Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 66/ 40/2004
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Betrifft:
Graf-Recke-Straße zwischen Fritz-Wüst-Straße und Heinrichstraße
Planungsbeschluss zur Markierung von Schutzstreifen
Beschlussdarstellung:
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt die Planung zur Markierung von
Schutzstreifen für den Fahrradverkehr im Rahmen der Markierung der erneuerten
Fahrbahndecke nach Plan Nr. 1784/106.
Sachdarstellung:
Anlass zur Planung:
Auf der Graf-Recke Straße von Fritz-Wüst Straße bis Heinrichstraße wurde im Rahmen
von Unterhaltungsmaßnahmen die Fahrbahndecke erneuert. Im grundsätzlich
beschlossenen Gutachten zum Radverkehrsnetz im Stadtbezirk 2 ist für diesen
Straßenabschnitt die Markierung eines Schutzstreifens für den Fahrradverkehr
vorgesehen. Außerdem gab es während der Oberflächenarbeiten mehrere
Bürgeranfragen zur Radwegführung im genannten Straßenabschnitt.
Planung:
In beiden Richtungen wird auf der erneuerten Fahrbahn ein Schutzstreifen für den
Radverkehr mit gestrichelter Linie markiert. Die Breite des Streifens setzt sich zusammen
aus der Furtbreite für den Radverkehr und dem nötigen Sicherheitsabstand zu den
parkenden Kfz. Auf der Nordseite ergibt sich eine Schutzstreifenbreite von 1,55m neben
dem vorhandenen 2,0m breiten Parkstreifen (1,80m Parken, 0,50m Sicherheitsabstand,
1,25m Radfurt), auf der Südseite von 1,25m, weil hier der Parkstreifen bereits 2,50m breit
ist.
Die verbleibende Fahrspur für Kfz auf der Nordseite beträgt i.d.R. 5,70m, auf der Südseite
5,40m. Die Straße bleibt pro Fahrtrichtung zweispurig, die Mittelmarkierung entfällt.
Schutzstreifen sind grundsätzlich überfahrbar, bieten aber erfahrungsgemäß einen guten
Schutz für den Radverkehr. Die Leistungsfähigkeit der Straße ändert sich nicht.
Vor den jeweiligen Signalanlagen Fritz-Wüst Straße und Heinrichstraße sind bereits
bauliche Radwege vorhanden. Die Markierung der Fahrspuren erfolgt dort wie vor der
Deckenerneuerung vorhanden. Die geplanten Schutzstreifen schließen an die
vorhandenen Radwege an und bilden damit einen Netzschluss. Zusätzliche Kosten
entstehen durch diese Markierung nicht, da ohnehin eine Markierung der neuen Decke
erforderlich ist.
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 66/ 40/2004
Seite 2 von 2
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ordnungs- und Verkehrsausschuss 01.04.2004 -/-
2
Bezirksvertretung 2 31.03.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Die Markierung erfolgt so, wie sie vor der Deckenerneuerung vorhanden war. Der
Fahrradverkehr findet ungesichert auf der Fahrbahn statt.
Amt:
Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt