Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 06/ 41/2016

Gesamtstädtisches Integrationskonzept für die Landeshauptstadt Düsseldorf

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Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte) · Altstadt · 40213örtlicher Bezug 3Dokumente 3. Januar 2017veröffentlicht

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Title: Vorlage 06/ 41/2016 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00281325.pdf Published Time: Tue, 13 Aug 2019 09:46:50 GMT Number of Pages: 4 Markdown Content: X öffentlich nicht öffentlich ## Beschlussvorlage Betrifft: Gesamtstädtisches Integrationskonzept für die Landeshauptstadt Düsseldorf Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt das als Anlage 1 beigefügte gesamtstädtische Integrationskonzept für die Landeshauptstadt Düsseldorf. Sachdarstellung: Der Rat der Stadt hat die Kommunalstelle für Integration und Bildung (KIB) beauftragt, die Fortschreibung des gesamtstädtischen Integrationskonzeptes zu koordinieren. Die Vorlage eines aktuellen gesamtstädtischen Integrationskonzeptes bildet eine Voraussetzung für die Förderung als Kommunales Integrationszentrum seitens des Landes NRW. Das vorliegende Konzept bildet einen Orientierungsrahmen für die kommunale Integrationsarbeit und schafft ein gemeinsames Verständnis von Leitzielen. Es zielt darauf, Integration als kommunale Querschnittsaufgabe zu verankern und die interkulturelle Öffnung der Landeshauptstadt Düsseldorf weiterzuführen. Zur Begleitung und Ausgestaltung der kommunalen Integrationsarbeit wird eine Gremienstruktur bestehend aus Lenkungskreis, Koordinierungskreis und Integrationskonferenz eingerichtet, die alle relevanten Vertretungen aus Verwaltung, Freier Wohlfahrtspflege, Zivilgesellschaft und Politik an diesem Prozess beteiligt. Die politische Steuerung liegt in der Federführung des Integrationsrates. Bestandsaufnahme, grundlegende Zielsetzungen und Vorhaben für die im Konzept aufgeführten acht Handlungsfelder wurden in einem beteiligungsorientierten Verfahren mit allen oben genannten relevanten Akteurinnen und Akteuren im Rahmen von Workshops erarbeitet. Die Ergebnisse wurden in einer gesamtstädtischen Integrationskonferenz im Oktober 2015 erörtert. Der Integrationsrat wurde fortlaufend über den Erarbeitungsprozess in Kenntnis gesetzt. Die Verwaltungskonferenz hat das Konzept am 22. November 2016 zustimmend zur Kenntnis genommen und die Beratung im Integrationsrat und den Fachausschüssen des Rates vor Beschlussfassung im Rat empfohlen. Mit der Verabschiedung des gesamtstädtischen Integrationskonzeptes erfolgt die Umbenennung der Kommunalstelle für Integration und Bildung (KIB) in Kommunales Integrationszentrum (KI). Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Integrationsrat 07.12.2016 -/-² Ausschuss für Wohnungswes en und Modernisierung 09.01.2017 -/-² Schulausschuss 10.01.2017 -/-² Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften 10.01.2017 -/-² Ausschuss für Gesundheit und Soziales 11.01.2017 -/-² Ordnungs - und Verkehrsausschuss 11.01.2017 -/-² Personal - und Organisationsausschuss 12.01.2017 -/-² Bauausschuss 17.01.2017 -/-² Sportausschuss 18.01.2017 -/-² Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 18.01.2017 -/-² Kulturausschuss 19.01.2017 -/-² Ausschuss für Gleichstellung 24.01.2 017 -/-² Jugendhilfeausschuss 31.01.2017 -/-² Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 06.02.2017 -/- Ausschuss für Umweltschutz 09.02.2017 -/-² Haupt - und Finanzausschuss 20.02.2017 -/-² Integrationsrat 22.02.2017 -/-² Rat 10.03.2017 -/-² > 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: X beigefügt nicht vorhanden Nr. Anlage 1 Anlage zu Vorlage 06/ 41/2016 Alternative: keine Amt / Institut: Amt für soziale Sicherung und Integration Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Hintzsche X öffentlich nicht öffentlich
Anlage 1 zu Vorlage 06/ 41/2016 barrierefrei als Text anzeigen
Title: Anlage 1 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00287782.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:06:16 GMT Number of Pages: 21 Markdown Content: 1 / 21 Anlage 1 Amt für Soziale Sicherung und Integration Kommunalstelle für Integration und Bildung Gesamtstädtisches Integrationskonzept für die Landeshauptstadt Düsseldorf – Entwurf Stand November 2016 – 1. Präambel Düsseldorf als weltoffene, tolerante Stadt verpflichtet sich, die Chancengerechtigkeit für alle hier lebenden Menschen – unabhängig von nationaler, kultureller oder ethnischer Zugehörigkeit, von sexueller Identität, Behinderung, Religion, Weltanschauung, Alter oder Geschlecht – zu realisieren. Eine gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten an der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung ist ein unverzichtbarer Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der Stadt. Dies gilt selbstverständlich auch für die Menschen, die als Flüchtlinge in Düsseldorf aufgenommen werden. Das Potenzial der Vielfalt ist von wachsender Bedeutung für die Attraktivität des Wirtschafts-, Bildungs- und Kulturstandortes Düsseldorf. Integration kann nur gelingen, wenn sie alle an diesem Prozess Beteiligten einbezieht, gesamtstädtisch als Querschnittsaufgabe verankert und mit weiteren Diversitätsaspekten verknüpft wird. Die Heterogenität der Stadtgesellschaft erfordert eine zielgruppenübergreifende Perspektive, die sich an Lebenslagen orientiert. Die Landeshauptstadt Düsseldorf verfolgt das strategische Ziel, sich weiterhin zu einem inklusiven Gemeinwesen zu entwickeln. Bereits im März 2005 hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf ein gesamtstädtisches Integrationskonzept beschlossen. In unterschiedlichen Handlungsfeldern sind seitdem in einem engen Zusammenspiel von Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft weitere qualifizierte Teilkonzepte und Arbeitsansätze entstanden. Auf dieser Grundlage wurde das im Jahr 2013 aktualisierte Konzept in einem beteiligungsorientierten Verfahren fortgeschrieben. Es beruht auf Werten, wie sie dem Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention sowie der Charta der Vielfalt zugrunde liegen. Die Landeshauptstadt Düsseldorf wird die Kultur der gegenseitigen Anerkennung und des gleichberechtigen Miteinanders weiter fördern. Sie wird die eigene Angebotsstruktur unter migrationsspezifischen Erfordernissen weiterentwickeln und mit denen der Träger vernetzen. Sie wird die interkulturelle Öffnung der Verwaltung ausweiten und die interkulturelle Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern. Die Kommunalverwaltung wird sich gemeinsam mit allen integrationsrelevanten Institutionen für die Verbesserung der Zukunftschancen der in Düsseldorf lebenden Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen. 2 / 21 2. Ausgangslage Die wachsende Zuwanderung durch Arbeitsmigration und Fluchtbewegungen und die sich dadurch verändernde Zusammensetzung der Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund erfordern einen Paradigmenwechsel im Umgang mit Integration, von zielgruppenspezifischen Maßnahmen hin zu einer zielgruppenübergreifenden Sicht, die Angebote eher an Bedarfslagen als an dem Merkmal Migrationshintergrund orientiert. In Nordrhein-Westfalen wurde dieser Perspektivwechsel mit der Verabschiedung des Gesetzes für Teilhabe und Integration im öffentlichen Bewusstsein verankert. In Nordrhein-Westfalen und seiner Landeshauptstadt Düsseldorf lebt eine große Zahl von Menschen, die über einen Migrationshintergrund verfügen, die sich jedoch bezüglich ihrer Aufenthaltsdauer, ihrer Lebenssituation und ihrer wirtschaftlichen und soziokulturellen Voraussetzungen sowie ihres Bildungsstands voneinander unterscheiden. Ziele und Maßnahmen der Integration müssen diesen divergierenden Ausgangslagen Rechnung tragen und so gestaltet werden, dass jeder Mensch in seiner Individualität als Teil einer vielfältigen Gesellschaft gesehen wird und sich selbst auch als zugehörig wahrnimmt. Angesichts wachsender Zuwanderung können besondere Angebote für einzelne Zielgruppen vorübergehend notwendig sein. Sie zielen aber immer auf die Integration ins Regelsystem, das heißt auf die Teilhabe an allen Angeboten und Dienstleistungen in der Kommune. Bei der Gestaltung dieser Angebote muss der Blick auf die individuellen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration gerichtet werden. Die speziellen Maßnahmen sollten so konzipiert sein, dass ein Übergang ins Regelsystem fortlaufend möglich ist. Hierzu ist es erforderlich, konzertiert vorzugehen, Kräfte zu bündeln und Kooperationen sowohl verwaltungsintern als auch stadtweit auszubauen. 3. Grundlagen Das vorliegende gesamtstädtische Integrationskonzept knüpft an das Konzept aus dem Jahre 2005 in seiner überarbeiteten Fassung von 2013 an und schreibt dieses in Entsprechung zu aktuellen Entwicklungen fort. Es legt ein gemeinsames Verständnis von Leitlinien und Zielen zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund fest und dient als Orientierungsrahmen, sowohl verwaltungsintern als auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit relevanter Akteurinnen und Akteure in ausgewählten Handlungsfeldern. Es wurde in einem beteiligungsorientierten Verfahren mit Expertinnen und Experten aus Stadtverwaltung, freien Trägern, Zivilgesellschaft und Politik im Rahmen von Workshops und Konferenzen entwickelt und mit dem Integrationsrat und weiteren Fachausschüssen abgestimmt. Den rechtlichen Rahmen bildet das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz) vom 14. Februar 2012. Die dort festgeschriebenen Grundsätze, Zielsetzungen und Begriffsbestimmungen sind Richtschnur für das vorliegende Konzept. Nach Paragraph 7 dieses Gesetzes sind landesweit Kommunale Integrationszentren 3 / 21 aufgebaut worden, um den Integrationsprozess vor Ort zu unterstützen. Grundlage hierfür sind Erlass und Förderrichtlinie für die Kommunalen Integrationszentren vom Juni 2012. In Düsseldorf wurde ein Kommunales Integrationszentrum zum 1. August 2013 eingerichtet. Kommunale Integrationszentren haben vorrangig den Auftrag, im Rahmen der jeweiligen kommunalen Beschlüsse Einrichtungen des Regelsystems im Hinblick auf die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch Beratungs- und Qualifizierungsangebote zu unterstützen und örtliche Integrationsangebote in allen relevanten Handlungsfeldern zu koordinieren und zu bündeln. Laut Erlass orientiert sich Integration als Querschnittsaufgabe hierbei an den Bedarfen der Menschen mit Migrationshintergrund in ihren verschiedenen Lebenslagen sowie an den Prinzipien der Interkulturalität, der Mehrsprachigkeit, des Diversity Managements und des Potenzialansatzes. Entsprechend ist es Ziel des Integrationskonzepts, Integration als Querschnittsaufgabe in allen kommunalen Handlungsfeldern zu verankern. Dies erfordert eine konzeptionelle Abstimmung unter dem Fokus Migration in handlungsfeldbezogenen Planungsprozessen, wie beispielweise bei der Integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung und dem Kulturentwicklungsplan. Verwaltungsintern gilt dies insbesondere für das Personalmanagementkonzept. Das Thema Integration spielt auch bei dem in Planung befindlichen gesamtstädtischen Konzept zur Integrierten Quartiersentwicklung eine wichtige Rolle. Zudem existieren Schnittstellen zu Konzepten, die sich ebenso mit Zuwanderung und Vielfalt befassen, wie beispielweise das Diversity-Konzept und das Konzept zur Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen der Landeshauptstadt Düsseldorf, das alle daseinsvorsorglichen Bereiche für diese Zielgruppe aufgreift. Dabei erfolgen enge Absprachen, sowohl im Erarbeitungs- als auch im Umsetzungsprozess. In Entsprechung zum Erlass “Kommunale Integrationszentren“ bezieht sich das vorliegende Konzept gleichermaßen auf in Nordrhein-Westfalen bereits seit längerer Zeit lebende wie auf neuzugezogene Menschen mit Migrationshintergrund, unabhängig von Aufenthaltsstatus und -zweck, darunter auch Flüchtlinge. Laut Paragraph 4 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW sind Menschen mit Migrationshintergrund 1. Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder 2. außerhalb des heutigen Gebietes der Bundesrepublik Deutschland geborene und seit dem 1. Januar 1950 nach Deutschland zugewanderte Personen oder 3. Personen, bei denen mindestens ein Elternteil die Kriterien der Nummer 2 erfüllt. Mit der Ausrichtung interkultureller Öffnung auf alle Bereiche des Regelsystems wird die Düsseldorfer Bevölkerung in ihrer Gesamtheit in den Blick genommen. Dabei arbeiten das Kommunale Integrationszentrum, das Büro der Flüchtlingsbeauftragten und das Büro für die Gleichstellung von Frauen und Männern mit seiner Diversitykoordinierungsstelle zusammen. 4 / 21 4. Leitziele der kommunalen Integrationsarbeit Die Leitziele für das vorliegende Konzept orientieren sich an den Paragraphen 1 und 2 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW. Übergeordnete Zielsetzung ist es, allen Einwohnerinnen und Einwohnern gleiche Zugangschancen zum und eine umfassende Teilhabe am wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund richtet sich die kommunale Integrationsarbeit an den folgenden Leitlinien aus: o Schaffung einer Kultur der Anerkennung Grundlage für ein friedliches Zusammenleben aller Bevölkerungsgruppen ist eine Kultur der Wertschätzung und des gleichberechtigten Miteinanders. Dies setzt voraus, dass die durch das Grundgesetz und die Landesverfassung geschützten gemeinsamen Werte von allen akzeptiert und die sozialen, kulturellen und ökonomischen Potenziale und Leistungen der Zugewanderten anerkannt werden. Jede Form von Rassismus und Diskriminierung einzelner Bevölkerungsgruppen ist abzulehnen. o Unterstützung bei Bildung, Ausbildung und Beschäftigung Menschen mit Migrationshintergrund sind – unabhängig von ihrer sozialen Lage, ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Identität, ihrer Religion oder Weltanschauung – insbesondere bei ihrer Bildung, Ausbildung und Beschäftigung zu unterstützen und zu begleiten, um gesellschaftliche Teilhabe langfristig zu sichern. Die persönlichen und die migrationsspezifischen Potenziale wie Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz sind für das Gemeinwesen nutzbar zu machen. o Berücksichtigung des Fokus Migration bei Planungs- und Entscheidungsprozessen Die Landeshauptstadt Düsseldorf trägt den divergierenden Lebenssituationen von Menschen mit Migrationshintergrund Rechnung, indem sie bei allen konzeptionellen Entwicklungen, Planungen und Entscheidungen den Fokus Migration berücksichtigt. o Partizipation durch Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements Die Landeshauptstadt Düsseldorf verstärkt ihre Bemühungen, die soziale, gesellschaftliche und politische Teilhabe der Menschen mit Migrationshintergrund zu fördern. Eine Schlüsselrolle spielt in diesem Zusammenhang die Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements, wie es sich beispielsweise in Organisationen von Menschen mit Migrationshintergrund zeigt. Solche Zusammenschlüsse sind in bestehende Integrationsstrukturen einzubinden und – als wichtige Verbindungsglieder zu den fokussierten Zielgruppen – in ihrer Integrationsarbeit zu fördern. Alle Beteiligten sind aufgefordert, die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen und die notwendigen Anstrengungen zu erbringen, damit Integration gelingt. 5 / 21 5. Integration als kommunale Querschnittsaufgabe Die Verankerung von Integration als Querschnittsaufgabe in der Kommune erfordert, Regelangebote organisationsweit unter dem Fokus Migration zu überprüfen, bedarfsgerecht auszurichten und, soweit besondere Lebenslagen bestehen, um zielgruppenbezogene temporäre Angebote zu ergänzen. Im Erarbeitungsprozess dieses Konzeptes wurden in diesem Sinne exemplarisch Maßnahmen für acht ausgewählte Handlungsfelder entwickelt, die in Kapitel 6 dargestellt werden. In diesem Prozess wurde seitens der Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Fachämter darüber hinaus hervorgehoben, dass sich das System im Ganzen im Sinne der Interkulturalität öffnen muss, um Kundenorientierung und Wettbewerbsfähigkeit auch künftig zu erhalten. Einigkeit bestand darin, dass dies nur im Rahmen eines umfassenden, langfristigen Prozesses gelingen kann, der alle Ebenen der Organisation einbezieht und zudem weitere Aspekte der Diversität mit berücksichtigt. Die Bezeichnung “Menschen mit Migrationshintergrund“ definiert eine Gruppe, die in sich sehr heterogen ist und in der sich der Querschnitt der gesamten Gesellschaft abbildet. Entsprechend müssen bei einer interkulturellen Öffnung über die Kategorie Migration hinaus alle Diversitätsmerkmale nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion beziehungsweise Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität – umfassend berücksichtigt und somit der Bezug zum Diversity-Konzept und -Management hergestellt werden. Darüber hinaus gilt es Gender Mainstreaming als gesamtstädtische Aufgabe mitzudenken, die zum Ziel hat, Geschlechterstereotype nicht zu verfestigen, sondern vielmehr Möglichkeitsräume für Menschen mit unterschiedlichen Lebensstilen, Kompetenzen und Ressourcen zu eröffnen. Neben dem Teilhabe- und Integrationsgesetz, dem Erlass zu Kommunalen Integrationszentren und dem AGG bildet die Charta der Vielfalt, die vom Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf im Jahr 2008 unterzeichnet wurde, den Vereinbarungsrahmen zur Umsetzung dieses Ansatzes. Hinsichtlich der Aufgaben, der Steuerung und Koordination sind bei der Umsetzung des Integrationskonzepts die interne und die externe Ebene zu unterscheiden – interkulturelle Öffnung der Verwaltung und kommunale Integrationsarbeit. 5.1. Interkulturelle Öffnung Der Prozess einer umfassenden interkulturellen Öffnung der Verwaltung muss in einem koordinierten Vorgehen die gesamte Organisation einbinden und sich auf den Ebenen “Organisation“, “Personal“, “Angebote“ und “Kundinnen und Kunden“ vollziehen. 6 / 21 Organisation und Personal Eckpunkte zu Anforderungen und zu Handlungsansätzen einer interkulturell ausgerichteten Organisationsentwicklung werden unter Federführung des Hauptamtes in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Integrationszentrum und der Diversitykoordinierungsstelle entwickelt. Orientiert an aktuellen und zukünftigen Rahmenbedingungen und Herausforderungen im Zusammenhang mit Migration, Diversity sowie demografischer Entwicklung stellt das Personalmanagementkonzept der Landeshauptstadt Düsseldorf ganzheitlich-systemische Instrumente und Maßnahmen bereit, um motiviertes und qualifiziertes Personal zu gewinnen, zu entwickeln und zu halten. Personalentwicklung unterstützt die interkulturelle Öffnung der Verwaltung beispielsweise durch zielgruppenorientierte Fort

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Vorlage 06/ 41/2016 barrierefrei als Text anzeigen
Title: Beschlussvorlage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00287784.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:06:16 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 06/ 41/2016 X öffentlich nicht öffentlich > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage ## Beschlussvorlage Betrifft: Gesamtstädtisches Integrationskonzept für die Landeshauptstadt Düsseldorf Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt das als Anlage 1 beigefügte gesamtstädtische Integrationskonzept für die Landeshauptstadt Düsseldorf. Sachdarstellung: Der Rat der Stadt hat die Kommunalstelle für Integration und Bildung (KIB) beauftragt, die Fortschreibung des gesamtstädtischen Integrationskonzeptes zu koordinieren. Die Vorlage eines aktuellen gesamtstädtischen Integrationskonzeptes bildet eine Voraussetzung für die Förderung als Kommunales Integrationszentrum seitens des Landes NRW. Das vorliegende Konzept bildet einen Orientierungsrahmen für die kommunale Integrationsarbeit und schafft ein gemeinsames Verständnis von Leitzielen. Es zielt darauf, Integration als kommunale Querschnittsaufgabe zu verankern und die interkulturelle Öffnung der Landeshauptstadt Düsseldorf weiterzuführen. Zur Begleitung und Ausgestaltung der kommunalen Integrationsarbeit wird eine Gremienstruktur bestehend aus Lenkungskreis, Koordinierungskreis und Integrationskonferenz eingerichtet, die alle relevanten Vertretungen aus Verwaltung, Freier Wohlfahrtspflege, Zivilgesellschaft und Politik an diesem Prozess beteiligt. Die politische Steuerung liegt in der Federführung des Integrationsrates. Bestandsaufnahme, grundlegende Zielsetzungen und Vorhaben für die im Konzept aufgeführten acht Handlungsfelder wurden in einem beteiligungsorientierten Verfahren mit allen oben genannten relevanten Akteurinnen und Akteuren im Rahmen von Workshops erarbeitet. Die Ergebnisse wurden in einer gesamtstädtischen Integrationskonferenz im Oktober 2015 erörtert. Der Integrationsrat wurde fortlaufend über den Erarbeitungsprozess in Kenntnis gesetzt. Die Verwaltungskonferenz hat das Konzept am 22. November 2016 zustimmend zur Kenntnis genommen und die Beratung im Integrationsrat und den Fachausschüssen des Rates vor Beschlussfassung im Rat empfohlen. Mit der Verabschiedung des gesamtstädtischen Integrationskonzeptes erfolgt die Umbenennung der Kommunalstelle für Integration und Bildung (KIB) in Kommunales Integrationszentrum (KI). Vorlage 06/ 41/2016 > Seite 2 von 2 > RSD Vorlage Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Integrationsrat 07.12.2016 -/-² Ausschuss für Wohnungswesen und 09.01.2017 -/-² Modernisierung Ausschuss für Wirtschaftsförderung, 10.01.2017 -/-² Tourismus und Liegenschaften Ausschuss für Gesundheit und 11.01.2017 -/-² Soziales Ordnungs- und Verkehrsausschuss 11.01.2017 -/-² Personal- und 12.01.2017 -/-² Organisationsausschuss Bauausschuss 17.01.2017 -/-² Sportausschuss 18.01.2017 -/-² Ausschuss für Planung und 18.01.2017 -/-² Stadtentwicklung Kulturausschuss 19.01.2017 -/-² Ausschuss für Gleichstellung 24.01.2017 -/-² Jugendhilfeausschuss 31.01.2017 -/-² Ausschuss für öffentliche 06.02.2017 -/- Einrichtungen Schulausschuss 07.02.2017 -/-² Ausschuss für Umweltschutz 09.02.2017 -/-² Haupt- und Finanzausschuss 20.02.2017 -/-² Integrationsrat 22.02.2017 -/-² Rat 10.03.2017 -/-² > 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: X beigefügt nicht vorhanden Nr. Anlage 1 Gesamtstädtisches Integrationskonzept für die Landeshauptstadt Düsseldorf Alternative: keine Amt / Institut: Amt für soziale Sicherung und Integration Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Hintzsche

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 06/ 41/2016