Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 171 25/2005

Robert-Lehr-Ufer

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Robert-Lehr-Ufer · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 19. Januar 2005veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung von 8 Trödelmärkten am Robert-Lehr- Ufer unter dem Vorbehalt, dass es zu keinen Überschneidungen mit kurzfristig durchzuführenden Veranstaltungen auf dem Robert-Lehr-Ufer kommt, als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs.

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Ö Vorlagen - Nr. 171 25/2005 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Trödelmärkte auf dem Robert-Lehr-Ufer im Jahre 2005 Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung von 8 Trödelmärkten am Robert-Lehr- Ufer unter dem Vorbehalt, dass es zu keinen Überschneidungen mit kurzfristig durchzuführenden Veranstaltungen auf dem Robert-Lehr-Ufer kommt, als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung an folgenden Terminen: Sonntag: 05./06.03.2005 04./05.06.2005 10./11.09.2005 02./03.04.2005 02./03.07.2005 01./02.10.2005 14./15.05.2005 06./07.08.2005 Öffnungszeit: 11.00 bis 20.00 Uhr Sachdarstellung: Der Marktveranstalter beantragt die Festsetzung von 8 Trödelmärkten am Robert-Lehr- Ufer im Jahre 2005. Überschneidungen mit anderen Veranstaltungen, die eine Ablehnung der Trödelmärkte erforderlich machen würden, sind zur Zeit nicht bekannt. Um eventuell andere kurzfristige Events auf dem Robert-Lehr-Ufer nicht von vornherein unmöglich zu machen, ist die Beschlussdarstellung unter dem Vorbehalt derartiger kurzfristiger Veranstaltungen gefasst worden. Das Ordnungsamt wird die Marktfestsetzungen vor diesem Hintergrund für jede Veranstaltung einzeln erteilen. Unter diesem Vorbehalt bestehen gegen die Festsetzung keine Bedenken. Gegen eine Festsetzung des Marktes am 15.05.2005 (Pfingstsonntag) bestehen aus rechtlicher Sicht keine Hinderungsgründe. Es wird empfohlen, die Festsetzungen mit den nachfolgend aufgeführten Auflagen zu versehen. Auflagen: 1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner Umgebung verantwortlich. 2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite stets freizuhalten. Die Standaufbauten dürfen nur gemäß den eingereichten Planungsunterlagen erfolgen. 3. Der Veranstalter sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten Parkverkehr. Das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen ist zu verhindern. Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen. 4. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung aufzustellen. 5. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein. 6. Fritierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99410 Herr Saffer. 7. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 171 25/2005 Seite 2 von 2 8. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass kein nationalsozialistisches Propagandamaterial, keine kriegsverherrlichenden Schriften, Orden, NS-Büsten, Pornofilme, Waffen, Kampfmesser o.ä. verkauft werden. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 1 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Ordnungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 171 25/2005