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Ö Vorlagen - Nr. 51/ 47/2004
JHA am 21.04.2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Entwicklung der Kosten der Verpflegung in städtischen Kindertageseinrichtungen
hier: Anpassung des Verpflegungsentgeltes
Beschlussdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, zur Umsetzung des Prozesses der Kostendeckung
bei Sicherung der Qualitätsstandards
1. das Entgelt für die Teilnahme an der Verpflegung in den städtischen
Tageseinrichtungen für Kinder einheitlich für Kinder aller Alterstufen auf
58,00 Euro in 12 Monatszahlungen ab 01.08.2004 anzupassen, so dass
• für Hortkinder das Entgelt von z.Zt. 62,00 auf 58,00 Euro abgesenkt und
• für Kinder der anderen Altersstufen von z.Zt. 56,00 auf 58,00 Euro
angehoben wird,
2. mit Beginn des Kindergartenjahres 2004/2005 auf die Erstattung des
Verpflegungsentgeltes für Fehl- und Schließungszeiten zu verzichten und dies in
der jährlichen Kostenkalkulation zu berücksichtigen.
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, dem Ausschuss jährlich einen
Controllingbericht zum Kostendeckungsgrad sowie eine Kostenträgerrechnung
„Verpflegung" und eine Empfehlung zur Festsetzung des Verpflegungsentgeltes
vorzulegen.
Sachdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss hatte sich in seiner Sitzung am 03.12.2003 mit der Thematik
befasst und den Zwischenbericht der Verwaltung (Vorlage 51/99/2003) zur Kenntnis
genommen und eine Kleine Kommission einberufen.
Angesichts der bisherigen Unterdeckung bei der Abrechnung der Verpflegung sowie zur
Gleichbehandlung aller Eltern empfiehlt die Kleine Kommission dem
Jugendhilfeausschuss, das Entgelt für die Teilnahme an der Verpflegung in den
städtischen Tageseinrichtungen für Kinder einheitlich für alle Alterstufen auf 58,00 Euro
festzusetzen. Darüber hinaus empfiehlt die Kleine Kommission dem Ausschuss, künftig
keine Erstattungen des Entgeltes für die Nichtteilnahme an der Verpflegung mehr
vorzunehmen.
Diese Neuregelungen sollen ab Beginn des neuen Kindergartenjahres zum 01.08.2004
gelten und sollen dazu beitragen, eine Kostendeckung bei der Mittagsverpflegung in
städtischen Einrichtungen ab dem Kindergartenjahr 2005/2006 zu erreichen.
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Die Gegenüberstellung der Einnahmen und der Kosten des Rechnungsjahres 2003
schließt mit einem Defizit von rd. 800.000 Euro ab. Entsprechend der
Kostenträgerrechnung betragen die Kosten für ein Mittagessen im Monat (20 Tage/11
Monate) rd. 63,40 Euro. Umgerechnet auf 12 Monate sind dies 58,00 Euro.
Aus Gründen der Transparenz bei der Entgeltgestaltung und im Rahmen des politischen
Controllings legt die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss künftig jährlich einen Bericht
zu den Verpflegungskosten und zur Einnahmeentwicklung vor.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Jugendhilfeausschuss 21.04.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Jugendamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Hintzsche
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