Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 70/ 44/2005

Beantwortung der Anfrage grauer und gelber Tonne

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Feldmühleplatz · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 25. April 2005veröffentlicht

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Seite 1 von 9 Informationsvorlage Betrifft: Beantwortung der Anfrage der Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Prüfung der Zusammenlegung von grauer und gelber Tonne Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Verwaltung gebeten, folgende Fragen zu der momentan in der Fachwelt kontrovers diskutierten Zusammenlegung von grauer und gelber Tonne (kurz: "GiG" oder auch Zebratonne) zu beantworten: 1) Wie wird der ökologische Nutzen der getrennten Leichtverpackungssammlung aktuell bewertet? 2) Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Zusammenlegung von grauer und gelber Tonne technisch, ökologisch, ökonomisch und rechtlich sinnvoll ist sowie den Zielsetzungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes entspricht und können diese Bedingungen zur Zeit erfüllt werden? 3) Welche Auswirkungen hätte die Zusammenlegung von grauer und gelber Tonne auf die Entsorgungssicherheit und den Umweltschutz, wegen möglicher Zunahme "wilder Müllkippen"? 4) Bestehen vorteilhaftere und einfacher umzusetzende Alternativen zur Zusammen- legung von grauer und gelber Tonne? Aufgrund der sehr weitreichenden Fragestellungen waren umfangreiche Recherchen und Auswertungen erforderlich, um die komplexe Thematik, unter den gegebenen Düsseldor- fer Bedingungen, bewerten zu können. Neben der Beantwortung der Fragen wurden weitere Hintergrundinformationen in der Anlage zusammengestellt. zu Frage 1) Die getrennte Sammlung und Verwertung von Wertstoffen aus privaten Haushalten hat sich über Jahre bewährt und die Nutzung der Sammelsysteme ist bei den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert. Das Recycling von Aluminium, Weißblech und Verbundverpackungen (Getränkekarton- agen) ist ökologisch sinnvoll, da Wege für eine effektive stoffliche Verwertung etabliert sind. Das Recycling von Kunststoffverpackungen ist dagegen immer noch problematisch. Sie lassen sich kaum ohne Qualitätsverluste stofflich recyceln, deshalb werden größere Mengen der separat erfassten Leichtverpackungen "thermisch verwertet", also verbrannt. zu Frage 2) Aus ökologischer Sicht weist die gemeinsame Erfassung keine eindeutigen Vorteile auf. Bei der Diskussion um die gemeinsame Erfassung von Gelb-in-Grau muss immer die vor Ort vorhandene abfalltechnische Infrastruktur berücksichtigt werden. Wenn, wie in Düs- RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 9 seldorf, Abfälle unter Nutzung der thermischen Energie verbrannt werden, ist eine Sortie- rung und anschließende thermische Verwertung kein ökologischer Gewinn. Eine ökonomische Bewertung des Systems "Gelb-in-Grau" durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW zeigte nur geringe Kostenunterschiede zu dem bestehenden System. Bei einer optimierten gemeinsamen Erfassung von Restmüll und LVP werden Kosten bei der Abfuhr gespart. Diesen Ein- sparungen stehen jedoch Mehrkosten für eine entsprechende Sortierung gegenüber. Von daher ist auch die ökonomische Bewertung stark von den abfallwirtschaftlichen Randbe- dingungen vor Ort abhängig. Die Entsorgung von Verpackungsabfällen kostet nach Angaben des DSD ca. 21 EURO pro Einwohner und Jahr. Die Entsorgung der übrigen Abfälle aus privaten Haushalten in Düsseldorf verursacht Kosten in Höhe von ca. 132 EURO pro Einwohner und Jahr. Die Studie des MUNLV kommt zu dem Ergebnis, das die Mehrkosten für eine gemeinsame Sortierung von Restabfall und Verpackungsabfall etwaige Einspareffekte um rund 