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Ö Vorlagen - Nr. 173 18/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Fischmärkte im Düsseldorer Hafen in 2005
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 3 beschließt vorbehaltlich der noch zu erteil enden
Sondernutzungserlaubnis des Amtes für Verkehrsmanagement die Festsetzung von 6
Fischmärkten im Düsseldorfer Handelshafen als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs. 2 der
Gewerbeordnung an folgenden Terminen:
Sonntag: 03.04.2005 03.07.2005
01.05.2005 04.09.2005
05.06.2005 02.10.2005
Öffnungszeiten: 11.00 bis 18.00 Uhr
Sachdarstellung:
Die Veranstalterin beantragt die Festsetzung von 6 Fischmärkten im Düsseldorfer Hafen für das
Jahr 2005. Die Anzahl der Märkte wurde von 8 auf 6 reduziert, da auf Grund der immer stärker
werdenden Nachfrage nach Nutzungen des öffentlichen Raumes im Hafenbereich nur noch für
6 Märkte eine Sondernutzungserlaubnis für die Inanspruchnahme des öffentlichen
Straßenraumes erteilt werden kann. Ferner gibt es zur Zeit Planungen über die Eingrenzung der
räumlichen Ausdehnung des Marktes, so dass nicht die gesamte Fläche r und um das
Hafenbecken bebaut wird. Sowohl die Interessen der bestehenden Außengastronomie sollen
berücksichtigt werden als auch die Zugänge zur Brücke sollen frei gehalten werden. Diese
Veränderungen werden zur Zeit noch koordiniert und gegebenenfalls in die noch zu erteilende
Sondernutzungserlaubnis aufgenommen. Einer Festsetzung des Marktes am 01.05. 2005
(Maifeiertag) stehen keine rechtlichen Gründe entgegen.
Es bestehen gegen die Festsetzung von 6 Märkten im Jahre 2005 keine Bedenken, da es bei
den zurückliegenden Veranstaltungen des Jahres 2004 zu keinen Beschwerden gekommen ist.
Es wird empfohlen, dem Antrag unter folgenden Auflagen zu entsprechen:
Auflagen:
1. Die Veranstalterin ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in
seiner Umgebung verantwortlich.
2. Es muss ständig, vom Ufer aus gerechnet, eine 4,5 m breite Fahr- bzw.
Stellfläche für die Feuerwehrfahrzeuge zur Verfügung stehen.
3. Die Veranstalterin sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten
Parkverkehr. Das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen ist zu verhindern.
Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen.
4. Für die Marktbesucher und Händler sind Parkplätze in der Parkgarage des UCI-
Kinos zur Verfügung zu stellen. Die Öffnungszeiten der Parkgarage sind mit
denen des Fischmarktes abzugleichen.
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5. Die Kaistraße und der Zollhof dürfen nicht als Veranstaltungsfläche genutzt
werden.
6. Eventuell vorhandene Versorgungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt werden.
7. Feste Einbauten jedweder Art dürfen nicht verwendet werden. Das Mob iliar
muss im Einsatzfall schnell beiseite geräumt werden können. Einfahrten und
Hauseingänge bzw. Zugänge zu Geschäften müssen jederzeit in voller Breite
nutzbar sein.
8. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung
aufzustellen. Zusätzlich ist ein behindertengerechter Toilettenwagen
aufzustellen. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein.
9. Frittierfett muss ordnungsgemäß entsorgt wer den. Anschriften von
Fettverwertungsbetrieben erhalten Sie unter der Telefonnummer 0211/830-
99410 Herr Safar.
10. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 3 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt
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