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Paulsmühle - Einbahnstraßensystem_Anhang-VU als Text anzeigen
Title: 1
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00302620.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:31:38 GMT
Number of Pages: 33
Markdown Content:
# emig ig -vs s
# Verkehrstechnische Untersuchung
# Düsseldorf-Benrath
Im Auftrag der
## Stadt Düsseldorf Amt für Verkehrsmanagement
Auf’m Hennekamp 45
40225 Düsseldorf September 2017
Ingenieurgesellschaft für Verkehrs- und Stadtplanung mbH
Grafenberger Allee 368 · 40235 Düsseldorf Telefon 0211 / 68 78 29-10 Fax 0211 / 68 78 29-29 E-Mail [email protected] Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis II
Tabellenverzeichnis II
Abkürzungsverzeichnis III
1 Aufgabe und Ziel 1
2 Verkehrsinfrastruktur im Untersuchungsraum 2
2.1 Prognosenullfall P0 3
2.2 Prognosefall P1 4
2.3 Prognosefall P2 6
3 Verkehrsaufkommen im MIV 8
3.1 Verkehrsnachfrage im Analysefall 8
3.2 Verkehrsnachfrage in den Prognosefällen 8
4 Verkehrliche Auswirkungen des Einbahnstraßensystems 10
4.1 Prognosenullfall P0 11
4.2 Prognosefall P1 11
4.3 Prognosefall P2 13
5 Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte 15
5.1 Prognosenullfall (P0) 16
5.1.1 P0 – Morgenspitze 16
5.1.2 P0 – Nachmittagsspitze 17
5.2 Prognosefall 1 (P1) 18
5.2.1 P1 – Morgenspitze 19
5.2.2 P1 – Nachmittagsspitze 20
5.3 Prognosefall 2 (P2) 20
5.3.1 P2 – Morgenspitze 21
5.3.2 P2 – Nachmittagsspitze 22
5.4 Fazit der Überprüfung der Qualität des Verkehrsablaufs 22
6 Straßenbautechnische Auswirkungen des Einbahnstraßensystems 24
7 Zusammenfassung und Empfehlungen 26
Literatur 28
Anlagenverzeichnis Vemig -vs Ingenieurgesellschaft für Verkehrs- und Stadtplanung mbH
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> Düsseldorf-Benrath [email protected] II Tel.: 0211-687 829-10
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 2-1: Untersuchungsraum 2
Abbildung 2-2: Konzept der Einmündung Forststraße/Kleinstraße 3
Abbildung 2-3: Einbahnstraßensystem Prognosefall P1 5
Abbildung 2-4: Einbahnstraßensystem Prognosefall P2 7
Abbildung 4-1: DTVw in 16h der drei Prognosefälle 10
Abbildung 4-2: Veränderung des Verkehrsaufkommens in P1 gegenüber P0 12
Abbildung 4-3: Veränderung des Verkehrsaufkommens in P2 gegenüber P0 14
Abbildung 5-1: P0 – Morgenspitze: QSV der Knotenpunkte 17
Abbildung 5-2: P0 – Nachmittagsspitze: QSV der Knotenpunkte 17
Abbildung 5-3: P1 – Morgenspitze: QSV der Knotenpunkte 19
Abbildung 5-4: P1 – Nachmittagsspitze: QSV der Knotenpunkte 20
Abbildung 5-5: P2 – Morgenspitze: QSV der Knotenpunkte 21
Abbildung 5-6: P2 – Nachmittagsspitze: QSV der Knotenpunkte 22
Abbildung 5-7: Erreichte Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs gemäß dem HBS 2015 22
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Spitzenstunden der nicht-signalisierten Knotenpunkte 8
Tabelle 2: Zusätzliches Verkehrsaufkommen durch die neuen Bebauungen 9
Tabelle 3: Grenzwerte der mittleren Wartezeit für die QSV 15
Tabelle 4: Vergleich der drei Prognosefälle 26 emig -vs Ingenieurgesellschaft für Verkehrs- und Stadtplanung mbH
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Abkürzungsverzeichnis
AF Analysefall BASt Bundesanstalt für Straßenwesen Ci Kapazität des Fahrstreifens i DTVw Durchschnittliche Verkehrsstärke an Werktagen HBS Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen FGSV Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen iLES Innenliegender Linkseinfädelungsstreifen KP Knotenpunkt LSA Lichtsignalanlage MIV Motorisierter Individualverkehr ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr P0 Prognosenullfall P1 Prognosefall 1 P2 Prognosefall 2 qi Verkehrsstärke des Fahrstreifens i QSV Qualitätsstufe des Verkehrsablaufs SV Schwerverkehr emig -vs Ingenieurgesellschaft für Verkehrs- und Stadtplanung mbH
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1 Aufgabe und Ziel
Im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des Gebietes zwischen der Forststraße und der Hildener Straße (z. B. die Projekte „Südlich Paulsmühlenstraße“ und „Nördlich Paulsmühlen-straße“) im Düsseldorfer Stadtteil Benrath (Stadtbezirk 9) wird eine Überprüfung der Verkehrs-führung seitens der Bezirksvertretung gefordert. So soll das bereits streckenweise existierende Einbahnstraßensystem umstrukturiert und ggf. auf das gesamte Gebiet zwischen der Forststraße im Norden und der Hildener Straße im Süden ausgeweitet werden. Zudem sollen insbesondere die beiden nicht-signalisierten Knotenpunkte Forststraße/Kleinstraße und Hildener Straße/Hilde-ner Straße umgebaut werden. Die vorliegende verkehrstechnische Untersuchung basiert u.a. auf den Ergebnissen der Ver-
kehrsuntersuchung „Paulsmühlenstraße“ [emig -vs 2017] aus Januar 2017, in der die zu erwar-tenden strukturellen Auswirkungen der neuen Flächennutzungen innerhalb des Gebietes auf das Verkehrsaufkommen abgeschätzt worden sind. Nördlich der Paulsmühlenstraße entstehen der-zeit eine Schule, eine Sporthalle, eine Kindertagesstätte sowie Wohn- und Gewerbeflächen. Durch diese neuen Nutzungen werden werktäglich etwa 2.444 zusätzliche Kfz-Fahrten erzeugt. Südlich der Paulsmühlenstraße entstehen ebenfalls neue Wohnflächen, die an einem durch-schnittlichen Werktag etwa 940 zusätzliche Kfz-Fahrten erzeugen. Ziel der vorliegenden verkehrstechnischen Untersuchung ist es, die Verkehrsführung innerhalb des Untersuchungsraums, insbesondere vor dem Hintergrund des zusätzlichen Verkehrsaufkom-mens durch die neuen Bebauungen im Bereich nördlich und südlich der Paulsmühlenstraße, zu überprüfen und ggf. neu zu gestalten. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob bzw. in welcher Art eine Ausweitung des Einbahnstraßensystems innerhalb des gesamten Untersuchungsraums zweckmäßig sein kann. Die Anordnung eines Einbahnstraßensystems führt zwangsläufig zu einer Umverteilung der Verkehre, wodurch sich das Verkehrsaufkommen auf den einzelnen Strecken-abschnitten ggf. erhöht oder verringert. Dies kann wiederum Auswirkungen auf die Qualität des Verkehrsablaufs, die Leistungsfähigkeit der entsprechenden Knotenpunkte sowie auf die Lebens-qualität der angrenzenden Wohnbebauungen haben. Aus diesen Gründen sollten die Auswirkun-gen eines Einbahnstraßensystems im Einzelfall überprüft und aufgezeigt werden. emig -vs Ingenieurgesellschaft für Verkehrs- und Stadtplanung mbH
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2 Verkehrsinfrastruktur im Untersuchungsraum
Der Untersuchungsraum ist in seiner räumlichen Ausdehnung dadurch begrenzt, dass innerhalb dieses Raumes verkehrliche Veränderungen infolge der neuen Bebauungen wirksam werden. Abbildung 2-1 zeigt die am Rande des Untersuchungsraums liegenden, zu untersuchenden Kno-tenpunkte (rote Kreuze), die Straßen, die gegenwärtig als Einbahnstraßen ausgewiesen sind (schwarze Pfeile), den Routenverlauf des öffentlichen Verkehrs der Buslinie 788 (gelbe Linie) und die derzeitige Lage der Bushaltestellen (gelbes H).
