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Title: Microsoft Word - 212 Einwendungen Öffentlichkeitsbeteiligung.docx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00318032.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:43:15 GMT
Number of Pages: 17
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> Stand: 22.05.2018, Vorlage Nr. 61/ 70 /2018
Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/ 70 /2018
# Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Bericht Stadtplanung zur Diskussion Vorstellung und Erörterung der Ziele und Zwecke der Planung (Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3(1) BauGB) zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/005 – Worringer Straße / Gerresheimer Straße (Baufeld A) – Stadtbezirk 1
Ort: Aula des Humboldt-Gymnasiums Pempelforter Straße 40 Zeit: 28.06.2016 – 18:00 Uhr bis 19:40 Uhr Anwesend: Bezirksvorsteherin Stadtbezirk 1, Frau Spillner ca. 45 Bürgerinnen und Bürger Vertreter der öffentlichen Verwaltung (Herr Baackmann und Frau Kaufmann vom Amt 61, Herr Zelleröhr vom Amt 66, Frau Vogt von der Bezirksverwal-tungsstelle) Die Bezirksvorsteherin des Stadtbezirks 1 Frau Marina Spillner eröffnet die Versammlung, begrüßt alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich und freut sich auf eine gute Diskussion. Sie begrüßt weiter die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung und der Politik. Frau Spillner gibt Herrn Baackmann das Wort. Herr Baackmann stellt den Prozess zur Aufstellung eines Bebauungsplans vor und erläutert, an welcher Stelle sich das Verfahren mit der „Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ derzeit befindet. Er weist hierbei insbesondere auf die weiteren Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger zur Beteiligung am Planverfahren hin. Er schildert anhand einer Präsentation die zentralen städtebaulichen Ziele des Planverfahrens. Als Nutzung sei vorrangig Wohnungs-Stand: 22.05.2018, Vorlage Nr. 61/ 70 /2018 bau geplant, von dem 20% öffentlich gefördert und 20% „preisgedämpft“ realisiert werden solle. Gezeigt werden Visualisierungen des Siegerentwurfs aus dem vorangegangenen Wettbe-werbsverfahren und dazu werden die Überarbeitungsempfehlungen der Wettbewerbsjury erläutert. Im Folgenden wird der überarbeitete Entwurf des Siegerbüros KSP Jürgen Engel aus Frankfurt a.M. vorgestellt. Als zentrale Punkte aus der Überarbeitung nennt er folgende Aspekte:
Aufweitung des Straßenraumes an der Worringer Straße
Akzentuierung durch Modulation der Höhen
Gliederung der straßenseitigen Fassaden
Abwechslung in der Materialität der Fassaden
Durchwegung des Blocks
Reduktion der Dichte im Hof durch weniger „Finger“
Grünbilanzierung und Bepflanzung des Innenhofes (Bäume an der Worringer Straße) Im Anschluss gibt Frau Spillner das Wort an das Auditorium und bittet um Fragen, die von Herrn Baackmann beantwortet werden.
Folgende Fragen und Anregungen wurden vorgebracht und von Herrn Baackmann beantwortet:
1. Es wird gefragt, inwieweit die Belichtungs- und die Schallverhältnisse in der Worringer Straße beachtet würden, da diese Straße als zu eng für eine achtgeschossige Bebauung empfunden wird?
Antwort: Es wird darauf verwiesen, dass sich das Bebauungsplan-Verfahren ganz am Anfang befinde und dementsprechend noch nicht alle Gutachten vorlägen. Es würden u.a. zu den Themen Belichtung/ Belüftung, Schall und Verkehr Gutachten erstellt, die die Verträglichkeit des Bau-vorhabens überprüfen. Bezogen auf die Lichtverhältnisse werden die Faktoren zur Bestim-mung der Abstandflächen erläutert. Im Rahmen des B-Planverfahrens wird in Zweifelsfällen eine ausreichende Belichtung der Nachbarbebauung geprüft.
2. Es wird danach gefragt, inwieweit die Informationen zum B-Plan-Verfahren auch online verfügbar seien?
Antwort: Verweis auf den Online-Auftritt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Es gebe auch die Möglich-keit, sich per eMail über die aktuellen Verfahrensschritte zu erkundigen. Des Weiteren würde darauf in den Tageszeitungen hingewiesen. Stand: 22.05.2018, Vorlage Nr. 61/ 70 /2018
3. Ein Anwohner merkt an, dass er 270 Stellplätze in der Tiefgarage für ca. 400 Wohnein-heiten zu wenig finde und fragt, wie diese Stellplatzanzahl zustande komme?
Antwort: Es wird auf einen Ratsbeschluss verwiesen, demzufolge weniger Stellplätze in zentralen Lagen mit guter ÖPNV-Anbindung gefordert würden. Gemäß der neuen Stellplatzsatzung seien für das vorliegende Vorhaben insg. 210 Stellplätze nötig. Die Investoren gingen derzeit aber von ca. 270 Stellplätzen aus. Ggf. würde in Zukunft ein Teil dieser Stellplätze zur An-mietung angeboten.
4. Ein Bürger weist auf die Kreuzung Worringer Straße/ Gerresheimer Straße hin und be-tont, dass hier eine Schulwegsicherung notwendig sei.
Antwort: Ein Verkehrskonzept wird erstellt, sobald die Dimensionierung der Tiefgarage sowie die Lage der Tiefgaragenein- und -ausfahrten vorliegen. In diesem wird auch die Zahl der Verkehrs-bewegungen durch das Bauvorhaben errechnet sowie die Erforderlichkeit der Verkehrsrege-lung mit Lichtsignalanlagen/Ampeln geprüft. Es ist davon auszugehen, dass die Menge des zusätzlichen Verkehrs durch das Projekt, im Vergleich zum schon vorhandenen Verkehr auf den angrenzenden Straßen, gering sei. Bezogen auf die Schulwegsicherung ist festzustellen, dass ausreichend breite Gehwege geplant werden.
5. Eine Anwohnerin des Kreuzungsbereiches Worringer Straße/ Gerresheimer Straße be-merkt, dass ihrer Ansicht nach an der Worringer Straße sehr viele Stellplätze im öffentli-chen Straßenraum wegfallen würden, die insbesondere in den Abendstunden dringend benötigt würden.
Antwort: Die Intention, durch das Bauvorhaben bzw. das Stellplatzangebot nur geringen zusätzlichen Verkehr im Quartier zu erzeugen, wird benannt. Entlang der Straßen seien auch in Zukunft einzelne öffentliche Stellplätze denkbar; die derzeitigen, nicht bewirtschafteten Stellplätze auf dem Plangebiet, würden aber auf jeden Fall wegfallen.
6. Eine Anwohnerin gibt bekannt, dass inzwischen die Interessengemeinschaft (IG) „Bau-feld A – Worringer Straße“ gegründet worden sei, die die Bedenken der Nachbarschaft bündeln wolle. Darüber hinaus merkt sie an, dass aus ihrer Sicht zu viele Stellplätze im öffentlichen Straßenraum aufgrund der Radwegeführung an der Worringer Straße weg-fallen würden.
Antwort: Es wird bestätigt, dass im Umfeld des Plangebietes schon heute ein hoher Parkdruck zu ver-zeichnen sei. Stand: 22.05.2018, Vorlage Nr. 61/ 70 /2018
7. Die Anwohnerin stellt fest, dass auch tagsüber die Belastung durch Besucher der Mo-schee schon jetzt sehr hoch sei.
Antwort: Vgl. Antwort auf Frage 6.
8. Die Anwohnerin befürchtet, dass aufgrund der neuen Planung Kinder an den Kreuzungen übersehen werden könnten.
Antwort: Vgl. Antwort auf Frage 4.
9. Ein Anwohner stellt aufgrund des derzeitigen Verkehrsaufkommens die Anbindung der Toulouser Allee an die Worringer Straße nördlich des Plangebietes infrage und ist der Meinung, dass die Toulouser Allee weiter entlang der Bahn bis zur Gerresheimer Straße geführt werden solle.
Antwort: Es wird geschildert, dass vor der Entscheidung für die Anbindung der Toulouser Allee nörd-lich des Baufeldes A verschiedene Lösungen überprüft und untereinander abgewogen wor-den seien.
10. Eine Anwohnerin bemerkt im Hinblick auf die Tiefgaragen-Einfahrt an der Worringer Straße, dass diese gegenüber der JET-Tankstelle läge, an der es schon jetzt durch Linksabbieger aus Richtung Innenstadt häufig Rückstaus gebe.
Antwort: Ein weiteres Mal wird auf das Verkehrsgutachten hingewiesen und erläutert, dass darin ge-prüft werde, ob das Verkehrsaufkommen, das durch die Stellplätze in der Tiefgarage ausge-löst werde, verkehrlich abwickelbar sei. Die Situation an der JET-Tankstelle sei bekannt und werde überprüft. Ggf. sei hier auch nur eine Einfahrt denkbar. Darüber hinaus werde die Entscheidung, für die Tiefgarage mehrere Ein-/Ausfahrten vorzu-sehen, befürwortet, da sich so die daraus entstehenden Belastungen besser verteilen wür-den.
11. Auch die Zufahrt zur Tiefgarage an der Gerresheimer Straße hält die Anwohnerin für de-platziert. Eine solche Zufahrt müsse an der Ecke Toulouser Allee/ Worringer Straße an-geordnet werden.
Antwort: Vgl. Antwort zu Frage 10. Stand: 22.05.2018, Vorlage Nr. 61/ 70 /2018
12. Die Anwohnerin regt an, in der Tiefgarage auch kleinere/ schmalere Stellplätze als all-gemein üblich anzuordnen, um so die Gesamtanzahl der Stellplätze zu erhöhen. Es gebe inzwischen auch sehr viele Autobesitzer mit kleineren Fahrzeugen.
Antwort: Herr Baackmann gibt an, dass die Tiefgarage sehr gut ausgenutzt werden wird. Es würden vom Projektträger sowohl die Einrichtung von Doppelparkständen, Smartplätzen und Stell-plätzen für Elektrofahrzeugen geprüft.
13. Eine Anwohnerin schlägt vor, in einem Teil der Tiefgarage durch die Stadt eine Quar-tiersgarage zu errichten, da der Parkdruck im Viertel schon jetzt sehr hoch sei.
Antwort: Im Rahmen des Verfahrens werde geprüft, ob ggf. eine Quartiersgarage auf dem Plangebiet sinnvoll sei. Frau Spillner gibt Herrn Zelleröhr vom Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) der Landes-hauptstadt Düsseldorf das Wort. Dieser erläutert die überörtliche Erschließung im Umfeld des Plangebietes. Er stellt den Be-schluss des Ordnungs- und Verkehrsausschusses zur Verlängerung der Toulouser Allee mit der Unterfahrung der Straße Am Wehrhahn und einem Anschluss über die nördliche Worrin-ger Straße dar, der auf der Grundlage von Gutachten und einer intensiven politischen Dis-kussion gefallen sei. Das Gutachten habe auch eine Verlängerung der Toulouser Allee bis zur Gerresheimer Straße untersucht, aber ergeben, dass dies keine Entlastung für die Wor-ringer Straße darstellen würde. Bezüglich des Fahrradverkehrs erfolgt eine Information, dass in Kürze Markierungsarbeiten für Radwege auf der Straße Am Wehrhahn gemacht würden, die die Situation für Fahrrad-fahrer dort verbessern würden.
Folgende Fragen und Anregungen wurden zum Themenkomplex „Überörtlicher Ver-kehr“ vorgebracht:
14. Eine Fragestellerin weist auf die problematische Verkehrssituation am Knotenpunkt Wor-ringer Straße/ Am Wehrhahn insbesondere vor der Firma Granderath (Worringer Stra-ße 8) hin. Durch eine Vielzahl von Bussen sei hier die Lärm- und Luftschadstoffbelastung der Anwohnerschaft schon jetzt sehr groß.
Antwort: Von Seiten der Verwaltung wird bestätigt, dass die aktuelle Situation im Umfeld des Plange-bietes der Stadt bekannt sei. Sollten die Grenzwerte überschritten werden, so müsse Abhilfe Stand: 22.05.2018, Vorlage Nr. 61/ 70 /2018 geschaffen werden. Für die Fernbusse sei man derzeit auf der Suche nach einem alternati-ven Haltepunkt zum Hauptbahnhof.
15. Eine Vertreterin der IG Worringer Straße stellt fest, dass ihr das Verkehrsgutachten zur Verlängerung der Toulouser Allee bekannt sei. Trotzdem sei sie der Meinung, dass die vorgelegte Planung mit der Einmündung der Toulouser Allee in die nördliche Worringer Straße nicht umsetzbar sei.
Antwort: Der zuständige Ausschuss hat auf Grundlage verschiedener Gutachten und intensiver Dis-kussion den Beschluss so gefasst, wie er nun umgesetzt werden soll.
16. Es wird nach der Möglichkeit der Einflussnahme gefragt, wenn die Beschlüsse zur Ver-kehrsführung schon gefasst seien.
Antwort: In dem vorgestellten Bauvorhaben wird eine positive Entwicklung für den Stadtteil gesehen. Die Bürger seien aufgerufen, ihre Anregungen und Bedenken zu äußern. Diese Vorschläge werden hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit geprüft. Frau Spillner bietet im Anschluss an den Vortrag von Herrn Zelleröhr an, das Thema Verkehr an anderer Stelle intensiv zu diskutieren, da nicht alle Fragen unmittelbar mit dem aktuellen Bauprojekt zu tun hätten.
Weitere Fragen
17. Es wird nach den – im Vortrag erwähnten – Sichtachsen und der gewünschten Akzentu-ierung gefragt und danach, von welchem Standort aus diese wahrzunehmen seien? Vom Vinzenzplatz (Kreuzung Gerresheimer Straße/Ackerstraße) sei dies nicht zu erkennen, da die Gerresheimer Straße einen Bogen mache.
Antwort: Herr Baackmann weist darauf hin, dass das Plangebiet verschiedene, stadträumlich wichtige Ansichten habe und dass die Wirkung zur Bahnseite ebenfalls eine wichtige Rolle spiele. Die Erhöhung des Baukörpers an der Ecke Gerresheimer Straße/Ackerstraße bis knapp unter-halb der Hochhausgrenze solle, insb. zur Bahn hin, Abwechslung schaffen und die Ecke ak-zentuieren.
18. Die Fragestellerin ist der Meinung, die Straßenfluchten in den Zeichnungen seien zu schmal dargestellt. Sie habe den Eindruck, dass diese in Wirklichkeit breiter seien. Sie fragt nach der tatsächlichen Breite. Stand: 22.05.2018, Vorlage Nr. 61/ 70 /2018 Antwort: Es wird erläutert, dass in den gezeigten Animationen die tatsächlichen Proportionen der Pla-nung abgebildet würden. Diesen läge als Faustformel eine Geschosshöhe von 3 m zugrun-de. Bei 6 bis 7 Geschossen ergebe das eine Gebäudehöhe von 18 bis 20 m. Ein Teil der Baukörper sei in der Worringer Straße schon jetzt ca. 6-8 Geschosse hoch. In verschiedenen Städten existieren verschiedene Größen von Straßenquerschnitten. Der Straßenquerschnitt habe in der Innenstadt Düsseldorfs oft ein Verhältnis der Breite zur Höhe von bis zu 1:1,5. Straßenbreite und die Gebäudehöhe der angrenzenden Bebauung seien voneinander abhängig. Im gezeigten Plan seien die Straßen aufgrund der vorgesehenen Gehwegbreiten und der Bepflanzung großzügiger bemessen. Die Breite des Straßenraums incl. der privaten Vorfläche beträgt in der Gerresheimer Straße ca. 17,50 m und in der Wor-ringer Straße ca. 29,00 m.
19. Eine Fragestellerin befürchtet, dass durch das Bauvorhaben zu viel Verkehr ins Quartier gebracht werde.
Antwort: Aus der Sicht der Planung ist es zu begrüßen, dass an dieser Stelle bezahlbarer Wohnungs-bau in der Innenstadt errichtet werden soll. Wohnungsbau löse generell eine andere Art von Verkehr aus, als z.B. die heute zulässige gewerbliche Nutzung. Auch sei dies ein gutes Bei-spiel für eine Innenentwicklung, die seit langem unter dem Schlagwort „Innen vor Außen“ von der Stadtverwaltung und -politik präferiert würde.
20. Es wird nach der Lage der Kindertagesstätte gefragt und nach der Möglichkeit, dort als Eltern mit dem Pkw vorzufahren?
Antwort: Nach derzeitigem Planstand sind Drop-off-Plätze vor der Kita vorgesehen. Alles Weitere werde im Rahmen des Verfahrens geprüft.
21. Eine Anwohnerin fragt, ob es auch in Zukunft möglich sein solle, aus Richtung Grafen-berger Allee in die Worringer Straße links abzubiegen? Ihrer Meinung nach wäre es bes-ser, den Verkehr aus dieser Richtung über die Kölner Straße in die Innenstadt zu führen, da diese noch mehr Kapazitäten hätte.
Antwort: Die Anregung wird vom Amt für Verkehrsmanagement aufgenommen.
22. Ein Anwohner befürchtet bei Umsetzung der Planungen für die Toulouser Allee eine „Ka-tastrophe“ im Kreuzungsbereich Am Wehrhahn/ Worringer Straße. Stand: 22.05.2018, Vorlage Nr. 61/ 70 /2018 Antwort: Vgl. Antwort zu Frage 15.
23. Eine Bürgerin fragt nach dem Zeitplan für die Umsetzung der Planungen, nach dem Zeit-punkt für den Start der Baumaßnahmen und nach dem Fertigstellung
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
Auswertung Behördenbeteiligung als Text anzeigen
Title: 00318033.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00318033.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:43:15 GMT
Number of Pages: 26
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 61/70/2018
I. Liste der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, die Stellung-nahmen zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/005 – Worringer Straße / Ger-resheimer Straße (Baufeld A) – vorgebracht haben:
1. Amprion GmbH, Dortmund 2. Bezirksregierung Düsseldorf 3. Bundesamt f. Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr, Infra I 3, Bonn 4. Ericsson GmbH, Düsseldorf 5. GASCADE Gastransport GmbH, Kassel 6. Industrie- und Handelskammer (IHK) Düsseldorf 7. Polizeipräsidium Düsseldorf – Städtebauliche Kriminalprävention 8. Stadtwerke Düsseldorf, Liegenschaften 9. Amt 19/3 Umweltamt 10. Amt 37/23 Feuerwehr u. Rettungsdienst, Bevölkerungsschutz / Veranstaltung 11. Amt 50/04 Soziale Sicherheit, Integration 12. Amt 51/19 Jugendamt 13. Amt 53/22 Gesundheitsamt 14. Amt 61/51 Stadtplanungsamt, Erschließungssicherung u. -finanzierung 15. Amt 65/12 Liegenschaftsamt 16. Amt 66/2.1 Amt für Verkehrsmanagement 17. Amt 67/201.3 Stadtentwässerungsbetrieb, Wasserwirtschaftliche Grundlagen 18. Amt 68/2 Gartenamt / u. Naturschutzbehörde / Grünplanung u. Neubau Stand: 22.05.2018, Vorlage Nr. 61/ 70 /2018
II. Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentli-cher Belange zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/005 – Worringer Straße / Gerresheimer Straße (Baufeld A) –
1. Amprion GmbH, Dortmund
Die Amprion GmbH weist darauf hin, dass im Planbereich keine eigenen Höchstspannungs-leitungen verlaufen. Man bittet darum bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständi-gen Unternehmen zu beteiligen.
Antwort: Die weiteren Netzbetreiber sind beteiligt worden.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
2. Bezirksregierung Düsseldorf 2.1 Das Dezernat 26 (Luftverkehr) der Bezirksregierung weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass das Plangebiet unter dem Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Düs-seldorf liegt. Aufgrund der Lage sei der Bauschutzbereich ab einer Höhe von 108 m über NN betroffen. Sofern diese Bauhöhe nicht erreicht wird, bestehen keine Bedenken gegen die Planung.
Antwort: Die genannten Bauhöhen werden mit dem Bauvorhaben nicht erreicht oder überschritten.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
2.2 Aus Sicht des Dezernates 35.4 (Belange der Denkmalangelegenheiten) der Bezirks-regierung bestehen keine Bedenken, da sich im Planungsgebiet keine Bau- oder Boden-denkmäler befinden, die im Eigentum oder Nutzungsrecht des Landes oder Bundes stehen. Zur Wahrung sämtlicher denkmalrechtlicher Belange wird empfohlen, den LVR -Amt für Denkmalpflege im Rheinland-, Pulheim, den LVR -Amt für Bodendenkmalpflege im Rhein-land-, Bonn, sowie die zuständige kommunale Untere Denkmalbehörde zu beteiligen.
Antwort: Die Behörden mit Zuständigkeit für den Denkmalschutz sind beteiligt worden. Stand: 22.05.2018, Vorlage Nr. 61/ 70 /2018
Der Stellungnahme wird gefolgt.
2.3 Das Dezernat 53 (Immissionsschutz) der Bezirksregierung weist in seiner Stellung-nahme darauf hin, dass das Plangebiet innerhalb des Einzugsgebietes des „Luftreinhalte-plans Düsseldorf 2013“ und innerhalb der ausgewiesenen Umweltzone Stufe 3 liege. Aus Sicht des Sachgebiets 53.01 (Luftreinhalteplanung) sollte die Thematik der Luftreinhaltepla-nung in der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Antwort: Das Thema Luftreinhalteplanung wurde in die Begründung in der Berücksichtigung der Um-weltbelange aufgenommen und behandelt. Aus den Ergebnissen eines in der Zwischenzeit beauftragten lufthygienischen Gutachtens ergibt sich keine Notwendigkeit für Festsetzungen zur Luftreinhaltung.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
3. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Infra I 3, Bonn
Das Bundesamt geht in seiner Stellungnahme davon aus, dass bauliche Anlagen – einschl. untergeordneter Gebäudeteile – eine Höhe von 30 m über Grund nicht überschreiten. Sollte diese Höhe überschritten werden, wird darum gebeten, in jedem Einzelfall die Planungsun-terlagen dem Bundesamt – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten.
Antwort: Gebäudehöhen mit mehr als 30 m über Grund einschließlich Nebenanlagen werden im Bau-vorhaben nicht erreicht.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
4. Ericsson GmbH, Düsseldorf
Die Firma Ericsson hat bei den ausgewiesenen Bedarfsflächen bezüglich ihres Richtfunks keine Einwände oder spezielle Planungsvorgaben. Sie bittet darum zu berücksichtigen, dass diese Stellungnahme nur für Richtfunkverbindungen des Ericsson – Netzes gilt. Und regt an, die Deutsche Telekom, einzubeziehen. Stand: 22.05.2018, Vorlage Nr. 61/ 70 /2018 Antwort: Die Deutsche Telekom ist beteiligt worden.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
5. GASCADE Gastransport GmbH, Kassel
Die Firma GASCADE stellt auch im Namen und Auftrag weiterer Anlagenbetreiber fest, dass ihre sowie die Anlagen der genannten Betreiber zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betrof-fen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass sich Kabel und Leitungen anderer Betreiber im Gebiet befinden können und angeregt, diese Betreiber gesondert zu beteiligen.
Antwort: Die anderen Leitungsbetreiber sind beteiligt worden.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
6. Industrie- und Handelskammer Düsseldorf (IHK)
Die Industrie- und Handelskammer Düsseldorf weist in Ihrer Stellungnahme darauf hin, dass das Plangebiet im Osten an die DB Gleise der DB Netz AG grenzt. Vor dem Hintergrund des geplanten Rhein-Ruhr-Express (RRX) solle die DB-Strecke zwischen Düsseldorf-Benrath und Duisburg durchgängig auf 6 Gleise ausgebaut werden. Hierfür benötige die DB Netz AG in einigen Teilabschnitten Grundstücke für ihre neuen Gleiskörper. Da das Plangebiet an die Planfeststellungsabschnitte 2.1 und 3.0 des RRX grenze, wird angeregt, mit der DB Netz AG zu klären, ob der Zuschnitt des Plangebiets oder die Anordnung der Baukörper im Bereich der gleiszugewandten Seite möglicherweise dem Erwerb dringend benötigter Grundstücke durch die DB Netz AG entgegenstehe.
Antwort: Der Erwerb von Grundstücken für den RRX ist im Bereich des Plangebietes nicht erforder-lich. Baustelleneinrichtungsflächen und Baustellenzufahrtsflächen werden im Bereich des Plangebietes von Bebauung freigehalten. Darüber hinaus ist die DB Netz AG im Verfahren beteiligt worden. Von dort sind keine Bedenken vorgetragen worden.
Der Stellungnahme wird gefolgt. Stand: 22.05.2018, Vorlage Nr. 61/ 70 /2018 7. Polizeipräsidium Düsseldorf – Städtebauliche Kriminalprävention 7.1 Das Polizeipräsidium Düsseldorf weist in seiner Stellungnahme auf einige Standards der städtebaulichen Kriminalprävention hin, die zu beachten seien. Auf die öffentlichen bzw. halböffentlichen Grünflächen solle (soweit möglich) zu Gunsten privater Gärten, die den Erdgeschosswohnungen zugeordnet sind, verzichtet werden. Bei den verbleibenden (halb)öffentlichen Grünflächen sei zu beachten, dass diese übersicht-lich bleiben. Das heiße, es dürfen nur niedrige Büsche und hochstämmige Bäume gepflanzt werden, um die Sichtbeziehungen nicht zu beeinträchtigen. In der Dunkelheit seien die Flä-chen und Wege gut auszuleuchten. Um das Lagern für unerwünschte Personengruppen (z.B. angetrunkene Obdachlose oder Drogenabhängige) unattraktiv zu machen, sollten Sitzgelegenheiten (z.B. durch Armlehnen im Abstand von 60 cm) so ausgeführt werden, dass sie zum Liegen ungeeignet sind.
Antwort: Die Ausgestaltung der Freiflächen ist nicht Bestandteil des Bebauungsplans. Die Empfeh-lungen werden an den Bauherrn und die Fachplaner zur Beachtung weiter gegeben.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
7.2 Das Umfeld des Hauptbahnhofs/Worringer Platz sei bekanntermaßen nicht ganz oh-ne Probleme und sorge damit in der Nachbarschaft eines Wohngebiets u. U. für Konfliktpo-tenzial. Aus diesem Grund würde eine öffentliche Wegeverbindung durch das Quartier hier kritisch gesehen. Die Innenhöfe sollten deshalb durch eine geeignete Abgrenzung nur den Bewohnern zugänglich sein, um eine Konfrontation z. B. mit der Drogenszene (gebrauchte Spritzen auf den Spielplätzen etc.) zu vermeiden.
Antwort: Es ist keine öffentliche Wegebeziehung durch das Quartier vorgesehen. Es wird lediglich ein öffentlicher Fuß- und Radweg zwischen der Neubebauung und den Bahngleisen angelegt. Hier werden keine privaten Spielflächen und Gartenanteile vorgesehen, so dass entspre-chende Konflikte zwischen den Bewohnern und dem genannten Klientel des Worringer Plat-zes vermieden werden.
Die Stellungnahme wird insoweit gefolgt. Stand: 22.05.2018, Vorlage Nr. 61/ 70 /2018 7.3 Um den einfachen Kellereinbruchsdiebstahl zu erschweren, dürfen die Fluchtwege aus der Tiefgarage in die Treppenhäuser nicht unmittelbar an den Kellerboxen / Fahrradab-stellräume vorbei führen.
Antwort: Einbruchschutz ist nicht Bestandteil des Bebauungsplans. Empfehlungen werden an den Bauherrn und die Fachplaner weiter gegeben.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
7.4 Grundsätzlich sei ein Einbruchsschutz der erreichbaren Fensteranlagen sowie der Wohnungsabschlusstüren dringend zu empfehlen und in dieser Phase erheblich günstiger als später in der Nachrüstung zu realisieren. Sie böten hierzu dem Investor eine umfangrei-che kostenlose Beratung an.
Antwort: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und auf die Vollzugsebene verwiesen. Die Planung und Gestaltung der Grün- und Verkehrsflächen sind keine Regelungsgegenstände des Bebauungsplans.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
8. Stadtwerke Düsseldorf, Liegenschaften 8.1 Es sind Unterlagen zur Lage von Versorgungsleitungen und –anlagen beigefügt. De-ren Lage sei zu prüfen.
Antwort: Die Lage der Leitungen und Anlagen ist geprüft worden. Diese liegen außerhalb des Plan-gebietes.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
8.2 Es wird mitgeteilt, dass die Versorgung mit Strom, Gas, Wasser und Fernwärme aus dem umliegenden Netz möglich ist. Es werden Hinweise zu Hausanschlüssen zur Versor-gung und deren Ausgestaltung gegeben. Stand: 22.05.2018, Vorlage Nr. 61/ 70 /2018 Antwort: Die Planungen zum Anschluss der Hausanlagen an das umliegende Versorgungsnetz sind nicht Bestandteil dieses Bebauungsplans. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und an die Bauherren und Planer weitergegen.
Der Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
8.3 Es wird darauf hingewiesen, dass, falls Leitungen für die Stadtwerke erforderlich sei-en und diese nicht innerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen lägen, ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Stadtwerke Düsseldorf festzusetzen wäre. Dazu werden Hin-weise zur Planung solcher Leitungen gegeben.
Antwort: Es sind keine öffentlichen Versorgungsleitungen im Bereich des Allgemeinen Wohngebietes und damit außerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen geplant. Ein GFL-Recht zugunsten der Stadtwerke Düsseldorf AG ist daher nicht erforderlich.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
8.4 Man möchte für eine bestimmte Fläche im Süden des Plangebietes zur Andienung einer Trafostation ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Stadtwerke Düsseldorf AG eingetragen haben. Darüber hinaus wird auf die Anforderungen für Netzumspannstellen (Trafo) hingewiesen.
Antwort: Im Bereich der bezeichneten Fläche ist ein Hausanschlussraum geplant, der zur Versorgung der geplanten Bebauung vorgesehen ist. Die genaue Ausgestaltung, die Zugänglichkeit zur Errichtung und Wartung sowie die regelgerechte Anordnung der Anlage werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens konkretisiert und geregelt. Festsetzungen innerhalb die-ses Bebauungsplans sind dafür nicht erforderlich.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
8.5 Es wird empfohlen, Ladestationen für elektrisch betriebene Fahrzeuge einzuplanen. Dazu wird eine Beratung angeboten. Stand: 22.05.2018, Vorlage Nr. 61/ 70 /2018 Antwort: Es soll Ladestationen für E-Fahrzeuge im Plangebiet innerhalb der Tiefgaragenebene ge-ben. Dazu wurden bereits Gespräche mit den Stadtwerken geführt.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
8.6 Es wird zur Verbesserung der Energie- und CO 2-Bilanz der Landeshauptstadt Düs-seldorf empfohlen, Fernwärme im Plangebiet zu nutzen.
Antwort: Es ist die Nutzung von Fernwärme im Plangebiet vorgesehen. Eine entsprechende Fern-wärmeleitung liegt in der Worringer Straße etwas nördlich des Plangebiets bereits vor. Diese kann für den Anschluss der geplanten Gebäude entsprechend verlängert werden.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
9. Amt 19/3 Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf 9.1 Das Umweltamt weist darauf hin, dass die geplante Unterflurcontaineranlage zur Sammlung von Wertstoffen (Altglas, Altpapier, Gebrauchtkleidung) als Hinweis in die Plan-zeichnung eingetragen werden sollte.
Antwort: Die beiden abgestimmten Standorte für Unterflurcontaineranlagen werden in der Planzeich-nung als Information eingetragen.
Der Stellungnahme wird insofern gefolgt.
9.2 Für den nördlichen Bereich der Baugrenze, die zur Bahnfläche orientiert ist, wird an-gemerkt, dass die dortige Festsetzung eines Bereiches mit Beurteilungspegeln von 68 dB(A) zum Schutz vor Verkehrslärm nicht den Werten der Berechnung der schalltechnischen Un-tersuchung zum Bebauungsplan-Verfahren entspricht. Nach den Angaben der entsprechen-den Anlage in der schalltechnischen Untersuchung müsste als worst-case für diesen Bereich ein Beurteilungspegel von bis zu 73 dB(A) angesetzt werden. Stand: 22.05.2018, Vorlage Nr. 61/ 70 /2018 Antwort: Die Planzeichnung wird an dieser Stelle angepasst. Für den Bereich wird ebenfalls ein Beur-teilungspegel BP 73 mit den entsprechenden Festsetzungen zum Schutz vor Verkehrslärm festgesetzt.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
9.3 Das Umweltamt hinterfragt den Standort insgesamt für das Wohnen aufgrund der starken Lärmbelastung, die durch die Straßen- und Schienenstrecken auf das Plangebiet einwirken und die deutlichen Überschreitungen der Orientierungswerte.
Antwort: Der städtebauliche Entwurf zum Bebauungsplan ist das Ergebnis eines qualitätssichernden Verfahrens, in dem bereits in der Aufgabenstellung auf die besondere schalltechnische Situ-ation hingewiesen wurde. Der Entwurf berücksichtigt die umliegenden Verkehrslärmemissio-nen durch eine konsequente Abschirmung und die Ausbildung eines ruhigen Innenberei-ches, zu dem sich die Wohnnutzung orientiert. Die Abschirmung durch die Stellung der Ge-bäude ist durch Festsetzungen im Bebauungsplan gesichert. Zum Bebauungsplanverfahren ist ein Schallgutachten erarbeitet worden. Darin werden umfangreiche Festsetzungsempfeh-lungen zum Schallschutz formuliert, die in den Bebauungsplan übernommen worden sind und denen bei der Ausarbeitung der Wohnungsgrundrisse zu folgen ist. Auf diese Weise können gesunde Wohn- und Arbeitsbedingungen sicher gestellt werden. Das Fachamt wird darüber hinaus im Rahmen des Bauantragsverfahrens beteiligt.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
9.4 Es wird darauf hing
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
B-Plan Begründung als Text anzeigen
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Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:43:15 GMT
Number of Pages: 66
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# B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/005 - Worringer Straße/ Gerresheimer Straße (Baufeld A) -Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB Stadtbezirk 1 Stadtteil Stadtmitte 2
> Stand: 22.05.2018, Vorlage Nr. 61/ 70 /2018
## Inhalt 1. Örtliche Verhältnisse ...................................................................................................... 4
1.1 Beschreibung des Plangebietes........................................................................................ 4
1.2 Bestand ............................................................................................................................. 4
1.3 Umgebung......................................................................................................................... 4
1.4 Verkehr.............................................................................................................................. 6
2. Gegenwärtiges Planungsrecht ...................................................................................... 6
2.1 Regionalplan ..................................................................................................................... 6
2.2 Flächennutzungsplan (FNP) ............................................................................................. 6
2.3 Bebauungsplan ................................................................................................................. 7
2.4 Handlungskonzept Wohnen .............................................................................................. 7
3. Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes ..................... 7
3.1 Ziel und Zweck der Planung.............................................................................................. 7
3.2 Städtebauliches Konzept .................................................................................................. 8
3.3 Nutzungen ......................................................................................................................... 9
3.4 Erschließung und Verkehr............................................................................................... 10
3.5 Planerfordernis und Anpassung des Planungsrechts ..................................................... 10
3.6 Verfahren ........................................................................................................................ 10
4. Inhalt des Bebauungsplans ......................................................................................... 11
4.1 Baugebiet ........................................................................................................................ 11
> Art der baulichen Nutzung ........................................................................................................ 11
> Maß der baulichen Nutzung ..................................................................................................... 13
> Baugrenzen, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen.................................. 19
> Baustelleneinrichtungsfläche RRX ........................................................................................... 21
> Abstandflächen ......................................................................................................................... 22
> Abweichende Bauweise ........................................................................................................... 23
4.2 Verkehr............................................................................................................................ 23
> Verkehrliche Leistungsfähigkeit ................................................................................................ 23
> Toulouser Allee ......................................................................................................................... 25
> Bereich ohne Ein- und Ausfahrt................................................................................................ 25
4.3 Stellplätze und Garagen.................................................................................................. 26
4.4 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ...................................................................................... 26
4.5 Ver- und Entsorgung ....................................................................................................... 27
> Versorgung ............................................................................................................................... 27
> Entwässerung ........................................................................................................................... 27
> Abfallentsorgung ....................................................................................................................... 28
4.6 Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen ................................................................ 28
> Lärmschutz ............................................................................................................................... 28
> Luftschadstoffe ......................................................................................................................... 32
4.7 Verschattung/Besonnung ................................................................................................ 34
4.8 Bepflanzung .................................................................................................................... 34
4.9 Eingriffs-Ausgleichs-Regelungen .................................................................................... 35
4.10 Artenschutz ..................................................................................................................... 35
4.11 Boden .............................................................................................................................. 36
> Altstandorte im Plangebiet ........................................................................................................ 36
4.12 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen ........................................................................... 37
> Werbeanlagen .......................................................................................................................... 37
> Einfriedungen............................................................................................................................ 37
> Spielflächen .............................................................................................................................. 37
> Spielplätze ................................................................................................................................ 38
5. Umweltbelange .............................................................................................................. 39
5.1 Mensch............................................................................................................................ 39
> a) Verkehrslärm ..................................................................................................................... 39
> b) Gewerbelärm..................................................................................................................... 44
> c) Elektromagnetische Felder (EMF) .................................................................................... 45
> d) Störfallbetriebsbereiche .................................................................................................... 46
> e) Beseitigung und Verwertung von Abfällen ........................................................................ 46
3
> Stand: 22.05.2018, Vorlage Nr. 61/ 70 /2018
f) Städtebauliche Kriminalprävention ................................................................................... 46
g) Besonnung ........................................................................................................................ 47
5.2 Natur und Freiraum ......................................................................................................... 48
a) Flächennutzung und -versiegelung ................................................................................... 48
b) Tiere, Pflanzen und Landschaft ........................................................................................ 49
c) Artenschutzrechtliche Prüfung .......................................................................................... 52
5.3 Boden .............................................................................................................................. 53
a) Altablagerungen im Umfeld des Plangebietes .................................................................. 53
b) Altablagerungen im Plangebiet ......................................................................................... 53
c) Altstandorte im Plangebiet ................................................................................................ 53
5.4 Wasser ............................................................................................................................ 55
a) Grundwasser ..................................................................................................................... 55
b) Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung .............................................................. 56
c) Oberflächengewässer ....................................................................................................... 56
d) Wasserschutzgebiete ........................................................................................................ 57
e) Hochwasserbelange ......................................................................................................... 57
5.5 Luft .................................................................................................................................. 57
a) Lufthygiene........................................................................................................................ 57
b) Umweltfreundliche Mobilität .............................................................................................. 58
5.6 Klima ............................................................................................................................... 59
a) Globalklima ....................................................................................................................... 59
b) Stadtklima ......................................................................................................................... 60
c) Klimaanpassung ............................................................................................................... 61
5.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 62
5.8 Wechselwirkungen sowie Kumulierung........................................................................... 63
5.9 Übersicht der verwendeten Gutachten............................................................................ 64
6. Nachrichtliche Übernahmen ........................................................................................ 65
Satzungen ................................................................................................................................. 65
7. Bisher gültiges Planungsrecht .................................................................................... 65
8. Hinweise ......................................................................................................................... 65
9. Soziale Maßnahmen ...................................................................................................... 66
10. Bodenordnende Maßnahmen ....................................................................................... 66
11. Kosten für die Gemeinde .............................................................................................. 66 4
> Stand: 22.05.2018, Vorlage Nr. 61/ 70 /2018
1. Örtliche Verhältnisse
1.1 Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Stadtmitte. Es wird im Norden durch die Be-standsbebauung entlang der Worringer Straße bzw. die Brücke Am Wehrhahn über die Bahngleise begrenzt, im Osten durch die DB-Strecke Düsseldorf-Duisburg, im Süden durch die Gerresheimer Straße und im Westen durch die Worringer Straße. Auch die Fläche unterhalb der Brücke Am Wehrhahn gehört zum Plangebiet. Das ehemals zu Bahnzwecken genutzte Gelände ist von seiner Eigenschaft als Bahn-betriebsanlage seit 2007 freigestellt. Damit besteht die Möglichkeit, das Areal städte-baulich neu zu ordnen. Das Plangebiet umfasst ca. 2,3 ha. 1.2 Bestand Das heutige Gelände, das sich unterhalb des Niveaus der Worringer Straße befindet, steigt von Norden in Richtung Süden leicht an. Es ist durch verschiedene Gebäude be-baut und fast vollständig versiegelt. Neben zwei eingeschossigen Hallen befinden sich ein dreigeschossiges und ein sechsgeschossiges Verwaltungsgebäude auf dem Grundstück. Die bestehenden Gebäude sind derzeit gewerblich genutzt. An der Ger-resheimer Straße findet sich eine Trafostation der Stadtwerke Düsseldorf im Plange-biet. Im nördlichen Bereich des Plangebietes bis zur Brücke über die Bahngleise liegt ein Rest einer Bahnbrache vor, die nach Westen über ein unbebautes Grundstück mit der Worringer Straße verbunden ist. Hier ist die zukünftige Verlängerung und Anbindung der Toulouser Allee an die Worringer Straße vorgesehen. Im östlichen Teil dieser Flä-che befindet sich ein früheres Gleisbett in Troglage, etwa fünf Meter tiefer als das sonstige Gelände. Hier unterquerte früher ein Gleis die östlich gelegene Haupt-bahntrasse. Der Trog setzt sich noch etwa 30 Meter nach Süden fort. Zur Gerresheimer Straße befindet sich eine mit Bäumen begrünte Böschung. Auch zur Bahnlinie sind Baum- und Buschpflanzungen vorzufinden. Das Gelände wird derzeit freigemacht. 1.3 Umgebung Das Plangebiet wird südlich durch die Gerresheimer Straße begrenzt. Diese steigt von der Worringer Straße aus nach Osten zum Vinzenzplatz deutlich an. Die südlich der 5
> Stand: 22.05.2018, Vorlage Nr. 61/ 70 /2018
Straße gelegene Bestandsbebauung bildet die Randbebauung eines gemischten Stadtquartiers, das hier im Wesentlichen Wohnungen vorhält. Diese Wohngebäude sind, einschließlich der häufig ausgebauten Dachgeschosse, zwischen fünf und sieben Geschosse hoch und zeigen eine gewisse Homogenität in Nutzung, Größe und Gestal-tung. Die Bebauung an der Worringer Straße ist in vielen Erdgeschossen und teilweise auch in den Obergeschossen stärker durch die Nutzungsmischung geprägt. Verschied
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Textliche Festsetzungen als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - 314 textliche Festsetzungen.docx
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Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:43:15 GMT
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> 1
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/005 - Worringer Straße/ Gerresheimer Straße (Baufeld A) -Stadtbezirk 1 - Stadtteil Stadtmitte Dieser Plan enthält Festsetzungen nach § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), der Baunut-zungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) und der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256 / SGV NRW 232), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.05.2014 (GV NRW S. 294). Soweit in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird auf technische Regelwerke - VDI-Richtlinien, DIN-Vorschriften sowie Richtlinien anderer Art -werden diese zur Einsicht bei der auslegenden Stelle bereit gehalten. Die Entwässerung wird nach dem allgemeinen Kanalisationsplan durchgeführt. I. Textliche Festsetzungen 1. Allgemeines Wohngebiet (WA1, WA2, WA3) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 3 BauGB; § 4 BauNVO i.V.m. § 1 BauNVO) Allgemein zulässig sind:
Wohngebäude,
Schank- und Speisewirtschaften,
der Versorgung des Gebietes dienende Läden nur im Erdgeschoss,
nicht störende Handwerksbetriebe,
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportli-che Zwecke. Ausnahmsweise können zugelassen werden:
sonstige nicht störende Gewerbebetriebe. Unzulässig sind:
Einzelhandelsbetriebe, die Waren und Dienstleistungen zur Erregung sexueller Bedürfnisse oder deren Befriedigung anbieten,
Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
Anlagen für Verwaltungen,
Gartenbaubetriebe,
Tankstellen. 2. Stellplätze und Garagen (§ 12 BauNVO i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 4, und Nr. 11 BauGB) Stellplätze in den Allgemeinen Wohngebieten sind nur in Tiefgaragen zu-lässig. 2
3. Nebenanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 14 Abs. 1 BauNVO) Einrichtungen und Anlagen für die Kleintierhaltung sind nicht zulässig. 4. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 24 und Abs. 3 Satz 2 BauGB i.V.m. §§ 16 bis 21 a BauNVO, § 2 Abs. 5 und § 86 BauO NRW) 4.1 Grundflächenzahl (GRZ) (§ 19 BauNVO) Im Allgemeinen Wohngebiet WA1 darf die festgesetzte GRZ durch die Grundfläche der Tiefgaragen, ihrer Ein- und Ausfahrten und der dazuge-hörigen Nebenanlagen sowie durch die Unterbauung mit Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO bis zu 0,8 überschritten werden. Im Allgemeinen Wohngebiet WA2 darf die festgesetzte GRZ durch die Grundfläche der Tiefgaragen, ihrer Ein- und Ausfahrten und der dazuge-hörigen Nebenanlagen sowie durch die Unterbauung mit Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO bis zu 0,9 überschritten werden. Im Allgemeinen Wohngebiet WA3 darf die festgesetzte GRZ durch die Grundfläche der Tiefgaragen, ihrer Ein- und Ausfahrten und der dazuge-hörigen Nebenanlagen sowie durch die Unterbauung mit Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO bis zu 1,0 überschritten werden. In den Allgemeinen Wohngebieten darf die festgesetzte GRZ durch die Grundfläche der notwendigen Flächen zur Erschließung bis zu 0,7 über-schritten werden. 4.2 Technikaufbauten und sonstige Aufbauten (§ 16 und 18 BauNVO i.V.m. § 86 BauO NRW) In den Allgemeinen Wohngebieten darf die festgesetzte Gebäudehöhe überschritten werden durch:
Treppenräume und Fahrstuhlschächte sowie technische Aufbauten bis zu einer Höhe von 2,50 m; sie sind um mindestens das Maß ihrer Höhe von der darunterliegenden Gebäudeaußenwand zurückzusetzen;
Fahrstuhlschächte bis zu einer Höhe von 1,00 m können ausnahms-weise ohne Rücksprung von der darunterliegenden Gebäudeaußen-wand zugelassen werden;
Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung bis zu einer Höhe von 1,50 m; diese sind um mindestens das Maß ihrer Höhe von der darun-terliegenden Gebäudeaußenwand zurückzusetzen. Die Grundfläche aller Aufbauten auf den Dachflächen darf in den Allge-meinen Wohngebieten 15% der jeweiligen Dachfläche nicht überschrei-ten. Von dieser Regelung sind Anlagen für regenerative Energiegewinnung ausgenommen. 3
4.3 Gebäudehöhe Die zulässige Gebäudehöhe im Plangebiet ist über die minimale und die maximale Gebäudehöhe über Normalnull (ü.NN) festgesetzt. Ausnahmsweise kann in Teilbereichen von der minimalen Gebäudehöhe abgewichen werden, wenn durch ein Sachverständigenbüro für Schall-schutz nachgewiesen wird, dass die schallabschirmende Wirkung der Bebauung für die jeweils zum Innenbereich des Allgemeinen Wohngebie-tes orientierten Nutzungen gewährleistet ist. 5. Überbaubare Grundstücksfläche (§ 23 BauNVO) Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind allgemein zuläs-sig:
Tiefgaragen einschließlich der dazugehörigen Nebenanlagen;
unterirdische Gebäude und unterirdische Teile von Gebäuden; Es können ausnahmsweise zugelassen werden:
überdachte Hauseingänge bis 1,50 m Tiefe;
Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO, jedoch keine Anlagen für Klein-tierhaltung;
untergeordnete Bauteile. Geschlossene Eingangsbauwerke können ausnahmsweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zugelassen werden, soweit sie nicht mehr als 1,50 m vor die Fassade vortreten und in der Höhe unter-halb der Brüstung des darüber liegenden Geschosses verbleiben. Vor-dächer und seitliche Abgrenzungen dürfen bis zu 1,00 m vor diese Ein-gangsbauwerke vortreten. Die Eingangsbauwerke dürfen eine Länge entlang der Fassade von 10,50 m pro Eingang nicht überschreiten. 6. Abweichende Bauweise (§ 22 Abs. 4 BauNVO) In den Allgemeinen Wohngebieten ist jeweils über die gesamte Längser-streckung der jeweiligen überbaubaren Fläche, entsprechend der in der Planzeichnung eingetragenen Signatur, eine durchgehend geschlossene Bebauung zu errichten. 4
7. Vom Bauordnungsrecht abweichendes Maß der Tiefe der Abstandflä-chen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB i.V.m. § 6 BauO NRW) Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB in Verbindung mit § 6 BauO NRW wird die Mindesttiefe der Abstandflächen in den Baugebieten wie folgt redu-ziert: a) Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird die Tiefe der Abstand-flächen generell auf 0,4 H der jeweiligen Bebauung festgesetzt. b) Abweichend davon wird die Abstandfläche entlang und parallel der festgesetzten Baugrenzen zwischen den Punkten:
AF1-AF1 auf 7 m;
AF2-AF2 auf 3 m festgesetzt. 8. Flächen für Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) Die mit GF gekennzeichnete Fläche ist mit einem Gehrecht und Fahrrecht für Radfahrer zugunsten der Allgemeinheit und mit einem Fahrrecht zu-gunsten der Anlieger zu belasten. Die mit GFL gekennzeichnete Fläche ist mit einem Geh-, Fahr- und Lei-tungsrecht zugunsten des Stadtentwässerungsbetriebes der Stadt Düs-seldorf zu belasten. 9. Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkun-gen (§ 9 Abs. 1 Nr. 23a und 24 BauGB) 9.1 Passiver Schallschutz Bei Neu-, Um- und Anbauten von Gebäuden mit schutzbedürftigen Auf-enthaltsräumen sind technische Vorkehrungen entsprechend der jeweils bei Einreichung des Bauantrags als technische Baubestimmung einge-führten Fassung der DIN 4109 vorzusehen. 9.1.1 An Gebäudefronten, die an den mit Schrägschraffur (/////) und Kenn-zeichnung BP73 gekennzeichneten Baugrenzen, parallel zu diesen oder in einem Winkel bis 90° zu diesen stehen, sind bei Neu-, Um- und Anbau-ten von Gebäuden öffenbare Fenster oder sonstige Öffnungen zu Auf-enthaltsräumen von Wohnungen nicht zulässig. 9.1.2 An Gebäudefronten, die an den mit Schrägschraffur (/////) und Kenn-zeichnung BP68 gekennzeichneten Baugrenzen, parallel zu diesen oder in einem Winkel bis 90° zu diesen stehen, sind bei Neu-, Um- und Anbau-ten von Gebäuden öffenbare Fenster oder sonstige Öffnungen zu Auf-5
enthaltsräumen von Wohnungen nur zulässig, wenn mindestens die Hälf-te der Aufenthaltsräume einer Wohnung über ein öffenbares Fenster o-der sonstige Öffnung zu einer Fassade mit einem Beurteilungspegel kleiner oder gleich 62 dB(A) verfügt. 9.1.3 An Gebäudefronten, die an den mit Schrägschraffur (/////) gekennzeichne-ten Baugrenzen, parallel zu diesen oder in einem Winkel bis 90° zu die-sen stehen, ist bei Neu-, Um- und Anbauten von Gebäuden für Aufent-haltsräume in Wohnungen und Übernachtungsräume (auch in Kinderta-gesstätten), die nur Fenster zu den Fassaden mit dieser Signatur besit-zen, eine ausreichende Belüftung bei geschlossenen Fenstern und Türen sicherzustellen. Dabei ist zu gewährleisten, dass das erforderliche Schalldämmmaß des Außenbauteils gemäß Nachweis nach Ziffer 9.1 nicht unterschritten wird. 9.1.4 An Gebäudefronten, die an den mit Schrägschraffur (/////) und Kenn-zeichnung BP68 oder BP73 gekennzeichneten Baugrenzen, parallel zu diesen oder in einem Winkel bis 90° zu diesen stehen, sind bei Neu-, Um-und Anbauten von Gebäuden in Büro- und Unterrichtsräumen, die nur Fenster zu den Fassaden mit dieser Signatur besitzen, eine ausreichen-de Belüftung bei geschlossenen Fenstern und Türen sicherzustellen. Dabei ist zu gewährleisten, dass das erforderliche Schalldämmmaß des Außenbauteils gemäß Nachweis nach Ziffer 9.1 nicht unterschritten wird. 9.2 Es können Ausnahmen von den Festsetzungen Nr. 9.1 bis 9.1.4 zugelas-sen werden, soweit durch ein Sachverständigenbüro für Schallschutz nachgewiesen wird, dass andere geeignete Maßnahmen für die Einhal-tung der Anforderungen ausreichen. 9.3 Schutzvorkehrungen bei Tiefgaragen a) In die Gebäude integrierte Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrten sind an Wänden und Decken vollständig bis 2,00 m in die Öffnung hinein ge-mäß DIN EN 1793-1 (Ausgabe November 1997, Hrsg.: DIN - Deutsches Institut für Normung e.V.) mit einer Schallabsorption DLa > 8 dB aus-zuführen. Der Abstand zwischen Rampe und öffenbaren Fenstern von Aufenthaltsräumen darf 5,0 m nicht unterschreiten. b) Nicht in die Gebäude integrierte Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrten sind im Rampenbereich einzuhausen. Die Schallschutzeinhausung muss hoch absorbierend und schalldämmend ausgeführt werden gemäß den ZTV-Lsw 06 (Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen) entsprechend den Kriterien der Schalldämmung DLR > 24 dB und der Schallabsorp-tion DLa > 8 dB. c) Erforderliche Bodendränrinnen in der Zufahrt zu den Tiefgaragen und die Tore zu Tiefgaragen müssen dem Stand der Lärmminderungs-technik entsprechen. 6
Es können Ausnahmen von den getroffenen Festsetzungen Nr. 9.3 a) bis 9.3 c) zugelassen werden, soweit in einem schalltechnischen Gutachten nachgewiesen wird, dass nach den Rechen- und Beurteilungsvorschrif-ten der TA Lärm die Immissionsrichtwerte tags und nachts durch andere geeignete Maßnahmen eingehalten werden. d) Tiefgaragen sind über Dach der aufstehenden oder angrenzenden Gebäude zu entlüften. Ausnahmsweise können abweichende Lüftungsanlagen der Tiefgara-gen zugelassen werden, wenn gutachterlich nachgewiesen wird, dass an umliegenden Nutzungen und Gebäuden die Grenzwerte gemäß 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung eingehalten werden. 10. Bedingte Festsetzungen (§ 9 Abs. 2 Satz Nr. 2 BauGB) Die Aufnahme der als allgemein zulässig festgesetzten oder ausnahms-weise zugelassenen Nutzungen in den überbaubaren Flächen des Allge-meinen Wohngebietes ist solange unzulässig, bis die Bebauung im Be-reich der abweichenden Bauweise nach Nr. 6 dieser textlichen Festset-zungen bis zu einer Höhe entsprechend der in der Planzeichnung einge-tragenen Gebäudehöhen als Mindestmaß (GHmin) durchgehend ge-schlossen erstellt worden ist. Die Bebauung muss auf der gesamten Länge mindestens als Rohbau und mit geschlossener Fassade fertigge-stellt worden sein. 11. Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und 25 b BauGB i.V.m. § 86 BauO NRW) 11.1 Begrünung der nicht überbauten Grundstücksflächen der Baugebiete a) Die nicht überbauten und nicht der Erschließung dienenden Grund-stücksflächen der Baugebiete sind mit einer strukturreichen Misch-vegetation aus Laubbäumen, Laubsträuchern und bodendeckender Bepflanzung dauerhaft zu begrünen. b) Im Allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 26 standortgerechte Laubbäume II. Ordnung mit einem Stammumfang von 20/25 cm oder Solitärgehölze mit einer Höhe von mindestens 175 cm zu pflanzen. c) Innerhalb der mit einem Pflanzgebot in der Planzeichnung gekenn-zeichneten Fläche sind mindestens 19 standortgerechte Laubbäume II. Ordnung mit einem Stammumfang von 20/25 cm zusätzlich zu den unter Nr. 11.1 b) genannten Baumpflanzungen zu pflanzen. 7