2 EURO pro Einwohner und Jahr übersteigen. Voraussetzung für die gemeinsame Erfassung von "Gelb-in-Grau" ist eine vorherige Abtrennung der Bioabfallfraktion. Nur so ist eine hochwertige Sortierung der gemeinsam gesammelten Fraktionen Restmüll und LVP möglich. Mit der Einführung einer "Gelb-in- Grau-Sammlung" ist somit keine Rückkehr zum Ein-Tonnen-System und nicht unbedingt eine Reduzierung der Abfallbehälter bei den Bürgerinnen und Bürgern verbunden. Vielmehr müsste zwingend eine flächendeckende Bioabfallsammlung eingeführt werden. Dies ist in Düsseldorf, zumindest in den innerstädtischen verdichteten Siedlungsstruktu- ren, schwer zu realisieren. Nach § 4 a des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ist die getrennte Erfassung der einzelnen Abfallfraktionen vorgesehen. Rechtlich gesehen fehlt für eine Zusammenlegung etablierter Sammelsysteme ("Gelb-und-Grau") daher die Basis. zu Frage 3) Dass eine Zusammenlegung von gelber und grauer Tonne einen Einfluss auf die Anzahl illegaler und wilder "Müllkippen haben könnte, ist nicht erkennbar. Eine Änderung des Entsorgungsverhaltens der Bürgerinnen und Bürger ist nicht zu erwarten. zu Frage 4) Unter den Düsseldorfer Rahmenbedingungen sollte das bestehende System der getrenn- ten Sammlung von Wertstofffraktionen solange beibehalten werden, bis evtl. Vorteile des neuen Systems durch Optimierung der Sortierung und Logistik deutlich hervortreten. Für die z.Zt. diskutierte Variante einer gemeinsamen Sammlung von Gelb-in-Grau sind derzeit keine signifikanten ökologischen oder ökonomischen Vorteile erkennbar. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 09.05.2005 -/- 2 RSD AllVorlg.WPT Seite 3 von 9 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Hintergründe zu Sammelsystemen Amt: Umweltamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Nieß-Mache -4- Anlage: Hintergründe und Grundlagen zum bestehenden getrennten Sammelsystem für Wertstoffe und zu alternativen Systemen: Die getrennte Sammlung von Verpackungsabfällen wird aktuell wieder kontrovers diskutiert. Anlass hierfür sind einerseits hohe Fehlwurfquoten in der gelben Tonne und im gelben Sack, andererseits neue verbesserte Sortiertechniken, die verwertbare Stoffströme aus dem Restmüll in "akzeptabler" Qualität und Menge separieren können. Um die Diskussion fachlich und politisch zu begleiten, hat das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen ein Untersuchungsvorhaben durchgeführt, das vorhandene und mögliche alternative Sammelsysteme gegenübergestellt und unter ökologischen und ökonomischen Aspekten bewertet. Drei verschiedene Erfassungssysteme wurden im Rahmen des Vorhabens untersucht: Variante 1:Status Quo - mit einer getrennten Bereitstellung der Wertstoffe Altglas, Papier/Pappe/Karton, Leichtverpackungen, Bio- und Grünabfallsammlung sowie einer Restabfallsammlung, Variante 2 "Gelb-in-Grau" ("GiG" oder "Zebratonne") - mit einer getrennten Bereitstellung der Wertstoffe Altglas, Papier/Pappe/Karton, Bio- und Grünabfallsammlung sowie einer gemeinsamen Erfassung von Restabfall und Leichtverpackungen mit nachträglicher Sortierung, Variante 3 "Trockene Wertstofftonne" - mit einer getrennten Bereitstellung der Wertstoffe Altglas, Bio- und Grünabfallsammlung, Restabfall sowie einer gemeinsamen Erfassung von Papier/Pappe/Karton, Leichtverpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen. Die ersten Ergebnisse dieser Untersuchung wurden kürzlich vorgestellt und kommen zu dem Schluss, dass alternative Sammelsysteme keine eindeutigen Vorteile gegenüber der bisherigen getrennten Erfassung von Leichtverpackungen (LVP) und Restmüll aufweisen. Entscheidend hierfür sind jedoch die konkreten abfallwirtschaftlichen Strukturen vor Ort. Grundlagen des bestehenden Sammelsystems