Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 177 59/2004

Mydlinghoven 4 - 10

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Mydlinghoven 4 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 11. Februar 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 177 59/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Mydlinghoven 4 -10 -- Nutzungsänderung von Teilen der Seniorenresidenz in Seminar- und Tagungsstätte mit Unterbringung von Seminarteilnehmern Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 7 beschließt die Erteilung des Vorbescheides. Sachdarstellung: Das Grundstück Mydlinghoven 4 - 10 liegt weder im Bereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes noch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, so dass es dem Außenbereich zuzuordnen ist. Die Bezirksvertretung hat 1996 die Nutzungsänderung der vorhandenen Gebäude in 68 alten- und behindertengerechte Wohneinheiten und 8 Gäste-Appartements beschlossen. Eine entsprechende Baugenehmigung wurde seinerzeit erteilt. Nunmehr liegt der Verwaltung eine Bauvoranfrage vor, nach der 18 Altenwohnungen zu einer Seminar- und Tagesstätte mit 31 Zimmern und 46 Betten für die Seminarteilnehmer umgenutzt werden sollen. Die Seminarräume sind im 1. Obergeschoss des Herrenhauses geplant. Hier ist es möglich, eine Anzahl von Sälen und verschieden großen Gruppenräumen zu nutzen. Die vorhandene Restauration im Erdgeschoss soll von den Seminarteilnehmern mitbenutzt werden. Im Dachgeschoss des Herrenhauses, in der kleinen Reithalle und im "Fohlenstall" sollen 31 Zimmer mit 46 Betten entstehen. Die Bibliothek und die Cafeteria in der kleinen Reithalle dürfen auch von den Seminarteilnehmern genutzt werden. Insgesamt macht die Nutzungsänderung nur geringfügige bauliche Änderungen erforderlich. Da es sich bei dem geplanten Vorhaben nicht um ein privilegiertes Vorhaben handelt, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch als sonstiges Vorhaben. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Die Verwaltung befürwortet die Erteilung des Vorbescheides, da öffentlich-rechtliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Die alleinige Nutzung als Seniorenresidenz hat sich nicht als ausreichend wirtschaftlich erwiesen. Durch die geplante Nutzungsänderung ist keine Beeinträchtigung der bestehenden Seniorenresidenz zu erwarten. Die neue Nutzung führt ebenfalls zu einer zweckmäßigen Verwendung der Gebäude und zur Sicherung des Erhalts und der Gestaltung der gesamten Anlage. Die Bezirksregierung und die Untere Denkmalbehörde haben keine Bedenken gegen das Vorhaben. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 177 59/2004 Seite 2 von 2 Die notwendigen Stellplätze werden auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen. Der Standort der Stellplätze wurde mit der Unteren Denkmalbehörde und dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt abgestimmt. Ein entsprechender Lageplan wird der Bezirksvertretung in der Sitzung vorgestellt. Durch ein Gutachten wurde nachgewiesen, dass sich durch die geplante Nutzung nur eine sehr geringfügige verkehrliche Mehrbelastung ergibt. Schützenswerte Bäume werden durch das Vorhaben nicht berührt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche Beurteilung nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch erfolgt. Anlagen: - Übersichtsplan - Grundrisse 1. OG + DG Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 7 24.02.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative:Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 177 59/2004