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Ö Vorlagen - Nr. 173 29/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Harffstraße 110 -- Errichtung eines Oldtimerzentrums
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung des Vorbescheides.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Harffstraße 110 liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, so dass
die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt. Nach Auskunft des
Antragstellers ist das Verfahren zur Entwidmung des Bahngeländes eingeleitet.
Das bisherige Bahngelände ist durch gewerbliche Nutzungen vorgeprägt. Die umliegenden Gebiete
sind in Bebauungsplänen als allgemeine und reine Wohngebiete ausgewiesen. Südlich der
Harffstraße, zwischen der Ohligser Straße und der Millrather Straße sind keine Baugebiete
festgesetzt. Der westliche Teil diese Straßenabschnittes weist eine Gemengelage auf, der östliche Teil
ist durch Wohnnutzung geprägt.
Die an den Ringlockschuppen angrenzende Harffstraße verbindet die Stadtteile Eller und Wersten.
Sie weist nach Einschätzung der Verwaltung ein hohes Verkehrsaufkommen, mit einem erheblichen
Anteil an Schwerlastverkehr auf. Die Harffstraße bildet somit eine Zäsur zwischen dem bisherigen
Bahngelände und der Wohnbebauung.
Geplant ist, auf dem ca. 18.300 m² großem Gelände ein Zentrum für klassische Automobile
(Oldtimer) zu errichten.
Die primäre Nutzung der bestehenden als auch der neu zu errichtenden Gebäudeteile sollen die
Autohausflächen für klassische Automobile darstellen. Die Größe beträgt ca. 3.200 m². Der
Büroanteil für diese Nutzung beträgt zusätzlich ca. 300 m².
Neben den Autohausflächen sollen Werkstattbereiche mit insgesamt ca. 2.800 m² errichtet werden.
Zusätzlich sollen mit einer Fläche von ca. 400 m² diverse Läden für Accessoires und Devotionalien
sowie ca. 900 m² für gläserne Boxen zur Unterstellung von Fahrzeugen entstehen.
Auf einer Gesamtfläche von ca. 1.500 m² soll ein Veranstaltungsbereich (ca. 900 m²) und eine
Gastronomiefläche (ca. 600 m²) untergebracht werden.
Die Untere Denkmalbehörde hat dem Vorhaben zugestimmt. Die Lärmimmissionen sollen im
Rahmen einer Lärmprognose geklärt werden.
Da sich das geplante Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügt, befürwortet die Verwaltung die Erteilung des Vorbescheides. Durch die
beantragte Nutzung ist von einer deutlichen Aufwertung des Quartiers auszugehen; zudem wird mit
der Veranstaltungsfläche gleichzeitig ein Angebot für ortsansässige Bürger- und Traditionsvereine
geschaffen - eine entsprechende Veranstaltungsfläche ist auch im weiteren Umkreis im Stadtteil nicht
RSD AllVorlg.WPT
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verfügbar.
Die benötigten Stellplätze (mindestens 120) sollen oberirdisch auf dem Baugrundstück hergestellt
werden.
Ersatzpflanz- oder Begrünungsmaßnahmen bleiben dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche Beurteilung nach
§ 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Grundstück über 1.000 m² groß ist.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Lageplan
- Grundrisse
- Ansicht
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 3 15.03.2005 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin