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Title: Vorlage 01/ 37/2016
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00259627.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 14:04:17 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 01/ 37/2016
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> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
## Beschlussvorlage
Betrifft:
Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH; Einrichtung eines Aufsichtsrates
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Einrichtung eines mit sieben städtischen Vertretern besetzten Aufsichtsrates bei der Holding der Landeshaupt-stadt Düsseldorf GmbH, der künftig das Anlagegeschäft und die Kreditvergabe der Holding überwachen soll. Der Rat bittet den Oberbürgermeister als städtischen Kapi-talvertreter in der Gesellschafterversammlung der Holding, eine entsprechende Än-derung des Gesellschaftsvertrages der Holding herbeizuführen.
Sachdarstellung :
Um größtmögliche Transparenz zu schaffen, soll bei der Holding der Landeshaupt-stadt Düsseldorf GmbH ein Aufsichtsrat installiert werden, der sich auf die Überwa-chung des Anlagegeschäfts und der Kreditvergabe der Holding konzentriert.
Bislang sieht der Gesellschaftsvertrag der Holding keinen Aufsichtsrat vor, da die Holding kein eigenes operatives Geschäft entfaltet. Sie hält die städtischen Beteili-gungen an der Flughafen Düsseldorf GmbH, der Stadtwerke Düsseldorf AG, der Rheinbahn AG, der Bädergesellschaft Düsseldorf GmbH und der Lokalradio Düssel-dorf Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG sowie 4.000 Aktien der RWE AG. Die Flug-hafen Düsseldorf GmbH, die Stadtwerke Düsseldorf AG, die Rheinbahn AG, die Bä-dergesellschaft Düsseldorf GmbH und die RWE AG haben eigene Aufsichtsräte, die die Gesellschaften überwachen und die Entscheidungen in den Haupt- bzw. Gesell-schafterversammlungen vorberaten. Diese Aufsichtsräte sind entsprechend der Be-teiligungsquote mit städtischen Vertretern besetzt. Eine Doppelberichterstattung und die Diskussion relevanter Themen der Tochterunternehmen und Beteiligungsgesell-schaften sowohl in deren Aufsichtsrat als auch nachgelagert in einem Aufsichtsrat der Holding erschien nicht zielführend.
Daneben verfügt die Holding jedoch über hohe Liquiditätsbestände aus früheren Be-teiligungsverkäufen. Von einer Ausschüttung der Liquiditätsbestände an den städti-schen Haushalt wurde aus steuerlichen Gründen abgesehen. Diese Mittel sollten vielmehr bei der Holding verbleiben. Sie werden dort langfristig abgeschmolzen, da der von der Holding zu deckende Liquiditätsbedarf der Rheinbahn AG aus der Er-bringung von Verkehrsleistungen und die Verluste der Bädergesellschaft die Beteili-gungserträge der Holding übersteigen. Die Anlage der bis zu ihrem Verbrauch für die genannten Zwecke noch vorhandenen Liquiditätsbestände der Holding soll künftig von einem Aufsichtsrat überwacht werden. Die inhaltliche Diskussion der Geschäfts-politik der Tochterunternehmen und aller Themen, die in Tochterunternehmen und Beteiligungsgesellschaften Gremienbeschlüsse erfordern, soll dagegen aus den ge-nannten Gründen weiterhin ausschließlich deren Aufsichtsräten vorbehalten bleiben.
Dem Aufsichtsrat der Holding sollen sieben städtische Vertreter angehören. Eine Vergütung soll ihnen für ihre Tätigkeiten nicht gewährt werden. Vorlage 01/ 37/2016
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> RSD Vorlage
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Rat 11.02.2 016 -/-²
> 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
keine
Amt / Institut:
Kämmerei
Dezernentin / Dezernent:
Stadtkämmerin Schneider