Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 114/2004

FNP-Ä Nr. 89 - Wohngebiet Itter-Himmelgeist

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Düsseldorfer Straße 1 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 24. Mai 2004veröffentlicht

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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 114_2004_19365.wpd URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00071113.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:11:36 GMT Number of Pages: 17 Markdown Content: Ö Vorlagen - Nr. 61/ 114/2004 > 1Mitwirkung des AWM soweit wohnungsrelevante Interessen berührt werden 1Mitwirkung des OVA bei verkehrsplanerischen Angelegenheiten Seite 1 von 17 Beschlussvorlage Betrifft: Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 89 - Itter-Himmelgeist -Bericht Bürgerbeteiligung; Bericht Trägerbeteiligung; öffentliche Auslegung Beschlussdarstellung: ” BV Die Bezirksvertretung 09 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zu o. g. Punkten angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” AMW 1 Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung wird hiermit gemäss § 20 Abs. 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung zu o. g. Punkten angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” OVA 1 D e r O r d n u n g s - u n d V e r k e h r s a u s s c h u s s s t i m m t d e r Flächennutzungsplanänderung Nr. 89 - Wohngebiete Himmelgeist / Itter - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 12 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Flächennutzungsplanänderung Nr. 89 (Entwurf) - Wohngebiete Himmelgeist / Itter - und dem Erläuterungsbericht für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB vorbehaltlich der Zustimmung des OVA zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der APS dem Rat, den vorliegenden Entwurf als Plan zur Änderung des Flächennutzungs-RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 114/2004 Seite 2 von 17 Planes zu beschließen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 23.06.04 -/- 2Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung 08.06.04 -/- 2Bezirksvertretung 9 04.06.04 -/- 2Ordnungs- und Verkehrsausschuss -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Bericht Bürgerbeteiligung 2 beigefügt Bericht Trägerbeteiligung 3 beigefügt Erläuterungsbericht Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 114/2004 Seite 3 von 17 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/114/2004 # Bericht über die frühzeitige Bürgerbeteiligung für die Flächennutzungsplanänderung Nr. 89 (Vorentwurf) - Wohngebiete Himmelgeist / Itter - Ort: Gaststätte "Zur Rheinfähre" Alt Himmelgeist 10 Datum: Mittwoch, den 5. Februar 2003 von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr Anwesend: ca. 120 Bürgerinnen und Bürger 7 Mitarbeiter der Verwaltung Leitung: Herr Schuth Herr Schuth begrüßte die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und die Vertreter der Verwaltung. Er wies darauf hin, dass die Bürger bei der Planvorstellung und bis zu zwei Wochen nach diesem Termin die Möglichkeit haben, Änderungswünsche und Gegenvorschläge beim Stadtplanungsamt einzureichen. Anschließend übergab er Frau Orzessek-Kruppa vom Stadtplanungsamt das Wort. Sie erläuterte das Planverfahren und gab einen Rückblick auf den vorhergegangenen Rahmenplan und das darauf aufbauende Werkstattverfahren mit dem der FNP-Änderung Nr. 89 zugrunde liegenden Siegerentwurf von Lorenzen. Sodann erläuterte Herr Baackmann die Flächennutzungsplanänderung Nr. 89. Dabei wies er darauf hin, dass die Darstellung des Wohngebietes westlich