Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 170 102/2004

Trödelmärkte 2005

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Josef-Maria-Olbrich-Straße 13 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 12. Oktober 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 10 beschließt die Festsetzung von fünf Trödelmärkten im 1. Halbjahr 2005 in Garath Zentrum Ost als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 170 102/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Trödelmärkte in Garath Zentrum Ost im 1. Halbjahr 2005 - Vorlagedes Ordnungsamtes Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 10 beschließt die Festsetzung von fünf Trödelmärkten im 1. Halbjahr 2005 in Garath Zentrum Ost als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung zu folgenden Terminen: Sonntag: 30.01.05 27.02.05 27.03.05 24.04.05 29.05.05 Öffnungszeiten: 11.00 bis 18.00 Uhr Sachdarstellung: Die Marktveranstalterin beantragt die Festsetzung von 11 Trödelmärkten im Jahre 2005. Im März findet der Trödelmarkt am Ostersonntag statt. Gegen die Festsetzung eines Marktes am Ostersonntag bestehen rechtlich keine Bedenken. Im Juni fällt der Trödelmarkt wegen des dann stattfindenden Fischmarktes aus. Die zurückliegenden Märkte verliefen ohne Mängel und Beschwerden. Überschneidungen mit den Trödelmärkten auf dem Schützenplatz Frankfurter Straße gibt es nicht. Es wird vorgeschlagen, zunächst die fünf Termine des 1. Halbjahres festzusetzen und die Genehmigung weiterer Termine von dem Verlauf dieser Veranstaltungen abhängig zu machen. Es wird empfohlen, dem Antrag unter folgenden Auflagen zu entsprechen: 1. Die Veranstalterin ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner Umgebung verantwortlich. 2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite stets freizuhalten. 3. Die Veranstalterin sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten Parkverkehr, indem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen verhindert wird. Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen. 4. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung aufzustellen. Alternativ können in Absprache mit der AWISTA die öffentlichen Toiletten im S-Bahnbereich den Besuchern zur Verfügung gestellt werden. 5. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein. 6. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99258, Herr Giesen. 7. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden. 8. Der anfallende Müll darf nicht in die öffentlichen Abfallbehälter gegeben werden, sondern muß gesondert entsorgt werden. 9. Über die vorgegebene Veranstaltungsfläche hinaus dürfen keine weiteren Örtlichkeiten mit Trödelständen bebaut werden, insbesondere nicht unter der S-Bahn Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 10 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 170 102/2004 Seite 2 von 2 Alternative: Keine Amt: Ordnungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 170 102/2004