Fischmärkte auf dem Tonhallenufer im Jahre 2024
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Sachdarstellung“
Die Veranstalterin beantragt die Festsetzung von acht Fischmärkten auf dem Tonhallenufer im Jahre 2024. Die Termine wurden so ausgewählt, dass es zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung keine hinderlichen Überschneidungen mit anderen Großveranstaltungen gibt. Auf die am 01.10.2023 festgestellte Überfüllung der Veranstaltungsfläche teilte die Veranstalterin mit, dass ihre Security jederzeit ein Durchkommen auf dem Gelände gewährleistet hat. Ein e Gefahrenlage wurde nicht gesehen, so dass keine Durchsage an die Gäste zur Entzerrung des Marktes erforderlich war. Zukünftig will die Veranstalterin weiteres Sicherheitspersonal einsetzen, um einen besseren Personenfluss zu gewährleisten. Zusätzlich wird der auftretende Discjockey in die Meldegruppe mit aufgenommen um evtl. Sicherheitsdurchsagen in dem Bereich zu tätigen. Gegen die Festsetzung der Märkte bestehen keine Ablehnungsgründe, so dass empfohlen wird, dem Antrag in Bezug auf die in der Beschlussdarstellung genannten Termine zu entsprechen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 4. Januar 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Beratungsweg
Bezirksvertretung 1
Ordnungs- und Verkehrsausschuss
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/017/2024