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Lärmaktionsplan mit Anlage als Text anzeigen
Title: Abschlussbericht
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00297851.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:24:35 GMT
Number of Pages: 150
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www.LK -argus.de
# Lärmaktionsplan II für die
# Landeshauptstadt Düsseldorf
# 27. Juni 201 7
# LK Argus GmbH in Zusammenarbeit LK Argus Kassel GmbH Entwurf Endbericht
# Lärmaktionsplan II für die
# Landeshauptstadt Düsseldorf
Auftraggeber
Landeshauptsta dt Düsseldorf
Umweltamt
Brinckmannstraße 7
40225 Düsseldorf
Auftragnehmer
LK Argus GmbH
Schicklerstraße 5-7
D-10179 Berlin
Tel. 030.322 95 25 30
Fax 030.322 95 25 55
[email protected]
www.LK-argus.de
Bearbeitung
Anne-Susan Hänisch, M.Sc.
Dipl.-Ing. Alexander Reimann
Dr.-Ing. Eckhart Heinrichs
LK Argus Kassel GmbH
Ludwig-Erhard-Straße 8
D-34131 Kassel
Tel. 0561.31 09 72 80
Fax 0561.31 09 72 89
[email protected]
www.LK-argus.de
Bearbeitung
Dipl.-Ing. Antje Janßen
Dipl.-Geogr. Holger Heering
Berlin, 27. Juni 2017 Landeshauptstadt Düsseldorf
Lärmaktionsplan II
Entwurf Endbericht 27. Juni 2017
1 Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen 1
1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen 2
1.2 Auslösewerte und Grenzwerte 3
1.3 Zuständige Behörden 5
1.4 Vorgehensweise der Lärmaktionsplanung 5
1.5 Untersuchungsgebiet 6
2 Bestandsanalyse 8
2.1 Ergebnisse der Lärmkartierung 8
2.1.1 Lärmeinwirkung durch den Straßenverkehr 8
2.1.2 Lärmeinwirkung durch den Schienenverkehr des Bundes 10
2.1.3 Lärmeinwirkung durch sonstigen Schienenlärm (Straßenbahn) 11
2.1.4 Lärmeinwirkung durch den Flugverkehr 13
2.1.5 Lärmeinwirkung durch kartierungspflichtige Industrieanlagen und Häfen 14
2.2 Identifizierung der Lärmbrennpunkte im Straßen- und Straßenbahnverkehr 16
2.3 Analyse der Lärmbrennpunkte 20
2.3.1 Verkehrsstärken im Kraftfahrzeugverkehr 20
2.3.2 Zulässige Höchstgeschwindigkeiten 22
2.3.3 Fahrbahnoberflächen 23
2.3.4 Ausbauzustand 26
2.3.5 Verkehrsmanagement 27
2.3.6 Straßenräumliche Situation 28
2.3.7 Straßenbahn 30
2.4 Auswertung vorhandener Planungen 31
2.4.1 Lärmminderung im Straßenverkehr 32
2.4.2 Lärmminderung im Straßenbahnverkehr 39 Landeshauptstadt Düsseldorf
Lärmaktionsplan II
Entwurf Endbericht 27. Juni 2017
2.4.3 Lärmminderung im Eisenbahnverkehr 39
2.4.4 Lärmminderung im Flugverkehr 40
2.4.5 Ruhige Gebiete 43
3 Übergeordnete Handlungsansätze und Strategien zur Lärmminderung 46
3.1 Vorsorgender Lärmschutz in der Stadtplanung 47
3.1.1 Ansätze einer lärmarmen Stadtentwicklung 47
3.1.2 Wohnungsbau an belasteten Standorten in Düsseldorf 53
3.2 Ansätze in der Verkehrsplanung zur Reduzierung der Lärmbelastungen 55
3.2.1 Vermeidung von Lärmemissionen 56
3.2.2 Verlagerung von Lärmemissionen 57
3.2.3 Verringerung von Lärmemissionen und -immissionen 59
4 Konkrete Handlungsmöglichkeiten zur Lärmminderung in den Lärmbrennpunkten 61
4.1 Straßenverkehr 61
4.1.1 Handlungsmöglichkeiten zur Fahrbahnsanierung 61
4.1.2 Handlungsmöglichkeiten zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten 66
4.1.3 Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung des Verkehrsfluss 80
4.1.4 Handlungsmöglichkeiten zur lärmmindernden Straßenraumgestaltung 84
4.1.5 Handlungsmöglichkeiten zum Lärmschutz am Ausbreitungsweg 96
4.1.6 Handlungsmöglichkeiten zum passiven Schallschutz 104
4.2 Straßenbahnverkehr 105
5 Verknüpfung mit der Luftreinhaltung 108
6 Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung 115 Landeshauptstadt Düsseldorf
Lärmaktionsplan II
Entwurf Endbericht 27. Juni 2017
7 Maßnahmenkonzept zur Lärmminderung in den Lärmbrennpunkten 123
