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Beschlussvorlage
Betrifft:
Sicherung der Versorgungskontinuität durch Pflegeüberleitung
hier: Stellungnahme der Gesundheitskonferenz zum Kurzbericht und Bericht über die
Ergebnisse einer gemeinsamen Sitzung von Vertreterinnen und Vertretern der
Gesundheitskonferenz und der Pflegekonferenz (Neufassung der Ö Vorlagen-Nr.
50/65/2003)
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales nimmt von der Kurzfassung des Abschlussberichtes
zur Sicherung der Versorgungskontinuität durch Pflegeüberleitung, der Stellungnahme der
Gesundheitskonferenz dazu sowie den Ergebnissen der gemeinsamen Sitzung von
Vertreterinnen der Gesundheitskonferenz und der Pflegekonferenz Kenntnis.
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat in seiner Sitzung am 16.09.2003 Einvernehmen
darüber erzielt, vor einer Beschlussfassung die Anregungen aus der Gesundheitskonferenz
abzuwarten.
Die Düsseldorfer Gesundheitskonferenz einschließlich ihrer Arbeitsgruppen hat sich in ihrer
Sitzung am 19.11.2003 mit dem Bericht auseinander gesetzt und hierzu die als Anlage 1
beigefügte Stellungnahme beschlossen.
Darüber hinaus hat die Gesundheitskonferenz beschlossen, in einem gemeinsamen Treffen von
Vertreterinnen und Vertretern der Gesundheitskonferenz und der Pflegekonferenz zu prüfen, ob
gemeinsame Perspektiven für die zukünftige Bearbeitung und Weiterführung gefunden werden
können. Das Treffen hat am 15.01.2004 stattgefunden. Die wichtigsten Ergebnisse sind in Anlage
2 dargestellt.
Zusammenfassend ist festzuhalten:
Pflegeüberleitung ist ein Teil der Patientenüberleitung. Patientenüberleitung umfasst
medizinische, psychosoziale, therapeutische und pflegerische Fragestellungen.
Patientenüberleitung ist eine interdisziplinär wahrzunehmende Aufgabe. Sie kann nur durch ein
multiprofessionales Team erfolgen. Die vom Krankenhaus zu bestimmende Organisationsform
muss den Anforderungen des ambulanten Bereiches an diese Schnittstelle gerecht werden -
siehe Anlage 3 -.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Gesundheit und Soziales 30.03.04 Einstimmig beschlossen
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
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Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Stellungnahme Gesundheitskonferenz
2 beigefügt Ergebnisse Gesundheits- und Pflegekonferenz
3 beigefügt Gemeinsames Thesenpapier
Alternative:
Keine
Amt:
Sozialamt/Gesundheitsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Hintzsche
Beigeordneter Leonhardt
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Drucksache 50/14/2004
Anlage 1
Stellungnahme der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz zum Projekt
"Sicherung der Versorgungskontinuität durch Pflegeüberleitung" vom 19.11.2003
Unter der wissenschaftlichen Begleitung der Evangelischen Fachhochschule Rheinland-
Westfalen-Lippe hat sich das Pflegeüberleitungsprojekt Düsseldorf wie auch andere Projekte
mit der Schnittstellenproblematik und dem Steuerungsprozess der pflegerischen Versorgung im
stationären Bereich zur Entlassung von Patientinnen und Patienten in den ambulanten Bereich
befasst.
Aufgrund der Datenlage in der vorgelegten Arbeit lassen sich aus Sicht der Düsseldorfer Ge-
sundheitskonferenz keine begründeten Schlüsse ziehen.
Die Düsseldorfer Gesundheitskonferenz befasst sich mit dem Projekt, weil die pflegerische
Versorgung von Patientinnen und Patienten in Düsseldorfer Krankenhäusern und deren Entlas-
sung in den Bereich ambulanter Versorgung auch immer integrativer Bestandteil der gesund-
heitlichen Versorgung ist.
