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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2003\66_ 1_2004_17557.wpd
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00072730.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:13:02 GMT
Number of Pages: 7
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> Stadt Düsseldorf Lg 138 – 02.2002 (PVR)
> NEXTRECORD
Für die Übersendung an die Ausschüsse bzw. Bezirksvertretungen bitte die Vordrucke Lg 133, Lg 134 oder Lg 137 verwenden. Vorlage
66/1/2004
> Bauherrenamt Dezernentin/Dezernent Auskunft erteilt Telefon-Nbst.
Amt f. Verkehrsmanagement Herr Leonhardt Herr Schorr 93360
> Technisches Amt Dezernentin/Dezernent Auskunft erteilt Telefon-Nbst.
Stadtplanungsamt Herr Erwin Herr Lummert 96827
# Bauherrenvorlage zur Herbeiführung eines Bau- und Finanzierungsbeschlusses für Baumaßnahmen gemäß Ziffer 1.1 der Dienstanweisung für die Planung und Durchführung von Hochbauten
Hochbauvorhaben x Tiefbauvorhaben 1 Diese Vorlage ist für folgende Gremien bestimmt:
Bezirksvertretung x Bauauschuss x Fachausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat
Projektbezeichnung
Wohnumfeldverbesserung Garath Hauptzentrum, barrierefreie Wege und flachere Rampenneigungen
Haushaltsstelle(n) Gesamtkosten
2M 6160 94154 0000 7119 1.854.993,-
Nettofolgekosten
(jährliche Mehrbelastung für den Haushalt – siehe Ziffer 5.7) Gesamtsumme Folgekosten jährlich 74.200,-
Bisheriger Beschluss Grundsatzbeschluss vom Grundsatzbeschluss vom Fachausschuss BV 10 am 25.3.03 Rat
Bisherige Kostenermittlung vom in Höhe von Kostenschätzung x Kostenberechnung Kostenanschlag 1.708.993,-
Unterlagen nach § 10 GemHVO BIC-Empfehlung IPK-Empfehlung RPA geprüft am vom vom
2 Beschlussdarstellung
x Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von den Plänen (Maßstab 1 : --- ) und Kostengliederung siehe Nr. 4.4 der Kostenschätzung vom der Kostenberechnung vom dem Kostenanschlag vom in Höhe von
28.3.+16.4.03 1.854.993,-EUR und stimmt zu.
x Das Ergebnis der Beratung im Bauausschuss wird in der Sitzung mündlich vorgetragen.
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschliesst im Grather Hauptzentrum den Einbau eines Überweges und flacher geneigter Rampen mit zusätzlichen Kosten von 146.000,-EUR. Dadurch erhöhen sich die Gesamtkosten von 1.708.993,00 EUR auf 1.854.993,00 EUR. Die Nettofolgekosten erhöhen sich von 68.360,- EUR um 5.840,-EUR auf 74.200,- EUR
3 Sachdarstellung
1. Ausgangslage
Das vor ca. 35 Jahren gebaute Garather Hauptzentrum hatte zum Ziel, alle zentralen Einrichtungen in einem Fußg ängerbereich anzuordnen, ohne dabei Straßen o. ä. kreuzen zu müssen. Dieses Ziel machte zwei Brücken über die Koblenzer- und die Frankfurter Straße sowie zwei Unterführungen unter Eisenbahn und Autobahn er-forderlich. Seite 2 von 7 Die Höhenunterschiede wurden mit Treppen und Rampen ausgeglichen, die zwischen 7,6 % und 11 % Neigung haben. Aus den vier Wohngebieten gibt es zusätz-liche Fußwege, die über vier Kreuzungen führen - drei davon mit Ampeln versehen - die max. 2 % Neigung haben. In den drei Workshops zur Umgestaltung des Hauptzentrums wurde eingehend über die Rampen diskutiert. Wesentlicher Punkt war, dass sie viel intensiver als die Treppen benutzt werden und daher verbreitert werden sollen, wo dies möglich ist. Die Neigung der Rampen wurde kaum kritisiert. Dementsprechend wurde in der Vorlage für die Bezirksvertretung 10 eine Verbreiterung der Rampen vorgeschlagen, nicht jedoch eine Verlängerung der Rampen. Dies vor allem wegen vorhandener Fassadenanschlüsse und Gebäudeeingänge, auch im Bewusstsein eines begrenzten Kostenrahmens. Nach der Beschlussfassung über die