Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 51/ 55/2004

Plätze für Kinder unter 3 Jahren

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Siegburger Straße 25 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 19. Mai 2004veröffentlicht

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Seite 1 von 5 Informationsvorlage Betrifft: Projekt 'Schaffung von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren' - Sachstandsbericht Das Konzept zum Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren wird wie folgt umgesetzt: - Platzangebot: Tageseinrichtungen für Kinder Die nachfolgende Darstellung - geordnet nach Stadtteilen - beinhaltet die einzelnen Standorte der Tageseinrichtungen für Kinder, in denen ab dem 01.08.2004 das Angebot für Kinder unter 3 Jahren somit um insgesamt 35 % mehr als im laufenden Kinderjahr erhöht sein wird. Maßnahmen zur Umsetzung des Angebotes sind die Umwandlung oder Neuschaffung von kleinen altersgemischten Gruppen (sog. Familiengruppen) und alterserweiterten Gruppen in bestehenden Tageseinrichtungen für Kinder. Trägergruppe Stadtteil Einrichtung Plätze für Kin- der unter 3 J. Stadt Altstadt Alte Stadt 4 Katholische Kirche Stadtmitte Vinzenzplatz 7 Initiative Pempelfort Bagelstraße 11 Katholische Kirche Derendorf Bülowstraße 7 Initiative Bilk Universitätsstraße 1 a 7 DRK Bilk Brinkmannstraße 7 Stadt Unterrath Cloppenburger Weg 7 Stadt Rath Lünener Straße 7 Stadt Gerresheim Sulzbachstraße 7 Stadt Eller Am Hackenbruch 4 Stadt Vennhausen Pirolstraße 4 Stadt Hassels In der Donk 4 Stadt Hellerhof Graf-von-Stauffenberg-Str. 7 Summe 83 RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 5 Aus dem Angebot der Evangelischen Kirche von insgesamt 36 zusätzlich zu schaffenden Plätzen für Kinder unter 3 Jahren werden vier Angebote (= 16 Plätze) ab dem 01.08.2004 realisiert. Eine Auswahl der Standorte findet derzeit in Absprache mit der Jugendhilfeplanung statt. Vorgesehen ist außerdem die Umwandlung der großen altersgemischten Gruppe in eine kleine altersgemischte Gruppe in der Tageseinrichtung für Kinder des Studentenwerkes AöR am Ernst-Abbe-Weg. Der Träger hat sein Einverständnis hierzu mittelfristig signalisiert, so dass im Jahr 2005 weitere 7 Plätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen werden. Die geplante Angebotsentwicklung im Jahr 2004 / 2005 von 100 neuen Plätzen in Familiengruppen ist somit erfüllt. Spielgruppen Zur Stärkung des familienorientierten Angebots im Rahmen der Tagesbetreuung von Kindern und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist weiterhin angestrebt, Spielgruppen für Kinder unter 3 Jahren einzurichten. Das Angebot soll durch folgende Träger umgesetzt werden: - ASG - Arbeitsgemeinschaft Sozialpädagogik und Gesellschaftsbildung e. V. - AWO - Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Düsseldorf e. V. - efa - Evangelisches Familienbildungswerk e. V. Die ASG wird hierzu sechs Angebote zur Betreuung von Kinder unter 3 Jahren in Spielgruppen bereitstellen. Die beiden anderen Träger sollen mit jeweils zwei Angeboten Berücksichtigung finden. Die Festlegung dieser Standorte steht noch aus. Die Spielgruppen der ASG sind im Stadtgebiet an folgenden Standorten zu finden: Stadtteil Straße Anzahl Gruppen Flingern Gerresheimer Str. 90 1 Volmerswerth Abteihofstraße 5 1 Niederkassel Kanalstraße 2 1 Stockum Carl-Sonnenschein-Str. 37 1 Gerresheim Heyestraße 145 1 Urdenbach Wittenberger Weg 1 Ein großer Bedarf besteht im Stadtteil Einbrungen / Wittlaer. Hier wird derzeit geprüft, ob die dort zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten für die Einrichtung einer Spielgruppe geeignet sind. Eine Spielgruppe umfaßt 10 Plätze für Kinder unter 3 Jahren, so dass damit die angestrebte Steigerung um 114 % (Schaffung von 100 Plätzen) erreicht ist. Seite 3 von 5 - Anmeldung: Für das Angebot in Kindertageseinrichtungen wenden sich die Eltern an die jeweiligen Einrichtungen bzw. an den jeweiligen Träger. Dort erfolgt die Vergabe nach den trägerspezifischen Kriterien unter Beteiligung der Elternvertreterinnen bzw. - vertreter im Rat der Tageseinrichtung. Die Vergabe der Plätze in Spielgruppen erfolgt nach einheitlichen Kriterien und Bedingungen. Die Aufnahme der Kinder geschieht durch den jeweiligen Träger der Spielgruppe. Für allgemeine Auskünfte steht montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr im Jugendamt das Info-Telefon unter der Rufnummer 89-93516 zur Verfügung. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den vorstehenden Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Jugendhilfeausschuss 02.06.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Konzeption für Spielgruppen Amt: Jugendamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Hintzsche RSD AllVorlg.WPT Seite 4 von 5 Konzeption für Spielgruppen Inhalt: 1. Rahmenbedingungen 2. Gruppenstärke 3. Personal 4. Raumprogramm 5. Finanzierung 6. Sonstiges 1.Rahmenbedingungen Bei der Einrichtung sogenannter Spielgruppen (Krabbelgruppen, Spielkreise, Miniclubs) handelt es sich um ein sozialpädagogisches Angebot, welches eine Betreuungslücke zwischen den Eltern-Kind-Spielkreisen und den bestehenden Kindertageseinrichtungen schließt. Die Spielgruppen verfügen über eine geringere Gruppenstärke sowie über eine geringere Betreuungszeit. Die 0,4- bis 3jährigen Kinder werden in der Regel an zwei bis drei Tagen in der Woche für jeweils drei bis vier Stunden betreut. Sie unterliegen der Betriebsaufsicht des Landschaftsverbandes Rheinland, Landesjugendamt und bedürfen gemäß § 45 Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG einer Erlaubnis. 2.Gruppenstärke Die Anzahl der Kinder einer Spielgruppe ist beschränkt auf 10 Plätze pro Gruppe. 3.Personal Die Kinder werden von einer Honorarkraft (12 Std./Woche) betreut. Es sollte eine zweite Kraft zur Unterstützung anwesend sein. Seite 5 von 5 4.Raumprogramm Räume für eine Spielgruppe müssen ausreichend natürlich belichtet und belüftbar sein und von ihrer Größe her den Spiel- und Bewegungsbedürfnissen der aufgenommenen Kinder entsprechen. Über den Gruppenraum hinaus ist ein in der Nähe liegender Sanitärbereich notwendig. Da Kinder während ihres Aufenthaltes in der Regel ein Frühstück einnehmen, zu dem zeitweise ein warmes Getränk gereicht wird, ist die Nutzung einer Küche sinnvoll. Um den Bewegungsbedürfnissen der betreuten Kinder zu entsprechen, ist es von großem Vorteil, wenn ein Außengelände genutzt werden kann. 5.Finanzierung Es entstehen Personalkosten für eine Honorarkraft. Diese ist 12 Stunden pro Woche beschäftigt. Außerdem entstehen Sachkosten und Kosten für die Miete. Personalkosten 12 Std. / Woche / à 10 Euro = 5.520,00 Euro Sachkosten, Miete = 2.170,00 Euro Gesamt (gerundet) = 7.700,00 Euro 6.Sonstiges SErforderliche hygienische Anforderungen ergeben sich aus den Bestimmungen des Bundesseuchengesetzes. SFerner sind grundlegende Maßnahmen des Unfallschutzes zu beachten. In diesem Zusammenhang ist auf die Notwendigkeit eines Telefo nanschlusses in unmittelbarer Nähe des Gruppenraumes hinzuweisen. SSpielgruppen fallen unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 51/ 55/2004