8 Zusammenfassung und weiteres Vorgehen 131
Tabellenverzeichnis 135
Abbildungsverzeichnis 136
Anlagenverzeichnis 139 Landeshauptstadt Düsseldorf
Lärmaktionsplan II
Entwurf Endbericht 27. Juni 2017
1
# 1 Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen
Die Landeshauptstadt Düsseldorf setzt mit dem Masterplan „Reduzierung des
Straßenverkehrslärms“ seit 2006 kontinuierlich lärmmindernde Maßnahmen an
hoch belasteten Hauptverkehrsstraßen um. Dafür stehen jährlich Mittel zur Verfügung, zuletzt rund 1,3 Mio. Euro. Zusätzlich werden jährlich rund 300.000 Euro für passiven Schallschutz bereitgestellt. Begleitend stellt der Lärmaktions-plan 2011 Handlungsansätze auf einer strategischen Handlungsebene zusam-men.
Die in den vergangenen Jahren realisierten Maßnahmen betreffen vor allem die Entwicklung und den Einsatz von lärmoptimierten Fahrbahnoberflächen, den Einbau von Rasengleisen bei der Straßenbahn, den Bau von Schallschutzwän-den und die finanzielle Förderung von Schallschutzfenstern.
Der Ausschuss für Umweltschutz hat im Mai 2013 beschlossen, den Masterplan Lärm der Landeshauptstadt Düsseldorf um weitere Lärmbrennpunkte (LB) mit insgesamt rund 25.000 betroffenen Anwohnern zu ergänzen. Für diese sollen nun in der zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung konkrete Maßnahmen zur Entlastung der Lärmbetroffenen entwickelt werden.
Die Maßnahmenplanung konzentriert sich auf den Straßen- und Straßenbahn-verkehrslärm. Die mit der Lärmaktionsplanung ausgearbeiteten Maßnahmen besitzen den Charakter von Prüfempfehlungen. Sie müssen im Nachgang an die Lärmaktionsplanung weiteren detaillierteren Prüfungen unterzogen werden. Unter Umständen hat diese auch zur Folge, dass einzelne Maßnahmen nicht umgesetzt werden können. Diese Prüferfordernisse bestehen zum Beispiel für die Geschwindigkeitsreduzierung, die straßenräumlichen Maßnahmen und die Empfehlungen zum aktiven Schallschutz.
Die für die Maßnahmenfindung als Grundlage dienende Lärmkartierung wurde vom Umweltamt Düsseldorf erstellt. Über die Maßnahmenplanung für die ausgewählten Lärmbrennpunkte hinaus stellt der Lärmaktionsplan der zweiten Stufe auch die Ergebnisse der Lärmkartierung der Schienenstrecken (Eisen-bahn), des Flugverkehrs und der IVU- und Hafenanlagen 1 dar.
Zudem fasst er alle bisher angewendeten Lärmminderungsansätze und Lärm-minderungsmaßnahmen zusammen.
> 1Industrielle Anlagen und Hafenanlagen, die im Rahmen der Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über die inte-grierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) definiert werden.
Landeshauptstadt Düsseldorf
Lärmaktionsplan II
Entwurf Endbericht 27. Juni 2017
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# 1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Lärmaktionsplanung beruht auf der EG-Umgebungslärmrichtlinie 2, die 2005 mit der Erweiterung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) um
einen sechsten Teil „Lärmminderungsplanung“ und die Paragrafen 47a bis 47f
in deutsches Recht übernommen wurde. 3
§ 47d BImSchG legt die Aufstellung der Aktionspläne näher fest. Demnach sollen Lärmaktionspläne mit geeigneten Maßnahmen aufgestellt werden, um Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu regeln für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen und in Bal-lungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern. Als Umgebungslärm werden
„unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien“ bezeichnet,
die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden. Die EG-Umgebungs-lärmrichtlinie zählt darunter Lärm, der durch Straßenverkehr, Schienenverkehr und Flugverkehrs entsteht sowie den Lärm, der von Industrie- und Gewerbean-lagen ausgeht.
Ziel ist neben der Darstellung und Reduktion der von Lärm betroffenen Perso-nen auch der Schutz vorhandener ruhiger Gebiete vor der Zunahme von Lärm.
Aufbauend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung sind die Lärmaktionspläne unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu erstellen und spätestens alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Gemäß § 47d BImSchG und der Richtlinie 2002/49/EG (Anhang V) müssen die Aktionspläne unter anderem folgende Angaben und Unterlagen enthalten:
# ● Beschreibung des Ballungsraums und der zu berücksichtigenden Lärmquel-len sowie eine Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten,
# ● Informationen zur Rechtslage (zuständige Behörde, rechtlicher Hintergrund, geltende Grenzwerte),
# ● bereits vorhandene und geplante Maßnahmen zur Lärmminderung,
# ● Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen nach der Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen.
Nach § 47d Abs. 6 BImSchG und § 47 Abs. 6 BImSchG sind die im Lärmakti-onsplan enthaltenen Vorschläge und Empfehlungen durch Anordnungen oder sonstige Entscheidungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach
> 2Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm.
> 3Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24.06.2005. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2005.
Landeshauptstadt Düsseldorf
Lärmaktionsplan II
Entwurf Endbericht 27. Juni 2017
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dem BImSchG oder nach anderen Rechtsvorschriften (zum Beispiel Straßen-verkehrsgesetz StVG, Straßenverkehrsordnung StVO) durchzusetzen. Sind in den Plänen planungsrechtliche Festlegungen vorgesehen, haben die zuständi-gen Planungsträger dies bei ihren Planungen zu berücksichtigen.
Die in Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie aufgeführten Maßnahmen zur Lärmminderung sind sehr allgemein gehalten (Verkehrsplanung, Raumordnung, quellenorientierte technische Maßnahmen, Verringerung der Schallübertragung, verordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen bzw. Anreize). Jedoch existieren mit den Hinweisen von der Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz zur Lärmaktionsplanung (LAI-Hinweise) 4, Forschungsvorha-ben 5 oder Leitfäden und Handreichungen der Bundesländer 6 Arbeitshilfen zur Lärmminderungsplanung.
Sie werden bei der Aktionsplanung in Düsseldorf berücksichtigt. Ergänzt wird das BlmSchG durch die 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchV). 7 Sie regelt die Einzelheiten für die Erstellung der Lärmkarten.
# 1.2 Auslösewerte und Grenzwerte
Belastungen durch Lärm können sich im Wohnumfeld durch Störungen der Kommunikation, Schlafstörungen oder eine eingeschränkte Nutzbarkeit von Außenwohnbereichen wie Gärten, Terrassen und Balkonen ausdrücken. Hier will die Europäische Union mit der Umgebungslärmrichtlinie entgegenwirken, indem sie fordert, den Lärm von Hauptverkehrswegen, Großflughäfen sowie Ballungsräumen zu kartieren und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse zu informieren.
Auslösewerte der Aktionsplanung sind Belastungsschwellen, bei deren Errei-chen Lärmschutzmaßnahmen in Betracht gezogen oder ergriffen werden sollen. Jedoch gibt es hierfür weder auf EU- noch auf Bundesebene verbindliche Grenz- oder Auslösewerte.
> 4Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz –AG Lärmaktionsplanung: LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung, Stand 18.06.2012.
> 5Umweltbundesamt, Europäische Akademie für städtische Umwelt in Kooperation mit konsalt GmbH, LK Argus GmbH und Lärmkontor GmbH: Silent City, Handbuch zur Lärmaktionsplanung, 2008.
> 6Nordrhein-Westfälische Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, http://www.umgebungslaerm.nrw.de/materialien/_regelwerke/Erlass_Laermaktionspl anung.pdf, Stand 07.02.2008.
> 7Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung –34. BlmSchV) vom 06.03.2006. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2006.
Landeshauptstadt Düsseldorf
Lärmaktionsplan II
Entwurf Endbericht 27. Juni 2017
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Das Ministerium für Umwelt hat mit dem Runderlass „Lärmaktionsplanung“
Auslösewerte für Nordrhein-Westfalen festgelegt. Danach sind Lärmaktionsplä-ne aufzustellen, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden Mittelungspegel von L DEN 70 dB(A) und L Night
60 dB(A) erreicht bzw. überschritten werden. Für Gewerbe- und Industriegebie-te gilt dies nicht. Vorgaben für die Haupteisenbahnstrecken werden nicht gesetzt. 8
Die Lärmwirkungsforschung stellt fest, dass bei Mittelungspegel von LDEN ≥ 65 dB(A) am Tag und L Night ≥ 55 dB(A) das Risiko von Herz- / Kreis-lauferkrankungen zunimmt. Diese Werte nennt auch das Umweltgutachten zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdung des Sachverständigenrats für Um-weltfragen (SRU). 9
Gemäß der Umgebungslärmrichtlinie besteht das Ziel der Lärmaktionsplanung darin, geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Umgebungslärm aufzuzei-gen und umzusetzen. Er wird verursacht vom Straßen-, Schienen-, Flugverkehr und / oder von Industrie- und Gewerbeanlagen. Entsprechend dieser Forderung nach einem ausreichenden Gesundheitsschutz und den Zielen der Landes-hauptstadt Düsseldorf werden für die Lärmaktionsplanung der zweiten Stufe Auslösewerte von L DEN ≥ 65 dB(A) und L Night ≥ 55 dB(A) verwendet.
Für Bereiche mit hohen Geräuschbelastungen sind unter Mitwirkung der Öffentlichkeit Aktionspläne zur Lärmminderung zu erarbeiten.
Aktuell führt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz gemein-sam mit dem Umweltamt der Landeshauptstadt eine Online-Umfrage zu Verkehrsgeräuschen und Wohnzufriedenheit in Düsseldorf durch. 10 Ziel ist es, wichtige Erkenntnisse zur Wirkung der Verkehrsgeräusche zu erlangen. Die Ergebnisse sollen in die weitere Lärmaktionsplanung der Stadt Düsseldorf einfließen.
> 8LANUV NRW, http://www.umgebungslaerm.nrw.de/materialien/_regelwerke/Erlass_ Laermaktionsplanung.pdf, letzter Zugriff: 07.08.2015.
> 9Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU); Umwelt und Gesundheit, Risiken richtig einschätzen; Deutscher Bundestag Drucksache 14/2300.
> 10 http://www.lanuv.nrw.de/umfrage/
Landeshauptstadt Düsseldorf
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# 1.3 Zuständige Behörden
Zuständig für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen sind gemäß BlmSchG § 47e Abs. 1 die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden. Die Verantwortung für die Lärmaktionsplanung der Landeshauptstadt Düssel-dorf liegt bei:
Landeshauptstadt Düsseldorf Umweltamt Brinckmannstraße 7 40225 Düsseldorf.
An den Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes ist das Eisenbahnbun-desamt zur Mitwirkung bei der Lärmaktionsplanung verpflichtet. Die Lärmkartie-rung für den Flugverkehr wurde durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) erstellt. Die Kartierung des Straßen-und Straßenbahnverkehrs sowie der IVU- und Hafenanlagen erfolgte durch die Landeshauptstadt Düsseldorf mit Unterstützung durch das LANUV NRW. Für die Lärmkartierung der Eisenbahn ist das Eisenbahnbundesamt verantwortlich.
# 1.4 Vorgehensweise der Lärmaktionsplanung
Die Vorgehensweise der Lärmaktionsplanung für die Landeshauptstadt Düssel-dorf orientiert sich an Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie. Sie hat folgende Schwerpunkte:
# ● Bestandsanalyse und Darstellung der vorhandenen Maßnahmen (Kapitel 2),
# ● Aufzeigen der übergeordnete Handlungs
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
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Title: Vorlage 19/ 38/2017
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00297852.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 22:59:50 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 19/ 38/2017
> Seite
1 von 2
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
## Beschlussvorlage
Betrifft:
Lärmaktionsplan II für Düsseldorf
- Beschluss -
Beschlussdarstellung:
Der Rat nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung zur Kenntnis und beschließt den Lärmaktionsplan II Düsseldorf.
Sachdarstellung:
Auf Grundlage der EG-Umgebungslärm-Richtlinie hat die Landeshauptstadt Düssel-dorf nach § 47 d BImSchG, aufbauend auf dem Lärmaktionsplan von 2011 und den Erkenntnissen aus der Lärmkartierung 2012, den Aktionsplan fortzuschreiben. Dies hat alle fünf Jahre zu erfolgen.
