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Beschlussvorlage
Betrifft:
Radverkehrsnetz Bezirk 2 Einzelmaßnahmen
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 2 beschließt die Planung der nachfolgend genannten Einzelmaßnahmen in
Tabelle 1 und stimmt den Planungen der Tabelle 2 (Beschlusszuständigkeit: OVA) zur Umsetzung
der ersten Stufe des Radverkehrsnetzes im Stadtbezirk 2 zu.
Tabelle 1 (Beschluss BV2)
Nr. Straße Abschnitt Maßnahme Plan Nr.
2.2 Mulvany-
/Lacombletstr.
Einmündung Durchfahrt für Radverkehr schaffen S 2435/
101
2.3 Sybelstraße Anschluss
Heinrichstraße
Schaffung eines Aufstellbereiches zur
Straßenquerung
S2924/101
2.4 Achenbachstr. Kreuzung
Herderstraße
Aufgeweiteter Aufstellbereich westlich
Herderstraße
S1006/105
2.5 Eduard
Schloemann
Straße
Anschluss Otto
Petersen Straße
Durchfahrt für Radverkehr
ermöglichen
S3639/101
2.6 Simrockstraße Otto Petersen Str.
bis Grafenberger
Allee
Radwegverbindung im Seitenraum S2826/107
2.7 Achenbach-/
Schumannstr.
Diagonalsperre Schaffung einer Durchfahrt für
Radverkehr
S1006/104
Tabelle 2 (Zustimmung BV2, Beschluss OVA)
Nr. Straße Abschnitt Maßnahme Plan Nr.
2.20 Münsterstraße Buscher-/ Liststraße Bau Längsparker/Radweg, Gehweg
für Gegenrichtung im
Versatzbereich zulassen,
zusätzliche Querung an vorh. LZA
S1413/101
2.22 Grunerstraße Einmündung
Windscheidtstraße
Radfahrstreifen, eindeutige
Führung, Mittelinsel
S1803/103
2.23 Vautier-/ Otto
Petersen Str.
Einmündungs
bereich
Radwegführung im
Einmündungsbereich, Markierung,
Bau, geringfügig GE erforderlich
S2999/101
2.25 Grafenberger
Allee
Dorotheenstr. bis
Achenbachstraße
Zweirichtungsradweg im
Versatzbereich
S1782/117
2.26 Cranachstraße Lichtstraße bis
Grafenberger Allee
Radfahrstreifen, Anschluss an
vorhandene Radwege
S1457/105
und 106
RSD AllVorlg.WPT
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2.27 Ronsdorfer
Straße
Königsberger- bis
Fichtenstraße
bis Erkrather Str.: Radweg
Nordseite, Anpassungen
Straßenraum, Parkstände,
Netzschluss
ab Erkrather Str.: Radfahrstreifen,
punktuell baulich
S2696/135
S2696/136
2.28 Grafenberger
Allee
Sohnstraße bis
Arbeitsamt
neue Rad-/Gehwegverbindungen im
Seitenraum, Sicherung der
Querungen der Einmündung und
der Straßenbahn
S1782/118
Sachdarstellung:
Begründung:
In der Sitzung am 27.11.2003 hat der Ordnungs-und Verkehrsausschuss ein Ziel- und
Handlungskonzept zur Förderung des Fahrradverkehrs beschlossen. Die im Handlungskonzept
enthaltenen Einzelmaßnahmen basieren auf dem Radverkehrsnetzgutachten für den Bezirk 2 und
der anschließenden Abstimmung in der Bezirksvertretung. Die Maßnahmen dienen der Schaffung
eines Grundnetzes, das in der Anlage dargestellt ist. Die vorliegenden Planungen konkretisieren
diese Grundsatzbeschlüsse. Ein Teil der Planungen betrifft Straßen mit überbezirklicher
Bedeutung. Diese Planungen werden zur Beschlussfass ung dem Ordnungs- und
Verkehrsausschuss vorgelegt (Tabelle 2). Die Bezirksvertretung erhält sie vorab zur Kenntnis und
Zustimmung. Tabelle 1 enthält Maßnahmen, für deren Beschlüsse die Bezirksvertretung
zuständig ist.
Erläuterung der Einzelmaßnahmen
(Nummer und Lage siehe Übersichtsplan und Tabelle)
1. Einzelmaßnahmen ohne überbezirkliche Bedeutung (Beschluss BV 2)
Mulvany-/Lacombletstraße (Nr.2.2 im Übersichtsplan):
Die direkte Verbindung Mulvany-/Lacombletstraße ist heute zur Verhinderung von
Schleichverkehr gesperrt. An der Sperre parken Kfz. Die vorliegende Planung sieht vor, an der
Diagonalsperre für Kfz durch Pfosten und Markierung eine Durchfahrtsmöglichkeit für Radverkehr
zu schaffen. Dadurch entfallen 2 bis 3 Parkmöglichkeiten. Die Öffnung ist Voraussetzung für die
Nord-/Südroute des Bezirksradnetzes in diesem Bereich.
Sybelstraße (Nr.2.3 im Übersichtsplan):
Zum Anschluss der Sybelstraße an die Heinrichstraße ist im Einmündungsbereich eine
Aufstellfläche mit Bordseinabsenkung zur Querung der Heinrichstraße vorgesehen. Auf die
anderen Verkehrsarten hat die Maßnahme keinen Einfluss.
Achenbachstraße (Nr.2.4 im Übersichtsplan):
Auf der Achenbachstraße wird nordwestlich der Herderstraße ein aufgeweiteter Aufstellbereich
zur Sicherung des Radverkehrs im Kreuzungsbereich und zur Verdeutlichung der Radachse
markiert. Auf der gegenüberliegenden Seite ist dies aus Platzgründen nicht möglich.
Eduard Schloemann Straße (Nr.2.5 im Übersichtsplan):
Durch verbesserte Bordsteinabsenkungen und Beschilderung wird die Durchfahrt E. Schloemann-
/ O. Petersen Straße für den Radverkehr ermöglicht. Für Kfz ist dies zur Verhinderung von
Schleichverkehr nicht erlaubt. Für den Radverkehr entsteht dadurch eine gute Verbindung über
eine ruhige Anliegerstraße. Auf die anderen Verkehrsarten hat die Maßnahme keinen Einfluss.
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Simrockstraße (Nr.2.6 im Übersichtsplan):
Die Otto-Petersen Straße endet an der Simrockstraße. Zum weiterführenden Radweg auf der
Grafenberger Allee fehlt die Verbindung. Die Pl anung sieht den Bau eines
Zweirichtungsradweges im Seitenraum auf der Südseite der Simrockstraße, sowie eine
Wegeverbindung entlang der Straßenbahngleise vor. Im Kreuzungsbereich mit der Straßenbahn
wird der Weg zur Sicherheit so verschwenkt, dass er die Gleise rechtwinklig quert und zusätzlich
mit Umlaufgittern ausgestattet. Auf die anderen Verkehrsarten hat die Maßnahme keinen
Einfluss.
Achenbach-/ Schumannstraße (Nr.2.7 im Übersichtsplan):
Im Bereich der vorhandenen Diagonalsperre wird durch Anpassung der Absperrpfostenstandorte,
Rotpflasterung und Piktogramme die Durchfahrtsmöglichkeit für Radverkehr verdeutlicht. Auf die
anderen Verkehrsarten hat die Maßnahme keinen Einfluss.
2. Einzelmaßnahmen mit überbezirklicher Bedeutung (Beschluss OVA)
Münsterstraße (Nr. 2.20 im Übersichtsplan):
Die Nord- Südverbindung des Bezirksnetzes führt hier über Buscherstraße und Liststraße. Die
beiden Straßen schließen versetzt an die Münsterstraße an. Die Planung sieht die Schaffung
eines Längsparkstreifens (heute wird auf dem Gehweg zwischen den Bäumen geparkt) und eines
Radweges auf der Nordseite der Münsterstraße vor. Für die Gegenrichtung (Liststraße Richtung
Buscherstraße) wird der Radverkehr für diesen kurzen Abschnitt per Beschilderung auf dem
Gehweg zugelassen. Außerdem ist für diese Fahrt eine zusätzliche Querung an der LZA
Buscherstraße vorgesehen.
Gruner- / Windscheidstraße (Nr. 2.22 im Übersichtsplan):
Durch die Markierung von Radfahrstreifen wird ein Netzschluss zwischen den vorhandenen
Radwegen auf der Gruner- , der Ahnfeld und der Windscheidstraße geschaffen. Die heutigen
Fahrspuren sind überbreit, so dass der Radfahrstreifen i.d.R. ohne bauliche Maßnahmen auf der
vorhandenen Fahrbahn markiert wird. Die Spuranzahl und die Leistungsfähigkeit für den anderen
Kfz-Verkehr bleibt unverändert. Lediglich in Teilabschnitten müssen Bordsteine an vorhandenen
Mittelinseln umgebaut werden, um durchgehende Fahrspurbreiten sicherzustellen. Auf der
Windscheidstraße ist eine Mittelinsel vorgesehen, die das Linksabbiegen in die Mulvanystraße
(Radachse Richtung Münsterstraße) sichert.
Vautier-/ Otto Petersen Str. (Nr. 2.23 im Übersichtsplan):
Diese punktuelle Maßnahme schafft den Netzschluss zwischen den Radwegen auf der Heinrich-
und der Graf Recke Straße sowie der ruhigen Otto Petersen Straße. Im Anschlussbereich werden
hierzu Radfurten markiert und auf dem kurzen Abschnitt der Vautierstraße ist der Bau eines
Radweges vorgesehen. Zur Schaffung der Regelmaße für Rad- und Gehweg ist ein geringfügiger
Eingriff in eine private Grünfläche mit dem dazugehörigen Grunderwerb erforderlich.
Grafenberger Allee (Nr. 2.25 im Übersichtsplan):
Die in diesem Bereich im Bezirksnetzgutachten vorgeschlagene zusätzliche Ampelquerung wurde
von der Verwaltung kritisch bewertet und von der Bezirksvertretung 2 ausdrücklich abgelehnt. Die
Nord- Südverbindung des Bezirksnetzes führt deshalb hier jetzt über Dorotheen- und
Achenbachstraße. Die beiden Straßen schließen versetzt an die Grafenberger Allee an. Die
Planung sieht die Aufweitung des vorhandenen Radweges zu einem Zweirichtungsradweg auf
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der Nordseite der Grafenberger Allee vor. Wegen des begrenzt zur Verfügung stehenden Platzes
sind in Teilabschnitten nur Untermaße für Rad- und Gehweg möglich. Wegen der geringen Länge
und fehlender Alternativen wird das als akzeptabel eingeschätzt.
Cranachstraße (Nr. 2.26 im Übersichtsplan):
Der überplante Abschnitt der Cranachstraße ist die letzte Lücke in einer sonst durchgehenden
Radwegverbindung von der Grafenberger Allee bis in das Zentrum von Gerresheim über
Cranachstraße, Hellweg und Dreherstraße. Es ist die Markierung von Radfahrstreifen auf der
heute überbreiten Fahrbahn vorgesehen. Die Radfahrstreifen beginnen östlich der Lichtstraße
und schließen dort im Bereich der Brückenrampe an vorhandene Radwege an. Zwischen
Lichtstraße und Grafenberger Allee wird die rechte Fahrspur als Radfahrstreifen markiert. Jeweils
vor den Signalanlagen wird die Fahrbahn um eine Linksabbiegespur erweitert. Die
Leistungsfähigkeit des Straßenabschnittes für den MIV bleibt damit weitestgehend unbeeinflusst.
An der Grafenberger Allee schließt der Radfahrstreifen an den dort vorhandenen Radweg und die
Radachse (Mischverkehr auf ruhiger Nebenstraße) Hans-Sachs-Straße an. Die Spuranzahl und
Verteilung des Kfz-Verkehrs bleibt in diesem Bereich unverändert.
Ronsdorfer Straße (Nr. 2.27 im Übersichtsplan):
Langenberger- bis Erkrather Straße:
Auf der Westseite wird ein Parkstreifen, ein Radfahrstreifen und 2 Fahrspuren markiert. Auf der
Ostseite wird ein Schutzstreifen und eine überbreite Fahrbahn mit 5,30m Breite markiert. Dieses
Maß entspricht den Verhältnissen nördlich der Erkrather Straße (Ostseite). Dort wird neben dem
Radfahrstreifen durchgehend und ohne Probleme zweispurig gefahren. Vor der Signalanlage
(Vorsignal Erkrather Straße) verschwenkt der Radweg auf den Seitenstreifen, um ein
zweispuriges Aufstellen von Kfz vor der Ampel sicherzustellen. Damit bleibt die Spuranzahl und
Leistungsfähigkeit der Straße überall unverändert. Südlich der Langenberger Straße schließt die
Planung an die vorhandenen Radfahrstreifen an und bildet so den gewünschten Netzschluss.
Erkrather- bis Königsberger Straße
:
Auf der Ostseite ist ein Radfahrstreifen vorhanden. Auf der Westseite sieht die Planung einen
baulichen Radweg und einen durchgehenden Längsparkstreifen vor. Die Fahrbahn erhält 3
Spuren. Diese Querschnittsaufteilung ergibt sich vorrangig aus den notwendigen Belangen der
Feuerwehr. Demnach muss für Löschfahrzeuge in einem Abstand von maximal 9,50m von
Gebäuden eine Aufstellfläche geschaffen werden. Im Bereich der Hausnummern 77 bis 87 sind
die gewählten Breiten für Gehweg, Radweg und Parken daher Maximalmaße. Außerdem ist die
Dreispurigkeit im Aufstellbereich vor der Signalanlage positiv zu beurteilen, da damit die
Staulängen reduziert werden können. Heute wird am Fahrbahnrand schräg geparkt. Gezählt
wurden 23 Parker, der Taxenplatz war zum Zählzeitpunkt ungenutzt. Geplant sind 16
Längsparker und 3 Taxiplätze. Gegenüber der Königsberger Straße ist der Ausbau einer
regelgerechten Busbucht an der vorhandenen Haltestelle vorgesehen.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 2 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Amt für Verkehrsmanagement
RSD AllVorlg.WPT
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Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt