Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 171 65/2004

Mitteilung Mai

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Orsoyer Straße 1 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 22. April 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 171 65/2004 Seite 1 von 1 Mitteilungen der Verwaltung zur Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 07.05.2004 1. Zweckentfremdung von Wohnraum im Hause Orsoyer Straße 1 Die Bezirksvertretung 1 hatte die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob im Hause Orsoyer Straße 1 eine Modefirma ansässig ist. Dazu teilt das Amt für Wohnungswesen mit: Das Amt für Wohnungswesen hat das W ohnhaus Orsoyer Straße 1 überprüft. Die Ansässigkeit eines Modeunternehmens konnte nicht festgestellt werden. Die Befragung von Hausbewohnern hat ebenfalls keine derartigen Hinweise ergeben. Die weitere Überprüfung der Nachbargebäude bestätigte den geäußerten Verdacht nicht. 2. Sachstandsbericht zum "Güterbahnhof Derendorf" Die Bezirksvertretung 1 hatte die Verwaltung gebeten, einen Sachstandsbericht über die weitere Entwicklung des Planungsgebietes des ehemaligen Güterbahnhofes Derendorf "Neue Düsseldorfer Stadtquartiere" zu geben. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 31.03.04 für das B - Plan - Verfahren Nr. 5577/73 "östlich Schinkel-/Schirmerstraße" den Beschluss zur öffentlichen Auslegung (siehe Vorlage 61/ 110/2003, Sitzung der BV 1 am 26.09.03) mit der Maßgabe gefasst, dass die Auslegung erst durchgeführt wird, wenn der zwischen dem Grundstückseigentümer und der Stadt Düsseldorf abzuschließende städtebauliche Vertrag rechtswirksam ist. Der lange Zeitraum seit dem BV-Beschluss ergab sich ausschließlich aus den umfangreichen und schwierigen Verhandlungen über die Vertragsinhalte mit dem Grund- stückseigentümer. Der Vertragsentwurf ist nunmehr ausgehandelt und liegt dem Grundstückseigentümer zur Unterschrift vor; nach Rechtswirksamkeit des Vertrages wird das B - Plan-Verfahren mit der öffentlichen Auslegung fortgesetzt. Der Grundstückseigentümer hat bereits Ende 2002 ein erstes Teilgrundstück an einen Investor (überwiegend für geförderten Wohnungsbau) verkauft und steht mit weiteren Investoren (vor allem für frei finanzierten Wohnungsbau) in Verhandlungen für die restlichen Teilflächen des o.g. B - Plan - Gebietes. Die Entwicklung der weiteren Areale des Rahmenplangebietes wird von Seiten des Grundstückseigentümers in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung abschnittsweise je nach Entbehrlichkeit und Marktlage vorangetrieben. Hierbei werden die zuständigen politischen Gremien selbstverständlich in der bewährten Praxis in die Verfahren eingebunden. RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 171 65/2004