Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 172 35/2005/1

Kiefernstraße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kiefernstraße · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 15. Februar 2005veröffentlicht

Themen

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 2 beschließt S die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinschtlich der festgesetzten Baugrenzen sowie der festgesetzten Anordnung der Stellplätze S sowie die Zulassung der erforderlichen Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalens hinsichtlich der Abstandsflächen.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Kiefernstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 172 35/2005 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag für die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit 39 Wohneinheiten - Kiefernstraße 39, 41, 43 Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 2 beschließt S die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinschtlich der festgesetzten Baugrenzen sowie der festgesetzten Anordnung der Stellplätze S sowie die Zulassung der erforderlichen Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalens hinsichtlich der Abstandsflächen. Sachdarstellung: Das Grundstück Kiefernstraße 39-43 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 5676/55. Der Bebauungsplan setzt u.a. Baugrenzen fest. Außerdem sieht er vor, dass die notwendigen Stellplätze entweder in einer Tiefgarage außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche nachgewiesen werden oder bei ebenerdigen Stellplätzen und Garagen i nnerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen, wenn sie in das Gebäude integriert oder zum Innenhof hin allseits baulich umschlossen sind. Geplant ist die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 39 Wohneinheiten sowie 39 oberirdische Stellplätze. Die Erschließung des Baugrundstückes erfolgt über die Erkrather Straße. Die bereits in der öffentlichen Verkehrsfläche vorhandene Zufahrt des Fast-Food-Restaurants wird mitbenutzt. Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, sind Befreiungen nach § 31 Baugesetzbuch erforderlich, weil es im hinteren Grundstücksbereich und an der östlichen Giebelseite (hier soll der Baukörper bis zur festgesetzten Nutzungsgrenze gebaut werden) zu Baugrenzüberschreitungen kommt. Nach Ziffer 3 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes können u.a. Teile von Gebäuden mit einer Gesamtfläche von maximal 20 % außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zugelassen werden. Insgesamt wird die überbaubare Grundstücksfläche um 23 % (205 m²) überschritten. Die tatsächliche Mehrausnutzung durch die Baugrenzenüberschreitung beträgt nur 14 % (ca. 130 m²), da das Gebäude an der Straßenkante in Teilbereichen zurückspringt. Ferner sollen die notwendigen Stellplätze auf dem bereits vorhandenen - mit Baumbewuchs eingesäumten - Parkplatz nachgewiesen werden; die Bauherrin verpflichtet sich den vorhandenen Baumbestand auf dem Parkplatz zu erhalten, zu pflegen und ggf. nachzupflanzen. Da ebenerdige Stellplätze innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen nur dann zulässig sind, wenn sie in das Gebäude integriert oder zum Innenhof hin allseits baulich umschlossen sind, ist auch hierfür eine Befreiung nach § 31 Baugesetzbuch erforderlich. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 172 35/2005 Seite 2 von 2 Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie diese für städtebaulich vertretbar hält. In bauordnungsrechtlicher Hinsicht verstößt das Bauvorhaben gegen die Abstandflächenvorschrift, nach der Abstandflächen auf dem eigenen Grundstück liegen müssen. Durch den rückwärtigen Gebäudevorsprung liegen Abstandflächen z.T. (ca. 14m²) auf dem angrenzenden Grundstück Kiefernstr. 37. Es war deshalb zu prüfen, ob eine Abweichung nach der Bauordnung des Landes-Nordrhein-Westfalen zugelassen werden kann. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine Abweichung zugelassen werden kann. Die Lage der Abstandflächen auf dem Nachbargrundstück ist im vorliegenden Fall mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Nachbarschützende Belange sind nicht tangiert. Ein Nachbareinverständnis wird vorgelegt. Das Bauvorhaben macht den Nachweis von 39 Stellplätzen erforderlich, die auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden. Um die Baumaßnahme realisieren zu können müssen 9 satzungsgeschützte Bäume (Plantanen) gefällt werden. Die Bäume stehen innerhalb der festgesetzten, überbaubaren Grundstücksfläche. Ein Freiflächen- und Begründungsplan liegt vor. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind und eine Abweichung nach der Landesbauordnung zugelassen werden soll, das Bauvolumen größer als 7.000 m³ und das Grundstück über 1.000 m² groß ist. Anlagen: S Lagepläne S Ansichten Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent:Oberbürgermeister Erwin

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 172 35/2005/1