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APS/012/2026
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/010, Flächennutzungsplanänderung (Vorentwurf)
Nr. 220 - Südlich Zeppenheimer Weg - Workshopergebnis, Öffentlichkeitsbeteiligung
Fachbereich :
61 - Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 5 24.02.2026 Anhörung
Ausschuss für
Wohnungswesen und
Modernisierung
02.03.2026 Vorberatung
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung
04.03.2026 Entscheidung
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Sitzung des APS am 04.03.2026 Vorlage Nr. APS/012/2026
Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/010 Workshopergebnis
- Südlich Zeppenheimer Weg - Öffentlichkeitsbeteiligung
Flächennutzungsplanänderung (Vorentwurf)
Nr. 220
- Südlich Zeppenheimer Weg -
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Vorlage Nr. APS/012 /2026
Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/010 - Südlich Zeppenheimer Weg -
Flächennutzungsplanänderung Nr. 220 (Vorentwurf)
- Südlich Zeppenheimer Weg -
- Workshop-Ergebnis
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussentwurf:
BV Die Bezirksvertretung 5 wird hiermit zur vorliegenden Vorlage angehört
und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine
vorlagegemäße Beschlussfassung. Ferner beauftragt sie die
Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Ausstellung mit
der Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen durchzuführen.
AWM Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung empfiehlt dem
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße
Beschlussfassung.
APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von
dem in der Kurzbeschreibung beschriebenen Ergebnis des Workshops,
dem Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/010 - Südlich Zeppenheimer
Weg - sowie von der Flächennutzungsplanänderung Nr. 220 und
beauftragt die Verwaltung auf Basis des Workshop-Ergebnisses, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in
der derzeit gültigen Fassung auf dieser Grundlage durchzuführen.
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Sachdarstellung:
Bebauungsplan Nr. 05/010 - Südlich Zeppenheimer Weg
220. Änderung des Flächennutzungsplans - Südlich Zeppenheimer
Weg
(Kaiserswerther Diakonie)
Abbildung 1: Skizze des Workshopergebnisses vom 03.12.2025 (Quelle: Büro caspar.)
Kurzbeschreibung des Projektes
zum Verfahrensstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
Anlass und Ziele des Bebauungsplanverfahrens
Die Kaiserswerther Diakonie (KWD) plant seit 2015 die Weiterentwicklung ihres
Standortes durch bauliche Maßnahmen, um der Erfüllung ihres seit über 180 Jahren
bestehenden sozialen Versorgungsauftrags trotz veränderter Bedarfe, gestiegener
räumlicher Anforderungen und erhöhter Regulatorik im Wohn- und Teilhabegesetz
gerecht zu werden. Zu diesem Zweck soll Wohnraum insbesondere für die sozialen
Dienste und das Betreuungs- und Pflegepersonal durch die Sanierung bestehender
und die Errichtung neuer Gebäude auf dem Kerngelände der KWD geschaffen
werden. Angesichts fehlenden Kapitals der KWD ist dafür eine vollständige
Refinanzierung erforderlich, die durch die Entwicklung von Flächen unmittelbar
benachbart zum südlichen Kerngelände gelegen - der Fläche „ Am Himgesberg "
(Flächen B + C, siehe Abbildung 2) - ermöglicht werden soll. Aufgrund des
ungebrochenen, dringenden Wohnraumbedarfs in der Landeshauptstadt Düsseldorf
wird die Entwicklungsabsicht dieser Fläche für eine Wohnbebauung seitens der Stadt
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unterstützt und soll durch die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen
im Rahmen der vorliegenden Planverfahren ermöglicht werden.
Abbildung 2: Flächenübersicht (Quelle: LH Düsseldorf)
Entwicklung Masterplan KWD und Nachverdichtung Kerngelände
Die Entwicklung der Fläche Am Himgesberg wurde bereits 2018 im Austausch
zwischen Politik und Verwaltung und anschließend in der Vorlage 61/8/2018
Perspektiven für den Düsseldorfer Norden thematisiert und beschlossen. Eine im Jahr
2020 erfolgte politische Beratung für ein qualitätssicherndes Verfahren ergab
Handlungsempfehlungen, die zunächst zu vertieften Untersuchungen insbesondere
des südlichen Kerngeländes auf Verdichtungspotenziale führten. Hierbei konnten -
unter der Berücksichtigung der Belange der Denkmalpflege, des Naturschutzes und
des Verkehrs sowie unter Beteiligung verschiedener Fachämter - vier
Nachverdichtungsflächen identifiziert werden. Weitere Flächen stehen z.B. wegen der
Berücksichtigung von Kriterien wie einer städtebaulich behutsamen
Weiterentwicklung des geschützten Gesamtensembles unter Würdigung der
denkmalpflegerisch notwendigen Sichtachsen, des gewachsenen alten und
geschützten Baumbestandes, nutzungsbedingt einschränkender Nachbarschaften
(Psychiatrie) sowie der eingeschränkten Tragfähigkeit und damit Überbaubarkeit der
geschützten Bunkeranlagen nicht zur Verfügung (siehe Abbildung 3). In den Jahren
2022 bis 2025 folgte zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung des Gesamtareals in Abstimmung mit Politik und Verwaltung und unter
Hinzuziehung des Architekturbüros caspar. ein mehrjähriger Prozess, in dem die
identifizierten Nachverdichtungspotenziale auf dem südlichen Kerngelände und der
Teilfläche A der Kaiserswerther Diakonie (siehe Abbildung 2) geprüft wurden. Im
Ergebnis ist ein Masterplan für das Gesamtgelände der Kaiserswerther Diakonie
entwickelt worden (siehe Anlage 1 zur Vorlage APS/113/2024).
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Abbildung 3: Darstellung der Nachverdichtungspotenziale und Ausschlussflächen (Quelle: HCRE Development
GmbH, Kartengrundlage Büro caspar.)
Im Rahmen dieser Untersuchungen wurde für die strategische Weiterentwicklung
ebenfalls die "Fußballwiese" im nördlichen Kerngelände als Potentialfläche
identifiziert. Die KWD schätzt diese Freifläche im Rahmen ihrer sozialen
Verantwortung für den Stadtteil als Fläche für Lebensqualität, Erholung und das
gemeinschaftliche Miteinander. Sie wird seitens der KWD mit Bedacht als
Vorhaltefläche für mögliche zukünftige langfristige soziale Nutzungsbedarfe der KWD
betrachtet. Aktuelle Nutzungsbedarfe werden für diese Fläche nicht gesehen.
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Entwicklung im Plangebiet
Im Anschluss an die Masterplanung des Gesamtareals wurde Ende 2025 in einem
qualitätssichernden Verfahren in Form eines Workshops mit Verwaltung,
Planungsbüros sowie Vertreterinnen und Vertretern der politischen Gremien eine den
Siedlungsrand sensibel arrondierende Wohnbebauung auf der Fläche „ Am
Himgesberg " (Flächen B + C) durch das Büro caspar. in Zusammenarbeit mit dem
Freiraumplanungsbüro Studio Grüngrau sowie unter Einbeziehung von Verwaltung
und Politik entwickelt (siehe Anlage 1, Städtebaulicher Entwurf).
Die grundsätzliche Zielsetzung des städtebaulichen Entwurfs liegt in der
harmonischen Fortführung der vorhandenen Strukturen des südlichen Kerngeländes
der Kaiserswerther Diakonie sowie in der Berücksichtigung der vorlaufend geplanten
Entwicklungen auf der Teilfläche A und des bestehenden Landschaftsraums.
Durch die Ausbildung von Hofstrukturen entstehen klar gefasste, identitätsstiftende
Räume mit jeweils eigener Qualität und thematischer Ausprägung. Die Dichte nimmt
zum Landschaftsraum hin ab. Als Wohnformen sind gemischte und differenzierte
Gebäudetypologien vorgesehen, die Vielfalt und Individualität ermöglichen. Geplant
ist ein Verhältnis von ca. 70 % Geschosswohnungsbau und 30 % Einfamilienhäuser.
Es entstehen auf den Teilflächen B+C ca. 30.000 m² BGF Wohnen.
Um die verkehrliche Erschließung des Quartiers möglichst effizient zu gestalten, sieht
das Erschließungskonzept eine durchgehende verkehrliche Anbindung an den
Zeppenheimer Weg vor. Die innere Erschließung ist auf das notwendige Maß
reduziert und unterstützt ein quartiersverträgliches, sicheres und ruhiges
Wohnumfeld.
Prägendes Element soll ein vom südlich des Plangebiets gelegenen
Landschaftsschutzgebiet ausgehender Grünzug sein, welcher sich von Süden nach
Norden durch das Gebiet zieht. Dieser fungiert nicht nur als Erholungsfläche und
wichtige Wegeverbindung, sondern übernimmt zugleich wichtige Funktionen für das
Mikroklima, die Orientierung und die übergeordnete grüne Infrastruktur. Zwischen
den Baukörpern entwickeln sich lebendige und abwechslungsreiche Grünanlagen, die
die Aufenthaltsqualität im Quartier steigern und dem landschaftlichen Aspekt
Rechnung tragen.
Der Städtebauliche Entwurf als Workshop-Ergebnis bildet nun die Grundlage für den
Einstieg in das Bebauungsplanverfahren und wird im weiteren Verfahren hinsichtlich
der folgenden Überarbeitungshinweise aus dem Workshop weiterentwickelt:
Das Konzept soll insgesamt spielerischer strukturiert und sensibler in den
umgebenden Bestand integriert werden.
Die nachbarschaftlichen Höfe sollen kompakter ausgebildet werden. Sie sollen
unterschiedliche Charaktere entwickeln.
Die Ablesbarkeit einzelner Einheiten / Häuser, vor allem innerhalb längerer
Gebäuderiegel, soll gewährleistet werden.
Der Übergang zur südlich angrenzenden Landschaft ist mit Blick auf die
privaten und öffentlichen Freiräume klarer zu zonieren.
Der Übergang in die Landschaft sowie die Freiräume sind
landschaftsplanerisch auszuarbeiten.
Die diagonale Grenze zwischen Landschaft und Baugebiet soll neu justiert
werden. Der süd-östliche Hof soll dabei weniger weit in die südlich
angrenzende Landschaft ragen.
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Der Abstand zur angrenzenden DH-Bebauung im Nordosten soll verringert
werden.
Ein Grünzug soll sich qualitätsvoll von Süd (Landschaft) nach Nord
(Zeppenheimer Weg) durch das Gebiet ziehen.
Gemäß dem derzeitigen Stand des Düsseldorfer Baulandmodells sind 50 % der
geplanten BGF Wohnen im geförderten Wohnungsbau zu errichten. Es ist
vorgesehen, die Teilfläche A gemäß § 34 BauGB vorab zu entwickeln, so dass diese
nicht berücksichtigt wird. Originärer Bestandteil dieses Planverfahrens ist der neu
entstehende Wohnraum auf den Teilflächen B+C (ca. 30.000 m²). Die
Kaiserswerther Diakonie sieht vor, die öffentlich geförderten Wohnflächen (ca.
15.000 m²) vollumfänglich oder jeweils in Teilen entweder im Plangebiet erstellen zu
lassen oder selbst oder durch Dritte im Masterplanbereich zu realisieren. Dafür
kommen insbesondere die ermittelten Nachverdichtungspotenziale im südlichen
Kerngelände in Betracht, um die bestehende soziale Infrastruktur zu nutzen und
Synergien zu bündeln.
Die Planung soll nun im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt werden. Diese Beteiligung wird in Form
einer Ausstellung mit Erörterung und Rückfragemöglichkeiten zu den Planungszielen,
dem städtebaulichen Entwurf und weiteren unterschiedlichen Themenbereichen
stattfinden.
Plangebiet und Umgebung
Das Plangebiet befindet sich im Norden der Stadt Düsseldorf im Stadtteil
Kaiserswerth im Stadtbezirk 5 unmittelbar nördlich des Düsseldorfer Flughafens. Das
gesamte Plangebiet (B-Plan-Verfahren und FNP-Änderung) weist eine Größe von
ca. 6 ha auf. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 5,5 ha und ist
aktuell unbebaut (siehe Abbildung 4). Der Änderungsbereich des
Flächennutzungsplans ist größer gefasst und umfasst überwiegend unbebaute,
jedoch teilweise auch bereits bebaute Bereiche (siehe Abschnitt zum
Flächennutzungsplan). Im Norden des Plangebietes befinden sich südlich des
Zeppenheimer Wegs Wohngebäude. Im Osten schließen eine Freifläche in privatem
Besitz sowie ebenfalls Wohngebiete an, die durch Einfamilienhausbebauung geprägt
sind. Südlich des Plangebietes liegen Freibereiche sowie der Fliedner-See, der
seinerseits zwischen dem Suitbertus-See und dem Lambertus-See liegt. Im Westen
des Plangebietes liegt die Bestandsbebauung der Kaiserswerther Diakonie, die aus
einigen größeren, überwiegend denkmalgeschützten historischen Einzelgebäuden mit
einem hohen Anteil an Grün- und Freiflächen mit schützenswertem Baumbestand
besteht.
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Title: 05-010_APS-012-2026_03_Städtebaulicher Entwurf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00576754.pdf
Published Time: Tue, 10 Feb 2026 09:10:06 GMT
Number of Pages: 1
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05/010
Südlich Zeppenheimer Weg