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Ö Vorlagen - Nr. 177 59/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Mydlinghoven 4 -10 -- Nutzungsänderung von Teilen der Seniorenresidenz
in Seminar- und Tagungsstätte mit Unterbringung von Seminarteilnehmern
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 7 beschließt die Erteilung des Vorbescheides.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Mydlinghoven 4 - 10 liegt weder im Bereich eines rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes noch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, so dass
es dem Außenbereich zuzuordnen ist.
Die Bezirksvertretung hat 1996 die Nutzungsänderung der vorhandenen Gebäude in 68
alten- und behindertengerechte Wohneinheiten und 8 Gäste-Appartements beschlossen.
Eine entsprechende Baugenehmigung wurde seinerzeit erteilt.
Nunmehr liegt der Verwaltung eine Bauvoranfrage vor, nach der 18 Altenwohnungen zu
einer Seminar- und Tagesstätte mit 31 Zimmern und 46 Betten für die Seminarteilnehmer
umgenutzt werden sollen. Die Seminarräume sind im 1. Obergeschoss des Herrenhauses
geplant. Hier ist es möglich, eine Anzahl von Sälen und verschieden großen
Gruppenräumen zu nutzen. Die vorhandene Restauration im Erdgeschoss soll von den
Seminarteilnehmern mitbenutzt werden. Im Dachgeschoss des Herrenhauses, in der
kleinen Reithalle und im "Fohlenstall" sollen 31 Zimmer mit 46 Betten entstehen. Die
Bibliothek und die Cafeteria in der kleinen Reithalle dürfen auch von den
Seminarteilnehmern genutzt werden. Insgesamt macht die Nutzungsänderung nur
geringfügige bauliche Änderungen erforderlich.
Da es sich bei dem geplanten Vorhaben nicht um ein privilegiertes Vorhaben handelt,
erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch als sonstiges
Vorhaben. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre
Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Die Verwaltung befürwortet die Erteilung des Vorbescheides, da öffentlich-rechtliche
Belange nicht beeinträchtigt werden. Die alleinige Nutzung als Seniorenresidenz hat sich
nicht als ausreichend wirtschaftlich erwiesen. Durch die geplante Nutzungsänderung ist
keine Beeinträchtigung der bestehenden Seniorenresidenz zu erwarten. Die neue
Nutzung führt ebenfalls zu einer zweckmäßigen Verwendung der Gebäude und zur
Sicherung des Erhalts und der Gestaltung der gesamten Anlage.
Die Bezirksregierung und die Untere Denkmalbehörde haben keine Bedenken gegen das
Vorhaben.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 177 59/2004
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Die notwendigen Stellplätze werden auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen. Der
Standort der Stellplätze wurde mit der Unteren Denkmalbehörde und dem Garten-,
Friedhofs- und Forstamt abgestimmt. Ein entsprechender Lageplan wird der
Bezirksvertretung in der Sitzung vorgestellt. Durch ein Gutachten wurde nachgewiesen,
dass sich durch die geplante Nutzung nur eine sehr geringfügige verkehrliche
Mehrbelastung ergibt.
Schützenswerte Bäume werden durch das Vorhaben nicht berührt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche
Beurteilung nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch erfolgt.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Grundrisse 1. OG + DG
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 7 24.02.2004 -/-
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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin