Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 173 60/2004

Fährstraße; Radweg

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Fährstraße · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 30. Juni 2004veröffentlicht

Themen

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Planung der Radwegplanung zwischen Völklinger Straße und ca. Hs. Nr. 154 nach Plan Nr. S 1614 / 109.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Fährstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Ö Vorlagen - Nr. 173 60/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Fährstraße; Radweg Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Planung der Radwegplanung zwischen Völklinger Straße und ca. Hs. Nr. 154 nach Plan Nr. S 1614 / 109. Sachdarstellung: 1. Anlass zur Planung: Die Fährstraße ist Teil des Radverkehrsnetzes im Bezirk 3. Die Bezirksvertretung 3 hat die Verwaltung mit Beschluss am 28.01.2003 gebeten, die Planung Fährstraße vorrangig zu bearbeiten. 2. Bestand: Auf der Fährstraße im überplanten Abschnitt ist nur in Teilabschnitten auf der Nordseite ein baulich separierter Gehweg vorhanden. Zwischen Kapellweg und Haus Nr. 161 ist lediglich ein Teil der Fahrbahn als Gehweg abmarkiert. Einrichtungen für den Radverkehr gibt es nur im Einmündungsbereich Völklinger Straße. Weiter Richtung Osten, gegenüber der Völklinger Straße sind Radwege vorhanden. Am Westende des Planbereiches beginnt die Wohnbebauung mit beidseitigen Gehwegen. Kurz davor beginnt auch die Tempo 30 Zone. Insgesamt hat die Straße Landstraßencharakter. 3. Planung: Im gesamten Planabschnitt wird beidseitig der Fahrbahn ein 1,25m breiter Schutzstreifen für den Fahrradverkehr markiert. Dieser Schutzstreifen wird durch eine gestrichelte Linie gebildet und ist im Begegnungsfall LKW/LKW (oder landwirtschaftliche Sondertranporte) überfahrbar. Die vorhandene Mittelmarkierung entfällt. Die Fahrgassenbreite zwischen den Schutzstreifen beträgt 5,0m und ist damit ausreichend für die normale PKW- Begegnung. Die Fahrbahn einschließlich beidseitiger Schutzstreifen ist 7,50m breit. Zwischen Kapellweg und Beginn der Wohnbebauung wird zusätzlich der Gehweg durch aufgeklebte Schwellen (1,20m Schwelle, 1,20m Lücke) deutlich vom Fahrverkehr abgegrenzt. Dieser Gehweg schließt im Westen und Osten an die vorhandenen, baulichen Gehwege an. Im Bereich der beginnenden Wohnbebauung ist der Einbau einer Mittelinsel vorgesehen. Sie dient der Verdeutlichung des Anfangs der geänderten Straßencharakteristik (angebaut, Tempo30 - Zone) und als Überquerungshilfe zu dem einseitig gelegenen Gehweg Richtung Völklinger Straße. Die Tempo 30 Beschilderung wird geringfügig verschoben, und in Höhe der neuen Insel aufgestellt. Dadurch wird der Zusammenhang und die Bedeutung der Änderung der Straßencharakteristik zusätzlich verdeutlicht. RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 173 60/2004 Seite 2 von 2 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 3 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 173 60/2004