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Ö Vorlagen - Nr. 171 65/2004
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Mitteilungen der Verwaltung zur Sitzung der Bezirksvertretung 1 am
07.05.2004
1. Zweckentfremdung von Wohnraum im Hause Orsoyer Straße 1
Die Bezirksvertretung 1 hatte die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob im Hause Orsoyer
Straße 1 eine Modefirma ansässig ist. Dazu teilt das Amt für Wohnungswesen mit:
Das Amt für Wohnungswesen hat das W ohnhaus Orsoyer Straße 1 überprüft. Die
Ansässigkeit eines Modeunternehmens konnte nicht festgestellt werden. Die Befragung
von Hausbewohnern hat ebenfalls keine derartigen Hinweise ergeben.
Die weitere Überprüfung der Nachbargebäude bestätigte den geäußerten Verdacht nicht.
2. Sachstandsbericht zum "Güterbahnhof Derendorf"
Die Bezirksvertretung 1 hatte die Verwaltung gebeten, einen Sachstandsbericht über die
weitere Entwicklung des Planungsgebietes des ehemaligen Güterbahnhofes Derendorf
"Neue Düsseldorfer Stadtquartiere" zu geben.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 31.03.04 für
das B - Plan - Verfahren Nr. 5577/73 "östlich Schinkel-/Schirmerstraße" den Beschluss
zur öffentlichen Auslegung (siehe Vorlage 61/ 110/2003, Sitzung der BV 1 am 26.09.03)
mit der Maßgabe gefasst, dass die Auslegung erst durchgeführt wird, wenn der zwischen
dem Grundstückseigentümer und der Stadt Düsseldorf abzuschließende städtebauliche
Vertrag rechtswirksam ist.
Der lange Zeitraum seit dem BV-Beschluss ergab sich ausschließlich aus den
umfangreichen und schwierigen Verhandlungen über die Vertragsinhalte mit dem Grund-
stückseigentümer.
Der Vertragsentwurf ist nunmehr ausgehandelt und liegt dem Grundstückseigentümer zur
Unterschrift vor; nach Rechtswirksamkeit des Vertrages wird das B - Plan-Verfahren mit
der öffentlichen Auslegung fortgesetzt.
Der Grundstückseigentümer hat bereits Ende 2002 ein erstes Teilgrundstück an einen
Investor (überwiegend für geförderten Wohnungsbau) verkauft und steht mit weiteren
Investoren (vor allem für frei finanzierten Wohnungsbau) in Verhandlungen für die
restlichen Teilflächen des o.g. B - Plan - Gebietes.
Die Entwicklung der weiteren Areale des Rahmenplangebietes wird von Seiten des
Grundstückseigentümers in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung abschnittsweise
je nach Entbehrlichkeit und Marktlage vorangetrieben. Hierbei werden die zuständigen
politischen Gremien selbstverständlich in der bewährten Praxis in die Verfahren
eingebunden.
RSD AllVorlg.WPT