Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 102/2004

DE 60(2)1BauvorStromstr. 20

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Weizenmühlenstraße 4 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 7. Mai 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Oberbürgermeister Erwin und Ratsherr Utech beschließen gemäß § 60 Abs.1 Satz 2 GO NWX§ 60 Abs.2 Satz 1 GO NW entsprechend der beigefügten Beschlussvorlage Ö Vorlagen - Nr. 61/101/2004 Düsseldorf, den 05.05.2004 Unterschrift Unterschrift Die Begründung der Beschlussdarstellung (Vordruck Lg 146) ist als Anlage beigefügt.

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01 ¶ Dezernat Datum Telefon-Nbst. 63 ¶ Amt/Institut/Dienststelle 05.05.2004 94358 Ë Bei Vorlagen mit finanzieller Auswirkung: Vorgeprüft durch Amt 20 Vorprüfung durch Amt 14 Prüfvermerk Amt 14 Datum Unterschrift 01 nicht erforderlich Betrifft: Dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW: Bauvoranfrage Stromstraße 20 In vorstehender Angelegenheit bitte ich, einen Beschluss gemäß § 60 GO NW* herbeizuführen. Dringlichkeitsentscheidung Die Angelegen- heit unterliegt der Beschluss- fassung des Rates. Die Angelegenheit unterliegt der Beschlussfassung des Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Sie ist von äußerster Dringlichkeit. Die recht- zeitige Einberufung des Rates, des Haupt- und Finanzausschusses bzw. des Fachausschusses ist nicht möglich. Die entsprechende Vorlage (Vordruck LG 145) ist als Anlage beigefügt. Unterschrift Anlagen * Gesetzestext: § 60 - Dringliche Entscheidungen (1) Der Hauptausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist. Ist auch die Einberufung des Hauptausschusses nicht rechtzeitig möglich und kann die Entscheidung nicht aufgeschoben werden, weil sonst erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können, kann der Bürgermeister mit einem Ratsmitglied entscheiden. Diese Entscheidungen sind im Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Er kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses entstanden sind. (2) Ist die Einberufung eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nicht rechtzeitig möglich, kann der Bürgermeister mit dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörendem Ratsmitglied entscheiden. Die Entscheidung ist dem Ausschuss in der n ä c h s t e n Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend. RSD Dringend.wpt analog LG 143 Ë Betrifft: Vorlagen-Nr. Dringlichkeitsentscheidung gemäß 61/ 102/2004 § 60 Abs.1 Satz 2 GO NWX§ 60 Abs.2 Satz 1 GO NW hier: Dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW: Bauvoranfrage Stromstraße 20 Beschlussdarstellung: Oberbürgermeister Erwin und Ratsherr Utech beschließen gemäß § 60 Abs.1 Satz 2 GO NWX§ 60 Abs.2 Satz 1 GO NW entsprechend der beigefügten Beschlussvorlage Ö Vorlagen - Nr. 61/101/2004 Düsseldorf, den 05.05.2004 Unterschrift Unterschrift Die Begründung der Beschlussdarstellung (Vordruck Lg 146) ist als Anlage beigefügt. Amt/Institut/Dienststelle Amt 63 Dezernentin/Dezernent RSD Dringend.wpt analog LG 144/145 Betrifft: Begründung zur Vorlagen-Nr. 61/ 102/2004 Ë Begründung der Dringlichkeit der Angelegenheit Der Sendestart für das DVB-T am 08.11.04 kann nicht eingehalten werden, wenn der Vorbescheid erst nach der nächsten Sitzung des APS erteilt wird. Da die zeitgerechte Einführung dieser neuen Medientechnik im Interesse der Bürger Düsseldorfs und der Region liegt und die Nichteinhaltung des Termins zu einem Imageverlust der Medienstadt Düsseldorf führen würde, sollte alles getan werden, um den festgelegten Termin zu halten. Dieses umsomehr, da Köln die zeitgerechte Realisierung eingehalten hat. Erläuterung der anfallenden Kosten: Einmalige Kosten Jährlich wiederkehrende Kosten Folgekosten nach Vordruck 20/173 Euro Datum der Fälligkeit Euro Fälligkeit Euro Euro Datum der Fälligkeit 0 Erläuterung der vorgesehenen Finanzierung: Erläuterung des zur Beschlussfassung anstehenden Sachverhaltes siehe nächste Seite(n) RSD Dringend.wpt analog LG 146

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 102/2004