der Himmelgeister Landstraße nur in Abhängigkeit mit dem laufenden Deichverfahren beibehalten werden kann, da sich dort derzeit Überschwemmungsgebiet befindet. Anschließend wurden Verständnisfragen beantwortet. Schriftlich gingen folgende Anregungen ein: 1. Es wird die Einbeziehung des Wohnhauses Nikolausstraße 91 mit Garten in die Wohnbaufläche gewünscht. Antwort der Verwaltung: Der Anregung wird gefolgt und die Darstellung der Wohnbaufläche so modifiziert, dass das Wohnhaus Nikolausstraße 91 integriert ist. Dies schließt jedoch nicht den Erhalt von vorhandenen dorftypischen Obstweiden, Wiesen, Gärten und Gartenbrachen aus. Der Ö Vorlagen - Nr. 61/ 114/2004 Seite 4 von 17 Umfang ihrer Entwicklung oder Beanspruchung durch aufgelockerte Wohnhäuser muss im folgenden B-Plan-Verfahren konkretisiert werden. 2. Die im nördlichen Himmelgeist geplante Gehwegverbindung ist aufgrund bestehenden Baurechts an dieser Stelle nicht realisierbar. Antwort der Verwaltung: Der Anregung wird gefolgt, indem auf die Darstellung der geplanten Gehwegverbindung verzichtet wird. 3. Die Arenberg-Schleiden GmbH fordert / regt an, - den im gültigen Gebietsentwicklungsplan (GEP) dargestellten Siedlungsbereich (ASB) in vollem Umfang als Wohnbaufläche in der FNP-Änderung darzustellen. Antwort der Verwaltung: Es besteht keine Umsetzungsbindung des GEP dahingehend Wohnbaufläche in vollem Umfang im FNP darzustellen. Die im GEP dargestellten Flächen zeigen den planerischen Spielraum, den die Gemeinde in Ausübung ihrer Planungshoheit konkretisieren kann. Die Ziele dieser FNP-Änderung wurden aus einem informellen Rahmenplan entwickelt, der vom Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 08.03.2001 beschlossen wurde. Aus siedlungsgeschichtlicher Entwicklung sind Himmelgeist und Itter seit jeher solitäre Orte. Die Eigenart des ländlichen Charakters wird außerdem durch die Erlebbarkeit von Landwirtschaft geprägt. Die Lage Itters unterscheidet sich von der Himmelgeists durch die heutige Nähe zur Münchener Straße und den damit verbundenen unterschiedlichen Lärmschutzerfordernissen. - die Deichlinie geringfügig nach Westen zu verschieben und das Grundstück Himmelgeist Flur 4 Nr. 12 als Wohnbauland darzustellen. Antwort der Verwaltung: Eine Verschiebung der Deichlinie ist nicht durch den FNP regelbar. Da der Bereich des Hochufers aus dem Planfeststellungsverfahren zum Deichschutz Himmelgeist herausgenommen wurde, ist hier derzeit keine rechtliche Grundlage zur Darstellung von Wohngebiet gegeben. In Abhängigkeit von der Planfeststellung kann ggf. in einem späteren Verfahren über die Darstellung von Wohnbaufläche nachgedacht werden. - den als Grünfläche dargestellten Teil der Grundstücke Himmelgeister Landstraße 167 - 177 als Wohnbaufläche darzustellen, da diesem Bereich in der Planfeststellung keine Funktion für Zwecke des Hochwasserschutzes zugewiesen wurde. Antwort der Verwaltung: An der Darstellung von Grünfläche wird festgehalten, da sich in diesem Bereich die Wohnsiedlung entlang der Himmelgeister Landstraße entwickelt hat und die westlichen Grundstücksflächen zum Rhein hin einen landschaftlichen Übergang zum Landschaftsschutzgebiet bilden. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 114/2004 Seite 5 von 17 Klimatisch liegt dieser Bereich in einer Vorrangfläche "bedeutsame Luftleitbahn" lt. Freirauminformationssystem (Umweltamt Landeshauptstadt Düsseldorf) und ist daher von Bebauung freizuhalten. - die Gas- und Stromleitungen im fußläufigen Teil der Nikolausstraße durch Planzeichen kenntlich zu machen. Antwort der Verwaltung: Es handelt sich hier nicht um Hauptversorgungsleitungen; daher werden sie im FNP nicht dargestellt. - die Lage des östlich des Friedhofes Himmelgeist gekennzeichneten Spielplatzes genauer zu bezeichnen. Antwort der Verwaltung: Das generelle Ziel einen Spielplatz zu entwickeln, wird im weiteren B-Plan-Verfahren konkretisiert. Dessen Lage kann derzeit nicht verbindlich festgelegt werden. - das Plangebiet der FNP-Änderung auf das Planfeststellungsverfahren "Schließung der Deichlücke Ortslage Himmelgeist" insbesondere im Bereich der südlichen Ortslage auszudehnen. Antwort der Verwaltung: Die planfestgestellte neue Deichlinie wird nach Rechtskraft in den FNP nachrichtlich aufgenommen. Eine Ausdehnung des Plangebietes ist nicht erforderlich. 4. Die Landwirtschaftskammer Rheinland befürwortet die Darstellung von Sondergebiet SO (Gartenbaubetrieb und Gartencenter) zur Bestandssicherung und Entwicklung des vorhandenen Betriebes. Antwort der Verwaltung: Der Anregung wird gefolgt und die Fläche als SO (Gartenbaubetrieb und Gartencenter) dargestellt. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 114/2004 Seite 6 von 17 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 61/114/2004 I. Liste der Träger öffentlicher Belange, die Änderungswünsche zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 89 (Vorentwurf) - Wohngebiete Himmelgeist / Itter- vorgebracht haben: 1. Bezirksregierung Düsseldorf Dez. 54 40408 Düsseldorf 2. Staatliches Umweltamt Krefeld Postfach 10 21 61 47721 Krefeld 3. Rheinische Bahngesellschaft AG 40033 Düsseldorf 4. Landwirtschaftskammer Rheinland - Kreisstelle Mettmann -Postfach 10 02 64 40802 Mettmann 5. Landwirtschaftskammer Rheinland - Untere Forstbehörde -Goldberger Straße 32 40822 Mettmann 6. Gesamtverband der Evangelischen Kirchen-gemeinden in Düsseldorf - Verwaltungsamt -40016 Mettmann Ö Vorlagen - Nr. 61/ 114/2004 Seite 7 von 17 II. Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 89 (Vorentwurf) - Wohngebiete Himmelgeist / Itter - Zu 1. und 2.: Erst nach Abschluss des Verfahrens zur Schließung der Deichlücke Himmelgeist könne über eine Verschiebung der Deichlinie ins Überschwemmungsgebiet entschieden werden. Dies sei Voraussetzung für die dortige Darstellung von Wohnbaufläche. Notwendige Ausgleichsmaßnahmen seien rechtzeitig zu treffen. Stellungnahme der Verwaltung: Da das Deichverfahren zur Zeit noch nicht abgeschlossen ist, der Bereich des Hochufers / Überschwemmungsgebietes aus dem Planfeststellungsverfahren ausgeklammert wurde, wird der gültige FNP in diesem Bereich nicht geändert und der Stellungnahme gefolgt. Zu 3.: Die Rheinische Bahngesellschaft schlägt für den nordöstlichen Bereich eine Buserschließung parallel zur Himmelgeister Straße vor. Eine mögliche Verschwenkung der Linie 735 durch das Gebiet sei in einer weiteren Ausbaustufe bei entsprechender Nachfrage vorstellbar. Stellungnahme der Verwaltung: Die Linienführung von Bussen wird im Flächennutzungsplan nicht dargestellt. Die Anregung wird hinsichtlich der erschließungstechnischen Voraussetzung im weiteren Bebauungsplanverfahren aufgegriffen. Zu 4.: D i e L a n d w i r t s c h a f t s k a m m e r R h e i n l a n d r e g t a n , d i e e r f o r d e r l i c h e n Kompensationsmaßnahmen möglichst produktionsintegriert oder gegebenenfalls als separate Pflege den landwirtschaftlichen Betrieben anzubieten. Stellungnahme der Verwaltung: Nachdem das Pilotprojekt "Landwirtschaft und Eingriffsregelung am Beispiel Himmelgeist-Itter" im November 2003 abgeschlossen wurde, zeichnet sich ab, dass die Anwendung der produktionsintegrierten Kompensation möglich ist (s. Abschlussbericht), aber im Gebiet der FNP-Änderung nur in Teilen Anwendung finden kann. Dies ist auf die disperse Eigentumssituation im Plangebiet zurückzuführen und die damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Vollzugskontrolle. Um dem Anspruch der produktionsintegrierten Kompensation gerecht werden zu können, ist in solchen Fällen die Gründung einer Stiftung oder ähnlich unabhängigen Einrichtung notwendig. Von den derzeit Beteiligten wird eine solche Vorgehensweise nicht befürwortet. In den Bereichen mit städtischem Eigentum ist die Umsetzung leichter, weil die Untere Landschaftsbehörde als Kontrollinstanz unmittelbare Einflussmöglichkeiten ausüben kann. Zu 5.: Ö Vorlagen - Nr. 61/ 114/2004 Seite 8 von 17 Es bestehen Bedenken des Forstamtes Mettmann gegen die Darstellung zweier Flächen, auf denen Wald im Sinne des Bundeswald- respektive des Landesforstgesetztes stockt. Es wird gefordert, die Fläche (A) nördlich Ickerswarder Straße / nordöstlich Münchener Straße nicht als Grünfläche, sondern als Wald darzustellen und damit dauerhaft zu sichern. Die Nichtdarstellung von Wald auf der Fläche (B) im rückwärtigen Bereich der Himmelgeister Landstraße Nr. 62/64, Flurstück Nr. 188, löse so lange Bedenken aus, bis durch eine verbindliche Regelung eine mindestens 0,20 ha große Ersatzaufforstung sichergestellt sei. Stellungnahme der Verwaltung: Die Fläche (A) wird sowohl im gültigen FNP von 1992 als auch in der 89. FNP-Änderung als Grünfläche dargestellt. Der Bebauungsplan Nr. 5672/10 weist hier Verkehrsfläche mit Lärmschutzsystem aus. Die Darstellung von Wald innerhalb zusammenhängender Grünzüge entspricht nicht der Systematik des Flächennutzungsplanes. Dies bezieht sich auch auf den Schutzstatus des Waldes; dieser ist durch andere Gesetze gegeben. Von Seiten der Stadt besteht keine Absicht, den Wald in Anspruch zu nehmen. Das Ziel "Verkehrsfläche" wird aufgegeben. Da kein weiterer Planungsbedarf besteht, wird von einer Festsetzung der Grünfläche in einem Bebauungsplan abgesehen. Die Fläche (B) wird sowohl im gültigen FNP von 1992 als auch in der 89. Änderung als Wohngebiet dargestellt. Von einer Darstellung als Wald wird abgesehen, da eine zu kleinteilige Darstellung nicht der Systematik des Flächennutzungsplanes entspricht; sie stellt lediglich die Grundzüge der Planung dar. Inwieweit der aufstockende Wald durch eine geplante Wohnbebauung beeinträchtigt werden wird und ersetzt werden muss, wird durch eine zukünftige verbindliche Bauleitplanung festgestellt werden. Vor Inanspruchnahme im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird in Abstimmung mit der Forstbehörde eine verbindliche Regelung zum Ausgleich bzw. zur Ersatzaufforstung erfolgen. Ein entsprechender Hinweis wird in den Erläuterungsbericht aufgenommen. Zu 6.: Der evangelische Gesamtverband regt an, die Wohnbauflächen insbesondere im nordöstlichen Teil der Himmelgeister Straße näher an die Münchener Straße hin auszudehnen, so wie das Plangebiet 7 in Itter einen geringeren Abstand zur Münchener Straße aufweise. Dies habe den Anschein einer unterschiedlichen Wertung des Lärmschutzes. Stellungnahme der Verwaltung: Wie in dem Erläuterungsbericht unter 5.1 und 5.2 beschrieben, grenzt die vorhandene Bebauung in Itter heute schon verhältnismäßig nah an die Münchener Straße an. Die hier hinzukommenden Wohnbauflächen ergänzen diese Situation. Ebenso wird der vorhandene Lärmschutzwall entsprechend verlängert. Beschlossenes Ziel in der Rahmenplanung ist, die für Himmelgeist charakteristische solitäre Lage beizubehalten, die für Itter so nicht gegeben ist. Um auch den Belangen der Landwirtschaft Rechnung zu tragen, wird der Lärmschutz in Himmelgeist durch den größeren Abstand von de

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 114/2004