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Beschlussvorlage
Betrifft:
Haushaltsplan 2005: Mittelverwendung bei Hhst. 5420 71803
- Zuschuss für Selbsthilfegruppen -
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt, den bei der Haushaltsstelle
5420 71803 -Zuschuss für Selbsthilfegruppen- zur Verfügung stehenden Betrag in Höhe
von 8.000,00 EUR wie folgt zu verwenden:
Zuschüsse an Selbsthilfegruppen:
a) Die "Deutsche Narkolepsiegesellschaft (DNG)" erhält für ihre
Selbsthilfegruppenarbeit einen Zuschuss in Höhe von EUR 550,00
a) Die "Lupus Erythematodes Selbsthilfegruppe" erhält für ihre
Selbsthilfegruppenarbeit einen Zuschuss in Höhe von EUR 242,00
b) Der "Selbsthilfegruppe für Sehbehinderte Düsseldorf
1991 e.V." erhält für das Tagesseminar "Kommunikation"
einen Zuschuss in Höhe von EUR 250,00
c) Die "Selbsthilfegruppe Düsseldorf für Betroffene mit der
Diagnose Fibromyalgie" erhält für ihre Selbsthilfegruppenarbeit
einen Zuschuss in Höhe von EUR 500,00
d) Der "Deutsche Psoriasis Bund e.V." -Regionalgruppe
Düsseldorf- erhält einen Zuschuss zur Miete für den
Treffraum der Selbsthilfegruppe in Höhe von EUR 120,00
e) Die "Selbsthilfegruppe Epilepsie-Kranke" erhält für ihre
Selbsthilfegruppenarbeit einen Zuschuss in Höhe von EUR 340,00
f) Der "Bundesverband Poliomyelitis e.V." -Regionalgruppe
Düsseldorf- erhält für seine Selbsthilfegruppenarbeit einen
Zuschuss in Höhe von EUR 800,00
g) Die "Selbsthilfegruppe Ängste und Depressionen" erhält für
ihre Selbsthilfegruppenarbeit einen Zuschuss in Höhe von EUR 200,00
i) Die "Deutsche Morbus Perthes Initiative" erhält für ihre
Selbsthilfegruppenarbeit einen Zuschuss zur Raummiete
in Höhe von EUR 1.117,00
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j) Die Selbsthilfegruppe "Die Perspektive, Selbsthilfegruppe
für Menschen mit Hirntumoren" erhält für ihre
Selbsthilfegruppenarbeit einen Zuschuss in Höhe von EUR 1.117,00
k) Der "Internationale Senologie Initiative e.V."
-Selbsthilfe-Initiative-Brustkrebs- erhält einen
Zuschuss für die Selbsthilfegruppenarbeit in Höhe von EUR 1.117,00
l) Die "Selbsthilfegruppe für Depressive" erhält für ihre
Selbsthilfegruppenarbeit einen Zuschuss in Höhe von EUR 530,00
m) Der "Alzheimer Gesellschaft Düsseldorf-Mettmann e.V."
erhält für seine Selbsthilfegruppenarbeit einen Zuschuss
in Höhe von EUR 1.117,00
Zuschüsse insgesamt EUR 8.000,00
Sachdarstellung:
Die in der Beschlussdarstellung genannten Selbsthilfegruppen haben für das Jahr 2005
Zuschussanträge gestellt. Aufgrund der begrenzten Mittel kann nicht allen Zuschuss-
empfängern die beantragte Zuwendung in voller Höhe gewährt werden. Die Verwaltung
hat diese Anträge geprüft und nimmt dazu wie folgt Stellung:
zu a):
Die Deutsche Narkolepsiegesellschaft (DNG) beantragt für das Jahr 2005 einen Zu-
schuss für die Selbsthilfegruppenarbeit in Höhe von 550,00 EUR. Die Selbsthilfegruppe
berät und unterstützt Menschen, die durch ihre Schlafkrankheit behindert sind, sowie
Angehörige dieser Menschen. Es fallen Ausgaben für Büromaterial, Bewirtung, Mieten,
Porto,
Telefon, Fahrten, Fortbildungen, Fotokopien u.s.w. an.
Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 550,00 EUR zu
zu b):
Die Lupus Erythematodes Selbsthilfegruppe Düsseldorf beantragt für das Jahr 2005
einen Zuschuss für die Selbsthilfegruppenarbeit in Höhe von 242,00 EUR.
Es fallen Ausgaben für Honorare, Fahrten und Bürotätigkeiten an.
Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 242,00 EUR zu
zu c):
Die Selbsthilfegruppe für Sehbehinderte beantragt für das Jahr 2005 einen Zuschuss
für die Selbsthilfegruppenarbeit in Höhe von 250,00 EUR.
