Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 62/ 68/2017

Durchführung der bodentechnischen Aufbereitung von städtischen Flächen im Glasmacherviertel

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5Dokumente 25. April 2018veröffentlicht

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Title: Vorlage 62/ 68/2017 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00307897.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 21:45:25 GMT Number of Pages: 9 Markdown Content: Vorlage 62/ 68/2017 > Seite 1 von 9 > RSD Vorl age X öffentlich nicht öffentlich ## Beschlussvorlage Betrifft: Durchführung der bodentechnischen Aufbereitung von städtischen Flächen im Glasmacherviertel Beschlussdarstellung: Der Rat beschließt die Durchführung der bodentechnischen Aufbereitung von städtischen Flächen im Glasmacherviertel und ermächtigt die Kämmerin überplanmäßig die hierfü r erforderlichen Mittel in Höhe von 9.100.000,00 € zur Verfügung zu stellen. Sachdarstellung: Im Jahr 2008 wurde ein mehrstufiges Werkstattverfahren mit intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit zur Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes für das Gesamtgebiet Glasmacherviertel durchgeführt. Zwischenzeitlich wurde die Planung auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft und an die aktuellen Rahmenbedingungen, insbesondere den erhöhten Wohnraumbedarf in Düsseldorf, angepasst. Anfang 2014 wurde der überarbeitete Masterplan erneut öffentlich vorgestellt. Dieser Plan bildet die Grundlage für das derzeit laufende Bebauungsplanverfahren. Die Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB ist bereits abgeschlossen. Derzeit wird vom Planungsamt der Stadt Düsseldorf die öffentliche Auslegung vorbereitet. Ca. ein Drittel der Flächen im Plangebiet stehen im Eigentum der Landeshauptstadt Düsseldorf. Als zukünftige Nutzung der städtischen Flächen sieht der Vorentwurf des Bebauungsplans 07/007 „Glasmacherviertel" folgende Nutzungen vor: „Düsselpark Nord“ (Wohnbebauung, ca. 11.100 m2), Düsselpark Süd (Wohnbebauung, ca. 6.020 m2) und „Düsselpark“ (öffentliche Grünfläche mit Regenrückhaltebecken, ca. 9.400 m2). Die restlichen Flächen stehen im Eigentum eines privaten Dritten, der seine Flächen bereits umfassend saniert und aufbereitet hat. Zur Bebaubarkeit und abwassertechnischen Erschließung der zukünftigen Baufelder auf den städtischen Flächen sowie auch in Teilen der Baufelder im Eigentum des privaten Dritten im Plangebiet ist u.a. der Bau der im Bereich des Düsselparks vorgesehenen zentralen Beckenanlage zur Niederschlagswasserbehandlung (RKB) erforderlich. Dieser Bau und damit auch die Sanierung und Aufbereitung der städtischen Flächen sollen schnellstmöglich in Auftrag gegeben werden. Aufgrund von Kosten- und Zeitersparnis sollen jedoch nicht nur die Flächen im Bereich des RKB sondern die gesamten städtischen Flächen für Düsselpark Nord, Düsselpark Süd und Düsselpark saniert und aufbereitet werden. Auf diesen Flächen sind bereits umfangreiche Bodenuntersuchungen vorgenommen worden. Neben einer bereits eingegrenzten MKW-Belastung finden sich auf den Flächen immer wieder leicht erhöhte PAK-Werte im Boden. Daneben führt die notwendige Beseitigung mächtiger Fundamente und alter Glaswannen zu einem erhöhten Aufwand. Bei einer kalkulierten durchschnittlichen Mächtigkeit von 3,2 m Boden würde, bezogen auf die Fläche von ca. 26.520 m², ein Volumen von ca. 96.000 m³ Boden (ca. 173.000 t) bewegt. Vorlage 62/ 68/2017 > Seite 2 von 9 > RSD Vorl age Die von Fachleuten des Liegenschaftsamts auf der Basis von externen Gutachten über die Bodenbeschaffenheit geschätzten Gesamtkosten für die Sanierungsmaßnahme liegen bei ca. 9,1 Mio Euro brutto. Eine detailliertere Kostenschätzung ist aufgrund der Inhomogenität des vorhandenen Bodenmaterials nicht möglich. Dies wurde auch mit Amt 19 abgestimmt. Die Erschließung der städtischen Flächen für die Durchführung der Arbeiten ist derzeit ausschließlich über die im Eigentum des privaten Dritten stehenden Flächen möglich. Ein Wegerecht besteht nicht. Eine Vereinbarung mit dem Eigentümer der angrenzenden Flächen zur unentgeltlichen Befahrung seines Geländes durch die Stadt bzw. ein beauftragtes Unternehmen ist für die Zeit der Planung und Durchführung bereits unterschriftsreif ausgehandelt. Andernfalls müsste durch die Stadt eine eigene Zufahrtsmöglichkeit durch den Bau einer Baustraße geschaffen werden. Der Bau dieser Baustraße würde Kosten in Höhe von ca. 250.000,00 € verursachen, welche bereits in der v.g. Kostenschätzung mit einkalkuliert sind. Die Stadt geht jedoch davon aus, dass die v.g. Vereinbarung mit dem Eigentümer der angrenzenden Flächen geschlossen wird, sodass die Kosten für eine Baustraße dann auch nicht mehr anfallen werden. Aus diesem Grund werden die geschätzten Kosten für die Baustraße i.H. v. 250.000,00 € mit einem Sperrvermerk versehen und nur bei Bedarf freigegeben. Der Eigentümer der angrenzenden Flächen hat einen Bewachungs- und Sicherheitsdienst mit regelmäßigen Kontrollen des gesamten Betriebsgeländes beauftragt. Der Eigentümer der angrenzenden Flächen hat derzeit für die Bewachung des Geländes einen Kostenaufwand i.H.v. ca. 14.000,00 €/mtl. Derzeit geht die Stadt davon aus, dass auch durch den Rechtsnachfolger des Eigentümers eine Sicherung der Zu- und Abfahrten durch einen Bewachungs- und Sicherheitsdienst während der Planung und Durchführung der Arbeiten gewährleistet ist. Sofern ein Rechtsnachfolger des Eigentümers für die Sicherung des Geländes keinen Bewachungs- und Sicherheitsdienst beauftragt, muss die Stadt bzw. von ihr beauftragte Unternehmen eine angemessene Sicherung und Kontrolle der Zu- und Abfahrten für die Zeit des Nutzungsrechtes auf ihre Kosten durchführen. Diese Kosten müssen dann unter Umständen zusätzlich bereit gestellt werden. Für die Planung und anschließende Durchführung der Bodensanierungs- und Aufbereitungsarbeiten ist ein Zeitrahmen von 10 Monaten vorgesehen, wovon 4 Monate auf die Vorbereitung und Ausschreibung sowie 6 Monate für die Durchführung der Arbeiten entfallen. Mit der Durchführung der Arbeiten wird frühestens im Juni 2018 begonnen werden können. Durchführungskosten insgesamt: brutto 9.100.000,00 € Baustelleneinrichtung incl. 6 Monate Vorhaltung, Absicherung, Reinigung 812.500,00 € Erdarbeiten, Entsorgung, Abbruch Altbebauung: 4. 777.416,00 € Bauschuttaufbereitung und Einbau 522.500,00 € Allgemeinkosten (Analytik, SiGeKo etc.) 235.000,00 € netto: 6.347.416,00 € zzgl. 19 % MWSt: 1.206.009,00 € brutto 7.553.425,00 € zzgl.10% GW-Zuschlag und10% Sicherheitszuschlag: 1.510.685,00 € 9.064.110,00 € Vorlage 62/ 68/2017 > Seite 3 von 9 > RSD Vorl age Für die in diesen Kosten enthaltenen Leistungen für Koordination, Planung und Überwachung der anstehenden Sanierungs- und Aufbereitungsarbeiten wurden 234.430,00 Euro in 2017 bereits zur Verfügung gestellt. Mit der Planung wurde bereits begonnen. Eine mittelfristige (Teil-) Refinanzierung dieser Kosten erfolgt aus dem Verkauf der Baugrundstücke Düsselpark Nord und Süd sowie durch die Refinanzierung der mit dem Bebauungsplanverfahren zu erwartenden Kostenbeteiligungen des Planungsbegünstigten an den Infrastrukturmaßnahmen (öffentliche Grünfläche und Regenrückhaltebecken). Auftragssachkonto: Produkt: 1111106 Konto: 52413000 Auftrag: I650GL000001 Anlagen: x beigefügt nicht vorhanden Nr. Anlage 1 62 -68 -2017 1 Lageplan 2 62 -68 -2017 2 fiskalisch 3 62 -68 -2017 3 Luftbild 4 62 -68 -2017 4 Masterplan Alternative: keine Amt / Institut: Liegenschaftsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Zuschke Vorlage 62/ 68/2017 Seite 4 von 9 > RSD Vorl age Durchführung der bodentechnischen Aufbereitung von städtischen Flächen im Glasmacherviertel Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Wortlaut (bei abweichenden Beschlüssen) Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften 27.02.2018 einstimmig beschlossen Haupt - und Finanzausschuss 12.03.2018 einstimmig beschlossen Rat 03.05 .2 018 -/-² > 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Vorlage 62/ 68/2017 Seite 5 von 9 > RSD Vorl age X öffentlich nicht öffentlich Anlage 1 Vorlage 62/ 68/2017 Seite 6 von 9 > RSD Vorl age X öffentlich nicht öffentlich Anlage 2 Vorlage 62/ 68/2017 Seite 7 von 9 > RSD Vorl age X öffentlich nicht öffentlich Anlage 3 Vorlage 62/ 68/2017 Seite 8 von 9 > RSD Vorl age X öffentlich nicht öffentlich Anlage 4 Vorlage 62/ 68/2017 Seite 9 von 9
62-68-2017 2 fiskalisch als Text anzeigen
Title: Ganzseitiges Foto URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00313085.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:37:16 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
62-68-2017 4 Masterplan als Text anzeigen
Title: Ganzseitiges Foto URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00313087.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:37:16 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 62/ 68/2017