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Beschlussvorlage
Betrifft:
Kommunale Beschäftigungsförderung
hier: Auswertung des Modells der gemeinsamen Anlaufstellen mit der Agentur für Arbeit
und dem Fallmanagement der Liga der Wohlfahrtsverbände
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales (AGS) nimmt die Darstellung der Verwaltung zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Erkenntnisse aus dem Modellversuch "gemeinsame
Anlaufstellen" in die weiteren Verhandlungen mit der Agentur für Arbeit zur Umsetzung des
Sozialgesetzbuch II (SGB II) aufzunehmen.
Sachdarstellung:
1. Ausgangslage
Der Modellversuch "gemeinsame Anlaufstellen" ab 01.08.2003 basiert auf dem Beschluss des
AGS vom 13.05.2003. In den gemeinsamen Anlaufstellen in Flingern und Oberbilk arbeiten
seitdem das Sozialamt, das Arbeitsamt und das zum 01.01.2003 eingeführte Fallmanagement der
Liga der Wohlfahrtsverbände (siehe AGS-Vorlage 50/118/2003 vom 26.11.2002) nach folgenden
Prinzipien zusammen:
•Die Arbeitsmarktintegration ist leitendes Ziel aller Akteure. Verschiebebahnhöfe werden
vermieden
• Interessenlagen, Kompetenzen und Aufgabenstellungen von Arbeitsagentur und Kommune
werden zur Erreichung des gemeinsamen Zieles synergetisch zusammengeführt.
• Die Kernelemente der Hartz-Konzeption (Jobcenter) werden unter Einbeziehung kommunaler
Akteure wie des Fallmanagements der Liga der Wohlfahrtsverbände erfüllt.
• Alle arbeitsfähigen Kunden erhalten zeitnah nach dem Prinzip "Fördern und Fordern" ein
möglichst passgenaues An gebot zur Arbeitsintegration mit möglichst hohem
Verpflichtungsgrad.
• Alle wirtschaftlich vertretbaren Eingliederungsmöglichkeiten werden ausgeschöpft.
Für die gemeinsamen Anlaufstellen wurden für die einzelnen Akteure unterschiedliche Rollen
definiert und entsprechende Prozesse implementiert:
Rezeption:
Kundenstrommanagement: Information über erforderliche Unterlagen,
Ansprechpartner/innen, Terminvergabe
Auswegberatung: Zugangssteuerung, Grobprofiling, Steuerung des Gesamtprozesses,
Bündelung aller Informationen über die Klienten ("Scharnierfunktion"),
Sanktionsmanagement
Arbeitsvermittlung:
Zuständig für arbeitsmarktnahe Klienten der Kategorien I und II mit dem
Ziele, diese in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln bzw. in
Maßnahmen des Dritten Sozialgesetzbuchs (bei Vorliegen der
Voraussetzungen).
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Fallmanagement: Zuständigkeit bei arbeitsmarktfernen Personen der Kategorien III
und IV, ganzheitliche Verantwortung für den Integrationsprozess
(ohne reale Budgetverantwortung)
Auf das Schaubild in der Anlage zu den idealtypischen Abläufen wird verwiesen.
Aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen für die finanzielle Versorgung der
Klienten verbleibt die Zahlung von Sozialhilfe bzw. Arbeitslosenhilfe im Modellversuch beim
jeweiligen Leistungsträger.
2. Auswertung
Die Auswertung der gemeinsamen Anlaufstellen erfolgt unter dem Hauptgesichtspunkt der
Vereinbarkeit mit den zukünftigen Anforderungen des Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II).
Die Auswertung wurde mit der Agentur für Arbeit und der Liga der Wohlfahrtsverbände als
Partner in den gemeinsamen Anlaufstellen abgestimmt.
2.1. Bewertung von Proze ßqualität und Integrationsleistung auf Basis vorher
vereinbarter Zielsetzungen
Für die gemeinsamen Anlaufstelle wurden vier Ziele definiert:
A. Unabhängigkeit von Sozialhilfe durch Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt
B. Teil-Unabhängigkeit von Sozialhilfe durch sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung über 400.- €
C. Verbesserung der Vermittlungsfähigkeit für den ersten Arbeitsmarkt durch
Vermittlung in vorbereitende Maßnahmen der Hilfe zur Arbeit (ohne
Direktvermittlung)
D. Senkung der Vorleistungsfälle
Insgesamt lassen sich aus dem Modellversuch folgende Eckwerte darstellen:
Prozessschritte
(Stichtag 15.04.2004)
Arbeitsvermittlung
(ab 08/03)
Fallmanagement
(ab 01/03)
Abgabe durch Auswegberatung an 322 156 478 755 144 899
davon ausgewählte Einzelergebnisse:
aktuell in Beratung/ Vermittlung 175 82 257 300 72 372
nicht in Beratung/Vermittlung übernommen
wegen fehlender Erfolgsaussichten
Kürzungen wegen mangelnder Mitwirkung 20 32 52 71 16 87
Erfolge
vorrangige staatliche Transferleistungen 7 4 11 83 11
Teilunabhängig durch Arbeitsaufnahme 2 5 7 15 5 20
Unabhängigkeit durch Arbeitsaufnahme 26 26 52 27 17 44
Prozessschritte (Stichtag 15.04.2004)
Arbeitsvermittlung
(ab 08/03)
Fallmanagement
(ab 01/03)
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Verzicht auf Sozialhilfe 2 7 9 13 12 35
A. Unabhängigkeit von Sozialhilfe durch Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt
Es ist festzuhalten, dass dieses Ziel erreicht wurde. Im Vergleich zu den übrigen Zweigstellen
des Sozialamtes sind die Integrationsergebnisse der gemeinsamen Anlaufstellen höher,
insbesondere wegen des längerfristig angelegten Integrationsprozesses des Fallmanagements
ist in 2004 mit noch besseren Ergebnissen zu rechnen.
B. Teil-Unabhängigkeit von Sozialhilfe durch sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung über 400.- €
Im Vergleich der gemeinsamen Anlaufstellen mit den übrigen Sozialamtszweigstellen zeigt sich,
dass das Ziel in 2003 nicht erreicht wurde. Dies ist nach Einschätzung der Akteure
insbesondere auf die klare Ausrichtung einer möglichen vollständigen Unabhängigkeit von
Sozialhilfe zurückzuführen.
C. Verbesserung der Vermittlungsfähigkeit für den ersten Arbeitsmarkt durch
Vermittlung in vorbereitende Maßnahmen der Hilfe zur Arbeit (ohne
Direktvermittlung)
Das oberste Ziel des Fallmanagements ist die Beendigung des Sozialhilfebezuges. Zur
Umsetzung greift es auf vorhandene Angebote (z. B. Orientierung, Qualifizierung,
Arbeitstraining, Beschäftigung, aber auch Sucht- oder Schuldnerberatung, Kinderbetreuung
etc.) zurück. Indikator für den Erfolg ist also auch die Mobilisierung der Zielgruppe durch
passgenaue Vermittlung in Maßnahmen der Hilfe zur Arbeit.
Bezogen auf diese Aufgabenstellung lassen sich folgende Ergebnisse festhalten:
• Geeignete NeuantragstellerInnen der Zielgruppe wurden vom Fallmanagement erfasst
und beraten.
• Darüber hinaus wurde noch ein wesentlicher Anteil an Bestandsfällen mobilisiert
• Das Fallmanagement hat im Bereich der Mobilisierung der Zielgruppe die Anforderungen
erfüllt.
• Für rund 37 % der zugewiesenen Personen konnte ein Hilfeplan erstellt werden.
D. Senkung der Vorleistungsfälle
Dieses Ziel konnte bisher nicht erreicht werden. Die Agentur für Arbeit ist bemüht, hier durch
interne Vorkehrungen Abhilfe zu schaffen.
2.2. Gesamtbewertung und Empfehlungen
• Die gemeinsamen Anlaufstellen haben das Ziel der Verbesserung der
Arbeitsmarktintegration erreicht.
• Die Aufgabenverteilung zwischen Sozialamt (Auswegberatung), Agentur für Arbeit
(Arbeitsvermittlung)) und Verbänden (Fallmanagement) im Rahmen einer
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Teambildung hat sich bewährt. Zur Vermeidung langer Teambildungsprozesse wird
bei einer Ausweitung eine fachliche Unterstützung der Teambildung angeregt.
• Die regionale Ausricht ung und das verbindliche und umfassende Angebot haben sich
für den Kunden in der Praxis als vorteilhaft gezeigt.
• Niedrige Betreuung sschlüssel erhöhen die Akzeptanz bei den Kunden/innen. Die
Diagnose ist deutlich fundierter und somit die passgenaue Eingliederung möglich.
Anlage:
Idealtypischer Ablauf in der gemeinsamen Anlaufstelle
Beratungsfolge:
Gremium
Sitzungsdatu
m
Ergebnis
Ausschuss für Gesundheit und Soziales -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Sozialamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Hintzsche
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