Es fallen Ausgaben im Rahmen einer Schulung behinderter Menschen im Umgang mit
Dritten in allen Bereichen des täglichen und öffentlichen Lebens zur Verbesserung der
allgemeinen Kommunikationsfähigkeit an.
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Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 250,00 EUR zu
zu d):
Die Selbsthilfegruppe für Betroffene mit der Diagnose Fibromyalgie beantragt für das
Jahr 2005 einen Zuschuss für die Selbsthilfegruppenarbeit in Höhe von 500,00 EUR.
Es fallen Ausgaben für Büromaterial, Telefon, Fax, Internet, Porto, Teilnahme an
Veranstaltungen, Reisekosten, Messen, Vorträge u.s.w. an.
Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 500,00 EUR zu
zu e):
Der Deutsche Psoriasis Bund e.V. beantragt für das Jahr 2005 einen Zuschuss zur
Miete für den Treffraum der Selbsthilfegruppe in Höhe von 120,00 EUR.
Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 120,00 EUR zu
zu f):
Die Selbsthilfegruppe Epilepsie-Kranke beantragt für das Jahr 2005 einen Zuschuss für
die Selbsthilfegruppenarbeit in Höhe von 340,00 EUR.
Es fallen Ausgaben für Porto, Telefon, Mieten, Aus- und Fortbildung, laufenden
Geschäftsbedarf u.s.w. an.
Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 340,00 EUR zu
zu g):
Der Bundesverband Poliomyelitis e.V. beantragt für das Jahr 2005 einen Zuschuss für
die Selbsthilfegruppenarbeit in Höhe von 800,00 EUR.
Es fallen Ausgaben für Büromaterial, Fachliteratur, Besuch der REHA-Care-Messe,
Honorare, Fortbildungen, Porto, Telefon u.s.w. an.
Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 800,00 EUR zu
zu h):
Die Selbsthilfegruppe Ängste und Depressionen beantragt für das Jahr 2005 einen
Zuschuss für die Selbsthilfegruppenarbeit in Höhe von 200,00 EUR.
Es fallen Ausgaben für Miete, Telefon, Porto, Fotokopien u.s.w. an.
Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 200,00 EUR zu
zu i):
Die Deutsche Morbus Perthes Initiative beantragt für das Jahr 2005 einen Zuschuss zur
Miete für die Räume der Selbsthilfegruppe in Höhe von 3.600,00 EUR.
Die Verwaltung empfiehlt, einen Zuschuss in Höhe von 1.117,00 EUR zu gewähren.
zu j):
Die Selbsthilfegruppe "Die Perspektive -Selbsthilfegruppe für Menschen mit Hirntumo-
ren" beantragt für das Jahr 2005 einen Zuschuss für die Selbsthilfegruppenarbeit in
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Höhe von 1.200,00 EUR. Es fallen Ausgaben für Büromaterialien u.s.w. an.
Die Verwaltung empfiehlt einen Zuschuss in Höhe von 1.117,00 EUR zu gewähren.
zu k):
Der Internationale Senologie Initiative e.V. -Selbsthilfe-Initiative Brustkrebs- beantragt
für das Jahr 2005 einen Zuschuss für die Selbsthilfegruppenarbeit.
Es fallen Ausgaben im Rahmen der Information und Beratung von an Brustkrebs
erkrankten Frauen, von Informationsveranstaltungen, der Organisation eines
Brustkrebs-Informationstages, Patientenberatung im Krankenhaus, von sonstigen Akti-
vitäten
(z.B. Wassergymnastik, Lymphoedem-Beratung, Kosmetik-Seminare u.s.w.), eines
Internet-Cafe´s u.s.w. an.
Die Verwaltung empfiehlt, einen Zuschuss in Höhe von 1.117,00 EUR zu gewähren.
zu l):
Die Selbsthilfegruppe für Depressive beantragt für das Jahr 2005 einen Zuschuss für
die Selbsthilfegruppenarbeit in Höhe von 530,00 EUR. Es fallen Ausgaben für Aus- und
Fortbildung, Telefon, Porto, Verbrauchsmittel u.s.w. an.
Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 530,00 EUR zu
zu m):
Der Alzheimer Gesellschaft Düsseldorf-Mettmann e.V. beantragt für das Jahr 2005
einen Zuschuss für die Selbsthilfegruppenarbeit in Höhe von 4.725,44 EUR.
Es fallen anteilige Ausgaben der Selbsthilfegruppe in Düsseldorf für Hausmeister und
Geschäftsstelle (Personal, Miete, Telefon, Porto, Büromaterial u.s.w.) an.
Die Verwaltung empfiehlt, einen Zuschuss in Höhe von 1.117,00 EUR zu gewähren.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Gesundheit und Soziales -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Gesundheitsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Kruse
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