Abbildung 2-1: Untersuchungsraum
> Quelle: Eigene Darstellung nach maps.düsseldorf
Gegenwärtig sind die Jagenbergstraße, die Rheinthalstraße und die Steinhauerstraße in west-östlicher Fahrtrichtung sowie die Einsiedelstraße und die Balckestraße in südnördlicher Fahrt-richtung als Einbahnstraßen ausgewiesen. Aufgrund der vergleichsweise geringen Straßenquer-schnittsbreiten in Verbindung mit der Anordnung der Flächen für den ruhenden Kfz-Verkehr ist in einem Teil der Streckenabschnitte innerhalb des Untersuchungsraums kein Kfz-Begegnungsver-kehr möglich.
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# X
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# XXemig -vs Ingenieurgesellschaft für Verkehrs- und Stadtplanung mbH
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Der Routenverlauf der Buslinie 788 verläuft ausgehend von der signalisierten Kreuzung Forst-straße/Am Wald ringförmig entlang der Straße „Am Wald“, der Paulsmühlenstraße, der nördliche nTelleringstraße und über die Jagenbergstraße zurück zur Straße „Am Wald“ . Die Haltestellen
„Demagstraße“ und „Jagenbergstraße“ werden im Zuge der Umfahrung zweimal und die Halte-
stelle „Paulsmühlenstraße“ einmal bedient.
Im Folgenden sollen insgesamt drei Planfälle untersucht werden, die sich ausschließlich hinsicht-lich der Verkehrsführung innerhalb des Untersuchungsraums unterscheiden. Die Verkehrsbelas-tung wird in allen drei Prognosefällen als gleich angenommen.
2.1 Prognosenullfall P0
Die dem Prognosenullfall zugrunde gelegte Verkehrsführung entspricht grundsätzlich der gegen-wärtigen Verkehrsführung innerhalb des Untersuchungsraums. Einzige Ausnahme stellt die nicht-signalisierte Einmündung Forststraße/Kleinstraße am nordwestlichen Rand des Untersuchungs-raums dar, da dieser Knotenpunkt nach Aussage des Amts für Verkehrsmanagement unabhängig der Ergebnisse der vorliegenden verkehrstechnischen Untersuchung zeitnah umgebaut wird. Ab-bildung 2-2 zeigt ein erstes Konzept der umzubauenden Einmündung.
> Abbildung 2-2: Konzept der Einmündung Forststraße/Kleinstraße
In der untergeordneten Knotenpunktzufahrt der Kleinstraße werden die einbiegenden Verkehre zukünftig, sofern die Kleinstraße nicht als Einbahnstraße ausgewiesen wird, durch die Anordnung eines zusätzlichen Fahrstreifens auf zwei separaten Fahrstreifen geführt. Der zusätzliche Links-einbiegefahrstreifen wird als innenliegender Linkseinfädelungsstreifen (iLES) in der übergeord-neten Forststraße ausgebildet, wodurch Konflikte zwischen den linkseinbiegenden Verkehren und den in Ost-West-Richtung verkehrenden Verkehren entlang der Forststraße reduziert und die emig -vs Ingenieurgesellschaft für Verkehrs- und Stadtplanung mbH
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Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes gewährleistet werden sollen. Durch die Knotenpunktauf-weitung ist zudem die Anordnung eines separaten Linksabbiegefahrstreifens in der östlichen Kno-tenpunktzufahrt der Forststraße möglich, der sich zudem positiv auf den Verkehrsfluss entlang der Forststraße im Zusammenhang mit der bestehenden Koordinierung der Lichtsignalanlagen auswirken würde.
2.2 Prognosefall P1
Dem Prognosefall P1 wird eine Ausweitung des Einbahnstraßensystems zugrunde gelegt. Die
Kleinstraße und in Verlängerung die Telleringstraße sowie die Straße „Am Wald“ und in Verlän-
gerung die Einsiedelstraße werden, wie in Abbildung 2-3 skizziert, als entgegengesetzte Einbahn-straßen angeordnet. Da die Einsiedelstraße bereits gegenwärtig als Einbahnstraße in südnördli-cher Fahrtrichtung ausgebildet ist, wird diese Fahrtrichtung in de r Straße „Am Wald“ fortgeführt.
Dementsprechend werden die Klein- und Telleringstraße als Einbahnstraße in nordsüdlicher Fahrtrichtung ausgewiesen. Durch die Ausweisung der Kleinstraße als Einbahnstraße bedarf es keinem zusätzlichen Links-einbiegefahrstreifen in der südlichen Knotenpunktzufahrt. Dennoch wird der Knotenpunkt umge-baut, indem insbesondere die östliche Knotenpunktzufahrt der Forststraße um einen separaten, ausreichend dimensionierten Linksabbiegefahrstreifen ergänzt wird. Weitere Anpassungen der Verkehrsführung, beispielsweise in den Querstraßen innerhalb des Untersuchungsraums, können ggf. zweckmäßig sein, werden an dieser Stelle jedoch vernachläs-sigt. Durch das Einbahnstraßensystem ergeben sich zwangsläufig ein geänderter, aber weiterhin ring-förmiger Routenverlauf der Buslinie 788 sowie eine Verlegung von Bushaltestellen (vgl. Abbil-dung 2-3). Der Einzugsbereich und die Erreichbarkeit ändern sich dadurch jedoch nicht wesent-lich. emig -vs Ingenieurgesellschaft für Verkehrs- und Stadtplanung mbH
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Abbildung 2-3: Einbahnstraßensystem Prognosefall P1
Quelle: Eigene Darstellung nach maps.düsseldorf
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2.3 Prognosefall P2
Dem Prognosefall P2 wird ebenfalls eine Ausweitung des Einbahnstraßensystems zugrunde ge-legt. Im Gegensatz zum Prognosefall P1 wird die Einbahnstraßenführung jedoch auf Höhe der Paulsmühlenstraße, wie in Abbildung 2-4 skizziert, unterbrochen und in entgegengesetzter Rich-tung fortgeführt. Die Kleinstraße und in Verlängerung die Telleringstraße werden bis zur Paul-mühlenstraße als Einbahnstraße mit nordsüdlicher Fahrtrichtung ausgewiesen. Im weiteren Ver-lauf der Telleringstraße wird diese zwischen der Paulsmühlenstraße und der Hildener Straße als Einbahnstraße in südnördlicher Fahrtrichtung angeordnet. Nach dem gleichen Prinzip werden die
Straße „Am Wald“ und die Einsiedelstraße als Einbahnstraßen ausgewiesen. Die Fahrtrichtung der Einsiedelstraße wird im Vergleich zum Bestand umgedreht. Die Straße „Am Wald“ wird als
Einbahnstraße mit südnördlicher Fahrtrichtung ausgewiesen. Zudem wird die zulässige Fahrt-richtung der Steinhauerstraße zur besseren Erschließung der Wohnbebauung umgedreht. Durch die Ausweisung der Kleinstraße als Einbahnstraße bedarf es keinem zusätzlichen Links-einbiegefahrstreifen in der südlichen Knotenpunktzufahrt. Dennoch wird der Knotenpunkt umge-baut, indem die östliche Knotenpunktzufahrt der Forststraße um einen separaten, ausreichend dimensionierten Linksabbiegefahrstreifen ergänzt wird. Weitere Anpassungen der Verkehrsführung, beispielsweise in den Querstraßen innerhalb des Untersuchungsraums, können ggf. zweckmäßig sein, werden an dieser Stelle jedoch vernachläs-sigt. Durch das Einbahnstraßensystem ergeben sich zwangsläufig ein geänderter, aber weiterhin ring-förmiger Routenverlauf der Buslinie 788 sowie eine Verlegung von Bushaltestellen (vgl. Abbil-dung 2-4). Der Einzugsbereich und die Erreichbarkeit ändern sich dadurch jedoch nicht wesent-lich. emig -vs Ingenieurgesellschaft für Verkehrs- und Stadtplanung mbH
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Abbildung 2-4: Einbahnstraßensystem Prognosefall P2
Quelle: Eigene Darstellung nach maps.düsseldorf
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3 Verkehrsaufkommen im MIV
3.1 Verkehrsnachfrage im Analysefall
Der Analysefall (AF) stellt grundsätzlich die derzeitige Situation im Bestand dar. Die geplanten neuen Bebauungen im Untersuchungsraum sowie die damit einhergehenden verkehrlichen Aus-wirkungen finden keine Berücksichtigung. Die Verkehrsbelastungen der nicht-signalisierten Einmündungen Hildener Straße/Tellering-straße, Hildener Straße/Einsiedelstraße und Forststraße/Kleinstraße sind am Dienstag, den 21.03.2017 über einen Zeitraum von 16 Stunden zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr erhoben worden. Im Zuge der Auswertung ist jeweils die morgendli
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
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Title: Vorlage 179/ 189/2017
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00302624.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 23:14:38 GMT
Number of Pages: 5
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Vorlage 179/ 189/2017
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> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
## Beschlussvorlage
Betrifft:
Paulsmühlenviertel - Untersuchung von Einbahnstraßensystemen
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 9 beschließt den Erhalt der derzeitigen Verkehrsführung gem. Prognosenullfall (P0) der beiliegenden verkehrstechnischen Untersuchung von September 2017 und beauftragt die Verwaltung mit den Ausbauplanungen der Knoten Forst- / Kleinstraße (gem. Abb. 2-2) und neue Hildener- (B 228) / alte Hildener Straße sowie der Einrichtung von halbhüftigem Parken in der Telleringstraße im Abschnitt zwischen Paulsmühlen- und Jagenbergstraße.
Sachdarstellung:
Anlass der Planung
Die Bezirksvertretung 9 bat die Verwaltung in ihrer Sitzung am 03.02.2017 zu prüfen, ob für das gesamte Paulsmühlenviertel ein Einbahnstraßenkonzept entwickelt werden kann, um die zusätzlich prognostizierten Quell- und Zielverkehre zu lenken und zusätzliche Durchgangsverkehre zu verhindern (Vorlage 179/64/2017).
Heutiger Zustand
Der heutige Zustand wird in der beiliegenden verkehrstechnischen Untersuchung unter dem Punkt 2 (Verkehrsinfrastruktur im Untersuchungsraum) ausführlich beschrieben.
Grundsätzlich besitzt der Straßenzug „Kleinstraße – Telleringstraße“ die Funktion
einer Sammelstraße für das gesamte Paulsmühlenviertel mit einer derzeitigen Verkehrsbelastung von ca. 3.000 (Telleringstraße) – 4.000 Kfz/16h (Kleinstraße).
Der parallel verlaufende Straßenzug „Am Wald – Einsiedelstraße“ spielt hier mit nur
600 (Einsiedelstraße) - 2.500 Kfz/16h (Am Wald) eine eher untergeordnete Rolle der Erschließung.
Der Knoten Forst- / Kleinstraße weist bereits im derzeitigen Zustand starke Leistungsdefizite auf. Dies betrifft insbesondere den Knotenpunktstrom von der Kleinstraße in die westliche Forststraße.
Die Anbindung des Gebietes im Süden über den Knoten neue Hildener- (B 228) / alte Hildener Straße kann die Verkehre derzeit leistungsfähig abwickeln, zeigt aber Mängel in der Geometrie auf, woraus sich Defizite in den Sichtbeziehungen einzelner Knotenströme ergeben.
Die Fahrbahn des Streckenzuges „Kleinstraße – Telleringstraße“ weist unter
Berücksichtigung einseitigen Parkens auf der Fahrbahn fast durchgängig eine Bereite von 6 m und mehr auf.
Ausnahme bilden ein kleiner Abschnitt in der Kleinstraße und ein etwas längerer Abschnitt in der Telleringstraße zwischen Paulsmühlen- und Jagenbergstraße mit jeweils einer Breite von ca. 5 m (unter Abzug einseitigen Parkens).
Verkehrskonzept / Prognosefälle
In der beiliegenden Verkehrsuntersuchung wurden drei Szenarien untersucht: Vorlage 179/ 189/2017
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> RSD Vorlage
- P0: Status Quo unter Berücksichtigung der neuen Verkehre aus den Erschließungsgebieten Paulsmühle Nord und Süd und des Ausbaus des Knotens Forst- / Kleinstraße (Abb. 2-1).
- P1: Einrichtung eines Einbahnstraßensystems, indem die Streckenzüge „Kleinstraße -
Telleringstraße“ nur in Nord -Süd-Richtung und „Am Wald – Einsiedelstraße“ nur in
Süd-Nord-Richtung befahren werden können - unter Berücksichtigung der o.g. neuen Verkehre und der Einrichtung einer separaten Linksabbiegespur in der Forststraße (Abb. 2-3).
- P2: Einrichtung eines Einbahnstraßensystems, indem der Streckenzug Klein- /Telleringstraße nur bis zur Paulsmühlenstraße in Nord-Süd-Richtung verläuft und im Abschnitt bis zur Hildener Straße in entgegengesetzter Richtung.
Für den Streckenzug Am Wald – Einsiedelstraße gilt dies analog in jeweils umgekehrter Fahrtrichtung (Abb. 2-4).
Die Untersuchung zu diesen drei Verkehrskonzepten ist dem beiliegenden Gutachten unter Abschnitt 5 zu entnehmen.
Die Überprüfung der Leistungsfähigkeit bzw. die Beurteilung der Verkehrsqualität des Verkehrsablaufs für signalisierte und nicht-signalisierte Knotenpunkte der vier Knotenpunkte Forst- / Kleinstraße, Forststraße / Am Wald im Norden sowie neue Hildener- (B 228) / alte Hildener Straße, Hildener- (B 228) / Einsiedelstraße im Süden hat gezeigt, dass die Knotenpunkte in allen drei Prognosefällen trotz der Neuverteilung der Verkehre leistungsfähig sind bzw. durch Anpassungen leistungsfähig gestaltet werden können.
Die u.a. Tabelle fasst die wesentlichen Auswirkungen der Maßnahmen der Prognosefälle P0, P1 und P2 auf das Verkehrsaufkommen auf den Verbindungs-bzw. Erschließungsstraßen, auf den Durchgangsverkehr und auf Öffentlichen Verkehr sowie die damit verbundenen Kosten tabellarisch zusammen.
Prognosenullfall
P0
Prognosefall P1 Prognosefall P2
Verkehrsaufkommen
auf den
Verbindungsstraßen
Klein- und Telleringstraße sind deutlich stärker belastet als die Straße Am Wald und Einsie-delstraße
- Etwa
gleichmäßige Ver -
teilung.
- Abnahme auf
Klein - und
Telleringstraße (zu
P0).
- Zunahme auf der
Straße Am Wald
und
Einsiedelstraße (zu
P0)
- Etwa gleichmäßige
Ver -teilung.
- Abnahme auf
Klein - und
Telleringstraße (zu
P0).
- Zunahme auf der
Straße Am Wald
und der
Einsiedelstraße (zu
P0)
Verkehrsaufkommen
auf den
Erschli eßungsstraßen
(Querstraßen)
vergleichsweise
gering
im Vergleich zu P0 erhöht
- Im Vergleich zu P0
erhöht.
- Erhebliche
Zunahme in der
Paulsmühlenstraße
in östlicher
Fahrtrichtung
Durchgangsverkehr attraktive, direkte
Ver -bindung
attraktive, direkte
Ver -bindung
unattraktive,
indirekte Verbindung
Öffentlicher Verkehr unveränderte
Führung.
geänderte Führung
und geänderte
geänderte Führung
und geänderte Vorlage 179/ 189/2017
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> RSD Vorlage
> Haltestellen -
> standorte (zu P0)
> Haltestellen -
> standorte (zu P0)
Kosten keine Veränderung
> zu den bisher
> angesetzten.
> mittelmäßige bis
> hohe Kosten je
> nach Ausbau -
> zustand
mittelmäßige bis
hohe Kosten je
nach
Ausbauzustand
Als Ergebnis der beiliegenden verkehrstechnischen Untersuchung zeigt sich, dass die Ausweitung eines Einbahnstraßensystems innerhalb des Untersuchungsraums in Zusammenhang mit einer Anpassung der Signalisierung des Knotens Forststraße / Am Wald sowie mit dem Umbau der Einmündung Forst- / Kleinstraße aus verkehrstechnischer Sicht funktioniert. Darüber hinaus filtert das System unter P2 auch die unerwünschten Durchgangsverkehre heraus.
Dennoch sollte auf Grund einer teils deutlichen Verlagerung der Verkehre und damit einer deutlichen Zunahme der Verkehrsbelastungen auf bisher weniger belastete Streckenabschnitte auf ein Einbahnstraßensystem verzichtet werden. Das bedeutet zwar eine zusätzliche Belastung der Tellering- und Kleinstraße durch die Neuverkehre. Doch die Funktion einer solchen Sammelstraße ist genau diese Bündelung von Verkehren, um weitere Erschließungsstraßen zu entlasten. Mit einer zukünftigen Verkehrsbelastung zwischen ca. 5.000 und 8.000 Kfz/16h liegt die
Strecke „Kleinstraße – Telleringstraße“ im üblichen Bereich von Tempo -30-Zonen im Düsseldorfer Stadtgebiet sowie den RASt 06 (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen).
Die Beurteilung ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass die gewerblichen bzw. industriellen Quell- und Zielverkehre der dort ehemals ansässigen Firmen im Analysefall unberücksichtigt blieben und dadurch die tatsächliche Zunahme der Verkehre zu relativieren sind.
Ein weiterer Aspekt ist die bauliche Ausgestaltung, die vorgenommen werden müsste, wenn die o.g. Straßenzüge als Einbahnstraße ausgeschildert werden sollten. Durch die breiten Fahrbahnen besteht die Gefahr von überhöhten Geschwindigkeiten, denen wiederum durch Rückbau der Fahrbahnen, Einengungen oder Aufpflasterungen entgegengewirkt werden müsste.
Der Straßenzug „Kleinstraße – Telleringstraße“ ist vom Ausbaustandard geeignet,
die zusätzlichen Verkehre im Zweirichtungsverkehr leistungsfähig abzuwickeln. Zur Optimierung und Beschleunigung des ÖPNV sollte im Abschnitt zwischen Paulsmühlen- und Jagenbergstraße eine Fahrbahnbreite von 6 m realisiert werden. Hierzu ist geplant, den ruhenden Verkehr, wie in der Präsentation in der Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 09.12.2016 bereits vorgestellt, halbhüftig auf dem überbreiten Gehweg anzuordnen.
Die Planung hierzu sowie die Planungen für die Knoten Forst- / Kleinstraße und neue Hildener- (B 228) / alte Hildener Straße werden der Bezirksvertretung sukzessive nach Präsentationsreife vorgestellt.
Finanzierung
Die Finanzierung für den Ausbau des Knotens Forst- / Kleinstraße ist für das Jahr 2018 unter Mitfinanzierung der Investoren der Erschließungsgebiete Paulsmühle Nord und Süd sicher gestellt. Die Kosten der Baumaßnahme werden zzt. auf ca. 385.000,00 EUR geschätzt. Vorlage 179/ 189/2017
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> RSD Vorlage
Der Ausbau des Knotens neue Hildener- (B 228) / alte Hildener Straße ist voraussichtlich für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehen. Die Mitbeteiligung der o.g. Investoren ist noch zu verhandeln. Hierzu liegt derzeit noch keine belastbare Kostenschätzung vor.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 9 10.11.2017
> 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
> 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen: X beigefügt nicht vorhanden
Nr. Anlage
1 Paulsmühle - Einbahnstraßensystem_Anhang -VU
Alternative:
keine
Amt / Institut:
Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Zuschke Vorlage 179/ 189/2017
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> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich