Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 50/ 62/2004

50 und 53 gemeinsam Beratungsstelle Behinderte

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Harkortstraße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 7. Juni 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 50/ 62/2004 AGS 22.06.2004 Seite 1 von 2 Informationsvorlage Gemeinsame Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung Ausgangslage Im Rahmen ihrer originären und komplexen Beratungsaufgaben als Sozial- Gesundheits-, und Jugendhilfeträger hält die Stadt Düsseldorf dezentral organisierte Beratungsangebote und Anlaufstellen für Menschen mit Behinderung vor. Die Vielzahl von Anlaufstellen beim Gesundheits-, Jugend- und Sozialamt, die unterschiedlichen Zuständigkeiten (Sozial- Gesundheits-, oder Jugendhilfe) und nicht zuletzt die Komplexität des Leistungsrechtes kennzeichnen die Angebotsstrukturen für Menschen mit Behinderung (mit z.T. negativen Folgen für einen gezielten Beratungsprozess). Einrichtung einer gemeinsamen Beratungsstelle Mit dem Ziel, das kommunale Leistungsangebot für Menschen mit Behinderungen ausgehend von der Grundidee des SGB IX - Hilfen aus einer Hand - auszurichten und qualitativ weiter zu verbessern haben Gesundheits-, Jugend- und Sozialverwaltung als Ergebnis eines gemeinsamen Abstimmungs- und Planungsprozesses vereinbart, in einem ersten Schritt die dezentralen Beratungsstrukturen des Gesundheits- und Sozialamtes dienstleistungsorientiert an zentraler Stelle räumlich zusammenzuführen. Die kommunale Beratungsstelle für behinderte Menschen wird auf der Willi-Becker-Alle 6- 8 angesiedelt werden. Sie ist - entsprechend den Vorgaben des SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen- Sozialgesetzbuch 9. Teil) und des BGG NRW (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen) - behindertengerecht ausgestattet und barrierefrei (im Erdgeschoss). Die Beratungsstelle wird von beiden Ämtern gemeinsam unter Nutzung der vorhandenen Strukturen kostenneutral aufgebaut und betrieben. Die ämterübergreifende Kooperation wird durch eine zielführende Vereinbarung ausgestaltet, die sich aktuell im Endabstimmungsprozess befindet. Die Eröffnung ist im Herbst 2004 geplant. Aufgabenstellung Die kommunale Beratungsstelle gewährleistet eine umfassende, qualifizierte Beratung im Bereich der Eingliederungsmaßnahmen, insbesondere über alle Fragen im Bereich der Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz - BSHG (SGB XII ab 01.01.2005) - in Komm - und Gehstruktur. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 50/ 62/2004 AGS 22.06.2004 Seite 2 von 2 Die Beratung erstreckt sich auch auf die Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Erfolgsaussicht der im Einzelfall beantragten Leistung. Das ämterübergreifende Fachteam (Verwaltungsexperten, Ärzte, Diplomsozialarbeiterinnen und Fachkrankenschwestern) ist aufgrund seiner Multiprofessionalität besonders geeignet, mit dem behinderten Menschen und seinen Angehörigen sowie den Leistungserbringern einen Hilfeplan als Grundlage des Gesamtplanes nach § 46 BSHG zu erstellen und den weiteren Eingliederungssprozess zu begleiten (Fallführung). Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung findet eine intensive Zusammenarbeit mit allen an der Versorgung behinderter Menschen beteiligten Institutionen (Rehabilitationsträger, Leistungserbringer usw.) statt. Die Betroffenen werden in diese Zusammenarbeit einbezogen und am Hilfeprozess aktiv beteiligt. Vorteile " eine Anlaufstelle (niedrigschwellig, aufsuchend und nutzerorientiert) mit gemeinsamem Erscheinungsbild für alle Menschen mit Behinderung " Benutzerfreundlichkeit und Kundenorientierung durch effiziente multidisziplinäre Fachberatung und Barrierefreiheit " Feststellung des individuellen Bedarfs (Assessment) auch bei sehr komplexen und schwierigen Fragestellungen in einem Hilfeplan zur bedarfsorientierten Leistungsgewährung nach dem BSHG " Steuerung von Kostenstrukturen " direkte Anbindung an die für Teilhabeleistungen (Eingliederungshilfe) nach dem BSHG zuständige Zentralstelle des Sozialamtes - 50/32 -Besondere Hilfen - sowie die örtl. Fürsorgestelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben (SGB IX) am gleichen Standort " Datenerhebung zur systematischen und gemeinsamen Bedarfsplanung " Synergieeffekte z.B. durch Vermeidung von Doppelberatungen " Kostenneutralität Ämter: Sozialamt Gesundheitsamt Dezernenten: Beigeordneter Hintzsche Beigeordneter Kruse

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 50/ 62/2004