Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 66/ 40/2004

Graf-Recke-Straße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Graf-Recke-Straße · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 16. März 2004veröffentlicht

Themen

Aus der amtlichen Vorlage

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt die Planung zur Markierung von Schutzstreifen für den Fahrradverkehr im Rahmen der Markierung der erneuerten Fahrbahndecke nach Plan Nr. 1784/106.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Graf-Recke-Straße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Ö Vorlagen - Nr. 66/ 40/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Graf-Recke-Straße zwischen Fritz-Wüst-Straße und Heinrichstraße Planungsbeschluss zur Markierung von Schutzstreifen Beschlussdarstellung: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt die Planung zur Markierung von Schutzstreifen für den Fahrradverkehr im Rahmen der Markierung der erneuerten Fahrbahndecke nach Plan Nr. 1784/106. Sachdarstellung: Anlass zur Planung: Auf der Graf-Recke Straße von Fritz-Wüst Straße bis Heinrichstraße wurde im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen die Fahrbahndecke erneuert. Im grundsätzlich beschlossenen Gutachten zum Radverkehrsnetz im Stadtbezirk 2 ist für diesen Straßenabschnitt die Markierung eines Schutzstreifens für den Fahrradverkehr vorgesehen. Außerdem gab es während der Oberflächenarbeiten mehrere Bürgeranfragen zur Radwegführung im genannten Straßenabschnitt. Planung: In beiden Richtungen wird auf der erneuerten Fahrbahn ein Schutzstreifen für den Radverkehr mit gestrichelter Linie markiert. Die Breite des Streifens setzt sich zusammen aus der Furtbreite für den Radverkehr und dem nötigen Sicherheitsabstand zu den parkenden Kfz. Auf der Nordseite ergibt sich eine Schutzstreifenbreite von 1,55m neben dem vorhandenen 2,0m breiten Parkstreifen (1,80m Parken, 0,50m Sicherheitsabstand, 1,25m Radfurt), auf der Südseite von 1,25m, weil hier der Parkstreifen bereits 2,50m breit ist. Die verbleibende Fahrspur für Kfz auf der Nordseite beträgt i.d.R. 5,70m, auf der Südseite 5,40m. Die Straße bleibt pro Fahrtrichtung zweispurig, die Mittelmarkierung entfällt. Schutzstreifen sind grundsätzlich überfahrbar, bieten aber erfahrungsgemäß einen guten Schutz für den Radverkehr. Die Leistungsfähigkeit der Straße ändert sich nicht. Vor den jeweiligen Signalanlagen Fritz-Wüst Straße und Heinrichstraße sind bereits bauliche Radwege vorhanden. Die Markierung der Fahrspuren erfolgt dort wie vor der Deckenerneuerung vorhanden. Die geplanten Schutzstreifen schließen an die vorhandenen Radwege an und bilden damit einen Netzschluss. Zusätzliche Kosten entstehen durch diese Markierung nicht, da ohnehin eine Markierung der neuen Decke erforderlich ist. RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 66/ 40/2004 Seite 2 von 2 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ordnungs- und Verkehrsausschuss 01.04.2004 -/- 2 Bezirksvertretung 2 31.03.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Die Markierung erfolgt so, wie sie vor der Deckenerneuerung vorhanden war. Der Fahrradverkehr findet ungesichert auf der Fahrbahn statt. Amt: Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 66/ 40/2004