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Ö Vorlagen - Nr. 178 36/2005
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Informationsvorlage
Kuthsweg - Sammelcontainer
Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 02.12.2004 folgenden Beschluss gefasst:
Bezirksvertretung 8 bittet die Verwaltung, zu prüfen, ob am Kuthsweg vor Haus
Nr.25 Papier- und Glascontainer aufgestellt werden können.
Zu diesem Beschluss teilt die Verwaltung nach Rücksprache mit der AWISTA GmbH mit,
dass die Fahrbahn des Kuthsweges an der angegebenen Stelle stadtauswärts einspurig
ist und das Aufstellen von Glas- und Papiercontainern auf dem Parkstreifen vor Haus
Nr.25 dazu führen würde, dass der Kuthsweg durch den Ladevorgang komplett gesperrt
wäre. Dies ist insbesondere für den dort verkehrenden Linienbus der Rheinbahn eine
nicht hinzunehmende Behinderung und würde regelmäßig zu Verspätungen führen. Eine
geeignete Aufstellfläche auf dem Bürgersteig ist durch eine Laterne belegt. Selbst wenn
an anderer Stelle auf dieser Seite des Kuthsweges einige der ohnehin geringen
Parkplätze durch ein Haltverbot für das Ladefahrzeug freigehalten und die Container auf
dem Gehweg abgestellt würden, käme es zu Behinderungen. Erfahrungen von
vergleichbaren Standorten an anderer Stelle im Stadtgebiet zeigen, dass die für die
Ladefahrzeuge vorgesehenen Stellflächen trotz Verbot immer wieder beparkt werden. Ein
geeigneter Aufstellplatz auf der anderen Straßenseite ist aufgrund des mit Leitplanken
abgesperrten Gleiskörpers nur durch einen größeren Umweg über die jeweiligen
Fußgängerfurten an der Einmündung Am Stufstock oder im Kreuzungsbereich Reisholzer
Straße zu erreichen. Dieser Standort wäre damit für die Bewohner der anderen
Straßenseite mit ca. 300 Metern in etwa so weit entfernt, wie die Containerstation Am
Stufstock. Für die Entsorgung von Glas und Papier stehen für die Bewohner des
Kuthsweges im Umkreis von rund 500 Metern Wertstoff-Container Am Stufstock, an der
Schlesischen Straße / Ecke Oderstraße und an der Karl-Geusen-Straße / Ecke
Kündgensweg zur Verfügung. Dies entspricht der im Stadtgebiet durchschnittlich üblichen
Versorgungsdichte. Die genannten Container sind nach Feststellung des Umweltamtes
ausreichend dimensioniert, so dass aus Sicht der Verwaltung die Aufstellung weiterer
Container in diesem Bereich nicht erforderlich ist.
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