vorhandenen Glasbausteinen entstanden sind. Des Weiteren stellte sich nach der Zuschussbewilligung heraus, dass der Verein die Relation der räumlichen Gegebenheiten in seinen Planungen falsch eingeschätzt hatte, so dass Veränderungen an den Wänden vorgenommen werden mussten. Die ursprüngliche Lösung hätte zu beengten Platzverhältnissen geführt. Nach dem Ergebnis der fachtechnischen Prüfung liegen die zuschussfähigen Gesamtkosten jetzt bei 20.970,77 EUR. Die Erhöhung des städt. Zuschuss um 1.708,00 EUR wird zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung benötigt. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 178 77/2004 Seite 2 von 2 Es ergibt sich folgender neuer Finanzierungsplan: Zuschussfähige Kosten lt. Abrechnung für Fremdleistungen 18.874,77 EUR Zuschussfähige Kosten für Eigenleistungen ( 262 Stunden X 8,00 EUR) 2.096,00 EUR Zuschussfähige Gesamtkosten lt. Abrechnung 20.970,77 EUR ./. städt. Gesamtzuschuss a) von bis zu 25% für Fremdleistungen = 4.718,00 EUR b) von bis zu 100 % für Eigenleistungen = 2.096,00 EUR 6.814,00 EUR ./. bereits bewilligter Zuschuss gem. Bescheid vom 06.03.2003 5.106,00 EUR Differenzbetrag 1.708,00 EUR Vereinsanteil 14.156,77 EUR Alternative: Keine Amt: Sportamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Kruse RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178 77/2004