11.2 Tiefgaragenbegrünungen Auf Tiefgaragendecken oder unterirdischen Gebäudeteilen ist - soweit sie nicht durch Gebäude oder Erschließungsflächen überbaut werden -eine Vegetationsfläche bestehend aus einer 65 cm starken Bodensub-stratschicht zuzüglich einer Drainschicht von 10 cm Stärke fachgerecht aufzubauen. Für Baumpflanzungen ist die Stärke der Bodensubstratschicht auf min-destens 140 cm (zuzüglich 10 cm Drainschicht) zu erhöhen. Das durch-wurzelbare Substratvolumen muss mindestens 30 m³ je Baumstandort betragen. Das Tiefgaragenbegrünungssubstrat ist entsprechend der jeweils bei Eingang des Bauantrages als Richtlinie eingeführten Fassung der FLL-Richtlinie vorzusehen (siehe unter II. Hinweise). 11.3 Extensive Dachbegrünungen Flachdächer oder flach geneigte Dächer bis max. 15 Grad Dachneigung sind unter Beachtung der brandschutztechnischen Bestimmungen mit einer standortgerechten Vegetation mindestens extensiv zu begrünen. Die Stärke der Vegetationstragschicht muss mindestens 10 cm zuzüglich Drainschicht betragen. Von der Dachbegrünung ausgenommen sind begehbare Dachterrassen, verglaste Flächen und technische Aufbauten, soweit sie gemäß anderen Festsetzungen auf der Dachfläche zulässig sind. Diese Ausnahme von der Verpflichtung zur Begrünung gilt nicht für auf-geständerte Fotovoltaikanlagen. Das Dachbegrünungssubstrat für die extensive Dachbegrünung ist ent-sprechend der jeweils bei Eingang des Bauantrages als Richtlinie einge-führten Fassung der FLL-Richtlinie vorzusehen (siehe unter II. Hinweise). 11.4 Pflege und Erhalt Die Begrünungsmaßnahmen sind dauerhaft zu erhalten und bei Ausfäl-len zu ersetzen. 12. Private Spielflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) 12.1 Größe der Spielflächen In den nicht überbaubaren Flächen der Allgemeinen Wohngebiete sind mindestens 1.886 m² Spielflächen für Kleinkinder gemäß § 9 Abs. 2 BauO NRW nachzuweisen. 12.2 Lage der Spielflächen Ist eine Spielfläche für mehr als zehn Wohnungen bestimmt, so muss sie von Wohn- und Schlafzimmerfenstern mindestens 6 m entfernt sein. 8
13. Gestaltung (§ 86 BauO NRW) 13.1 Werbeanlagen In den Allgemeinen Wohngebieten sind Werbeanlagen nur am Ort der Leistung und ausschließlich an der Fassade mit einer Höhe von maximal 0,50 m und nur unterhalb der Brüstung des 1. Obergeschosses zulässig. 13.2 Nicht zulässig sind:
Blinklichtanlagen
Wechsellichtanlagen
Lauflichtanlagen
Selbstleuchtende Flachtransparente, hiervon ausgenommen sind Leuchtschriften oder Werbeanlagen ähnlicher Bauart mit einer Wir-kung wie
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Plan zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses als Text anzeigen
Title: 01-005-Aufstellung_2.Änderung.tif
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B-Plan-Verkleinerung als Text anzeigen
Title: 00318037.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00318037.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:43:18 GMT
Number of Pages: 1
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## Am Wehrhahn Gerresheimer Straße Vinzenzplatz Birkenstraße Worringer Straße Worringer Straße Grafenberger Allee
II
> 55 53 51 49 60 56 58 54 52 57 59 21 19 17 54 35 33 31
I
> 27 25 23 73 63 65 61 71 67 69 159712 10 8 614 2
VII IX Adlerstraße Schirmerstraße VIII III IIII VVVIIVIII III IVI VII IIIIIIIVII VI VI VI IIIII VI VI VI IIIV III VI VVIV IIIIII II IIIVI IV III III III III IVVI VII IIIIVI VI VII II IIIIIIIIII IIIVVVVI IV VII VI IV VI VI IIVI VVI V VVI VII VII VII VVIIIIII IIII III III VVIII VI IIII II VIII IIVI IIIIIIIII
492 235 406 515 400 401 402 403 497 243 226 225 405 404 238 239 224 236 240 237 222 223 10 14 47 46 42 45 44 13 43 41 40 537 38 39 17 18 19 11 12 275 241 230 277 529 530 232 229 489 495 278 548 540 182 312873 543 20 57648486 2484 486 215 217 214 482 223 218 219 220 221 222 606 750 748 752 608 607 603 602 849 598 599 610 605 874 609 751 293 544 545 817 547 797
12.5 2.2 1.7 1.7 2.0 3.4 3.9 3.7 1.8 20.5 4.7 3.4 17.25 2.5 3.3 2.3 3.6 15.0 15.0
AF2 AF2 AF2 AF2 AF2 AF2 AF2 AF1 AF1 AF2 AF2 AF2 AF2 AF1 AF1 AF1 AF2 AF1 AF1 AF1 AF1 AF1 AF1 AF1 AF2 AF1 AF1 AF1 AF1 AF1 AF1 AF1 AF1 AF2
VII
> 5.9
Info: Freifläche Kindertages-einrichtung
Info: Kindertages-einrichtung
41,98 41,98 41,58 40,57 41,98 40,40 41,11 41,36 39,33 40,87 38,75 38,70
## WA3
0,5
## WA2
0,5
41,60
GHmax 66,90m GHmin 59,55m
VIII
GHmax 68,50m GHmin 58,00m GHmax 64,00m GHmin 58,00m
VII VII VII VII
GHmax 66,90m GHmin 59,55m GHmax 66,90m GHmin 59,55m GHmax 65,60m GHmin 58,00m
41,98
GFL GF
## WA1
0,5
40,51
Ein-/Ausfahrt Tiefgarage Ein-/Ausfahrt Tiefgarage Ein-/Ausfahrt Tiefgarage Altstandort Kataster-Nr.: 3046
> 14.0
7.0 7.25 3.7 10.0 15.0 10.0 15.0 3.5 15.0 4.5
BP68 BP73 BP73 BP68 BP68 BP68 BP68 BP68 BP68 BP68
aaaaaaaa
Gemarkung Flingern Flur: 24 Gemarkung Flingern Flur: 26 Gemarkung Pempelfort Flur: 3
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Title: Vorlage 61/ 70/2018
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00318038.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 19:30:09 GMT
Number of Pages: 7
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Vorlage 61/ 70/2018
> Seite 1 von 7
> RSD Vorlage
X öffen tlich nicht öffen tlich
## Beschlussvorlage
Sitzung des APS am 05.09.2018 Vorlage Nr. 61/ 70 /2018
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/005 Verfahren gem. § 13a BauGB
- Worringer Straße/ Gerresheimer Straße Änderung des Aufstellungsbe-
(Baufeld A) - schlusses
Öffentlichkeitsbeteiligung
Behördenbeteiligung
Öffentliche Auslegung
## Lageplan
## auf der Grundlage der
## Deutschen Grundkarte 1 : 5.000 Vorlage 61/ 70/2018
> Seite 2 von 7
> RSD Vorlage
Vorlage Nr. 61/ 70 /2018
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 01/005 (Entwurf)
- Worringer Straße/ Gerresheimer Straße (Baufeld A) -
- Änderung des Aufstellungsbeschlusses
- Äußerungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
- Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung
- öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
BV Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Be-zirkssatzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 01/005 (Entwurf) - Worringer Straße/ Gerresheimer Straße (Baufeld A) - ange-hört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
OVA Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss stimmt dem Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 01/005 (Entwurf) - Worringer Straße/ Gerres-heimer Straße (Baufeld A) - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 12 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
AUS Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/005 (Entwurf) - Worringer Straße/ Gerresheimer Straße (Baufeld A) - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständig-keitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadt-entwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Vorlage 61/ 70/2018
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APS I.Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt,
den am 18.11.2015 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der der-zeit gültigen Fassung gefassten Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
- für ein Gebiet, welches im Norden durch die Straße Am Wehrhahn begrenzt ist, im Osten an die Bahngleise grenzt, im Süden an die Ger-resheimer Straße und im Westen an die Worringer Straße angrenzt -maßgebend ist der im B-Plan Nr. 01-005 dargestellte Geltungsbereich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,
so zu ändern, dass das Plangebiet nunmehr wie folgt begrenzt wird:
Gebiet etwa zwischen der Straße Am Wehrhahn, der DB-Strecke, der Gerresheimer Straße und der Worringer Straße im Stadtteil Stadtmitte; Richtung Norden wird der Geltungsbereich um die Fläche unterhalb der Brücke Am Wehrhahn erweitert
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt gemäß
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung,
für ein Gebiet etwa zwischen der Straße Am Wehrhahn, der DB-Strecke, der Gerresheimer Straße und der Worringer Straße im Stadt-teil Stadtmitte
- maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB im Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 01/005 (Entwurf) - Worringer Straße/ Gerresheimer Straße (Bau-feld A) -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, -
einen Bebauungsplan aufzustellen, der vorrangig folgende Planungs-ziele zur Grundlage haben soll: Vorlage 61/ 70/2018
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- Ausweisung von Allgemeinen Wohngebieten (WA)
III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Be-handlung der Äußerungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung aufgrund § 3 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vor-lage zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorbe-ratung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagege-mäße Beschlussfassung.
IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Be-handlung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung auf-grund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Be-schlussfassung.
V. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Be-bauungsplan der Innenentwicklung Nr. 01/005 (Entwurf) - Worringer Straße/ Gerresheimer Straße (Baufeld A) - und seiner Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 245 c BauGB zu. Sofern keine Stellungnahmen abgegeben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen.
Hinweis: Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §3 Abs. 2 wird vorbehaltlich der Rechtswirksamkeit des Städtebaulichen Vertrages gefasst. Vorlage 61/ 70/2018
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Sachdarstellung:
Das ehemals zu Bahnzwecken genutzte Areal wird nicht mehr benötigt. Damit be-steht die Möglichkeit, über ein Bauleitplanverfahren, anknüpfend an das Ergebnis des im Jahr 2016 durchgeführten Wettbewerbs, das Areal städtebaulich neu zu ord-nen.
Vorrangiges Ziel der Planung ist die Schaffung neuer Wohnbauflächen für unter-schiedliche Wohnformen und Wohntypologien im Bereich eines städtebaulich qualifi-zierten Geschosswohnungsbaus.
Durch die vollumfängliche Anwendung des Handlungskonzeptes „ZUKUNFT WO H-
NEN.DÜSSELDORF“ (20% / 20%) wird auch durch dieses Projekt weiterer bezahlba-rer Wohnraum im Düsseldorfer Stadtgebiet geschaffen. Geplant sind bis zu 440 neue Wohneinheiten.
Der Geltungsbereich umfasst drei Allgemeine Wohngebiete (WA) sowie die pla-nungsrechtliche Sicherung einer Verkehrsfläche. Diese Fläche soll für die Süderwei-terung der Toulouser Allee genutzt werden.
Der Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren Worringer Straße/ Ger-resheimer Straße (Baufeld A) - B-Plan Nr. 01/005 wurde am 18.11.2015 im APS ge-fasst (B-Planverfahren gem. §13 a BauGB). In dieser Sitzung wurde auch die Auslo-bung zur Mehrfachbeauftragung beschlossen.
Zur städtebaulichen Qualifizierung des Plangebietes wurde von November 2015 bis Februar 2016 eine Mehrfachbeauftragung auf Grundlage der genannten Auslobung für das Plangebiet durchgeführt. Der Siegerentwurf stammt von dem Büro KSP Jür-gen Engel aus Frankfurt a.M..
Der Siegerentwurf dient als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren Nr. 01/005. Am 28.06.2016 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3(1) BauGB statt.
Der Bebauungsplan, der im Rahmen der Öffentlichen Auslegung gem. §3(2) BauGB i.V.m. §245 c BauGB einzusehen ist, setzt das zukünftige Planungsrecht für neue Wohnbauflächen im innerstädtischen Bereich der Stadt Düsseldorf fest. Vorlage 61/ 70/2018
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Anlagen:
Nr. Anlage
1 Auswertung Öffentlichkeitsbeteiligung
2 Auswertung Behördenbeteiligung
3 B-Plan Begründung
4 Textliche Festsetzungen
5 Plan zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses
6 B-Plan -Verkleinerung
Alternative:
keine
Amt / Institut:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Zuschke Vorlage 61/ 70/2018
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Bebauungsplan Nr. 01/005 Worringer Straße/ Gerresheimer Straße (Baufeld A)
Änderung Aufstellung, Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung, Öffent-liche Auslegung
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungs-datum
Ergebnis mit
Abstimmungs-verhalten
Wortlaut bei
abweichenden
Beschlüssen
Ausschuss für Planu ng
und Stadtentwicklung
05.09.2018
Bezirksvertretung 1 08.06.2018 Empfehlung ei n-
stimmig beschlo s-
sen
Tischvorlage: Ergänzung s-
antrag (als Anlage beig e-
fügt) der CDU -Fraktion
mehrheitlich abgelehnt bei
5 Ja - Stimmen CDU und
7-Nein -Stimmen
Ordnungs - und Ve r-
kehrsausschuss
29.08.2018 Mehrheitlich zug e-
stimmt 18 Ja -
Stimmen zu 1
Nein -Stimme
Ausschuss für Umwel t-
schutz
21.06.2018 Passieren lassen
Ergänzungsantrag B-Plan Worringer Straße als Text anzeigen
Title: 00319563.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00319563.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 12:04:28 GMT
Number of Pages: 3
Markdown Content:
Beschlussempfehlung zum B-Plan-Entwurf 01/005 (Baufeld A):
# Wohnen und Verkehr zusammen denken!
Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 01/005 (Entwurf) - Worringer Straße/ Gerresheimer Straße (Baufeld A) - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ansonsten vorlagegemäß mit folgenden Maßgaben zu beschließen:
1. Ergänzung der Darstellung des bestehenden Planungsrechts
Unter Ziff. 2 der Begründung (Gegenwärtiges Planungsrecht) ist zu ergänzen:
2.5 VEP 2020 / IMK 2030+
Im Verkehrsentwicklungsplan 2020 ist eine Anbindung der Entlastungsstraße Derendorf an die Ortsumgehung Oberbilk als Bauvorhaben eines geplanten Entlastungsstraßennetzes angeführt. Deren verkehrliche Wertigkeit soll bei der geplanten Fortschreibung des VEP (IMK 2030+) geprüft werden. Für die vollständige Ortsumgehung Derendorf besteht ein Grundsatzbeschluss des Rates aus dem Jahr 2003 (66/65/2003), wobei die Süderweiterung im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung lediglich skizzenhaft geprüft wurde. Die Trasse verläuft über das Plangebiet entlang der Bahnstrecke, teilweise in Tunnellage. Durch Beschluss des Ordnungs- und Verkehrsausschuss wurde im Jahr 2015 die Planung der Süderweiterung bis Moskauer Straße im Hinblick auf eine nunmehr beabsichtigte Weiterführung der Toulouser Allee bis zur Worringer Straße eingestellt (Vorl. 66/6/2015).
2. Realisierung der Verlängerung der Toulouser Allee bis Worringer Straße zeitglich zum Bauvorhaben
In die Begründung des Bebauungsplanentwurfs ist die Aussage der Verwaltung aufzunehmen, dass der Bedarfsbeschluss für die Verlängerung der Toulouser Allee bis Worringer Straße im 2. Hj. 2018 vorgelegt werden soll (Ö-Vorl. 66/29/2018). Ferner ist das in der mehrjährigen Finanzplanung vorgesehene Realisierungsdatum in die Planbegründung zu übernehmen und einzufügen, dass eine Realisierung der Verlängerung der Toulouser Allee jedenfalls zeitgleich mit Fertigstellung der Baumaßnahme angestrebt ist. 3. Trassensicherung für die unterirdische Verlängerung der Toulouser Allee bis Moskauer Straße
Die Baugrenzen sowie die Darstellung der außerhalb der überbaubar gelegenen unterbaubaren Flächen sind in den Festsetzungen, der zeichnerischen Darstellung und in der Begründung des B-Plan-Entwurfs so zu ändern, dass die im VEP 2020 für das Perspektivnetz angeführte Verbindung zur Moskauer Straße (OU Oberbilk) in Tunnellage zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden kann (Trassenfreihaltung/unterirdisch).
4. Trassensicherung oberirdische Verlängerung der Toulouser Allee bis Vinzenzplatz
Die Baugrenzen sind in den Festsetzungen, der zeichnerischen Darstellung und in der Begründung des B-Plan-Entwurfs so zu ändern, dass perspektivisch die im Jahr 2016 durch die Stadt geprüfte und als baulich machbar bezeichnete oberirdische IV-Verbindung zwischen der Toulouser Allee und dem Vinzenzplatz (Ö-Vorl. 66/95/2015 &66/29/2018) in einer einspurigen Dimensionierung je Fahrtrichtung (ca. 6 Meter) und unter Beibehaltung des geplanten Fuß-/Radwegs jedenfalls mittelfristig realisiert werden kann (Trassenfreihaltung/oberirdisch).
5. Kreuzungsbereiche Worringer Straße/Gerresheimer Straße und Toulouser Allee/Worringer Straße
In die Begründung des Bebauungsplans ist aufzunehmen, dass die Verkehrsentwicklung an der Kreuzung Worringer Straße/Gerresheimer Straße nach Realisierung des Bauvorhabens überprüft und im Bedarfsfall eine weitere Umgestaltung der Kreuzung zur Verbesserung der Verkehrsabläufe in Betracht gezogen wird. Auch soll der Anschluss der Toulouser Allee an die Worringer Straße bedarfsgerecht dimensioniert werden und Abbiegebeziehungen in alle Richtungen (aus der Toulouser Allee in die Worringer Straße nach Norden und Süden; aus der Worringer Straße aus beiden Richtungen in die Toulouser Allee) vorsehen.
6. Vorlage des Verkehrsgutachtens
Der Bezirksvertretung 1, dem OVA und dem APS wird vor der Offenlage das Verkehrsgutachten vom 11.10.2017 vorgelegt/zugänglich gemacht und das Gutachten ist im Offenlagetermin einsehbar. Begründung:
Die Bezirksvertretung 1 begrüßt die Vorlage einer Wohnbauplanung für das sog. Baufeld A. Mit ihr wird die im Bereich des Derendorfer Güterbahnhofs begonnene Neuentwicklung der Areale entlang der Bahnstrecke Düsseldorf-Duisburg im Stadtbezirk 1 fortgesetzt und abgeschlossen. Das Vorhaben stellt einen wichtigen Baustein in der Wohnungsbaupolitik der Stadt dar.
Indes erscheinen die verkehrlichen Aussagen des Bebauungsplans zu optimistisch und es fehlt die Darstellung bestehenden Planungsrechts im Hinblick auf die Süderweiterung der Toulouser Allee.
In der Bürgerschaft besteht die berechtigte Sorge, dass die schon jetzt überlasteten Bestandsstraßen, insbesondere die Worringer Straße, der Worringer Platz und die Gerresheimer Straße, nicht in der Lage sind, die zusätzlichen Verkehre aufzunehmen und eine vernünftige Verkehrsabwicklung im Rahmen der vorgelegten Planung nicht gewährleistet werden kann. Die Begründung des B-Plan-Entwurfs enthält insoweit die Aussage, dass für den Kreuzungspunkt Worringer Straße/Gerresheimer Straße allenfalls eine befriedigende Abwicklung erreicht werden kann.
Festsetzungen und Begründungen vollziehen darüber hinaus nicht nach, dass mit dem vom Rat beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan 2020 eine städtische Planungsabsicht besteht, die Toulouser Allee nach Süden hin zu verlängern. Dies betrifft perspektivisch die unterirdische Verlängerung bis zur Moskauer Straße (OU Oberbilk), deren vom Rat beschlossene Planung durch einen Beschluss des OVA lediglich eingestellt, nicht aber endgültig aufgegeben ist. Es ist daher in den Festsetzungen des B-Plans eine (unterirdische) Trassensicherung vorzusehen.
In dem Planentwurf findet sich zudem nicht wieder, dass auf Beschluss des OVA eine kurz- oder mittelfristig zu realisierende oberirdische Weiterführung der Toulouser Allee als baulich machbar geprüft wurde (Kosten ca. 600.000 EUR). Diese Verbindung würde – wenn auch nicht im Maße der vollständigen Süderweiterung –
so doch bereits die Worringer Straße, die Gerresheimer Straße und den Worringer Platz erheblich vom Durchgangsverkehr entlasten; eine noch stärkere Entlastung käme bei einer perspektivischen Weiterführung entlang des Gütergleises bis zur Moskauer Straße in Betracht. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist daher in dem Plan auch eine oberirdische Trassensicherung vorzunehmen, die den Bau einer (oberirdischen) einspurigen IV-Verbindung bis zum Vinzenzplatz ermöglicht, selbstverständlich unter Beibehaltung auch einer Rad- und Fußwegeverbindung.
Für die CDU ist zudem im Sinne einer transparenten Planung wichtig, dass das eingeholte Verkehrsgutachten vorgelegt und von Bürgerschaft und Politik kritisch überprüft werden kann. Auch sollte die Möglichkeit einer Überplanung der Kreuzungspunkte Gerresheimer Straße/Worringer Straße und Toulouser Allee/Worringer Straße schon jetzt angeführt werden.