Neugestaltung durch die Bezirksvertretung 10 am 26.02.2002 regte die Bürgerinitiative "Garath Jetzt" eine Überprüfung der Rampennei-gungen an. In Gesprächen mit der städtischen Behindertenbeauftragten, Vertretern des Zuschussgebers der Initiative und Vertretern von Politik und Verwaltung wurde folgendes vereinbart: - Auch die Verlängerung der Rampen soll untersucht werden, unter Wahrung von stadtgestalterischen Gesichtspunkten - Jedes Prozent geringere Neigung ist ein erheblicher Gewinn für Rollstuhlfahrer - Es muß nicht zwingend 6 % Neigung erreicht werden (gem. DIN 18024 Teil 1 empfohlen für Straßen, Plätze und Wege, gilt jedoch gem. BauONW § 1(2) nicht für öffentliche Verkehrsflächen !) - Kostensteigerungen sollen hierbei zunächst keine Rolle spielen, evtl. gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten Die hier vorgelegte Studie wurde vom Stadtplanungsamt in Auftrag gegeben und von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Auftragnehmer, Initiative, Behindertenbeauftragter und Vertretern von Politik und Verwaltung, in drei Gesprächsrunden erarbeitet. Sie wurde auch mit der Arbeitsgemeinschaft der Vereine behinderter Menschen in Düssel-dorf abgestimmt.
2. Die heutigen Wegemöglichkeiten zwischen den vier Wohnvierteln und dem Hauptzentrum
In einer Analyse wurden die bestehenden Wegebeziehungen und Wegelängen im Hauptzentrum betrachtet in Hinsicht auf barrierefreie Nutzbarkeit. Hierbei ging es zunächst darum zu prüfen, welche Möglichkeiten es für mobilitätsbehinderte Bürger gibt, sich im Zentrum ohne fremde Hilfe von Ost nach West zu bewegen. Der Weg durch die Fußgängerzone (Kurt-Schumacher-Straße im Westen und Fritz-Erler-Straße im Osten) fü hrt über Rampen und Treppen, um die Höhendifferenzen zu den Brücken sowohl über die Frankfurter Straß e als auch die Koblenzer Straße überwinden zu können. Dieser Weg ist nicht als barrierefrei einzustufen. Die Dreieck-symbole zeigen die kritischen Stellen (s. Anlagen 1 und 2). Es ist jedoch möglich, über den Umweg Emil-Barth-Straße bzw. Peter-Behrens-Straße und die beampelte Überquerung der Koblenzer Straße von West nach Ost zu ge-langen, ohne eine einzige Rampe benutzen zu müssen. Ebenso ist ein barrierefreier Weg sowohl von Osten nach Westen über die Stettiner Straße als auch über die Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße möglich, jeweils mit einem beampelten Überweg über die Frankfurter Straße. Diese Wegeverbindungen von Ost nach West oder umgekehrt sind sogar kürzer als die jeweiligen Wege durchs Zentrum. Ein Mangel bei der letztgenannten Verbindung ist der Übergang über die Koblenzer Straße in Höhe Emil-Barth-Straße. Es ist schwierig, an dieser Stelle die Straße zu überqueren, da es hier keinen Überweg gibt. Hierzu wurden Verbesserungsmöglich-keiten anhand von Skizzen diskutiert. Die Bestandskarte (Anlage 3) zeigt den heutigen Zustand: Beim Überqueren der Koblenzer Straße in Flucht des nördlichen Gehweges der Emil-Barth-Straße müssen vier Spuren der Koblenzer Straße und Abbieger aus der Emil-Barth-Straße und dem Parkplatz gleichzeitig beachtet werden. Eine Mittelinsel in der Koblenzer Straße kann hier eine deutliche Verbesserung der Querungsmöglichkeit schaffen. Der folgende Plan (Anlage 4) zeigt die von der Arbeitsgruppe als günstigste Lösung ausgewählte Möglichkeit, vor allem wegen des nicht Eingreifens in den Brücken- und Bus-Haltestellen-Bereich. Auch aus Kostengründen wurde diese Lösung bevorzugt. Mit dieser Verbesserung ist es bereits möglich, aus allen vier Wohnvierteln Garaths barrierefrei von Ost nach West und umgekehrt zur S-Bahn und in die Teile des Haupt-zentrums zu gelangen, die ohne die Rampen 1 bis 7 auskommen.
3. Möglichkeiten der Verbesserung im Bereich der sieben Rampen
Über die bereits geplanten Verbreiterungen bei den Rampen 1, 4 und 5 wurden alle Rampen hinsichtlich Verlä ngerungsmöglichkeiten überprüft. Im ersten Planungs-gespräch waren neben Rampe 1 bzw. Rampen 4 und 5 zusätzliche behindertenge-rechte Rampen vorgesehen, die auf den beiden Plänen (Anlagen 5 und 6) eingeblen-det sind. Nach Meinung der städtischen Behindertenbeauftragten und von Vertretern der "Arbeitsgemeinschaft der Vereine behinderter Menschen in Düsseldorf" sind diese Rampen - sowohl der DIN 18024 entsprechend - wegen ihrer häufigen Kehren nicht als Verbesserung anzusehen. Hinzu kommen noch gestalterische Bedenken: Bei Rampe 1 hässliche Übereinanderschichtung der Podest-Niveaus beim Blick von der Frankfurter Straße und von Rampe 2 aus gesehen, bei Rampe 4 und 5 vom S-Bahn-hof, Koblenzer Straße - Süd und von der Brücke aus gesehen. Daher wurden diese Verbesserungsmöglichkeiten im weiteren Planungsverlauf verworfen.
Rampe 1: (Anlage 5)
Bei Rampe 1 ist der obere Endpunkt durch das Brückenauflager fixiert. Wenn man am Fuß der Rampe 2,5 m Verlängerung einplanen würde, ergäbe sich zwar eine Neigung von 9,2 %, jedoch würde dadurch der Zugang zum Otto Mess-Supermarkt erheblich verstellt. Auch könnte dann die wichtige obere Verlängerung von Rampe 2 nicht geplant werden (siehe unten). Ein Verlegen der Rampe auf die Nordseite und Verlän-gerung der Rampe würde das Umfeld des Sonnenrades negativ beeinflussen, die Nutzung der Treppe bei dem Sommerfest am Sonnenrad als "Arena" ginge verloren. Auch die Gesamtlänge von Rampen 1 und 2 zusammen ist begrenzt durch den Hauptzugang zur Freizeitstätte. Bei Würdigung all dieser Aspekte kann die Neigung der Rampe 1 nicht verändert werden. Daher wird als langfristige Lösung hier ein Aufzug vorgeschlagen. Seite 3 von 7
Rampe 2 und 3 (Anlage 5):
Ein Umbau der Rampen 2 und 3 ist möglich. Hierdurch ist auch eine verbesserte Erreichbarkeit der Freizeitstätte gegeben. Der Haupteingang kann über eine nur noch 6 % geneigte Rampe 3, der Nebeneingang zum großen Saal über Rampe 2 mit nur noch 7,4 % Neigung, erreicht werden. Es müssen jedoch die seitlichen Stützmauern verändert werden (Höhe und Länge).
Rampe 4 und 5 (Anlage 6):
Die Neigung der Rampen 4 und 5 kann an dieser Stelle durch Reduzierung der Po-destbreite von 3,40 m auf 2,00 m geändert werden. Dadurch können beide Rampen auf 8,7 % Neigung verbessert werden. Bei Rampe 4 ist noch eine weitere Verbesse-rung möglich: Am Fuß der Rampe befindet sich eine derzeit nicht benutzte Tür in die Reinigung, deren zweiflügeliger Haupteingang ca. 3,5 m weiter östlich liegt. Deshalb wäre es möglich, die Rampe 4 am Fuß um weitere 1,5 m zu verlängern, vorausgesetzt, der Eigentümer der Reinigung gibt hierzu seine Zustimmung. Dann wäre eine Neigung von nur noch 7,5 % zu erreichen. Beim Umbau dieser beiden Rampen ist zusätzlich zu den ohnehin geplanten Ver-änderungen der Brüstung eine Anpassung der seitlichen Stützwand erforderlich. Die von der Bürgerinitiative vorgeschlagenen mittig angeordneten Rampen haben vielfältige Nachteile und wurden von der Arbeitsgruppe einvernehmlich nicht weiter verfolgt. Als langfristige weitere Verbesserung wird hier ein Aufzug vorgeschlagen. Dieser wird ohnehin erforderlich, wenn der B-Plan 6267/10 mit viergeschossigen Bauten und Parkpaletten über dem heutigen Parkplatzniveau verwirklicht wird.
Rampe 6 und 7 (Anlagen 7 und 8):
Diese relativ kurzen Rampen 6 und 7 können beide ohne Veränderung von Stütz- oder Brüstungsmauern auf eine Steigung von 6 % gebracht werden.
Übersicht über alle sieben Rampen:
Neigung - alt - neu Rampe 1 9,9 % 9,9 % Rampe 2 10,5 % 7,4 % Rampe 3 8,4 % 6,0 % Rampe 4 11,0 % 7,5 % Rampe 5 10,3 % 8,7 % Rampe 6 8,6 % 6,0 % Rampe 7 7,6 % 6,0 %
4. Kosten
Die Mehrkosten gegenüber der am 26.02.2002 beschlossenen Planung sind durch den Architekten Kammerichs und das Amt 66 ermittelt worden. Für die Rampen sind 93.722,20 EUR und für den Überweg 52.200,- EUR, zusammen rd. 146.000,- EUR erforderlich. Im Haushaltsplan für das Jahr 2004 sind diese Mehrkosten enthalten. Es wurde beim Land NRW ein Zuschussantrag für diese Mehrkosten gestellt. Es wird mit einem Fördersatz von 50 % gerechnet.
4 Technische Einzelangaben
Tz Erläuterungen der Abkürzungen:
> FBG = Fläche des Baugrundstücks BF = Bebaute Fläche HNF = Hauptnutzfläche NF = Nutzfläche FF = Funktionsfläche VF = Verkehrsfläche NGF = Nettogrundrissfläche KF = Konstruktionsfläche BGF = Bruttogrundrissfläche BRI = Bruttorauminhalt
41 Planung
Rampen: Dipl.Ing. Kammerichs, Überweg: Amt f. Verkehrsmanagement
Bauleitung
Amt für Verkehrsmanagement
Projektsteuerung
Planungsamt
42 Grundflächen für Rauminhalte nach DIN 277
FBG m 2 BF m 2 HNF m 2 Nebennutzfläche m 2 NF m 2 (Nur bei Bedarf unterteilen)
+ =
FF m 2 VF m 2 NGF m 2 KF m 2 BGF m 2 BRI m 3
+ + = + =
Kostenanalyse Vergleichswerte in m 3 BRI (Architektenkammer NW) Kosten je m 2 BGF Kosten je m 3 BRI unterer Wert mittlerer Wert höchster Wert Seite 4 von 7
> Stadt Düsseldorf Lg 138 – 02.2002 (PVR)
43 Das Raum- und Funktionsprogramm vom entspricht den gültigen Richtlinien. Abweichungen sind zu begründen. Zulässige Überschreitung des Durchschnittswertes in % Durchschnittswert eingehalten? Zulässige Unterschreitung des Durchschnittswertes in % Ja Nein Erläuterungen zum Raum- und Funktionsprogramm 44 x Kostengliederung nach DIN 276/1993 Kostengliederung gemäß Anlage 1 Betrag (einschließlich MwSt.) 441 Kosten des Baugrundstücks (Kostengruppen 110–139) 442 Kosten der Erschließung (Kostengruppen 210–240) 178.182,-
443 Kosten des Bauwerks (Kostengruppen 310–399) 4441 Kosten der Technischen Anlagen – Bauwerk (Kostengruppen 410–489) 4442 Kosten der Sonstigen Maßnahmen für Technische Anlagen (Kostengruppen 490–499) 445 Kosten der Außenanlagen (Kostengruppen 510–595) Anteil Amt 65 Anteil Amt 66 Anteil Amt 68
1.625.679,-,-EUR 1.625.679,-EUR
446 Kosten des Geräts (Kostengruppen 611–619, 621–629) (mit/ohne Inventarkosten – 611) davon Inventar davon Sonstiges 447 Baunebenkosten (Kostengruppen 710–790) 51.132,-EUR
Gesamtkosten 1.854.993,-EUR
45 Das Bauvorhaben ist nicht behindertengerecht. Die Abstimmung mit der Koordinatorin/dem Koordinator für Behindertenhilfe ist erfolgt. x behindertengerecht. Erläuterungen
mit Ausnahme von Rampe 1 (s. Sachdarstellung Punkt 3.)
46 Umweltschutzmaßnahmen
461 Ökologisch bzw. Öko-toxikologisch bedenkliche Baustoffe entsprechend der „Geschäftsanweisung zur Beschaffung von umweltfreundlichen Baustoffen“ vom 05. 09. 2000 werden nicht verwandt. werden verwandt, weil
462 Bauausführung im Niedrigenergiestandard ist vorgesehen. ist nicht möglich, weil Seite 5 von 7
> Stadt Düsseldorf Lg 138 – 02.2002 (PVR)
463 Einsatz regenerativer Energien ist vorgesehen. ist nicht möglich, weil
464 Sonstige Umweltschutzmaßnahmen
5 Folgekosten jährlich (nach Vordruck Lg 536) 51 Personalkosten (zusätzliche Stellen) Betrag Anzahl Besoldungsgruppen Vergütungsgruppen Lohngruppen
4.924,-EUR
52 Sach- und Betriebskosten Betrag
34.912,-EUR
darin enthalten Bauunterhaltungskosten 15.249,-EUR
Energiekosten Wasser Abwasser Strom Öl Gas Fernwärme Kostenvergleich Energie (bei energierelevanten Maßnahmen in bestehenden Gebäuden) Ist (p. a.) Soll (p. a.) Differenz Verbrauch Preis Verbrauch Preis Betrag
# × ×
Summe 39.836,-EUR
53 Kapitalkosten Betrag
74.200,-EUR
Summe 5.1 bis 5.3 114.036,-EUR
54 abzüglich Einnahmen
55 Bruttofolgekosten 114.036,-EUR
56 Entfallende Ausgaben/Einnahmen (+ oder –) Ausgaben Einnahmen
39.836,-EUR 39.836,-EUR
57 x Nettofolgekosten (jährliche Mehrbelastung für den Haushalt) 74.200,-EUR Seite 6 von 7
> Stadt Düsseldorf Lg 138 – 02.2002 (PVR) Stadt Düsseldorf Lg 138 –
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.