B-Plan-Begründung als Text anzeigen
Title: Muster der Begründungsgliederung
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Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:52:49 GMT
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Anlage zur Vorlage 61/130/2018
# B e g r ü n d u n g
Teil A - Städtebauliche Aspekte
zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 09/016
- Ickerswarder Straße -
Stadtbezirk 9 Stadtteil Wersten
1. Örtliche Verhältnisse
1.1 Lage des Plangebiets
Das knapp 2 ha große Plangebiet liegt am südlichen Rand des Stadtteils Wersten im Stadtbezirk 9. Im Norden wird das Plangebiet durch die Ickerswarder Straße, im Südwesten durch die Münchener Straße begrenzt. Im Osten grenzt die Wohnbebauung entlang der Straße „Am Haferkamp“ an. Im Süden bildet der ehemalige Broichgraben die Grenze.
1.2 Vorhandene Nutzungen
Das Areal wurde bis 2017 als landwirtschaftliche Fläche für den Ackerbau genutzt. Zudem befanden sich auf dem Grundstück die Stellplätze der südöstlich angrenzenden Kleingartenanlage Ickersward e. V.. Im Jahr 2017 wurde das Grundstück für die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft hergerichtet und entsprechend freigemacht. In diesem Zuge wurde als Ersatz für die Stellplätze eine neue Stellplatzanlage innerhalb der Kleingartenanlage errichtet. Da die Flüchtlingsunterkunft aufgrund zurückgehender Zahlen nicht realisiert wird, liegt das Grundstück zurzeit brach.
Die Erschließungsstraße für die Kleingartenanlage durchquert das Plangebiet von Norden nach Südosten. Sie ist zu den rückwärtigen Gärten der angrenzenden Wohnbebauung durch einen Pflanzstreifen abgetrennt. Ebenso sind entlang der Ickerswarder Straße Baum- und Strauchpflanzungen vorhanden. Am westlichen Rand des Plangebietes liegt der Fuß- und Radweg, der aus dem südlich angrenzenden Grünzug in Richtung Kreuzung Münchener Straße/ Ickerswarder Straße führt.
Das Grundstück an der Ickerswarder Straße neben Hausnummer 140 wird derzeit gärtnerisch genutzt. - 2 -
> Stand: 12.09.2018, Anlage zur Vorlage 61/130/2018
1.3 Umgebung
Nördlich der Ickerswarder Straße sowie östlich angrenzend befindet sich eine Wohnbebauung mit einer Mischung aus Geschosswohnungsbau und Einfamilienhäusern. Südlich grenzen die Kleingartenanlage Ickersward e. V. sowie landwirtschaftliche Flächen an. Sie sind Bestandteil des Grünzugs zwischen Wersten und Holthausen. Zur Münchener Straße wird das Plangebiet durch einen breiten Grünstreifen mit Wall abgeschirmt.
2. Gegenwärtiges Planungsrecht
2.1 Regionalplan
Im Regionalplan Düsseldorf (RPD 2018, April 2018) ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Zudem liegt die Fläche innerhalb des im Regionalplan dargestellten Bereiches für den Grundwasser- und Gewässerschutz.
2.2 Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Düsseldorf stellt das Plangebiet derzeit als öffentliche Grünfläche dar. Die geplante Wohnbebauung stellt eine geringfügige Abrundung des Siedlungsbereiches mit Wohnbebauung nach Westen dar. Eine Entwicklung aus dem FNP ist gegeben, da die Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht parzellenscharf auszulegen sind. Die Planung sieht im westlichen Teil als Übergang zur öffentlichen Grünfläche eine Grüngestaltung vor und folgt somit der planerischen Intention des Flächennutzungsplanes, eine durchgehende Grünverbindung entlang der Münchener Straße zu erhalten.
2.3 Rechtsverbindlicher Bebauungsplan
Der größte Teil des Plangebietes liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 5771/22 von 1977. Dieser setzt die Fläche als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Straßenfläche, Straßenbahnwendeschleife, Parkplätze“ fest.
