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Ö Vorlagen - Nr. 172 35/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag für die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit 39 Wohneinheiten -
Kiefernstraße 39, 41, 43
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 2 beschließt
S die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinschtlich
der festgesetzten Baugrenzen sowie der festgesetzten Anordnung der Stellplätze
S sowie die Zulassung der erforderlichen Abweichung nach der Bauordnung des
Landes Nordrhein-Westfalens hinsichtlich der Abstandsflächen.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Kiefernstraße 39-43 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 5676/55. Der Bebauungsplan setzt u.a. Baugrenzen
fest. Außerdem sieht er vor, dass die notwendigen Stellplätze entweder in einer
Tiefgarage außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche nachgewiesen werden oder
bei ebenerdigen Stellplätzen und Garagen i nnerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen, wenn sie in das Gebäude integriert oder zum Innenhof hin allseits
baulich umschlossen sind.
Geplant ist die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 39 Wohneinheiten
sowie 39 oberirdische Stellplätze. Die Erschließung des Baugrundstückes erfolgt über die
Erkrather Straße. Die bereits in der öffentlichen Verkehrsfläche vorhandene Zufahrt des
Fast-Food-Restaurants wird mitbenutzt.
Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, sind Befreiungen nach § 31
Baugesetzbuch erforderlich, weil es im hinteren Grundstücksbereich und an der
östlichen Giebelseite (hier soll der Baukörper bis zur festgesetzten Nutzungsgrenze
gebaut werden) zu Baugrenzüberschreitungen kommt.
Nach Ziffer 3 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes können u.a. Teile von
Gebäuden mit einer Gesamtfläche von maximal 20 % außerhalb der überbaubaren
Grundstücksfläche zugelassen werden. Insgesamt wird die überbaubare
Grundstücksfläche um 23 % (205 m²) überschritten. Die tatsächliche Mehrausnutzung
durch die Baugrenzenüberschreitung beträgt nur 14 % (ca. 130 m²), da das Gebäude an
der Straßenkante in Teilbereichen zurückspringt.
Ferner sollen die notwendigen Stellplätze auf dem bereits vorhandenen - mit
Baumbewuchs eingesäumten - Parkplatz nachgewiesen werden; die Bauherrin
verpflichtet sich den vorhandenen Baumbestand auf dem Parkplatz zu erhalten, zu
pflegen und ggf. nachzupflanzen. Da ebenerdige Stellplätze innerhalb der
überbaubaren Grundstücksflächen nur dann zulässig sind, wenn sie in das Gebäude
integriert oder zum Innenhof hin allseits baulich umschlossen sind, ist auch hierfür eine
Befreiung nach § 31 Baugesetzbuch erforderlich.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 172 35/2005
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Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie diese
für städtebaulich vertretbar hält.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht verstößt das Bauvorhaben gegen die
Abstandflächenvorschrift, nach der Abstandflächen auf dem eigenen Grundstück liegen
müssen. Durch den rückwärtigen Gebäudevorsprung liegen Abstandflächen z.T. (ca.
14m²) auf dem angrenzenden Grundstück Kiefernstr. 37. Es war deshalb zu prüfen, ob
eine Abweichung nach der Bauordnung des Landes-Nordrhein-Westfalen zugelassen
werden kann. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine Abweichung zugelassen
werden kann. Die Lage der Abstandflächen auf dem Nachbargrundstück ist im
vorliegenden Fall mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Nachbarschützende Belange
sind nicht tangiert. Ein Nachbareinverständnis wird vorgelegt.
Das Bauvorhaben macht den Nachweis von 39 Stellplätzen erforderlich, die auf dem
Baugrundstück nachgewiesen werden.
Um die Baumaßnahme realisieren zu können müssen 9 satzungsgeschützte Bäume
(Plantanen) gefällt werden. Die Bäume stehen innerhalb der festgesetzten,
überbaubaren Grundstücksfläche. Ein Freiflächen- und Begründungsplan liegt vor.
Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und
Forstamt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich sind und eine Abweichung nach der Landesbauordnung
zugelassen werden soll, das Bauvolumen größer als 7.000 m³ und das Grundstück über
1.000 m² groß ist.
Anlagen:
S Lagepläne
S Ansichten
Alternative: Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:Oberbürgermeister Erwin