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Ö Vorlagen - Nr. 171 25/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Trödelmärkte auf dem Robert-Lehr-Ufer im Jahre 2005
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung von 8 Trödelmärkten am Robert-Lehr-
Ufer unter dem Vorbehalt, dass es zu keinen Überschneidungen mit kurzfristig
durchzuführenden Veranstaltungen auf dem Robert-Lehr-Ufer kommt, als Jahrmärkte
gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung an folgenden Terminen:
Sonntag: 05./06.03.2005 04./05.06.2005 10./11.09.2005
02./03.04.2005 02./03.07.2005 01./02.10.2005
14./15.05.2005 06./07.08.2005
Öffnungszeit: 11.00 bis 20.00 Uhr
Sachdarstellung:
Der Marktveranstalter beantragt die Festsetzung von 8 Trödelmärkten am Robert-Lehr-
Ufer im Jahre 2005. Überschneidungen mit anderen Veranstaltungen, die eine Ablehnung
der Trödelmärkte erforderlich machen würden, sind zur Zeit nicht bekannt. Um eventuell
andere kurzfristige Events auf dem Robert-Lehr-Ufer nicht von vornherein unmöglich zu
machen, ist die Beschlussdarstellung unter dem Vorbehalt derartiger kurzfristiger
Veranstaltungen gefasst worden. Das Ordnungsamt wird die Marktfestsetzungen vor
diesem Hintergrund für jede Veranstaltung einzeln erteilen. Unter diesem Vorbehalt
bestehen gegen die Festsetzung keine Bedenken. Gegen eine Festsetzung des Marktes
am 15.05.2005 (Pfingstsonntag) bestehen aus rechtlicher Sicht keine Hinderungsgründe.
Es wird empfohlen, die Festsetzungen mit den nachfolgend aufgeführten Auflagen zu
versehen.
Auflagen:
1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner
Umgebung verantwortlich.
2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite stets freizuhalten. Die Standaufbauten
dürfen nur gemäß den eingereichten Planungsunterlagen erfolgen.
3. Der Veranstalter sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten
Parkverkehr. Das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen ist zu verhindern.
Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen.
4. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung
aufzustellen.
5. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein.
6. Fritierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von
Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99410 Herr Saffer.
7. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden.
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8. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass kein nationalsozialistisches
Propagandamaterial, keine kriegsverherrlichenden Schriften, Orden, NS-Büsten,
Pornofilme, Waffen, Kampfmesser o.ä. verkauft werden.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 1 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt
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