Aus diesem Grund spricht die Gesundheitskonferenz in diesem Zusammenhang von Patienten-
überleitung, weil neben pflegerischer Überleitung vor allem auch medizinische, therapeutische
und psychosoziale Fragestellungen für eine erfolgreiche Integration in den häuslichen Bereich
berücksichtigt werden müssen.
Dem Krankenhaussozialdienst kommt aufgrund seiner historischen Entwicklung und nach dem
Krankenhausgesetz des Landes NW die Aufgabe zu, mit einem ganzheitlich orientierten Ar-
beitsverständnis die Patientenüberleitung auf der Grundlage einer multiprofessionellen Team-
arbeit mit den beteiligten Berufsgruppen wie der Medizin, der Pflege und den im Einzelfall
beteiligten Therapeuten zu gewährleisten. Sozialarbeiter und Sozialpädagogen sind aufgrund
ihrer speziellen fachlichen Qualifikation für diese Aufgabe besonders geeignet. Die pflegeri-
sche Versorgung ist ein integrativer und wesentlicher Teilbereich der Entlassvorbereitung. Dies
muss durch eine geeignete Pflegedokumentation sichergestellt werden.
Dem Pflegeüberleitungsprojekt hält die Düsseldorfer Gesundheitskonferenz neben der un-
zureichenden Datenlage kritisch entgegen, dass Schnittstellenprobleme im System der Versor-
gung nicht durch den Austausch der Berufsgruppen Sozialarbeiter gegen Pflegekräfte bewäl-
tigt werden können.
Die Gesundheitskonferenz empfiehlt daher, den Krankenhaussozialdienst wie bisher mit der
Aufgabe der Patientenüberleitung auf der Grundlage des § 6 Krankenhausgesetzes des Lan-
des NW in der bestehenden Struktur zu erhalten.
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Drucksache 50/14/2004
Anlage 2
Ergebnisse der gemeinsamen Sitzung der VertreterInnen der Gesundheitskonfe-
renz und der Pflegekonferenz
Die Vertreter der Gesundheitskonferenz und der Pflegekonferenz haben in ihrer gemeinsamen
Sitzung am 15.01.2004 für die Patienten- und Pflegeüberleitung Definitionen und Versorgungs-
standards zum Entlassmanagement einvernehmlich entwickelt.
Die Entlassvorbereitung von Patientinnen und Patienten aus dem Krankenhaus in die jeweilige
häusliche Versorgung erfordert die Zusammenarbeit aller im Krankenhaus tätigen Berufsgrup-
pen. Dieses Entlassmanagement wird als Patientenüberleitung bezeichnet.
• Patientenüberleitung bezieht sich auf kranke, behinderte und/oder pflegebedürftige
Menschen und umfasst alle für die Überleitung aus dem stationären in den ambulanten
Bereich notwendigen Maßnahmen und Hilfen, also medizinische, psychosoziale, thera-
peutische und pflegerische Fragestellungen.
• Im Rahmen der Patientenüberleitung in die nachgehende Versorgung werden Kompe-
tenzen und Aktivitäten der Beteiligten gebündelt. Daraus werden in Abstimmung mit den
Betroffenen Handlungsschritte abgeleitet und von dem oder den Verantwortlichen für
die Patientenüberleitung koordiniert.
• Patientenüberleitung ist eine interdisziplinär wahrzunehmende Aufgabe. Sie kann nur
durch ein multiprofessionelles Team erfolgen. Alle an der Versorgung beteiligten Be-
rufsgruppen und Professionen sind an diesem Prozess zu beteiligen.
• Für die Organisationsstruktur der Patientenüberleitung sind die einzelnen Krankenhäu-
ser zuständig. Die konkreten Verfahrensweisen werden je nach den Gegebenheiten
vom einzelnen Krankenhaus festgelegt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grund-
lagen, die im § 6 des Krankenhausgesetzes NW geregelt ist.
Definitionen zu Standards der Patientenüberleitung
Die Patientenüberleitung fördert eine kontinuierliche Pflege, Behandlung und Versorgung der
Nutzer unseres Gesundheits- und Sozialwesens, Versorgungskontinuität, Pflege und Behand-
lungsintegration werden durch eine frühzeitige, qualifizierte und multiprofessionelle Überleitung
von pflegebedürftigen, behinderten und/oder kranken Menschen aller Altersstufen erreicht. Die
Pflegeüberleitung ist integraler Bestandteil des Pflegeprozesses.
Patientenüberleitung
Die Patientenüberleitung ist ein Prozess der systematischen Erfassung aller für die Entlassung
/ Verlegung notwendigen Daten der pflegebedürftigen, behinderten und / oder kranken Men-
schen aller Altersstufen. Dazu gehören Planung und Koordination der zu treffenden Maßnah-
men unter Mitwirkung der Betroffenen und ihrer Bezugspersonen sowie aller an der Versor-
gung beteiligten Berufsgruppen.
Die Pflegeüberleitung
Die Pflegeüberleitung ist Teil der Patientenüberleitung. Sie erfasst alle für die Entlassung /
Verlegung notwendigen Daten. Zu ihr gehören Planung und Koordination der zu treffenden
pflegerischen Maßnahmen unter Einbeziehung der pflegebedürftigen, behinderten und / oder
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kranken Menschen aller Altersstufen und ihrer Bezugspersonen.
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Drucksache 50/14/2004
Anlage 3
Gemeinsames Thesenpapier der Vertreter/Innen der Gesundheitskonferenz und
der Pflegekonferenz zum Entlassungsmanagement
(Stand 15.01.2004)
!Jeder Patient mit einem poststationären Pflege- und Unterstützungsbedarf erhält ein
individuelles Entlassungsmanagement zur Sicherung einer kontinuierlichen, bedarfs-
gerechten Versorgung.
!Erst eine Erhebung der Patientenperspektive und eine bedarfsorientierte
Kooperation der Akteure im "System Krankenhaus" ermöglichen es, systemübergrei-
fend zu agieren und damit dem individuellen Bedarf der Betroffenen nachhaltig zu entsprechen.
!Jedes Krankenhaus erstellt aufgrund seiner besonderen Situation einen eigenen Stan-
dard / eine Verfahrensanweisung.
!Aufgrund der multiprofessionellen Teams ist ein Standard mit dem ärztlichen Dienst,
Pflegedienst, Krankenhaussozialdienst und dem Therapeutischen Dienst zu erarbeiten.
!Einführung der Standards / Verfahrensanweisung durch hausinterne Schulung für alle
beteiligten Berufsgruppen.
!Mindestanforderungen für den Inhalt des Standards sind:
- Verantwortlichkeiten im Ablaufprozess des Entlassungsmanagements klar regeln
(wer - wann - für was verantwortlich)
- Der Arzt / die Pflegefachkraft / die Therapeuten führen innerhalb der ersten 24
Stunden nach der Aufnahme eine erste kriteriengeleitete Einschätzung (z.B. Bar-
thelindex / geriatrisches Basis Assessment) des Unterstützungsbedarfes durch
- bei begründeter Einschätzung wird durch den Arzt / den Pflegedienst der Kran-
kenhaussozialdienst informiert und ein differenziertes Assessment mit Patienten
und Angehörigen durchgeführt
- Aussagen zur Koordination, Dokumentation und Terminabsprache der
individuellen Entlassungsplanung sind zu treffen
- Erstellung eines Pflegeüberleitungsberichtes durch den Sozialdienst / den
Pflegedienst / die Therapeuten und den Arzt (mit Arztbrief) an die weiterver-
sorgende Einrichtung
- Evaluation der eingeführten Maßnahmen nach 6 Monaten