in Düsseldorf - Status Quo: Das bestehende Sammelsystem in Düsseldorf entspricht dem Modell Status Quo aus der Untersuchung des MUNLV mit grauer Restmülltonne, Sammlung des Altglases über -5- Depotcontainer im öffentlichen Straßenraum, Sammlung von Papier/Pappe /Karton über Depotcontainer und Bündelsammlung, Sammlung von Leichtverpackungen (LVP) mittels gelber Tonnen und Säcken sowie einer optionalen Bio- und Grünabfallsammlung mit der braunen Biotonne in den Außenbereichen der Stadt. Daneben werden die drei Wertstofffraktionen - Altglas, LVP und Altpapier /Pappe/Karton - aus privaten Haushaltungen auch auf den Recyclinghöfen angenommen. Folgende Mengen wurden über dieses Sammelsystem im Jahr 2003 erfasst: Abfallfraktion: [t/a] [kg/E/a] Restmüll (graue Tonne) 139.978 245 Leichtverpackungen LVP (Depotcontainer, gelbe Tonne und Säcke) 12.445 21,78 Altglas (Depotcontainer) 14.617 25,58 Altpapier (Depotcontainer, Bündelsammlung) 40.711 71,25 Bioabfall (Bio-Tonne optional in Außenbezirken) 11.121 Die rund 140.000 t Restmüll aus den privaten Haushalten wurden vollständig in der Müllverbrennungsanlage in Düsseldorf-Flingern verbrannt. Die angefallenen Leichtverpackungen (LVP) wurden gemeinsam mit denen des Kreises Mettmann zusammen der Sortieranlage in Wülfrath zugeführt und die einzelnen aussortierten Fraktionen verwertet. Von den im Jahr 2003 in Düsseldorf gesammelten Leichtverpackungen (LVP) wurden nach Sortierung 57 % verwertet bzw. aufbereitet. Die rund 7.300 t Sortierreste wurden in der MVA Düsseldorf verbrannt bzw. thermisch verwertet. Für das Recycling von Altpapier, Altglas, Aluminium, Weißblech und Getränkekartonagen sind Wege für eine stoffliche Verwertung etabliert. Dementgegen ist das Recycling von Kunststoffverpackungen immer noch problematisch. Zwar können diese heute teilweise stofflich verwertet werden, dies ist aber nur durch einen aufwändigen Sortierprozess möglich und mit entsprechenden Kosten verbunden. Die über die Biotonne eingesammelten Bio- und Grünabfälle werden in der Kompostierungsanlage in Breitscheid kompostiert. -6- Altpapier Altglas ++ + RCH Sortieranlage Metalle, Papierverbunde MVA Dampf Strom Derzeitiges Sammelsystem BiotonneRestabfall thermische Verwertung stoffliche Verwertung (optional in den Außenbereichen) Kunststoffe LVP Verwertung Abbildung 1: Derzeitige Struktur des bestehenden Sammelsystems Grundlagen der "Gelb-in-Grau" Sammlung (GiG) - Was heißt das? In der Diskussion um Alternativen zu dem bestehenden Sammelsystem mit getrennter Erfassung der Wertstoffe wird die Zusammenlegung von gelber und grauer Tonne als häufigste Option genannt. Dies erscheint naheliegend, denn die Fehlwurfquoten im DSD- Sammelsystem erreichen vor allem in großstädtischen Innerstadtbereichen Größenordnungen von bis zu 50 %, während gleichzeitig ein nicht unerheblicher Anteil an Verpackungsabfällen immer noch in der grauen Restmülltonne landet. Andererseits ist es vom Grundsatz her technisch möglich, mit neuen verbesserten Sortiertechniken verwertbare Stoffströme aus dem Restmüll in "akzeptabler" Qualität und Menge zu separieren. Angesichts dessen erscheint die Überlegung, auf eine getrennte Erfassung zu verzichten, naheliegend. Allerdings erweist sich diese Möglichkeit bei näherer Betrachtung wegen vieler individueller Randbedingungen als außerordentlich komplex. Das Grundprinzip einer Gelb-Grau-Sammlung ist in der Abbildung 2 dargestellt. -7- Altpapier Altglas + + + RCH Verwertung Sortieranlage Metalle, Papierverbunde stoffliche MVA Verwertung Dampf Strom Biotonne Restabfall + LVP thermische Verwertung Kunststoffe (flächendeckend im gesamten Stadtgebiet) ? Abbildung 2: Prinzip der Gelb-in-Grau-Sammlung Wie die bisherigen Versuche zu einer gemeinsamen Erfassung von Restmüll und Leichtverpackungen zeigten, ist die vorherige Abtrennung der Bioabfallfraktion Grundvoraussetzung für eine hochwertige Sortierung der gemeinsam gesammelten Fraktionen Restmüll und LVP. Wenn das Ziel ein möglichst hochwertiges Recycling bleibt, ist der Gehalt an Bioabfall in der gemeinsamen Sammeltonne der begrenzende Faktor. Je größer der Anteil an biogenen Abfällen, umso größer sind Verunreinigung und Beeinträchtigung der Wertstoffe in der Tonne. Dies kann zur Folge haben, dass die gesammelten Wertstoffe keine ausreichende Qualität für eine hochwertige Wiederverwertung erreichen, letztlich nur ein sog. "Downcycling" bzw. die thermische Verwertung möglich ist. Wenn, wie in Düsseldorf, Abfälle unter Auskopplung von Fernwärme und Strom verbrannt werden, ist eine vorherige Sortierung und anschließende thermische Verwertung nicht zwangsläufig ein ökologischer Gewinn. -8- Mit der Einführung einer Mischtonne bzw. Gelb-in-Grau-Sammlung ist demnach keine Rückkehr zum Ein-Tonnen-System und nicht zwingend eine Reduzierung der Abfallbehälter bei den Bürgerinnen und Bürgern verbunden. Vielmehr müsste eine flächendeckende Bioabfallsammlung eingeführt werden. Das MUNLV kommt daher zu dem Ergebnis, dass sich ökologische Vorteile nur unter sehr engen Rahmenbedingungen ergeben können, die in erster Linie in ländlich strukturierten Gebieten erfüllt werden können. Der grobe Rahmen für eine Gelb-in-Grau-Sammlung müsste sich, aufgrund der Massenverhältnisse, an den gegebenen Strukturen zur Restabfallentsorgung orientieren. Den rund 140.000 t Restabfall, die in 2003 anfielen, standen lediglich knappe 12.000 t Leichtverpackungsabfälle gegenüber, was nicht einmal einem Verhältnis von 10 : 1 entspräche. Bei einer gemeinsamen Erfassung von LVP und Restmüll müssten also rund 150.000 t Restmüll in einer dafür geeigneten Sortieranlage aufbereitet und separiert werden. 90 % der dabei ausgesonderten Sortierreste müsste anschließend wieder transportiert und in der Müllverbrennungsanlage verbrannt werden. Resultat wären also auch mehr Transporte von Abfällen mit den damit verbundenen Mehrkosten und Umweltbeeinträchtigungen. Eine großtechnische Referenzanlage für die Gelb-in-Grau- Sortierung gibt es bisher bundesweit nicht. Auch von Seiten der verwertenden Industrie wird deutlich gemacht, dass Wertstoffe aus einer gemeinsamen Sammlung mit Restabfall zu sehr verschmutzt sind, um einer hochwertigen Verwertung zugeführt werden zu können. Finanzierung des "GiG"-Sammelsystems und vertragliche Gestaltung Unklar ist, wie die Finanzierung einer gemeinsamen Erfassung von "Gelb-in-Grau" organisiert werden kann. Bisher sind die für eine gemeinsame Erfassung von Gelb-in- Grau erforderlichen Sortierkapazitäten nicht vorhanden und müssten daher zunächst einmal finanziert und geschaffen werden. Die Kosten müssten zwischen dem Dualen System Deutschland und den Kommunen aufgeteilt werden, wobei das Kartell-, Vertrags- und Vergaberecht zu berücksichtigen wären. Dabei sind die Interessen der öffentlichen-rechtlichen Entsorgungsträger (Sicherstellung langfristiger Entsorgungssicherheit) und des Dualen System Deutschlands sicherlich unterschiedlich. Derzeit gibt es keine vertragliche Konstruktion, die hierbei alle rechtlichen Vorgaben erfüllen könnte. -9- rechtliche Bewertung Das Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen legt zur Erfüll ung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in § 4 a fest, dass Abfälle zur Verwertung bereits an ihrer Anfallstelle von Abfällen zur Beseitigung getrennt zu halten sind. Für eine Zusammenlegung der etablierte Sammelsysteme fehlt daher die Basis, die nur durch Änderungen auf bundes- und landesrechtlicher Ebene geschaffen werden kann.

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 70/ 44/2005