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Title: Vorlage 66/ 60/2019
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00341177.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 14:59:02 GMT
Number of Pages: 4
Markdown Content:
Vorlage 66/ 60/2019
> Seite 1 von 4
> RSD Vorlage
> Xöffen tlich nicht öffen tlich
Beschlussvorlage
> Betrifft:
> Ergebnis des Pilotversuchs zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit an Hauptverkehrsstraßen auf 30km/h (Straßen Am Schönenkamp, Lindemannstraße
> und Prinz-Georg-Straße)
> Beschlussdarstellung:
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt - nach Auswertung des Pilotversuchs an drei Stellen - den Erhalt von streckenbezogenem Tempo 30 km/h an der vierstreifigen Lindemannstraße sowie Prinz-Georg-Straße und an der zweistreifigen Straße Am Schönenkamp.
> Sachdarstellung:
Mit der Änderung der Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung (VwV StVO) in 2017 wurde die bisherige hohe Hürde einer bestehenden Unfalllage für die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 auf Haupt-verkehrsstraßen im Bereich von sozialen Einrichtungen abgesenkt.
Sofern durch die Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeits-begrenzung ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn zu erwarten ist, sollte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden. Gemäß anzuwendender Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung ist die strecken-bezogene Anordnung auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu beschränken. Soweit Öffnungs-zeiten (z. B. Schule) festgelegt wurden, ist auch die Anordnung auf diese zu beschränken.
In 2017 wurde im Rahmen eines Pilotversuches die zulässige Höchst-geschwindigkeit an drei Stellen des Hauptverkehrsstraßennetzes mit an-grenzenden sozialen Einrichtungen im Stadtgebiet auf 30km/h, teilweise nur zeitlich beschränkt, herabgesetzt.
Im Zwischenbericht zum Pilotversuch (Vorlage 66/77/2018, OVA 20.06.2018) wurden die verkehrlichen Wirkungen sowie die Entwicklung der Unfallzahlen des Pilotversuchs an drei Hauptverkehrsstraßen doku-mentiert.
Gegenüber dem Zwischenbericht liegen für die drei Streckenabschnitte nunmehr die Unfallzahlen vor, die eine repräsentative Vergleichbarkeit bis zur Umsetzung Tempo 30 mit den Unfallzahlen nach Einführung erlauben.
Aufgrund der im Zwischenbericht dokumentierten geringen Akzeptanz der Geschwindigkeitsbegrenzung an den vierstreifigen Streckenabschnitten der Lindemannstraße und der Prinz-Georg-Straße wurde - wie im Ord-nungs- und Verkehrsausschuss angeregt - versuchsweise eine deutlichere Beschilderung mittels Hintergrundtafeln im Bereich Prinz-Georg-Straße Vorlage 66/ 60/2019
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angebracht. Durch Polizei und Ordnungsamt wurden die Geschwindig-keiten entsprechend den personellen Möglichkeiten weiterhin kontrolliert.
Für die drei Streckenabschnitte ergeben sich für die Betrachtungs-zeiträume vor und nach der Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung (jeweils etwa 1,5 Jahre) abschließend folgende Aussagen in Bezug auf die Unfallzahlen:
Die Unfallzahlen in der Lindemannstraße sind nahezu gleich geblieben. An der Kreuzung Paulusplatz/ Hebbelstraße erfolgte ein leichter Rückgang von insgesamt 12 auf aktuell 10 Unfälle, weiterhin alle ohne Fußgängerbe-teiligung. Zu den Zeiten des morgendlichen Schulbeginns blieben die Un-fallzahlen mit jeweils einem Unfall konstant.
Die Unfallzahlen in der Prinz-Georg-Straße haben sich an der Einmündung Benedikt-Schmittmann-Straße leicht erhöht. Die Unfälle stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit der Reduzierung der zulässigen Höchst-geschwindigkeit. Seit Mai 2016 wurde weiterhin kein Unfall mit Fußgän-gerbeteiligung registriert.
Die Unfallzahlen in der Straße Am Schönenkamp verringerten sich von 6 auf nunmehr 4 am Knotenpunkt Am Schönenkamp/ Hasselsstraße. Wie bereits berichtet, wurde seit 2016 kein Unfall mit Fußgängerbeteiligung dokumentiert.
