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Ö Vorlagen - Nr. 170 102/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Trödelmärkte in Garath Zentrum Ost im 1. Halbjahr 2005
- Vorlagedes Ordnungsamtes
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 10 beschließt die Festsetzung von fünf Trödelmärkten im 1. Halbjahr 2005 in
Garath Zentrum Ost als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung zu folgenden
Terminen:
Sonntag: 30.01.05 27.02.05 27.03.05 24.04.05 29.05.05
Öffnungszeiten: 11.00 bis 18.00 Uhr
Sachdarstellung:
Die Marktveranstalterin beantragt die Festsetzung von 11 Trödelmärkten im Jahre 2005. Im März
findet der Trödelmarkt am Ostersonntag statt. Gegen die Festsetzung eines Marktes am
Ostersonntag bestehen rechtlich keine Bedenken. Im Juni fällt der Trödelmarkt wegen des dann
stattfindenden Fischmarktes aus. Die zurückliegenden Märkte verliefen ohne Mängel und
Beschwerden. Überschneidungen mit den Trödelmärkten auf dem Schützenplatz Frankfurter Straße
gibt es nicht. Es wird vorgeschlagen, zunächst die fünf Termine des 1. Halbjahres festzusetzen und
die Genehmigung weiterer Termine von dem Verlauf dieser Veranstaltungen abhängig zu machen.
Es wird empfohlen, dem Antrag unter folgenden Auflagen zu entsprechen:
1. Die Veranstalterin ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner
Umgebung verantwortlich.
2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite stets freizuhalten.
3. Die Veranstalterin sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten Parkverkehr,
indem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen verhindert wird. Händler und
Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen.
4. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung aufzustellen.
Alternativ können in Absprache mit der AWISTA die öffentlichen Toiletten im S-Bahnbereich
den Besuchern zur Verfügung gestellt werden.
5. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein.
6. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von Fettverwertungsbetrieben
unter Tel. 830-99258, Herr Giesen.
7. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden.
8. Der anfallende Müll darf nicht in die öffentlichen Abfallbehälter gegeben werden, sondern
muß gesondert entsorgt werden.
9. Über die vorgegebene Veranstaltungsfläche hinaus dürfen keine weiteren
Örtlichkeiten mit Trödelständen bebaut werden, insbesondere nicht unter der S-Bahn
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 10 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
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Ö Vorlagen - Nr. 170 102/2004
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Alternative:
Keine
Amt:
Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt