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Ö Vorlagen - Nr. 170 101/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Weihnachtsmarkt im Haupgeschäftszentrum Garath-West im Jahr 2004
- Vorlage des Ordnungsamtes vom -
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 10 beschließt die Festsetzung eines Weihnachtsmarktes im
Hauptgeschäftszentrum Garath-West vom 22.11.2004 bis 22.12.2004 als Jahrmarkt gemäß § 68
Abs. 2 Gewerbeordnung zu folgenden Zeiten:
werktags von 11.30 - 20.00 Uhr
samstags von 10.00 - 19.00 Uhr
sonntags von 12.00 - 19.00 Uhr
Sachdarstellung:
Der Marktveranstalter beantragt die Festsetzung für den diesjährigen Weihnachtsmarkt im
Hauptgeschäftszentrum Garath-West in der Zeit vom 22.11.2004 bis 22.12.2004. Veränderungen
in der Gestaltung des Marktes finden nicht statt. Es bestehen gegen die Festsetzung keine
Bedenken, da es seit Einführung des Weihnachtsmarktes im Jahre 2000 keinerlei Probleme
gegeben hat.
Es wird empfohlen, dem Antrag unter folgenden Auflagen zu entsprechen:
Auflagen:
1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner
Umgebung verantwortlich.
2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite stets freizuhalten.
3. Vorhandene Versorgungseinrichtungen (Hydranten, Absperrschieber etc.) dürfen
nicht verdeckt werden.
4. Ein Mindestabstand von 5 m ist zu allen Gebäuden einzuhalten.
5. Hauseingänge bzw. Zugänge müssen jederzeit in voller Breite nutzbar sein.
6. Zufahrten dürfen nicht versperrt werden.
7. Es dürfen keine feuergefährlichen Handlungen stattfinden.
8. Stände mit Feuerstellen müssen ein Feuerlöschgerät bereit halten.
9. Der Veranstalter sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten
Parkverkehr, indem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen verhindert wird.
Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen.
10. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung
aufzustellen.
11. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein.
12. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von
Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99258, Herr Giesen.
13. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden.
Beratungsfolge:
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 170 101/2004
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Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 10 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt