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Ö Vorlagen - Nr. 50/ 3/2005
AGS am 11.01.2005
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Informationsvorlage
Betrifft:
Informationsvorlage Bundesmodellprojekt "Trägerübergreifendes Persönliches Budget" in
der Behindertenhilfe
Durch die Neufassung des § 17 SGB IX in Verbindung mit der Budgetverordnung ist es
seit 01.07.2004 möglich, persönliche Budgets im Teilhabe- und Rehabilitationsrecht als
leistungsübergreifende Komplexleistung einzuführen. Bis zum 31.12.07 handelt es sich
um eine Ermessensleistung der Rehabilitationsträger, ab 2008 wird daraus eine
Pflichtleistung.
Menschen mit Behinderungen erhalten zur Zeit bei Bedarf Leistungen von ganz
unterschiedlichen Rehabilitationsträgern, z.B. Renten- und Sozialhilfeträgern,
Krankenkassen- und Pflegekassen, der Agentur für Arbeit. Um diese Leistungen zukünftig
in einem trägerübergreifenden persönlichen Budget bündeln zu können, ist die genaue
Erfassung der Hilfebedarfe in den verschiedenen Bereichen erforderlich ( Individuelle
Hilfeplanung ).
Da im Rahmen des Modells Netzwerk Offene Hilfen (NetOH -Projekt), das von 2001 bis
Ende 2003 durchgeführt wurde, die individuelle Hilfeplanung für den Personenkreis der
Menschen mit geistigen und/oder mehrfachen Behinderungen eingeführt wurde, liegen
hier bereits Erfahrungen vor.
Jetzt hat sich Düsseldorf erfolgreich um die Teilnahme am Bundesmodellprojekt
"Trägerübergreifendes persönliches Budget in der Behindertenhilfe" beworben.
Damit wird den betroffenen Menschen ein selbstbestimmter und wirtschaftlicher Einsatz
der Geldleistungen ermöglicht.
Die Verwaltung glaubt, dass damit ein wesentlicher Schritt des Paradigmenwechsels
vollzogen wird, von der institutionellen Hilfegewährung zur personenbezogenen
Bedarfsdeckung bei Stärkung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen.
Zur Vorbereitung des Bundesmodellprojektes hat im Juni 2004 eine Fachtagung und im
Dezember 2004 eine Auftaktveranstaltung aller am Bundesmodellprojekt beteiligten
Regionen stattgefunden.
Aus Nordrhein-Westfalen nehmen die Städte Düsseldorf und Bielefeld teil.
Die wissenschaftliche Begleitung wird durchgeführt durch die Universität Tübingen -
Forschungsstelle "Lebenswelten behinderter Menschen", die Universität Dortmund -
Rehabilitationswissenschaften und Rehabilitationssoziologie - sowie die Pädagogische
Hochschule Ludwigsburg - Fakultät für Sonderpädagogik-.
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales wird über die weitere Projektentwicklung
informiert und die Leistungsträger werden in das Projekt eingebunden.
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Ö Vorlagen - Nr. 50/ 3/2005
AGS am 11.01.2005
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Gesundheit und Soziales -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Amt:
Sozialamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Hintzsche