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Informationsvorlage
Betrifft:
Beantwortung der Anfrage der Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Prüfung der
Zusammenlegung von grauer und gelber Tonne
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Verwaltung gebeten, folgende Fragen zu
der momentan in der Fachwelt kontrovers diskutierten Zusammenlegung von grauer und
gelber Tonne (kurz: "GiG" oder auch Zebratonne) zu beantworten:
1) Wie wird der ökologische Nutzen der getrennten Leichtverpackungssammlung
aktuell bewertet?
2) Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Zusammenlegung von grauer
und gelber Tonne technisch, ökologisch, ökonomisch und rechtlich sinnvoll ist
sowie den Zielsetzungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes entspricht und können
diese Bedingungen zur Zeit erfüllt werden?
3) Welche Auswirkungen hätte die Zusammenlegung von grauer und gelber Tonne
auf die Entsorgungssicherheit und den Umweltschutz, wegen möglicher Zunahme
"wilder Müllkippen"?
4) Bestehen vorteilhaftere und einfacher umzusetzende Alternativen zur Zusammen-
legung von grauer und gelber Tonne?
Aufgrund der sehr weitreichenden Fragestellungen waren umfangreiche Recherchen und
Auswertungen erforderlich, um die komplexe Thematik, unter den gegebenen Düsseldor-
fer Bedingungen, bewerten zu können. Neben der Beantwortung der Fragen wurden
weitere Hintergrundinformationen in der Anlage zusammengestellt.
zu Frage 1)
Die getrennte Sammlung und Verwertung von Wertstoffen aus privaten Haushalten hat
sich über Jahre bewährt und die Nutzung der Sammelsysteme ist bei den Bürgerinnen
und Bürgern akzeptiert.
Das Recycling von Aluminium, Weißblech und Verbundverpackungen (Getränkekarton-
agen) ist ökologisch sinnvoll, da Wege für eine effektive stoffliche Verwertung etabliert
sind. Das Recycling von Kunststoffverpackungen ist dagegen immer noch problematisch.
Sie lassen sich kaum ohne Qualitätsverluste stofflich recyceln, deshalb werden größere
Mengen der separat erfassten Leichtverpackungen "thermisch verwertet", also verbrannt.
zu Frage 2)
Aus ökologischer Sicht
weist die gemeinsame Erfassung keine eindeutigen Vorteile auf.
Bei der Diskussion um die gemeinsame Erfassung von Gelb-in-Grau muss immer die vor
Ort vorhandene abfalltechnische Infrastruktur berücksichtigt werden. Wenn, wie in Düs-
RSD AllVorlg.WPT
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seldorf, Abfälle unter Nutzung der thermischen Energie verbrannt werden, ist eine Sortie-
rung und anschließende thermische Verwertung kein ökologischer Gewinn.
Eine ökonomische Bewertung des Systems "Gelb-in-Grau" durch das Ministerium für
Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW zeigte nur geringe
Kostenunterschiede zu dem bestehenden System. Bei einer optimierten gemeinsamen
Erfassung von Restmüll und LVP werden Kosten bei der Abfuhr gespart. Diesen Ein-
sparungen stehen jedoch Mehrkosten für eine entsprechende Sortierung gegenüber. Von
daher ist auch die ökonomische Bewertung stark von den abfallwirtschaftlichen Randbe-
dingungen vor Ort abhängig.
Die Entsorgung von Verpackungsabfällen kostet nach Angaben des DSD ca. 21 EURO
pro Einwohner und Jahr. Die Entsorgung der übrigen Abfälle aus privaten Haushalten in
Düsseldorf verursacht Kosten in Höhe von ca. 132 EURO pro Einwohner und Jahr. Die
Studie des MUNLV kommt zu dem Ergebnis, das die Mehrkosten für eine gemeinsame
Sortierung von Restabfall und Verpackungsabfall etwaige Einspareffekte um rund 2 EURO
pro Einwohner und Jahr übersteigen.
Voraussetzung für die gemeinsame Erfassung von "Gelb-in-Grau" ist eine vorherige
Abtrennung der Bioabfallfraktion. Nur so ist eine hochwertige Sortierung der gemeinsam
gesammelten Fraktionen Restmüll und LVP möglich. Mit der Einführung einer "Gelb-in-
Grau-Sammlung" ist somit keine Rückkehr zum Ein-Tonnen-System und nicht unbedingt
eine Reduzierung der Abfallbehälter bei den Bürgerinnen und Bürgern verbunden.
Vielmehr müsste zwingend eine flächendeckende Bioabfallsammlung eingeführt werden.
Dies ist in Düsseldorf, zumindest in den innerstädtischen verdichteten Siedlungsstruktu-
ren, schwer zu realisieren.
Nach § 4 a des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ist die getrennte
Erfassung der einzelnen Abfallfraktionen vorgesehen. Rechtlich gesehen
fehlt für eine
Zusammenlegung etablierter Sammelsysteme ("Gelb-und-Grau") daher die Basis.
zu Frage 3)
Dass eine Zusammenlegung von gelber und grauer Tonne einen Einfluss auf die Anzahl
illegaler und wilder "Müllkippen haben könnte, ist nicht erkennbar. Eine Änderung des
Entsorgungsverhaltens der Bürgerinnen und Bürger ist nicht zu erwarten.
zu Frage 4)
Unter den Düsseldorfer Rahmenbedingungen
sollte das bestehende System der getrenn-
ten Sammlung von Wertstofffraktionen solange beibehalten werden, bis evtl. Vorteile des
neuen Systems durch Optimierung der Sortierung und Logistik deutlich hervortreten. Für
die z.Zt. diskutierte Variante einer gemeinsamen Sammlung von Gelb-in-Grau sind derzeit
keine signifikanten ökologischen oder ökonomischen Vorteile erkennbar.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 09.05.2005 -/-
2
RSD AllVorlg.WPT
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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Hintergründe zu Sammelsystemen
Amt:
Umweltamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Nieß-Mache
-4-
Anlage:
Hintergründe und Grundlagen zum bestehenden getrennten Sammelsystem für
Wertstoffe und zu alternativen Systemen:
Die getrennte Sammlung von Verpackungsabfällen wird aktuell wieder kontrovers
diskutiert. Anlass hierfür sind einerseits hohe Fehlwurfquoten in der gelben Tonne und im
gelben Sack, andererseits neue verbesserte Sortiertechniken, die verwertbare Stoffströme
aus dem Restmüll in "akzeptabler" Qualität und Menge separieren können.
Um die Diskussion fachlich und politisch zu begleiten, hat das Umweltministerium
Nordrhein-Westfalen ein Untersuchungsvorhaben durchgeführt, das vorhandene und
mögliche alternative Sammelsysteme gegenübergestellt und unter ökologischen und
ökonomischen Aspekten bewertet.
Drei verschiedene Erfassungssysteme wurden im Rahmen des Vorhabens untersucht:
Variante 1:Status Quo
- mit einer getrennten Bereitstellung der Wertstoffe Altglas,
Papier/Pappe/Karton, Leichtverpackungen, Bio- und Grünabfallsammlung
sowie einer Restabfallsammlung,
Variante 2 "Gelb-in-Grau" ("GiG" oder "Zebratonne") - mit einer getrennten
Bereitstellung der Wertstoffe Altglas, Papier/Pappe/Karton, Bio- und
Grünabfallsammlung sowie einer gemeinsamen Erfassung von Restabfall
und Leichtverpackungen mit nachträglicher Sortierung,
Variante 3 "Trockene Wertstofftonne" - mit einer getrennten Bereitstellung der
Wertstoffe Altglas, Bio- und Grünabfallsammlung, Restabfall sowie einer
gemeinsamen Erfassung von Papier/Pappe/Karton, Leichtverpackungen
und stoffgleiche Nichtverpackungen.
Die ersten Ergebnisse dieser Untersuchung wurden kürzlich vorgestellt und kommen zu
dem Schluss, dass alternative Sammelsysteme keine eindeutigen Vorteile gegenüber der
bisherigen getrennten Erfassung von Leichtverpackungen (LVP) und Restmüll aufweisen.
Entscheidend hierfür sind jedoch die konkreten abfallwirtschaftlichen Strukturen vor Ort.
Grundlagen des bestehenden Sammelsystems in Düsseldorf - Status Quo:
Das bestehende Sammelsystem in Düsseldorf entspricht dem Modell Status Quo aus der
Untersuchung des MUNLV mit grauer Restmülltonne, Sammlung des Altglases über
-5-
Depotcontainer im öffentlichen Straßenraum, Sammlung von Papier/Pappe /Karton über
Depotcontainer und Bündelsammlung, Sammlung von Leichtverpackungen (LVP) mittels
gelber Tonnen und Säcken sowie einer optionalen Bio- und Grünabfallsammlung mit der
braunen Biotonne in den Außenbereichen der Stadt.
Daneben werden die drei Wertstofffraktionen - Altglas, LVP und Altpapier /Pappe/Karton -
aus privaten Haushaltungen auch auf den Recyclinghöfen angenommen.
Folgende Mengen wurden über dieses Sammelsystem im Jahr 2003 erfasst:
Abfallfraktion: [t/a] [kg/E/a]
Restmüll (graue Tonne) 139.978 245
Leichtverpackungen LVP
(Depotcontainer, gelbe Tonne und Säcke) 12.445 21,78
Altglas (Depotcontainer) 14.617 25,58
Altpapier (Depotcontainer, Bündelsammlung) 40.711 71,25
Bioabfall (Bio-Tonne optional in Außenbezirken) 11.121
Die rund 140.000 t Restmüll aus den privaten Haushalten wurden vollständig in der
Müllverbrennungsanlage in Düsseldorf-Flingern verbrannt.
Die angefallenen Leichtverpackungen (LVP) wurden gemeinsam mit denen des Kreises
Mettmann zusammen der Sortieranlage in Wülfrath zugeführt und die einzelnen
aussortierten Fraktionen verwertet. Von den im Jahr 2003 in Düsseldorf gesammelten
Leichtverpackungen (LVP) wurden nach Sortierung 57 % verwertet bzw. aufbereitet. Die
rund 7.300 t Sortierreste wurden in der MVA Düsseldorf verbrannt bzw. thermisch
verwertet.
Für das Recycling von Altpapier, Altglas, Aluminium, Weißblech und Getränkekartonagen
sind Wege für eine stoffliche Verwertung etabliert. Dementgegen ist das Recycling von
Kunststoffverpackungen immer noch problematisch. Zwar können diese heute teilweise
stofflich verwertet werden, dies ist aber nur durch einen aufwändigen Sortierprozess
möglich und mit entsprechenden Kosten verbunden.
Die über die Biotonne eingesammelten Bio- und Grünabfälle werden in der
Kompostierungsanlage in Breitscheid kompostiert.
-6-
Altpapier Altglas
++ +
RCH
Sortieranlage
Metalle, Papierverbunde
MVA
Dampf
Strom
Derzeitiges Sammelsystem
BiotonneRestabfall
thermische Verwertung
stoffliche Verwertung
(optional in den
Außenbereichen)
Kunststoffe
LVP
Verwertung
Abbildung 1: Derzeitige Struktur des bestehenden Sammelsystems
Grundlagen der "Gelb-in-Grau" Sammlung (GiG) - Was heißt das?
In der Diskussion um Alternativen zu dem bestehenden Sammelsystem mit getrennter
Erfassung der Wertstoffe wird die Zusammenlegung von gelber und grauer Tonne als
häufigste Option genannt. Dies erscheint naheliegend, denn die Fehlwurfquoten im DSD-
Sammelsystem erreichen vor allem in großstädtischen Innerstadtbereichen
Größenordnungen von bis zu 50 %, während gleichzeitig ein nicht unerheblicher Anteil an
Verpackungsabfällen immer noch in der grauen Restmülltonne landet. Andererseits ist es
vom Grundsatz her technisch möglich, mit neuen verbesserten Sortiertechniken
verwertbare Stoffströme aus dem Restmüll in "akzeptabler" Qualität und Menge zu
separieren. Angesichts dessen erscheint die Überlegung, auf eine getrennte Erfassung zu
verzichten, naheliegend. Allerdings erweist sich diese Möglichkeit bei näherer
Betrachtung wegen vieler individueller Randbedingungen als außerordentlich komplex.
Das Grundprinzip einer Gelb-Grau-Sammlung ist in der Abbildung 2 dargestellt.
-7-
Altpapier Altglas
+
+
+ RCH
Verwertung
Sortieranlage
Metalle, Papierverbunde
stoffliche
MVA Verwertung
Dampf
Strom
Biotonne
Restabfall + LVP
thermische Verwertung
Kunststoffe
(flächendeckend im
gesamten Stadtgebiet)
?
Abbildung 2: Prinzip der Gelb-in-Grau-Sammlung
Wie die bisherigen Versuche zu einer gemeinsamen Erfassung von Restmüll und
Leichtverpackungen zeigten, ist die vorherige Abtrennung der Bioabfallfraktion
Grundvoraussetzung für eine hochwertige Sortierung der gemeinsam gesammelten
Fraktionen Restmüll und LVP. Wenn das Ziel ein möglichst hochwertiges Recycling bleibt,
ist der Gehalt an Bioabfall in der gemeinsamen Sammeltonne der begrenzende Faktor. Je
größer der Anteil an biogenen Abfällen, umso größer sind Verunreinigung und
Beeinträchtigung der Wertstoffe in der Tonne. Dies kann zur Folge haben, dass die
gesammelten Wertstoffe keine ausreichende Qualität für eine hochwertige
Wiederverwertung erreichen, letztlich nur ein sog. "Downcycling" bzw. die thermische
Verwertung möglich ist. Wenn, wie in Düsseldorf, Abfälle unter Auskopplung von
Fernwärme und Strom verbrannt werden, ist eine vorherige Sortierung und anschließende
thermische Verwertung nicht zwangsläufig ein ökologischer Gewinn.
-8-
Mit der Einführung einer Mischtonne bzw. Gelb-in-Grau-Sammlung ist demnach keine
Rückkehr zum Ein-Tonnen-System und nicht zwingend eine Reduzierung der
Abfallbehälter bei den Bürgerinnen und Bürgern verbunden. Vielmehr müsste eine
flächendeckende Bioabfallsammlung eingeführt werden.
Das MUNLV kommt daher zu dem Ergebnis, dass sich ökologische Vorteile nur unter sehr
engen Rahmenbedingungen ergeben können, die in erster Linie in ländlich strukturierten
Gebieten erfüllt werden können.
Der grobe Rahmen für eine Gelb-in-Grau-Sammlung müsste sich, aufgrund der
Massenverhältnisse, an den gegebenen Strukturen zur Restabfallentsorgung orientieren.
Den rund 140.000 t Restabfall, die in 2003 anfielen, standen lediglich knappe 12.000 t
Leichtverpackungsabfälle gegenüber, was nicht einmal einem Verhältnis von 10 : 1
entspräche. Bei einer gemeinsamen Erfassung von LVP und Restmüll müssten also rund
150.000 t Restmüll in einer dafür geeigneten Sortieranlage aufbereitet und separiert
werden. 90 % der dabei ausgesonderten Sortierreste müsste anschließend wieder
transportiert und in der Müllverbrennungsanlage verbrannt werden. Resultat wären also
auch mehr Transporte von Abfällen mit den damit verbundenen Mehrkosten und
Umweltbeeinträchtigungen. Eine großtechnische Referenzanlage für die Gelb-in-Grau-
Sortierung gibt es bisher bundesweit nicht.
Auch von Seiten der verwertenden Industrie wird deutlich gemacht, dass Wertstoffe aus
einer gemeinsamen Sammlung mit Restabfall zu sehr verschmutzt sind, um einer
hochwertigen Verwertung zugeführt werden zu können.
Finanzierung des "GiG"-Sammelsystems und vertragliche Gestaltung
Unklar ist, wie die Finanzierung einer gemeinsamen Erfassung von "Gelb-in-Grau"
organisiert werden kann. Bisher sind die für eine gemeinsame Erfassung von Gelb-in-
Grau erforderlichen Sortierkapazitäten nicht vorhanden und müssten daher zunächst
einmal finanziert und geschaffen werden.
Die Kosten müssten zwischen dem Dualen System Deutschland und den Kommunen
aufgeteilt werden, wobei das Kartell-, Vertrags- und Vergaberecht zu berücksichtigen
wären. Dabei sind die Interessen der öffentlichen-rechtlichen Entsorgungsträger
(Sicherstellung langfristiger Entsorgungssicherheit) und des Dualen System Deutschlands
sicherlich unterschiedlich. Derzeit gibt es keine vertragliche Konstruktion, die hierbei alle
rechtlichen Vorgaben erfüllen könnte.
-9-
rechtliche Bewertung
Das Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen legt zur Erfüll ung des
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in § 4 a fest, dass Abfälle zur Verwertung bereits
an ihrer Anfallstelle von Abfällen zur Beseitigung getrennt zu halten sind. Für eine
Zusammenlegung der etablierte Sammelsysteme fehlt daher die Basis, die nur durch
Änderungen auf bundes- und landesrechtlicher Ebene geschaffen werden kann.