Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 177 29/2004

Entwicklung der Grundwasserstände

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Im Brühl 3 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 13. Januar 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 7 nimmt die nachstehende Informationsvorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Informationsvorlage 1. Entwicklung der Grundwasserstände 2. Beseitigung der Oberflächenwasserprobleme Weidenau und Im Brühl 3. Gebrauch von Grundwasser für den Verbrauch 4. Zur rechtlichen Verantwortung der Stadt in Gebieten mit hohen Grundwasser- ständen 1. Entwicklung der Grundwasserstände Die Bezirksvertretung 7 hat in ihrer Sitzung am 23. September 2003 folgenden Antrag beschlossen: Die BV 7 bittet die Verwaltung, zur Feststellung a) der lokal maßgebenden Ursachen des Anstiegs des Grundwassers in Gerresheim und b) der weiteren Entwicklung der Grundwasserstände computergestützte Modellberechnungen durchführen zu lassen, wie sie in einer Information des Umweltamtes für den Ausschuss für Umweltschutz zur Sitzung am 18.02.2003 beschrieben sind. Die BV bittet weiterhin, ihr über die Ergebnisse regelmäßig zu berichten.

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Seite 1 von 4 Beschlussvorlage Betrifft: Entwicklung der Grundwasserstände u.a. in Gerresheim -Informationsvorlage der Verwaltung zu versch. Beschlüssen der BV 7- Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 7 nimmt die nachstehende Informationsvorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Informationsvorlage 1. Entwicklung der Grundwasserstände 2. Beseitigung der Oberflächenwasserprobleme Weidenau und Im Brühl 3. Gebrauch von Grundwasser für den Verbrauch 4. Zur rechtlichen Verantwortung der Stadt in Gebieten mit hohen Grundwasser- ständen 1. Entwicklung der Grundwasserstände Die Bezirksvertretung 7 hat in ihrer Sitzung am 23. September 2003 folgenden Antrag beschlossen: Die BV 7 bittet die Verwaltung, zur Feststellung a) der lokal maßgebenden Ursachen des Anstiegs des Grundwassers in Gerresheim und b) der weiteren Entwicklung der Grundwasserstände computergestützte Modellberechnungen durchführen zu lassen, wie sie in einer Information des Umweltamtes für den Ausschuss für Umweltschutz zur Sitzung am 18.02.2003 beschrieben sind. Die BV bittet weiterhin, ihr über die Ergebnisse regelmäßig zu berichten. RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 4 Antwort: Der Ausschuss für Umweltschutz wird in seiner Sitzung am 20.01.2004 über die Ent-wicklung der Grundwasserstände informiert. Die Informationsvorlage ist als Anlage 1 beigefügt, wie darin mitgeteilt, ist das mathematische Simulationsmodell für das zentrale und südliche Stadtgebiet zwischenzeitlich erweitert worden, so dass im nächsten Schritt entsprechende Berechnungen zur Ursachenermittlung der gestiegenen Grundwasserstände beauftragt werden können. 2. Beseitigung der Oberflächenwasserprobleme Weidenau und Im Brühl Die Bezirksvertretung 7 hat in ihrer Sitzung am 25. November 2003 folgenden Antrag beschlossen: Die BV 7 bittet die Verwaltung dafür zu sorgen, dass die Oberflächen- wasserprobleme in den Kleingartenanlagen Im Brühl und Weidenau in Gerresheim - Süd beseitigt werden. Antwort: Die Probleme mit der Niederschlagsentwässerung für die Kleingartenanlage Im Brühl sind nach Auskunft des Amtes für Verkehrsmanagement provisorisch gelöst. Die endgültige Entwässerungsanlage wird im Zuge des Straßenbaus fertiggestellt. Für die Kleingartenanlage Weidenau wurde bisher kein Antrag auf Erlaubnis der Einleitung des anfallenden Niederschlagswassers in die Düssel gestellt. 3. Gebrauch von Grundwasser für den Verbrauch Die Bezirksvertretung 7 hat in ihrer Sitzung am 24. Juni 2003 folgenden Antrag be-schlossen: Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung zu prüfen, in wieweit das Grundwasser im Stadtbezirk 7 für den Verbrauch von Brauchwasser (z.B. im WC- und Waschbereich) innerhalb des Hauses genutzt werden kann. Antwort: Das Gesundheitsamt hat zu dieser Anfrage folgende Stellungnahme abgegeben: Die Vorschriften für die Regelung der Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch finden sich in der seit dem 01.01.2003 geltenden Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001 (TrinkwV 2001). Im § 3 wird u.a. definiert, dass im Sinne dieser Verordnung "Wasser für den Seite 3 von 4 menschlichen Gebrauch" auch Wasser ist, das zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen, Gebrauch findet. Entsprechend im Haushalt zur Verfügung gestelltes Wasser muss somit den Bestimmungen der Trinkwasserverordnung genügen. Umfang der zu untersuchenden Parameter und Anzahl der Trinkwasseruntersuchungen richten sich nach der jeweils geförderten und abgegebenen Wassermenge. Bei Einhaltung der Bestimmungen der Trinkwasserverordnung sieht das Gesundheitsamt grundsätzlich keine Bedenken gegen die geplante Nutzung von Grundwasser. Sollten zusätzlich zu den im Hause bereits befindlichen Installationen der zentralen Trinkwasserversorgung weitere Installationen erforderlich sein, so sind unbedingt die Stadtwerke Düsseldorf zu informieren, um von dort ausschließen zu lassen, dass eine Beeinträchtigung des öffentlichen und zentralen Trinkwassernetzes erfolgt. Darüber hinaus besteht für solche Anlagen gem. §13 TrinkwV 2001 eine Anzeigenpflicht gegenüber der unteren Gesundheitsbehörde. Seitens des Umweltamtes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass für bestimmte Nutzungen eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen ist. Es wird gleichzeitig darauf verwiesen, dass für Teilbereiche von Vennhausen eine ordnungsbehördliche Verfügung zur Untersagung und Einschränkung der Grundwassernutzung existiert. 4. Zur rechtlichen Verantwortung der Stadt in Gebieten mit hohen Grundwasser- ständen Bei verschiedenen Antworten auf Anfragen der Bezirksvertretung 7 aus dem letzten Jahr wurde auf die Prüfung der Verantwortlichkeiten der Stadt in Gebieten mit hohen Grundwasserständen durch das Rechtsamt verwiesen. Über das Ergebnis der rechtlichen Prüfung wurde der Umweltausschuss im Dezember 2003 informiert. Die Informationsvorlage ist in Anlage 2 beigefügt. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatu m Ergebnis Bezirksvertretung 7 27.01.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. RSD AllVorlg.WPT Seite 4 von 4

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 177 29/2004