Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 173 29/2005

Harffstraße 110; Errichtung eines Oldtimer-Zentrum

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Harffstraße 110 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 1. März 2005veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 173 29/2005 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Harffstraße 110 -- Errichtung eines Oldtimerzentrums Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung des Vorbescheides. Sachdarstellung: Das Grundstück Harffstraße 110 liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt. Nach Auskunft des Antragstellers ist das Verfahren zur Entwidmung des Bahngeländes eingeleitet. Das bisherige Bahngelände ist durch gewerbliche Nutzungen vorgeprägt. Die umliegenden Gebiete sind in Bebauungsplänen als allgemeine und reine Wohngebiete ausgewiesen. Südlich der Harffstraße, zwischen der Ohligser Straße und der Millrather Straße sind keine Baugebiete festgesetzt. Der westliche Teil diese Straßenabschnittes weist eine Gemengelage auf, der östliche Teil ist durch Wohnnutzung geprägt. Die an den Ringlockschuppen angrenzende Harffstraße verbindet die Stadtteile Eller und Wersten. Sie weist nach Einschätzung der Verwaltung ein hohes Verkehrsaufkommen, mit einem erheblichen Anteil an Schwerlastverkehr auf. Die Harffstraße bildet somit eine Zäsur zwischen dem bisherigen Bahngelände und der Wohnbebauung. Geplant ist, auf dem ca. 18.300 m² großem Gelände ein Zentrum für klassische Automobile (Oldtimer) zu errichten. Die primäre Nutzung der bestehenden als auch der neu zu errichtenden Gebäudeteile sollen die Autohausflächen für klassische Automobile darstellen. Die Größe beträgt ca. 3.200 m². Der Büroanteil für diese Nutzung beträgt zusätzlich ca. 300 m². Neben den Autohausflächen sollen Werkstattbereiche mit insgesamt ca. 2.800 m² errichtet werden. Zusätzlich sollen mit einer Fläche von ca. 400 m² diverse Läden für Accessoires und Devotionalien sowie ca. 900 m² für gläserne Boxen zur Unterstellung von Fahrzeugen entstehen. Auf einer Gesamtfläche von ca. 1.500 m² soll ein Veranstaltungsbereich (ca. 900 m²) und eine Gastronomiefläche (ca. 600 m²) untergebracht werden. Die Untere Denkmalbehörde hat dem Vorhaben zugestimmt. Die Lärmimmissionen sollen im Rahmen einer Lärmprognose geklärt werden. Da sich das geplante Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, befürwortet die Verwaltung die Erteilung des Vorbescheides. Durch die beantragte Nutzung ist von einer deutlichen Aufwertung des Quartiers auszugehen; zudem wird mit der Veranstaltungsfläche gleichzeitig ein Angebot für ortsansässige Bürger- und Traditionsvereine geschaffen - eine entsprechende Veranstaltungsfläche ist auch im weiteren Umkreis im Stadtteil nicht RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 173 29/2005 Seite 2 von 2 verfügbar. Die benötigten Stellplätze (mindestens 120) sollen oberirdisch auf dem Baugrundstück hergestellt werden. Ersatzpflanz- oder Begrünungsmaßnahmen bleiben dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Grundstück über 1.000 m² groß ist. Anlagen: - Übersichtsplan - Lageplan - Grundrisse - Ansicht Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 3 15.03.2005 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative:Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 173 29/2005