Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 66/ 42/2017

Prüfung einer Stadtbahnanbindung nach Düsseldorf-Garath

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kaiserstraße 15 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 6. Juni 2017veröffentlicht

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Title: Vorlage 66/ 42/2017 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00293834.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 22:49:36 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 66/ 42/2017 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Prüfung einer Stadtbahnanbindung nach Düsseldorf-Garath In der Haushaltssitzung des Rates am 10.12.2015 wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt, die Möglichkeiten einer Stadtbahnanbindung nach Garath zu prüfen und zu bewerten. Sachstand: Für eine Verlängerung der Stadtbahn von der Urdenbacher Allee bis Garath wäre ein Streckenneubau von ca. 3,0km inkl. 4 neuen Haltestellen und einer Kehrgleisanlage erforderlich. Die grob ermittelten Kosten beliefen sich auf ca. 40,8 Mio Euro brutto. Im Rahmen der umfangreichen Untersuchungen zum Nahverkehrsplan 2017 wurde der Status Quo der ÖPNV-Erschließungs- und Verbindungsqualität von Garath unter Berücksichtigung der vorgegebenen Qualitätsansprüche bewertet. Einzig auszu-machende Schwachstelle war die Verbesserung der Erreichbarkeit der Bereiche Uni-versität/Uni-Kliniken von Hellerhof und Garath, welcher durch die im Nahverkehrs-planentwurf verankerte Einführung einer Schnellbusverbindung entgegen gewirkt werden kann. Weitere Schwachstellen konnten bei der Analyse nicht festgestellt werden. Das gleiche Bild ergab sich bei den Diskussionen mit der Bevölkerung und in der Bezirksvertretung 10. Zur Verifizierung der o.g. Ergebnisse hat die Verwaltung den Gutachter des Nahver-kehrsplanes dennoch mit der verkehrlichen Bewertung einer Stadtbahnanbindung nach Garath in der Systematik der Nahverkehrsplanung beauftragt. Die Untersu-chung baut auf dem nach Nahverkehrsplanentwurf 2017 erweiterten Grundangebot im Prognosejahr 2030 auf (Prognosenullfall). Für diesen Planfall wurde für die neue Schienenverbindung ein optimiertes Angebotskonzept (Linienführung, Bedienungs-häufigkeiten, Betriebszeiten, Produkt/Fahrzeugtyp) zu Grunde gelegt. Änderungen im bestehenden Busnetz wurden nicht vorgenommen, da ansonsten Erschließungsdefi-zite in den angrenzenden Wohngebieten auftreten würden. Im Ergebnis kommt der Gutachter zu der Erkenntnis, dass die zu erwartende Nach-frage in Höhe von 3.000 Fahrgästen/Tag weit unterhalb des systemtypischen Ni-veaus einer Stadtbahn von mind. 7.500 Fahrgästen/Tag liegt und weitere Investitio-nen für die kostenintensiven nächsten Planungsschritte aus diesem Grund nicht empfohlen werden können. Hierbei ist zu bemerken, dass bei der vorgenommenen verkehrlichen Bewertung durch den Gutachter die projektierte Schnellbuslinie SB57 (Hellerhof – Garath - Universität - Südpark) nicht berücksichtigt wurde. Im Rahmen der angestrebten Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes strebt die Verwaltung verschiedene Beteiligungsformate an. In diesem Zusammenhang ist auch vorgesehen, eine Arbeitsgruppe zur ÖPNV-Netzentwicklung zu etablieren, die sich systematisch mit allen bislang bekannten Vorschlägen auseinandersetzen soll. Hier besteht die Möglichkeit der vertieften Diskussion und weitergehenden Prüfung auch alternativer Streckenführungen, die aus diesem Vorschlag abgeleitet werden und evtl. in einer weiteren Nachbetrachtung dann aufgegriffen werden können. Vorlage 66/ 42/2017 Seite 2 von 2 > RSD Vorlage Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss nimmt das Ergebnis der Prüfung zur Kennt-nis. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ordnungs - und Verkehrsausschuss 14.06 .2017 > 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. > 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Amt / Institut: Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Zuschke

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 66/ 42/2017