Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 50/ 44/2005

HPL 53 2005: Selbsthilfegruppen

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Münsterstraße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 28. April 2005veröffentlicht

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Seite 1 von 4 Beschlussvorlage Betrifft: Haushaltsplan 2005: Mittelverwendung bei Hhst. 5420 71803 - Zuschuss für Selbsthilfegruppen - Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt, den bei der Haushaltsstelle 5420 71803 -Zuschuss für Selbsthilfegruppen- zur Verfügung stehenden Betrag in Höhe von 8.000,00 EUR wie folgt zu verwenden: Zuschüsse an Selbsthilfegruppen: a) Die "Deutsche Narkolepsiegesellschaft (DNG)" erhält für ihre Selbsthilfegruppenarbeit einen Zuschuss in Höhe von EUR 550,00 a) Die "Lupus Erythematodes Selbsthilfegruppe" erhält für ihre Selbsthilfegruppenarbeit einen Zuschuss in Höhe von EUR 242,00 b) Der "Selbsthilfegruppe für Sehbehinderte Düsseldorf 1991 e.V." erhält für das Tagesseminar "Kommunikation" einen Zuschuss in Höhe von EUR 250,00 c) Die "Selbsthilfegruppe Düsseldorf für Betroffene mit der Diagnose Fibromyalgie" erhält für ihre Selbsthilfegruppenarbeit einen Zuschuss in Höhe von EUR 500,00 d) Der "Deutsche Psoriasis Bund e.V." -Regionalgruppe Düsseldorf- erhält einen Zuschuss zur Miete für den Treffraum der Selbsthilfegruppe in Höhe von EUR 120,00 e) Die "Selbsthilfegruppe Epilepsie-Kranke" erhält für ihre Selbsthilfegruppenarbeit einen Zuschuss in Höhe von EUR 340,00 f) Der "Bundesverband Poliomyelitis e.V." -Regionalgruppe Düsseldorf- erhält für seine Selbsthilfegruppenarbeit einen Zuschuss in Höhe von EUR 800,00 g) Die "Selbsthilfegruppe Ängste und Depressionen" erhält für ihre Selbsthilfegruppenarbeit einen Zuschuss in Höhe von EUR 200,00 i) Die "Deutsche Morbus Perthes Initiative" erhält für ihre Selbsthilfegruppenarbeit einen Zuschuss zur Raummiete in Höhe von EUR 1.117,00 RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 4 j) Die Selbsthilfegruppe "Die Perspektive, Selbsthilfegruppe für Menschen mit Hirntumoren" erhält für ihre Selbsthilfegruppenarbeit einen Zuschuss in Höhe von EUR 1.117,00 k) Der "Internationale Senologie Initiative e.V." -Selbsthilfe-Initiative-Brustkrebs- erhält einen Zuschuss für die Selbsthilfegruppenarbeit in Höhe von EUR 1.117,00 l) Die "Selbsthilfegruppe für Depressive" erhält für ihre Selbsthilfegruppenarbeit einen Zuschuss in Höhe von EUR 530,00 m) Der "Alzheimer Gesellschaft Düsseldorf-Mettmann e.V." erhält für seine Selbsthilfegruppenarbeit einen Zuschuss in Höhe von EUR 1.117,00 Zuschüsse insgesamt EUR 8.000,00 Sachdarstellung: Die in der Beschlussdarstellung genannten Selbsthilfegruppen haben für das Jahr 2005 Zuschussanträge gestellt. Aufgrund der begrenzten Mittel kann nicht allen Zuschuss- empfängern die beantragte Zuwendung in voller Höhe gewährt werden. Die Verwaltung hat diese Anträge geprüft und nimmt dazu wie folgt Stellung: zu a): Die Deutsche Narkolepsiegesellschaft (DNG) beantragt für das Jahr 2005 einen Zu- schuss für die Selbsthilfegruppenarbeit in Höhe von 550,00 EUR. Die Selbsthilfegruppe berät und unterstützt Menschen, die durch ihre Schlafkrankheit behindert sind, sowie Angehörige dieser Menschen. Es fallen Ausgaben für Büromaterial, Bewirtung, Mieten, Porto, Telefon, Fahrten, Fortbildungen, Fotokopien u.s.w. an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 550,00 EUR zu zu b): Die Lupus Erythematodes Selbsthilfegruppe Düsseldorf beantragt für das Jahr 2005 einen Zuschuss für die Selbsthilfegruppenarbeit in Höhe von 242,00 EUR. Es fallen Ausgaben für Honorare, Fahrten und Bürotätigkeiten an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 242,00 EUR zu zu c): Die Selbsthilfegruppe für Sehbehinderte beantragt für das Jahr 2005 einen Zuschuss für die Selbsthilfegruppenarbeit in Höhe von 250,00 EUR. Es fallen Ausgaben im Rahmen einer Schulung behinderter Menschen im Umgang mit Dritten in allen Bereichen des täglichen und öffentlichen Lebens zur Verbesserung der allgemeinen Kommunikationsfähigkeit an. Seite 3 von 4 Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 250,00 EUR zu zu d): Die Selbsthilfegruppe für Betroffene mit der Diagnose Fibromyalgie beantragt für das Jahr 2005 einen Zuschuss für die Selbsthilfegruppenarbeit in Höhe von 500,00 EUR. Es fallen Ausgaben für Büromaterial, Telefon, Fax, Internet, Porto, Teilnahme an Veranstaltungen, Reisekosten, Messen, Vorträge u.s.w. an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 500,00 EUR zu zu e): Der Deutsche Psoriasis Bund e.V. beantragt für das Jahr 2005 einen Zuschuss zur Miete für den Treffraum der Selbsthilfegruppe in Höhe von 120,00 EUR. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 120,00 EUR zu zu f): Die Selbsthilfegruppe Epilepsie-Kranke beantragt für das Jahr 2005 einen Zuschuss für die Selbsthilfegruppenarbeit in Höhe von 340,00 EUR. Es fallen Ausgaben für Porto, Telefon, Mieten, Aus- und Fortbildung, laufenden Geschäftsbedarf u.s.w. an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 340,00 EUR zu zu g): Der Bundesverband Poliomyelitis e.V. beantragt für das Jahr 2005 einen Zuschuss für die Selbsthilfegruppenarbeit in Höhe von 800,00 EUR. Es fallen Ausgaben für Büromaterial, Fachliteratur, Besuch der REHA-Care-Messe, Honorare, Fortbildungen, Porto, Telefon u.s.w. an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 800,00 EUR zu zu h): Die Selbsthilfegruppe Ängste und Depressionen beantragt für das Jahr 2005 einen Zuschuss für die Selbsthilfegruppenarbeit in Höhe von 200,00 EUR. Es fallen Ausgaben für Miete, Telefon, Porto, Fotokopien u.s.w. an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 200,00 EUR zu zu i): Die Deutsche Morbus Perthes Initiative beantragt für das Jahr 2005 einen Zuschuss zur Miete für die Räume der Selbsthilfegruppe in Höhe von 3.600,00 EUR. Die Verwaltung empfiehlt, einen Zuschuss in Höhe von 1.117,00 EUR zu gewähren. zu j): Die Selbsthilfegruppe "Die Perspektive -Selbsthilfegruppe für Menschen mit Hirntumo- ren" beantragt für das Jahr 2005 einen Zuschuss für die Selbsthilfegruppenarbeit in Seite 4 von 4 Höhe von 1.200,00 EUR. Es fallen Ausgaben für Büromaterialien u.s.w. an. Die Verwaltung empfiehlt einen Zuschuss in Höhe von 1.117,00 EUR zu gewähren. zu k): Der Internationale Senologie Initiative e.V. -Selbsthilfe-Initiative Brustkrebs- beantragt für das Jahr 2005 einen Zuschuss für die Selbsthilfegruppenarbeit. Es fallen Ausgaben im Rahmen der Information und Beratung von an Brustkrebs erkrankten Frauen, von Informationsveranstaltungen, der Organisation eines Brustkrebs-Informationstages, Patientenberatung im Krankenhaus, von sonstigen Akti- vitäten (z.B. Wassergymnastik, Lymphoedem-Beratung, Kosmetik-Seminare u.s.w.), eines Internet-Cafe´s u.s.w. an. Die Verwaltung empfiehlt, einen Zuschuss in Höhe von 1.117,00 EUR zu gewähren. zu l): Die Selbsthilfegruppe für Depressive beantragt für das Jahr 2005 einen Zuschuss für die Selbsthilfegruppenarbeit in Höhe von 530,00 EUR. Es fallen Ausgaben für Aus- und Fortbildung, Telefon, Porto, Verbrauchsmittel u.s.w. an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 530,00 EUR zu zu m): Der Alzheimer Gesellschaft Düsseldorf-Mettmann e.V. beantragt für das Jahr 2005 einen Zuschuss für die Selbsthilfegruppenarbeit in Höhe von 4.725,44 EUR. Es fallen anteilige Ausgaben der Selbsthilfegruppe in Düsseldorf für Hausmeister und Geschäftsstelle (Personal, Miete, Telefon, Porto, Büromaterial u.s.w.) an. Die Verwaltung empfiehlt, einen Zuschuss in Höhe von 1.117,00 EUR zu gewähren. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Gesundheit und Soziales -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Gesundheitsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Kruse RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 50/ 44/2005