Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 51/2004

Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5477/123 - Kö-Bogen

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Josef-Gockeln-Straße 11 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 11. März 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

" BV Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5477/123 - Kö-Bogen 1. Bauabschnitt - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Ferner beauftragt sie die Verwaltung gem. § 3 Abs. 3 Nr. 18 der Bezirkssatzung, die Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Versammlung (Stadtplanung zur Diskussion) durchzuführen. " APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5477/123 - Kö-Bogen 1. Bauabschnitt - und beauftragt die Verwaltung, die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBI. I S. 1950) auf dieser Grundlage durchzuführen.

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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 51/2004 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Betrifft: B-Plan Nr. 5477/123 - Kö-Bogen, 1.BA - Frühzeitige Bürgerbeteiligung Beschlussdarstellung: " BV Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5477/123 - Kö-Bogen 1. Bauabschnitt - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Ferner beauftragt sie die Verwaltung gem. § 3 Abs. 3 Nr. 18 der Bezirkssatzung, die Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Versammlung (Stadtplanung zur Diskussion) durchzuführen. " APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5477/123 - Kö-Bogen 1. Bauabschnitt - und beauftragt die Verwaltung, die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBI. I S. 1950) auf dieser Grundlage durchzuführen. Sachdarstellung: Durch den Bau der neuen U-Bahnstrecke "Wehrhahnlinie" und das somit bedingte zukünftige Entfallen der oberirdischen Ost-West-Straßenbahnverbindungen eröffnet sich für die Stadt Düsseldorf die einmalige Chance, diese Bereiche gesamtheitlich neu zu ordnen. Das Projekt "Kö-Bogen" beinhaltet die hervorragende Idee, der Innenstadt eine für immer verlorene Qualität zurückzugeben: Die unmittelbare Verbindung der Königsallee mit dem Hofgarten, die Schaffung neuer urbaner Qualitäten in exponierter Innen-stadtlage und die Wiederherstellung einer Verbindung der beiden Hofgartenteile. Hierbei ist die vollständige Tieferlegung der oberirdischen Straßenräume in Tunnellage vorgesehen. Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses vom 02.07.2003 und 17.09.2003 ist zunächst in einem ersten Bauabschnitt geplant, den Bereich des Jan-Wellem-Platzes neu zu strukturieren. Der erste Bauabschnitt ist Teil einer Gesamtkonzeption, in der die vollständige Tieferlegung der oberirdischen Straßenräume in die Tunnellage vorgesehen ist. Die Tunnelführung ermöglicht die Wiederherstellung des historischen Zusammenhangs beider RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 51/2004 Seite 2 von 3 Hofgartenteile. Durch den Entfall der Hochstraße entstehen zwei weitere Baufelder im Bereich der Schadowstraße und des Martin-Luther-Platzes. Es ist vorgesehen, den ersten Bauabschnitt bis 2007, die abschließende Baustufe, in Einklang mit dem Bau der Wehrhahnlinie bis ca. 2012 zu realisieren. Das Projekt "Kö-Bogen" wurde erstmals auf der Immobilien-Messe MIPIM in Cannes im März 2003 und im direkten Anschluss ebenfalls im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung sowie der Bezirksvertretung 1 vorgestellt. Die konzeptionellen Vorschläge fanden die breite Zustimmung aller Fraktionen, so dass zur schnellen Umsetzung des Projektes der Aufstellungsbeschluss am 02.07. und am 17.09.2003 gefasst sowie umfangreiche Voruntersuchungen eingeleitet wurden. In einem ersten Workshop am 13.06.2003 unter Beteiligung von Politik, Nachbarschaft, Interessengemeinschaften sowie dem Investor und der Verwaltung wurden Rahmenbedingungen und Anforderungen für einen ersten Bauabschnitt bezüglich des Verkehrs, der Bebauung und des weiteren Vorgehens formuliert. Parallel wurden die fachlichen Belange durch die Verwaltung geprüft und die grundsätzliche Machbarkeit des Vorhabens ermittelt. Daraufhin wurde am 24.07.2003 die Anhandgabe des Grundstücks Jan-Wellem-Platz an den Investor beschlossen. Die aus den Fachgesprächen resultierenden Forderungen sowie die im Workshop vorgebrachten Anforderungen sind in die Planung eingebracht worden. Das Ergebnis wurde den Vertretern der Politik, der Nachbarschaft, der Interessengemeinschaften und der Verwaltung in einem zweiten Workshop am 12.02.2004 mittels mehrerer, unterschiedlicher städtebaulicher Konzepte, vorgestellt. Im Ergebnis wurde einstimmig ein Entwurf juriert, dessen städtebauliche Komposition weitgehend von einer Rekonstruktion der historischen Baufluchten und einer Anpassung an die Höhenentwicklung, die durch die Bebauung an der Königsallee vorgegeben wird, ausgeht. Basierend auf diesem Konzept sollen nunmehr in der Bürgerbeteiligung für den ersten Bauabschnitt Ziele und Zweck des Bebauungsplan-Vorentwurfes präsentiert werden: - Städtebauliche Neuordnung: Zur Attraktivierung und Belebung der Geschäftslagen am Jan-Wellem-Platz und an der Berliner Allee soll der Jan-Wellem-Platz hochwertig bebaut und somit einer innerstädtischen Nutzung zugeführt werden. - Orientiert an der Vorkriegsbebauung soll das Baufeld die kontinuierliche Fortführung der Baufluchten an der Königsallee aufnehmen. Zum Hofgarten wird parallel zur Uferlinie eine Bauflucht formuliert, die entsprechend der historischen Struktur eine räumliche Fassung des Parks gewährleistet. Das Baufeld soll in 2 Bereiche gegliedert werden, so dass ein öffentlicher Straßenraum den Scha- dowplatz mit dem Hofgarten verbindet. - Festsetzung einer Kerngebietsnutzung zur Erhöhung des Einzelhandels-, Büro- und Dienstleistungsangebotes in zentraler Lage. - Festsetzung einer VII-geschossigen Bebauung, die mit einer Gebäudehöhe von ca. 26m an die vorhandene Bebauung der Königsallee anschließt. - Neuordnung des Individualverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs: Die heutigen Fahrbeziehungen von der Schadowstraße und von der Hofgartenstraße zur Elberfelder Straße sollen in Tunnellage geführt werden. - Neuordnung der Grünbereiche: Die geplante Tunnelführung des Verkehrs ermöglicht zukünftig den ebenerdigen Anschluss von Königsallee und Landskrone ohne kreuzenden Straßenverkehr und die Wiederherstellung des historischen Ö Vorlagen - Nr. 61/ 51/2004 Seite 3 von 3 Zusammenhangs zwischen Kö-Graben und Hofgarten. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.03.04 -/- 2 Bezirksvertretung 1 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 51/2004