Für das Grundstück an der Ickerswarder Straße (Flurstück 286, Flur 3, Gemarkung Himmelgeist) gilt der Bebauungsplan 5671/18 von 1966, welcher ein reines Wohngebiet festsetzt. Die in das Plangebiet einbezogene Fläche ist dort als nicht überbaubare Fläche ausgewiesen.
2.4. Nachrichtliche Übernahmen
Wasserschutzzone
Das Plangebiet liegt in der ordnungsbehördlich festgesetzten Wasserschutzzone III A der Wassergewinnung Flehe. - 3 -
> Stand: 12.09.2018, Anlage zur Vorlage 61/130/2018
3. Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes
3.1 Planungsanlass
Die Entwicklung der Stadt Düsseldorf ist in den vergangenen Jahren von starkem Wachstum geprägt. Die Zahl der Einwohner hat stetig zugenommen. Die aktuellen Prognosen gehen davon aus, dass dieses Bevölkerungswachstum weiter anhalten wird. Vor diesem Hintergrund ist weiterhin von einem anhaltenden Bedarf an neuem Wohnraum auszugehen. Da akuter Handlungsbedarf besteht, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, hat die Stadt Düsseldorf den „Aktionsplan Wohnen“ erstellt.
Der Leitsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ wird nach wie vor als Leitbild für die Düsseldorfer Stadtentwicklung gesehen. Da jedoch der prognostizierte Bedarf an hinzuziehender Bevölkerung höher liegt als das aktuell bekannte Bauflächenpotenzial, müssen auch weitere Flächen in Anspruch genommen werden. Das Plangebiet erweckt optisch den Eindruck eines Außenbereichs. Der Bebauungsplan 5771/22 schafft jedoch Planungsrecht für die Realisierung einer Straßenfläche mit Straßenbahnwendeschleife und Parkplätzen und somit die Möglichkeit, das Grundstück zu 100% zu versiegeln. Auf dem Grundstück wurde bereits eine Flüchtlingsunterkunft für knapp 400 Flüchtlinge genehmigt. Da die Zahl der Flüchtlinge zurückgeht, wurde diese Unterkunft jedoch nicht realisiert. Im Rahmen des „Aktionsplans Wohnen“ ist diese Fläche nunmehr im Fokus für preisgünstigen Wohnungsbau.
3.2 Allgemeine Planungsziele
Das Plangebiet soll als allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden mit der Zielrichtung, dort vorrangig eine Mehrfamilienhausbebauung zu realisieren. Zudem besteht an diesem Standort der Bedarf an eine mindestens dreigruppige Kindertagesstätte.
Für das Plangebiet wurde eine Variante als städtebaulicher Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeitet. Es sind neben Mehrfamilienhäusern auch Reihenhauszeilen geplant. Es sollen ca. 65 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie sieben Reihenhäuser entstehen. Im weiteren Bebauungsplanverfahren ist zu prüfen, in welchem Segment sich dieser geplante Wohnungsbau vollzieht.
Die Quotierungsregelung gemäß Handlungskonzept ZUKUNFT WOHNEN.DÜSSEL-DORF (Ratsbeschluss vom 06.06.2013) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss zur „Anpassung und Konkretisierung der Quotierungsregelung“ vom 28.04.2016 wird vollumfänglich Anwendung finden. - 4 -
> Stand: 12.09.2018, Anlage zur Vorlage 61/130/2018
3.3 Städtebauliches Konzept
Die geplante Bebauung rundet die vorhandene Wohnbebauung angemessen ab. Zur Münchener Straße sieht das Konzept eine viergeschossige Bebauung vor, die auch eine lärmabschirmende Funktion für das Gebiet haben soll. In Richtung der östlich bestehenden Wohnbebauung wird die Bebauung in ihrer Höhe bis auf zwei Geschosse mit Staffel- bzw. Dachgeschoss abgestaffelt. Zudem soll auf dem Grundstück an der Ickerswarder Straße neben Hausnummer 140 die baurechtliche Möglichkeit zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses geschaffen werden.
Die Kindertagesstätte liegt direkt an die Ickerswarder Straße im Eingangsbereich des Plangebietes und soll mit Wohnen in den Obergeschossen kombiniert werden.
Die Erschließung erfolgt über die Ickerswarder Straße, wobei die vorhandene Erschließung für die Kleingartenanlage als Erschließungsstraße für die Wohnbebauung ausgebaut werden soll. Von der Erschließungsstraße aus führt direkt eine Ringerschließung in das Innere des Plangebietes.
Die Besucherparkplätze werden im öffentlichen Straßenraum als Längsparkplätze sowie dezentral gebündelt angeordnet. Die privaten Stellplätze für den Geschosswohnungsbau werden überwiegend in Tiefgaragen untergebracht. Die Stellplätze oder Garagen der Reihenhäuser können hingegen oberirdisch auf dem eigenen Grundstück realisiert werden. Die Stellplätze für die Kindertagesstätte sowie für den Hol- und Bringverkehr liegen auf dem privaten Grundstück der Kindertagesstätte.
Das städtebauliche Konzept sieht zur Münchener Straße und zur Ickerswarder Straße einen Lärmschutzwall vor, um die Wohnbebauung vor den Lärmimmissionen zu schützen. Darüber hinaus werden an einigen Gebäudefronten passive Schallschutzmaßnahmen notwendig. Der vorhandene Gehölzstreifen entlang der östlichen Plangebietsgrenze bleibt erhalten. - 5 -
> Stand: 12.09.2018, Anlage zur Vorlage 61/130/2018
4. Umweltbelange
Die Umweltbelange werden im weiteren Verfahren ermittelt und berücksichtigt. Derzeit liegen für einzelne Belange bereits Ergebnisse vor.
4.1 Klima
Die Planungshinweiskarte für die Landeshauptstadt Düsseldorf ordnet das Plangebiet dem Ausgleichsraum der „Städtischen Grünzüge mit bioklimatischer und immissionsklimatischer Bedeutung“ zu. Die Planungshinweiskarte empfiehlt hier unter anderem einen Erhalt und Ausbau und keine zusätzliche Versiegelung.
Der Grünzug zwischen Wersten und Holthausen ist ein wichtiges Frischluftentstehungsgebiet nördlich der Münchener Straße. Es ist nachgewiesen, dass auf dieser Fläche Kaltluftproduktion mit deutlich kühlendem Einfluss auf die angrenzenden Bereiche stattfindet. Das Grundstück an der Ickerswarder Straße ist Teil dieses Frischluftentstehungsgebietes. Da es sich lediglich um eine kleine Randfläche handelt, wird das Frischluftentstehungsgebiet durch die Bebauung des Grundstücks nicht wesentlich in seiner Funktion eingeschränkt.
4.2 Lärm
Aufgrund der Lage des Plangebietes an der stark frequentierten Münchener Straße und Ickerswarder Straße sind Maßnahmen zur Minderung der Geräuschimmissionen erforderlich, um gesunde Wohnverhältnisse zu schaffen. Im weiteren Verfahren ist gutachterlich zu untersuchen, welche aktiven und/ oder passiven Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind.
4.3 Grundwasser- und Gewässerschutz
Laut Regionalplan soll in den dargestellten Bereichen für den Grundwasser ‐ und Gewässerschutz die Ausweisung von Bauflächen im Rahmen der Bauleitplanung so erfolgen, dass die Grundwasserneubildung soweit wie möglich gewährleistet bleibt und Beeinträchtigungen und Gefährdungen der Grundwasservorkommen durch die Umsetzung des wasserwirtschaftlichen Vorsorgegrundsatzes in der verbindlichen Bauleitplanung weitgehend ausgeschlossen werden. Im Rahmen der bauleitplanerischen Konkretisierung können sich daher noch bauliche Nutzungsbeschränkungen ergeben.
Anlage 1: Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 09/016 – Ickerswarder Straße -
Planverkleinerung als Text anzeigen
Title: 00325217.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00325217.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:52:49 GMT
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Anlage 1 zur Vorlage 61/130/2018
Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 09/016 – Ickerswarder Straße
(ohne Maßstab)
Städtebaulicher Entwurf als Text anzeigen
Title: 09-016 Ickerswarder Straße_Variante A
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00325219.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:52:50 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
II II II II I I I III II II II II II II III IIII II II II II II IIIIIIIII IIIII II II II I I III II IIII IIIIIIII II IIIIIIII IIIII II IIIII-I 9 11 140 13 73 67 134 71 132 15 17 21 116 19 63 65 78 74 76 70 147 145 68 136 75 72 77 138 80 69 130
III IV
IV
III IV II IIII II II II KITA
> Münchener Straße Am Haferkamp
Fritz-Strassmann-Straße Ickerswarder Straße
> R:\T6133\01_Bebauungspläne\B-Plan 09-016_Ickerswarder Straße\Vectorworks
# N
B-Plan 09-016 Ickerswarder Straße
Stand: 11.09.2018 Maßstab 1:1000
Städtebaulicher Entwurf
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Title: Vorlage 61/ 130/2018
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00325221.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 20:28:16 GMT
Number of Pages: 4
Markdown Content:
Vorlage 61/ 130/2018
> Seite 1 von 4
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
## Beschlussvorlage
Sitzung des APS am 16.01.2019 Vorlage Nr. 61/130/2018
Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 09/016 Öffentlichkeitsbeteiligung
- Ickerswarder Straße -Vorlage 61/ 130/2018
> Seite 2 von 4
> RSD Vorlage
Vorlage Nr. 61/130/2018
Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 09/016 - Ickerswarder Straße -
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussentwurf:
BV Die Bezirksvertretung 9 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Be-zirkssatzung zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 09/016 – Ickerswar-der Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Ferner be-auftragt sie die Verwaltung gem. § 3 Abs. 3 Nr. 18 der Bezirkssatzung, die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Versammlung (Stadtplanung zur Diskussion) durchzuführen.
APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 09/016 – Ickerswarder Straße -und beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung auf dieser Grundlage durchzuführen.
Anlagen:
Nr. Anlage
1 B-Plan -Begründung
2 Planverkleinerung
3 Städtebaulicher Entwurf Vorlage 61/ 130/2018
Seite 3 von 4
> RSD Vorlage
Alternative:
keine
Amt / Institut:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Zuschke Vorlage 61/ 130/2018
> Seite 4 von 4
> RSD Vorlage
Plan Nr. 09/016
- Ickerswarder Straße -
Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungs-datum
Ergebnis mit
Abstimmungs-verhalten
Wortlaut bei
abweichenden
Beschlüssen
Ausschuss für Planung
und Stadten twicklung
14.11.2018 vertagt
Bezirksvertretung 9 05.10.2018 Die BV 9 empfiehlt
dem APS, dem B e-
schlussentwurf zum
jetzigen Zeitpunkt
nicht zuzustimmen
bis über das Erge b-
nis der vorgeschl a-
genen Prüfungen
und Anregungen lt.
Protokoll (Feuerw a-
che, Studente n-
wohnheim, Ve r-
kehrsanbindung,
Grundwasser vs.
Tiefgaragen, Frisc h-
luftzufuhr/ -schneise)
der BV 9 berichtet
und in der nächsten
Sitzung der BV 9 im
n. ö. Teil das gepla n-
te Grundstück der
neuen Feuerwache
Wersten vorgestellt
worden ist.
--
Ausschuss für Plan ung
und Stadtentwicklung
16.01.2019 Mehrheitlich b e-
schlossen
12 Ja -Stimmen
7 Nein -Stimmen