Das Geschwindigkeitsniveau hat sich auf Basis von Beobachtungen auch durch die Verdeutlichung mittels Hintergrundtafeln nicht weiter verändert. Dies liegt jedoch in allen drei Straßen weitgehend unterhalb der zuvor zu-lässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Im Bereich der Prinz-Georg-Straße wird erwartet, dass sich durch die Einrichtung der Umweltspur die Akzeptanz für Tempo 30 erhöht. Insofern ist die Beibehaltung der Redu-zierung auf Tempo 30 im Bereich der Prinz-Georg-Straße ein ergänzender Beitrag für die Verkehrssicherheit und einer Verstetigung des Verkehrs-flusses im Bereich der Umweltspur.
Wirkungen auf den ÖPNV:
Die Auswertung der Fahrtzeiten durch die Rheinbahn ergab, dass die be-troffene Straßenbahnlinie 706 auf der Lindemannstraße in Fahrtrichtung Süden erhöhte Fahrzeiten von 10 Sekunden und in Fahrtrichtung Norden von 20 Sekunden verzeichnete.
Die Buslinien 721, 752, 754 und SB55 auf der Prinz-Georg-Straße ver-zeichnen je Richtung erhöhte Fahrzeiten von nunmehr 20 Sekunden je Fahrtrichtung.
Die Einrichtung von Tempo 30 auf der Straße Am Schönenkamp führt stadtauswärts zu einer erhöhten Fahrzeit von 20 Sekunden und stadtein-wärts von 10 Sekunden. Mit der Maßnahme LSA-Beschleunigung für die Buslinien 730 und 785 an der Kreuzung Am Schönenkamp/ Hasselsstraße Vorlage 66/ 60/2019
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konnten die Fahrzeitverluste jedoch kompensiert werden. Die Fahrzeiten sind im Vorher-Nachher-Vergleich konstant, womit hier allerdings der Ef-fekt der ÖPNV-Beschleunigung wieder aufgehoben wird.
Zusammenfassung:
Bei den drei Streckenabschnitten handelt es sich um grundsätzlich ver-kehrssichere Verkehrsabschnitte mit signalisierten Querungsmöglich-keiten für Fußgänger.
Die Verkehrssicherheit hat sich insbesondere im Bereich der zweistreifigen Straße Am Schönenkamp durch repräsentativ niedrigere Geschwindig-keiten und geringfügig geringere Unfallzahlen verbessert.
Die Reduzierung von Fahrgeschwindigkeiten führt jedoch streckenbezogen zu einer Erhöhung der Fahr- und Umlaufzeiten der Rheinbahn.
> Alternative:
> keine
> Amt:
> Amt für Verkehrsmanagement
> Dezernentin:
> Beigeordnete Zuschke
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Ergebnis des Pilotversuchs zur Reduzierung der zulässigen Höchstge-schwindigkeit an Hauptverkehrsstraßen auf 30km/h (Straßen Am Schönen-kamp, Lindemannstraße
und Prinz-Georg-Straße)
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungs-datum
Ergebnis mit
Abstimmungs-verhalten
Wortlaut bei
abweichenden
Beschlüssen
Ordnungs - und Ve r-
kehrsausschuss
09.05.2019 vertagt
Bezirksvertretung 1 24.05.2019 Empfiehlt OVA vo r-
lagegemäße B e-
schlussfassung (11
Ja -Stimmen, 0
Nein -Stimmen. 7
Enthal tungen)
Bezirksvertretung 2 28.05.2019 empfiehlt OVA vo r-
lagegemäße B e-
schlussfassung 9
Ja (5 SPD, 3
Bü90/Grüne, 1
FDP), 5 Nein
(CDU), 1 Enth.
(CDU)
Die Bezirksvertretung bi t-
tet, die momentan nur
schlecht erkennbare Te m-
po 30 -Beschilderung deu t-
lich sichtba r zu machen,
z.B. mit einem Blinklicht
während der Schulzeiten
Bezirksvertretung 9 17.05.2019 empfiehlt OVA vo r-
lagegemäße B e-
schlussfassung
(10 Ja -Stimmen,
8 Nein -Stimmen)