Mit dem vorliegenden Lärmaktionsplan sollen auf Beschluss des Umweltausschus-ses vornehmlich an 29 Straßenabschnitten Lärmbelastungen reduziert werden. Durch Straßenverkehrslärmpegel im potenziell gesundheitsgefährdenden Bereich oberhalb von L DEN > 65 dB(A) und LNight > 55 dB(A) sind in Düsseldorf am Gesamt-tag mehr als 55.000 Personen und nachts fast 61.000 Personen betroffen. Davon wohnen 45 Prozent an den o.g. 29 Straßenabschnitten.
Die Verwaltung hat mit Unterstützung durch ein beauftragtes Ingenieurbüro einen Vorentwurf zum Lärmaktionsplan ausgearbeitet und diesen mit den beteiligten Fach-ämtern verwaltungsintern abgestimmt. Anschließend sind mit der Rheinbahn AG, dem Flughafen Düsseldorf, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Deutschen Bahn AG / Eisenbahnbundesamt weitere Stellen beteiligt worden. Deren Anregungen sind im Entwurf zum Lärmaktionsplan berücksichtigt worden. Der Ausschuss für Umweltschutz ist am 15.11.2016 über die Offenlage informiert worden. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan ist den Bürgerinnen und Bürgern vom 9. Januar bis 5. Februar 2017 zur Mitwirkung vorgelegt worden.
Im Zeitraum der vierwöchigen Auslegung sind etwa 750 Rückmeldungen, insbeson-dere über eine zu diesem Zweck entwickelte online-Plattform eingegangen. Zu den o.a. 29 sogenannten Lärmbrennpunkten sind 448 Anregungen und Bewertungen ab-gegeben worden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden weitgehend angenom-men, wobei Rasengleise, lärmarme Fahrbahnbeläge und Straßenraumgestaltungen den größten Zuspruch erhielten.
Alle darüber hinaus eingegangenen Hinweise zu anderen Belastungsorten im Stadt-gebiet werden im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Lärmschutzangelegen-heiten durch die Verwaltung weiterverfolgt. Außerdem werden sie im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe III) berücksichtigt.
Die im Lärmaktionsplan II enthaltenen Maßnahmen sind als Umsetzungsempfehlung anzusehen und bedürfen vor ihrer konkreten Realisierung einer abschließenden Zu-stimmung durch den Baulastträger. Als Instrument für die Umsetzung und Finanzie-
rung von Maßnahmen hat sich der Masterplan “Reduzierung des Straßenverkehr s-Vorlage 19/ 38/2017
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> RSD Vorlage
lärms” bewährt, den der Rat der Landeshaup tstadt Düsseldorf im Dezember 2005 beschlossen hat. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung können damit mittel- und lang-fristig - auf die jeweilige örtliche Problemlage abgestimmte - konkrete Maßnahmen entwickelt und finanziert werden.
Für die Haushaltsjahre 2018 und folgende sind jeweils 1,2 Mio. Euro für den aktiven und passiven Lärmschutz vorgesehen.
Lärmaktionspläne gehen als Fachplanung in die Abwägung anderer raumbezogener Planungen ein, z. B. in Bauleitpläne oder den Verkehrsentwicklungsplan. Sie dienen somit einer gesamtplanerischen Problemlösung. So können Anregungen und Impul-se zur Lärmvermeidung und -verminderung entwickelt werden, die zur Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität beitragen.
Den Bezirksvertretungen wird der Lärmaktionsplan II parallel zur Information zugelei-tet.
Die Umsetzung des § 47 d BImSchG ist von gesamtstädtischer Bedeutung für den Umwelt- und Gesundheitsschutz und ist in Verbindung mit einer nachhaltigen Stadt-entwicklung zu sehen. Deshalb soll der Lärmaktionsplan II durch Beschluss des Ra-tes in Kraft gesetzt werden.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsd atum Ergebnis
Ausschuss für Umweltschutz 09.11.2017 -/-¹
Ordnungs - und Verkehrsausschuss 10.01.2018 -/-¹
Ausschuss für Planung und Stadtentwic klung 16.01.2018 -/-¹
Haupt - und Finanzausschuss 22 .01 .201 8 -/-¹
Rat 01 .02.201 8 -/-¹
> 1) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen: X beigefügt nicht vorhanden
Nr. Anlage
1 Lärmaktionsplan mit Anlage
Alternative:
keine
Amt / Institut:
Umweltamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Stulgies