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Informationsvorlage
Betrifft:
Projekt 'Schaffung von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren' - Sachstandsbericht
Das Konzept zum Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren wird wie folgt
umgesetzt:
- Platzangebot:
Tageseinrichtungen für Kinder
Die nachfolgende Darstellung - geordnet nach Stadtteilen - beinhaltet die einzelnen
Standorte der Tageseinrichtungen für Kinder, in denen ab dem 01.08.2004 das Angebot
für Kinder unter 3 Jahren somit um insgesamt 35 % mehr als im laufenden Kinderjahr
erhöht sein wird. Maßnahmen zur Umsetzung des Angebotes sind die Umwandlung oder
Neuschaffung von kleinen altersgemischten Gruppen (sog. Familiengruppen) und
alterserweiterten Gruppen in bestehenden Tageseinrichtungen für Kinder.
Trägergruppe Stadtteil Einrichtung Plätze für Kin-
der unter 3 J.
Stadt Altstadt Alte Stadt 4
Katholische Kirche Stadtmitte Vinzenzplatz 7
Initiative Pempelfort Bagelstraße 11
Katholische Kirche Derendorf Bülowstraße 7
Initiative Bilk Universitätsstraße 1 a 7
DRK Bilk Brinkmannstraße 7
Stadt Unterrath Cloppenburger Weg 7
Stadt Rath Lünener Straße 7
Stadt Gerresheim Sulzbachstraße 7
Stadt Eller Am Hackenbruch 4
Stadt Vennhausen Pirolstraße 4
Stadt Hassels In der Donk 4
Stadt Hellerhof Graf-von-Stauffenberg-Str. 7
Summe 83
RSD AllVorlg.WPT
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Aus dem Angebot der Evangelischen Kirche von insgesamt 36 zusätzlich zu schaffenden
Plätzen für Kinder unter 3 Jahren werden vier Angebote (= 16 Plätze) ab dem 01.08.2004
realisiert. Eine Auswahl der Standorte findet derzeit in Absprache mit der
Jugendhilfeplanung statt.
Vorgesehen ist außerdem die Umwandlung der großen altersgemischten Gruppe in eine
kleine altersgemischte Gruppe in der Tageseinrichtung für Kinder des Studentenwerkes
AöR am Ernst-Abbe-Weg. Der Träger hat sein Einverständnis hierzu mittelfristig
signalisiert, so dass im Jahr 2005 weitere 7 Plätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen
werden.
Die geplante Angebotsentwicklung im Jahr 2004 / 2005 von 100 neuen Plätzen in
Familiengruppen ist somit erfüllt.
Spielgruppen
Zur Stärkung des familienorientierten Angebots im Rahmen der Tagesbetreuung von
Kindern und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist weiterhin angestrebt,
Spielgruppen für Kinder unter 3 Jahren einzurichten. Das Angebot soll durch folgende
Träger umgesetzt werden:
- ASG - Arbeitsgemeinschaft Sozialpädagogik und Gesellschaftsbildung e. V.
- AWO - Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Düsseldorf e. V.
- efa - Evangelisches Familienbildungswerk e. V.
Die ASG wird hierzu sechs Angebote zur Betreuung von Kinder unter 3 Jahren in
Spielgruppen bereitstellen. Die beiden anderen Träger sollen mit jeweils zwei Angeboten
Berücksichtigung finden. Die Festlegung dieser Standorte steht noch aus.
Die Spielgruppen der ASG sind im Stadtgebiet an folgenden Standorten zu finden:
Stadtteil Straße Anzahl Gruppen
Flingern Gerresheimer Str. 90 1
Volmerswerth Abteihofstraße 5 1
Niederkassel Kanalstraße 2 1
Stockum Carl-Sonnenschein-Str. 37 1
Gerresheim Heyestraße 145 1
Urdenbach Wittenberger Weg 1
Ein großer Bedarf besteht im Stadtteil Einbrungen / Wittlaer. Hier wird derzeit geprüft, ob
die dort zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten für die Einrichtung einer Spielgruppe
geeignet sind.
Eine Spielgruppe umfaßt 10 Plätze für Kinder unter 3 Jahren, so dass damit die
angestrebte Steigerung um 114 % (Schaffung von 100 Plätzen) erreicht ist.
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- Anmeldung:
Für das Angebot in Kindertageseinrichtungen wenden sich die Eltern an die jeweiligen
Einrichtungen bzw. an den jeweiligen Träger. Dort erfolgt die Vergabe nach den
trägerspezifischen Kriterien unter Beteiligung der Elternvertreterinnen bzw. - vertreter im
Rat der Tageseinrichtung.
Die Vergabe der Plätze in Spielgruppen erfolgt nach einheitlichen Kriterien und
Bedingungen. Die Aufnahme der Kinder geschieht durch den jeweiligen Träger der
Spielgruppe.
Für allgemeine Auskünfte steht montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr im
Jugendamt das Info-Telefon unter der Rufnummer 89-93516 zur Verfügung.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den vorstehenden Sachstandsbericht der Verwaltung
zur Kenntnis.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Jugendhilfeausschuss 02.06.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Konzeption für Spielgruppen
Amt:
Jugendamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Hintzsche
RSD AllVorlg.WPT
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Konzeption für Spielgruppen
Inhalt:
1. Rahmenbedingungen
2. Gruppenstärke
3. Personal
4. Raumprogramm
5. Finanzierung
6. Sonstiges
1.Rahmenbedingungen
Bei der Einrichtung sogenannter Spielgruppen (Krabbelgruppen, Spielkreise,
Miniclubs) handelt es sich um ein sozialpädagogisches Angebot, welches eine
Betreuungslücke zwischen den Eltern-Kind-Spielkreisen und den bestehenden
Kindertageseinrichtungen schließt.
Die Spielgruppen verfügen über eine geringere Gruppenstärke sowie über eine
geringere Betreuungszeit. Die 0,4- bis 3jährigen Kinder werden in der Regel an zwei
bis drei Tagen in der Woche für jeweils drei bis vier Stunden betreut.
Sie unterliegen der Betriebsaufsicht des Landschaftsverbandes Rheinland,
Landesjugendamt und bedürfen gemäß § 45 Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG
einer Erlaubnis.
2.Gruppenstärke
Die Anzahl der Kinder einer Spielgruppe ist beschränkt auf 10 Plätze pro Gruppe.
3.Personal
Die Kinder werden von einer Honorarkraft (12 Std./Woche) betreut. Es sollte eine
zweite Kraft zur Unterstützung anwesend sein.
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4.Raumprogramm
Räume für eine Spielgruppe müssen ausreichend natürlich belichtet und belüftbar sein
und von ihrer Größe her den Spiel- und Bewegungsbedürfnissen der aufgenommenen
Kinder entsprechen.
Über den Gruppenraum hinaus ist ein in der Nähe liegender Sanitärbereich notwendig.
Da Kinder während ihres Aufenthaltes in der Regel ein Frühstück einnehmen, zu dem
zeitweise ein warmes Getränk gereicht wird, ist die Nutzung einer Küche sinnvoll.
Um den Bewegungsbedürfnissen der betreuten Kinder zu entsprechen, ist es von
großem Vorteil, wenn ein Außengelände genutzt werden kann.
5.Finanzierung
Es entstehen Personalkosten für eine Honorarkraft. Diese ist 12 Stunden pro Woche
beschäftigt. Außerdem entstehen Sachkosten und Kosten für die Miete.
Personalkosten 12 Std. / Woche / à 10 Euro = 5.520,00 Euro
Sachkosten, Miete = 2.170,00 Euro
Gesamt (gerundet) = 7.700,00 Euro
6.Sonstiges
SErforderliche hygienische Anforderungen ergeben sich aus den Bestimmungen des
Bundesseuchengesetzes.
SFerner sind grundlegende Maßnahmen des Unfallschutzes zu beachten. In diesem
Zusammenhang ist auf die Notwendigkeit eines Telefo nanschlusses in
unmittelbarer Nähe des Gruppenraumes hinzuweisen.
SSpielgruppen fallen unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.