Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 01/ 94/2016

Konzept zur Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen

Kein Beratungstermin veröffentlicht Im Ratsinformationssystem ist derzeit kein belastbarer Beratungstermin verknüpft.
Kempgensweg · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 3. Januar 2017veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt das vorliegende Konzept zur Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen zur Kenntnis.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Title: Vorlage 01/ 94/2016 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00264022.pdf Published Time: Tue, 13 Aug 2019 15:02:39 GMT Number of Pages: 21 Markdown Content: Vorlage 01/ 94/2016 > Seite 1 von 21 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Konzept zur Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt das vorliegende Konzept zur Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen zur Kenntnis. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Konzept in Abstimmung mit dem Runden Tisch zu Asyl- und Flüchtlingsfragen und unter Einbeziehung der zuständigen Fachausschüsse des Rates weiter zu entwickeln und den Rat zu gegebener Zeit über das Ergebnis zu unterrichten. Sachdarstellung: Seit 2011 steigen bundesweit die Flüchtlingszahlen. Auch Düsseldorf ist davon betroffen. Um die Flüchtlinge so optimal wie möglich unterzubringen und ihre Lebenssituation zu verbessern, hat Oberbürgermeister Thomas Geisel einen Runden Tisch zu Asyl- und Flüchtlingsfragen eingerichtet. Verwaltung, Politik, Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Polizei, Wohnungsunternehmen und Flüchtlingsinitiativen diskutieren hier Fragen zur Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden, zur Verbesserung der medizinischen Versorgung, der gesundheitlichen Situation, der sozialen Betreuung, der schulischen und vorschulischen Integration, der Sprachvermittlung und Vorbereitung einer Arbeitsmarktsituation sowie weitere im Zusammenhang mit der Flüchtlingsaufnahme stehende Themen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Runden Tisches tagen seit September 2014 regelmäßig, um Lösungen für aktuelle Probleme zu erarbeiten. Das anliegende Konzept gibt die konsensual erzielten Ergebnisse wieder und bildet damit eine allgemein anerkannte Grundlage für die Flüchtlingsarbeit in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Rat -/-¹ -/-² > 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. > 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: 1 beigefügt nicht vorhanden Nr. Anlage 1 Konzept zur Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüc htlingen Vorlage 01/ 94/2016 > Seite 2 von 21 > RSD Vorlage Alternative: keine Amt / Institut: Amt für soziale Sicherung und Integration Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Hintzsche Vorlage 01/ 94/2016 > Seite 3 von 21 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich Anlage Konzept zur Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen der Landeshauptstadt Düsseldorf Präambel Düsseldorf versteht sich als weltoffene, tolerante Stadt. Sie verpflichtet sich der Realisierung der Chancengleichheit aller in Düsseldorf lebenden Menschen, unabhängig von nationaler, kultureller und / oder ethnischer Zugehörigkeit. Vor diesem Hintergrund wird ein Integrationskonzept entwickelt, das den Anforderungen stetiger Zuwanderung gerecht wird. Gleichzeitig werden Rahmenbedingungen geschaffen, die Politik, Verwaltung und Verbände in die Lage versetzen, ihre Integrationsaufgaben effizient und mit nachhaltiger Wirkung durchzuführen (Auszug aus dem gesamtstädtischen Integrationskonzept, Stand 11.07.2013). Die im Integrationskonzept beschriebene Zielsetzung gilt selbstverständlich auch für Menschen, die der Stadt für die Dauer eines Asylverfahrens zugewiesen werden und damit zunächst