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Beschlussvorlage
Betrifft:
Entwicklung der Grundwasserstände u.a. in Gerresheim
-Informationsvorlage der Verwaltung zu versch. Beschlüssen der BV 7-
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 7 nimmt die nachstehende Informationsvorlage der Verwaltung zur
Kenntnis.
Informationsvorlage
1. Entwicklung der Grundwasserstände
2. Beseitigung der Oberflächenwasserprobleme Weidenau und Im Brühl
3. Gebrauch von Grundwasser für den Verbrauch
4. Zur rechtlichen Verantwortung der Stadt in Gebieten mit hohen
Grundwasser- ständen
1. Entwicklung der Grundwasserstände
Die Bezirksvertretung 7 hat in ihrer Sitzung am 23. September 2003 folgenden
Antrag beschlossen:
Die BV 7 bittet die Verwaltung, zur Feststellung
a) der lokal maßgebenden Ursachen des Anstiegs des Grundwassers in
Gerresheim und
b) der weiteren Entwicklung der Grundwasserstände
computergestützte Modellberechnungen durchführen zu lassen, wie sie in
einer Information des Umweltamtes für den Ausschuss für Umweltschutz zur
Sitzung am 18.02.2003 beschrieben sind.
Die BV bittet weiterhin, ihr über die Ergebnisse regelmäßig zu berichten.
RSD AllVorlg.WPT
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Antwort:
Der Ausschuss für Umweltschutz wird in seiner Sitzung am 20.01.2004 über die
Ent-wicklung der Grundwasserstände informiert. Die Informationsvorlage ist als
Anlage 1 beigefügt, wie darin mitgeteilt, ist das mathematische Simulationsmodell
für das zentrale und südliche Stadtgebiet zwischenzeitlich erweitert worden, so dass
im nächsten Schritt entsprechende Berechnungen zur Ursachenermittlung der
gestiegenen Grundwasserstände beauftragt werden können.
2. Beseitigung der Oberflächenwasserprobleme Weidenau und Im Brühl
Die Bezirksvertretung 7 hat in ihrer Sitzung am 25. November 2003 folgenden
Antrag beschlossen:
Die BV 7 bittet die Verwaltung dafür zu sorgen, dass die Oberflächen-
wasserprobleme in den Kleingartenanlagen Im Brühl und Weidenau in
Gerresheim - Süd beseitigt werden.
Antwort:
Die Probleme mit der Niederschlagsentwässerung für die Kleingartenanlage Im
Brühl sind nach Auskunft des Amtes für Verkehrsmanagement provisorisch
gelöst. Die endgültige Entwässerungsanlage wird im Zuge des Straßenbaus
fertiggestellt.
Für die Kleingartenanlage Weidenau wurde bisher kein Antrag auf Erlaubnis der
Einleitung des anfallenden Niederschlagswassers in die Düssel gestellt.
3. Gebrauch von Grundwasser für den Verbrauch
Die Bezirksvertretung 7 hat in ihrer Sitzung am 24. Juni 2003 folgenden Antrag
be-schlossen:
Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung zu prüfen, in wieweit das
Grundwasser im Stadtbezirk 7 für den Verbrauch von Brauchwasser (z.B. im
WC- und Waschbereich) innerhalb des Hauses genutzt werden kann.
Antwort:
Das Gesundheitsamt hat zu dieser Anfrage folgende Stellungnahme abgegeben:
Die Vorschriften für die Regelung der Qualität von Wasser für den menschlichen
Gebrauch finden sich in der seit dem 01.01.2003 geltenden Verordnung zur
Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001 (TrinkwV 2001). Im § 3
wird u.a. definiert, dass im Sinne dieser Verordnung "Wasser für den
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menschlichen Gebrauch" auch Wasser ist, das zur Reinigung von Gegenständen,
die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in
Kontakt kommen, Gebrauch findet.
Entsprechend im Haushalt zur Verfügung gestelltes Wasser muss somit den
Bestimmungen der Trinkwasserverordnung genügen. Umfang der zu
untersuchenden Parameter und Anzahl der Trinkwasseruntersuchungen richten
sich nach der jeweils geförderten und abgegebenen Wassermenge.
Bei Einhaltung der Bestimmungen der Trinkwasserverordnung sieht das
Gesundheitsamt grundsätzlich keine Bedenken gegen die geplante Nutzung von
Grundwasser.
Sollten zusätzlich zu den im Hause bereits befindlichen Installationen der zentralen
Trinkwasserversorgung weitere Installationen erforderlich sein, so sind unbedingt
die Stadtwerke Düsseldorf zu informieren, um von dort ausschließen zu lassen,
dass eine Beeinträchtigung des öffentlichen und zentralen Trinkwassernetzes
erfolgt.
Darüber hinaus besteht für solche Anlagen gem. §13 TrinkwV 2001 eine
Anzeigenpflicht gegenüber der unteren Gesundheitsbehörde.
Seitens des Umweltamtes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass für bestimmte
Nutzungen eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde zu
beantragen ist. Es wird gleichzeitig darauf verwiesen, dass für Teilbereiche von
Vennhausen eine ordnungsbehördliche Verfügung zur Untersagung und
Einschränkung der Grundwassernutzung existiert.
4. Zur rechtlichen Verantwortung der Stadt in Gebieten mit hohen
Grundwasser- ständen
Bei verschiedenen Antworten auf Anfragen der Bezirksvertretung 7 aus dem
letzten Jahr wurde auf die Prüfung der Verantwortlichkeiten der Stadt in Gebieten
mit hohen Grundwasserständen durch das Rechtsamt verwiesen.
Über das Ergebnis der rechtlichen Prüfung wurde der Umweltausschuss im
Dezember 2003 informiert. Die Informationsvorlage ist in Anlage 2 beigefügt.
Beratungsfolge:
Gremium
Sitzungsdatu
m
Ergebnis
Bezirksvertretung 7 27.01.2004 -/-
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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
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