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Ö Vorlagen - Nr. 50/ 62/2004
AGS 22.06.2004
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Informationsvorlage
Gemeinsame Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung
Ausgangslage
Im Rahmen ihrer originären und komplexen Beratungsaufgaben als Sozial- Gesundheits-,
und Jugendhilfeträger hält die Stadt Düsseldorf dezentral organisierte Beratungsangebote
und Anlaufstellen für Menschen mit Behinderung vor.
Die Vielzahl von Anlaufstellen beim Gesundheits-, Jugend- und Sozialamt, die
unterschiedlichen Zuständigkeiten
(Sozial- Gesundheits-, oder Jugendhilfe) und nicht zuletzt die
Komplexität des Leistungsrechtes kennzeichnen die Angebotsstrukturen für Menschen mit
Behinderung
(mit z.T. negativen Folgen für einen gezielten Beratungsprozess).
Einrichtung einer gemeinsamen Beratungsstelle
Mit dem Ziel, das kommunale Leistungsangebot für Menschen mit Behinderungen
ausgehend von der Grundidee des SGB IX - Hilfen aus einer Hand - auszurichten und
qualitativ weiter zu verbessern haben Gesundheits-, Jugend- und Sozialverwaltung als
Ergebnis eines gemeinsamen Abstimmungs- und Planungsprozesses vereinbart, in einem
ersten Schritt die dezentralen Beratungsstrukturen des Gesundheits- und Sozialamtes
dienstleistungsorientiert an zentraler Stelle räumlich zusammenzuführen.
Die kommunale Beratungsstelle für behinderte Menschen wird auf der Willi-Becker-Alle 6-
8 angesiedelt werden. Sie ist - entsprechend den Vorgaben des SGB IX
(Rehabilitation und
Teilhabe behinderter Menschen- Sozialgesetzbuch 9. Teil)
und des BGG NRW
(Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen) - behindertengerecht ausgestattet und
barrierefrei
(im Erdgeschoss).
Die Beratungsstelle wird von beiden Ämtern gemeinsam unter Nutzung der vorhandenen
Strukturen kostenneutral aufgebaut und betrieben. Die ämterübergreifende Kooperation
wird durch eine zielführende Vereinbarung ausgestaltet, die sich aktuell im
Endabstimmungsprozess befindet.
Die Eröffnung ist im Herbst 2004 geplant.
Aufgabenstellung
Die kommunale Beratungsstelle gewährleistet eine umfassende, qualifizierte Beratung im
Bereich der Eingliederungsmaßnahmen, insbesondere über alle Fragen im Bereich der
Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz - BSHG
(SGB XII ab 01.01.2005) - in Komm -
und Gehstruktur.
RSD AllVorlg.WPT
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Die Beratung erstreckt sich auch auf die Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und
Erfolgsaussicht der im Einzelfall beantragten Leistung.
Das ämterübergreifende Fachteam
(Verwaltungsexperten, Ärzte, Diplomsozialarbeiterinnen und
Fachkrankenschwestern)
ist aufgrund seiner Multiprofessionalität besonders geeignet, mit
dem behinderten Menschen und seinen Angehörigen sowie den Leistungserbringern
einen Hilfeplan als Grundlage des Gesamtplanes nach § 46 BSHG zu erstellen und den
weiteren Eingliederungssprozess zu begleiten
(Fallführung).
Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung findet eine intensive Zusammenarbeit mit allen an
der Versorgung behinderter Menschen beteiligten Institutionen
(Rehabilitationsträger,
Leistungserbringer usw.)
statt. Die Betroffenen werden in diese Zusammenarbeit einbezogen
und am Hilfeprozess aktiv beteiligt.
Vorteile
" eine Anlaufstelle
(niedrigschwellig, aufsuchend und nutzerorientiert) mit gemeinsamem
Erscheinungsbild für alle Menschen mit Behinderung
" Benutzerfreundlichkeit und Kundenorientierung durch effiziente multidisziplinäre
Fachberatung und Barrierefreiheit
" Feststellung des individuellen Bedarfs
(Assessment) auch bei sehr komplexen und
schwierigen Fragestellungen in einem Hilfeplan zur bedarfsorientierten
Leistungsgewährung nach dem BSHG
" Steuerung von Kostenstrukturen
" direkte Anbindung an die für Teilhabeleistungen
(Eingliederungshilfe) nach dem BSHG
zuständige Zentralstelle des Sozialamtes - 50/32 -Besondere Hilfen - sowie die
örtl. Fürsorgestelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
(SGB IX) am
gleichen Standort
" Datenerhebung zur systematischen und gemeinsamen Bedarfsplanung
" Synergieeffekte z.B. durch Vermeidung von Doppelberatungen
" Kostenneutralität
Ämter:
Sozialamt
Gesundheitsamt
Dezernenten:
Beigeordneter Hintzsche
Beigeordneter Kruse