vorübergehend ihren Aufenthalt in Düsseldorf finden. Ergänzend bedarf die Arbeit mit Flüchtlingen in Düsseldorf aber eines auf die besonderen Bedürfnisse dieses Personenkreises und auf die Verantwortung der Kommune für die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen zugeschnittenen Konzepts. Im Hinblick darauf, dass ein großer Teil der Flüchtlinge dauerhaft in Düsseldorf bleiben wird, beinhaltet das Konzept darüber hinaus auch Weichenstellungen zur Vorbereitung einer dauerhaften Integration und damit einen Übergang zum gesamtstädtischen Integrationskonzept, hin zu einer inklusiven Gesellschaft. Schon im Jahr 2009 unterstützte ein interfraktionelles Bündnis des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf aus FDP, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Aktionsbündnis „save me“ mit dem Ziel, Flüchtlinge des UNHCR -Ressettlement in Düsseldorf im Rahmen einer neuen Willkommenskultur anzusiedeln. Der Ratsbeschluss zur Bildung eines „Runden Tisches zu Asyl- und Flüchtlingsfragen“ vom 18.09.2014 greift diese Fragestellung erneut auf. Die Rahmenbedingungen haben sich jedoch verändert, denn die Zahl der Flüchtlinge steigt weiterhin weltweit dramatisch an und findet ihren kommunalen Niederschlag in der steigenden Aufnahmeverpflichtung. Der Rat beschloss folgerichtig „ein gesamtstädtisches Handlungskonzept fachämterübergreifend zur Unterbringung und Betreuung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Flüchtlingen in Zusammenarbeit mit den Verbänden, den Kirchen, den Vereinen und Initiativen, der Polizei und den Politikerinnen und Politikern der im Rat vertretenen Fraktionen im Rahmen eines Runden Tisches zu entwickeln.“ Vorlage 01/ 94/2016 > Seite 4 von 21 > RSD Vorlage Um die gesamtstädtische Bedeutung der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen zu unterstreichen, hat der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf Thomas Geisel mit Frau Miriam Koch eine unmittelbar an ihn angebundene Flüchtlingsbeauftragte bestellt. Aufgabe der Flüchtlingsbeauftragten ist es, alle hiermit zusammenhängenden gesamtstädtischen Prozesse zu gestalten und zu steuern, die Öffentlichkeit mit möglichst hoher Transparenz über die Flüchtlingsarbeit der Kommune zu informieren und den gesellschaftlichen Diskurs hierüber zu ermöglichen. Das Konzept ist das Ergebnis der bisherigen Arbeit des runden Tisches und des gesellschaftlichen Diskurses, der bereits in zahlreichen Bürgerversammlungen zu diesem Thema geführt werden konnte. 1. Übersicht Die Landeshauptstadt Düsseldorf stellt sich der Verpflichtung, alle der Kommune zugewiesenen Flüchtlinge ohne Bewertung von Herkunft und Erfolgsaussichten des Asylbegehrens angemessen unterzubringen und zu betreuen. Unabhängig von dieser Verpflichtung besteht die kommunale Forderungen an das Land NRW und den Bund, Asylverfahren von Menschen aus sicheren Herkunftsländern, deren Asylantrag erkennbar aussichtslos ist, während des Aufenthalts in Landeseinrichtungen zu bearbeiten. Dadurch sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, sich auf die Menschen mit hoher Verbleibewahrscheinlichkeit zu konzentrieren und zeitnah mit einer Integration zu beginnen. Auf dieser Basis baut das nachfolgende Konzept auf folgenden generellen Zielsetzungen auf:  Aufnahme von Flüchtlingen Auf die Zahl und Auswahl der zugewiesenen Flüchtlinge hat die Kommune keinen Einfluss. Es ist aber ihre Aufgabe, die Ankunft und Aufnahme aller zugewiesenen Flüchtlinge so zu gestalten, dass sich die Flüchtlinge willkommen fühlen und eine schrittweise Eingewöhnung in Düsseldorf ermöglicht wird.  Unterbringung und Zugang zum Wohnungsmarkt Die Landeshauptstadt Düsseldorf verfolgt das Ziel, Flüchtlinge dezentral im Stadtgebiet unterzubringen. Dabei müssen die dezentralen Unterbringungsstand-orte über eine ausreichende Infrastruktur verfügen, die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner soll im Regelfall eine Größe von 200 Menschen nicht übersteigen. Hohe Zuweisungszahlen machen es aber erforderlich, vorübergehend und zeitlich befristet auch Sammelunterkünfte größeren Umfangs bereitzustellen. Die Unterbringung in Sammelunterkünften stellt für den Flüchtling eine Übergangslösung dar, insbesondere bei Anerkennung eines Aufenthaltsstatus unterstützt die Kommune bei der Vermittlung in Wohnraum. Nachhaltige Wohnkonzepte in den Stadtbezirken fördern die Integration der Flüchtlinge. Ziel ist es, durch eine sinnvolle Durchmischung der Nutzergruppen ein harmonisches Miteinander der Vielfalt in der Nachbarschaft zu erreichen. Vorlage 01/ 94/2016 > Seite 5 von 21 > RSD Vorlage  Soziale Betreuung Die Landeshauptstadt Düsseldorf stellt eine ausreichende soziale Betreuung von Flüchtlingen insbesondere in Sammelunterkünften sicher. Hierbei setzt sie insbe-sondere auf die bewährte Kooperation mit den örtlichen Wohlfahrtsverbänden mit dem Ziel, die Betreuung der Flüchtlinge auf eine möglichst breite Basis zu stellen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei auch auf der Betreuung und Behandlung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge. Besonders hervorzuheben und zu würdigen ist die hohe Bereitschaft vieler Düsseldorferinnen und Düsseldorfer, sich im Bereich der Flüchtlingsbetreuung ehrenamtlich einzusetzen. Aufgabe der Kommune und der Wohlfahrtsverbände ist es, dies durch entsprechende Strukturen zu ermöglichen und zu fördern. Hierzu gehört auch eine ausreichende Qualifizierung der ehrenamtlich Mitarbeitenden.  Gesundheitliche Versorgung Neben der Erfüllung der gesetzlichen Ansprüche auf Krankenhilfe für Flüchtlinge setzt sich die Landeshauptstadt Düsseldorf insbesondere für eine zeitnahe Gesundheitsvorsorge als Brücke für eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung der Flüchtlinge und gleichzeitig im Sinne des Bevölkerungsschutzes ein.  Integration durch Sport Durch gemeinsames Sporttreiben von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund soll die gegenseitige Toleranz sowie die gesellschaftliche Integration der Zugewanderten gefördert werden (Integration durch den Sport). Zudem sollen mehr Menschen mit Migrationshintergrund für eine aktive Beteiligung auf allen Ebenen des Vereinslebens gewonnen werden (Integration in den Sport). Ebenso sollen die Angebote der Vereine stärker auf die Bedürfnisse und Interessen von Menschen mit Migrationshintergrund eingehen (Interkulturelle Öffnung der Sportvereine).  Vorschulische und schulische Versorgung Die Landeshauptstadt Düsseldorf setzt sich aktiv dafür ein, dass eine vorschu-lische Betreuung im Bedarfsfall entsprechend des Rechtsanspruchs zur Verfügung steht und ein Schulbesuch im Rahmen der Schulpflicht unter Beteiligung aller Schulformen schnell ermöglicht wird. Hierzu setzt sie im Sinne einer Integration in erster Linie auf vorhandene Regelangebote und passt diese auf den Bedarf der Flüchtlinge an. Besondere Angebote für Flüchtlinge werden dort vorübergehend bereitgestellt, wo eine bedarfsgerechte Anpassung von Regelangeboten nicht zeitnah möglich oder nicht ausreichend ist. Bei schulischen Angeboten in der Verantwortung des Landes wird die Kommune auf entsprechende Angebote hin und unterstützt bei der Bereitstellung dieser Angebote. Eine Qualifizierung des pädagogischen Personals für die besonderen Bedürfnisse von Flüchtlingskindern in der vorschulischen Betreuung und den Angeboten der Offenen Ganztagsschule wird gewährleistet. Die Stadt Düsseldorf geht davon aus, dass das Land NRW eine entsprechende Qualifizierung für sein Personal sicherstellt.  Sprach- und Kulturmittler, Sprachförderung Ein Rechtsanspruch auf Sprachkurse besteht seitens des Bundes erst nach positivem Abschluss eines Asylverfahrens bzw. nach Erteilung einer Vorlage 01/ 94/2016 > Seite 6 von 21 > RSD Vorlage Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG (UNHCR-Resettlement-Kontingent-flüchtlinge). Da allerdings insbesondere das Erlernen der deutschen Sprache wesentlicher Baustein für eine Integration ist, sieht sich die Landeshauptstadt Düsseldorf in der Pflicht, von Anfang an Unterstützung beim Erlernen der deutschen Sprache zu leisten. Zur Unterstützung und Verbesserung der Kommunikation zwischen Behörden, Beraterinnen und Beratern, Regelinstitutionen, Ärztinnen und Ärzten und Flüchtlingen werden Sprach- und Kulturmittlerinnen und Kulturmittler eingesetzt.  Zugang zu Arbeit, Ausbildung und Beschäftigung Eine frühzeitige Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen ist nicht nur ein wesentlicher Baustein zur gesellschaftlichen Integration, sondern dient auch dazu, die Gefahr von Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden und wirkt dem Fachkräfteengpass in Deutschland entgegen. Alle Dienstleistungen rund um das Thema „Arbeit“ werden durch den neu geschaffenen Arbeitsmarktservice „Integration Point“ (IP) aus einer Hand angeboten. Der IP in der Agentur für Arbeit Düsseldorf vereint dabei die Kompetenzen von Arbeitsagentur, Jobcenter und Stadtverwaltung. Ist eine frühzeitige Arbeitsmarktintegration oder gezielte Vorbereitung während des laufenden Asylverfahrens noch nicht realisierbar, wirkt die Kommune darauf hin, dass Beschäftigungsangebote unterbreitet werden.  Information und Mobilität Ausreichende Information und Mobilität ist Grundvoraussetzung dafür, Einrichtungen und Angebote außerhalb der Einrichtung wahrnehmen und am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen zu können. Die Information und Mobilität der Flüchtlinge soll daher aktiv gefördert werden.  Personalentwicklung Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen stellen auch die Beschäftigten der Landeshauptstadt Düsseldorf vor neue Anforderungen, denen durch entsprechende Personalentwicklungsmaßnahmen begegnet werden soll. 2. Aufnahme 2.1 Zielgruppen Die Kommunen sind aufgrund verschiedener Gesetzesnormen verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Hierbei handelt es sich um:  Asylsuchende Menschen während des Asylverfahrens, darunter besonders schutzbedürftige Personen;  Menschen, deren Antrag auf Asyl abgelehnt wurde und die zur Ausreise verpflichtet sind, aber Hinderungsgründe für eine Ausreise entweder in der Person oder in den Verhältnissen des jeweiligen Landes vorliegen;  UNHCR-Ressettlement-Flüchtlinge;  Personen, die aufgrund besonderer Regierungsabkommen aufzunehmen sind, z.B. sogenannte afghanische Ortskräfte, nach Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan; Vorlage 01/ 94/2016 > Seite 7 von 21 > RSD Vorlage  Flüchtlinge mit verfestigtem Aufenthaltsstatus, bei denen eine Wohnungssuche bisher nicht erfolgreich war. 2.2 Aufnahmesituation Flüchtlinge, die in Düsseldorf ankommen, haben in der Regel eine längere Zeit unsicherer Lebenssituationen hinter sich, die vielfach geprägt sind von Verfolgung und Flucht. Ziel der Kommune ist es, neu ankommenden Flüchtlingen die Gelegenheit zu geben, möglichst schnell und mit möglichst umfassender Unterstützung zumindest für die Dauer des Asylverfahrens eine stabile Lebenssituation zu erreichen. Hierzu wird sich die Sozialverwaltung zusammen mit der Gesundheitsverwaltung so organisieren, dass möglichst am Tag der Zuweisung die Unterbringung, die wirtschaftliche und medizinische Erstversorgung an einer Stelle gebündelt sichergestellt werden kann. Gleichzeitig erhalten die Flüchtlinge eine Willkommensmappe in ihrer Sprache mit den für sie erforderlichen weitergehenden Informationen. 3. Unterbringung Das Unterbringungskonzept der Landeshauptstadt Düsseldorf skizziert die angestrebte Unterbringungssituation mit einer Perspekti

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 01/ 94/2016