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Title: Vorlage 11/ 37/2018
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00322970.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 19:56:11 GMT
Number of Pages: 8
Markdown Content:
Vorlage 11/ 37/2018
> Seite
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> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
## Beschlussvorlage
Betrifft:
Satzung über die abweichende Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen im Personenstandswesen (Standesamt) nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Gebührenanpassungen in der
als Anlage beigefügten „Satzung über die abweichende Erhebung von Gebühren für
Amtshandlungen im Personenstandswesen (Standesamt) nach der Allgemeinen
Verwaltungsgebührenordnung“.
Sachdarstellung:
Das Amt für Einwohnerwesen erhebt Gebühren nach der Tarifstelle 5b der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO) vom 03.07.2001 für Amtshandlungen des Standesamtes nach dem Personenstandsgesetz.
Der Gesetzgeber hat den Kommunen durch § 2 Abs. 3 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein Westfalen (GebG NRW) die Möglichkeit eingeräumt, von den Tarifen der Gebührenordnung durch Satzung abzuweichen, um auf einen erhöhten Aufwand zu reagieren.
Mit dieser Satzung wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Ziel der Satzung ist es, ein angemessenes Verhältnis zwischen Gebühr und Leistung zu schaffen.
Mit der Satzung werden keine neuen Gebührentatbestände geschaffen. Die
Gebührentatbestände zur „Begründung einer Lebenspartnerschaft“ (Tarifstellen 5b.2)
entfallen aufgrund der geänderten Gesetzgebung.
Es wird prognostiziert, dass ca. 360.000 EUR pro Jahr zusätzlich vereinnahmt werden können. Vorlage 11/ 37/2018
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> RSD Vorlage
Anlagen: X beigefügt nicht vorhanden
Alternative:
keine
Amt / Institut:
Amt für Einwohnerwesen
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Prof. Dr. Meyer-Falcke Vorlage 11/ 37/2018
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> RSD Vorlage
Satzung über die abweichende Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen im Personenstandswesen (Standesamt) nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungs-datum
Ergebnis mit
Abstimmungs-verhalten
Wortlaut bei
abweichenden
Beschlüssen
Personal - und
Organisationsausschuss
30.08.2018 Mehrheitlich
beschlossen mit
10 JA -Stimmen
8 NEI N-Stimmen
1 Enthaltung
Haupt - und
Finanzausschuss
10.09.2018 Passieren lassen
Rat 20.09.2018 Vertagt
Rat 13.12.2018 -Vorlage 11/ 37/2018
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> RSD Vorlage
Gebührensatzung
der Landeshauptstadt Düsseldorf über die abweichende Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung im Bereich des Standesamtes nach dem Personenstandsgesetz
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat (hier das Datum des Ratsbeschlusses eintragen) aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) und des § 2 Abs. 3 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) vom 23. August 1999 (GV. NRW. S. 524), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 08. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 836) – SGV. NRW. 2011 folgende Satzung erlassen:
§ 1 Gegenstand der Satzung
(1) Für Amtshandlungen der Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf, die von der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO) erfasst sind, werden abweichende Gebührensätze erhoben.
(2) Die Gebühren werden nach Maßgabe dieser Satzung und des anliegenden Gebührentarifs erhoben, der Bestandteil dieser Satzung ist.
(3) Im Übrigen bleiben die Vorschriften der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) unberührt.
§ 2 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am (hier Datum des Inkrafttreten eintragen) in Kraft.
Gebührentarif
zur Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die abweichende Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
im Bereich des Standesamtes nach dem Personenstandsgesetz Vorlage 11/ 37/2018
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> RSD Vorlage
## Tarif -
## stelle Personenstandswesen Gebühr
## Euro
1 Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der
Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
60,00
2 Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu
beachten ist
100,00
3 Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die
Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt
60,00
4 Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Ö ffnungszeiten
des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung
eines Erklärenden 150,00
5 Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder
Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher
Vorschriften
40, 00
6 Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über
eine namensrechtliche Erklärung 15,00
7 Nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung oder der Begründung
einer Lebenspartnerschaft, sowie einer Geburt nach §§ 34 bis 36 PStG 110,00
8 Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalles nach § 36 PStG 60,00
9 Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung 30,00
10 Erteilung einer beglaubigten Abschrift oder eines Auszuges aus einem
bis zum 31.12.2008 angelegten P ersonenstandsbuch oder den
früheren Standesregistern 15,00
11 Erteilung einer Personenstandsurkunde nach § 55 PStG 15,00
12 Für ein zweites oder jedes weitere Exemplar einer
Personenstandsurkunde, einer Abschrift oder eines Auszugs, wenn es
gleichzeiti g beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird, die
Hälfte der Gebühr nach Tarifstelle 10 bzw. 11
13 Auskunft aus einem oder Einsicht in ein Personenstandsregister 15,00
14 Auskunft aus einer oder Einsicht in eine Sammelakte 25,00
15 Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn hierfür zum Aufsuchen
notwendige Angaben nicht gemacht werden können, je nach Aufwand
25,00
bis 80,00
16 Aufnahme eines Antrags für die Durchführung des Verfahrens zur
Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesach en durch die
Landesjustizverwaltung
80,00
Düsseldorf, tt.mm.jjjj Vorlage 11/ 37/2018
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> RSD Vorlage
Anlage 1 – Synopse
Amtshandlungen AVerwGebO NRW Satzung
Tarif -
stelle
5b
aktuelle
Gebühren
neue
Gebühr Tarifstelle
Eheschließung 5b.1
Prüfung der
Ehevoraussetzungen bei der
Anme ldung der
Eheschließung oder bei der
Ausstellung eines
Ehefähigkeits zeugnisses
5b.1.1 40,00 € 60,00 € 1
Prüfung der
Ehevoraussetzungen, wenn
ausländisches Recht zu
beachten ist
5b.1.2 66,00 € 100,00 € 2
Vornahme der Eheschließung
durch ein anderes als da s für
die Anmeldung der
Eheschließung zuständige
Standesamt
5b.1.3 40,00 € 60,00 € 3
Vornahme der Eheschließung
außerhalb der üblichen
Öffnungszeiten des
Standesamtes,
ausgenommen bei
lebensgefährlicher
Erkrankung eines Erklärenden
5b.1.4 66,00 € 150,00 € 4
Begründung einer
Lebenspartnerschaft 5b.2
entfällt
durch Gesetzesänderung
Es werden keine neuen
Lebenspartner schaften
begründet, sondern
gleichgeschlechtliche Ehen
geschlossen
Prüfung der Voraussetzungen
für die Begründung einer
Lebenspartnerschaft bei der
Anmeldung der Begründung
5b.2.1 40,00 € Vorlage 11/ 37/2018
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> RSD Vorlage
Prüfung der Voraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist
5b.2.2 66,00 €
Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft durch ein anderes als das für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft zuständige Standesamt
5b.2.3 40,00 €
Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklärenden
5b.2.4 66,00 €
Namensrechtliche
Erk lärungen 5b.3
Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften
5b.3.1 21,00 € 40,00 € 5
Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung
5b.3.2 9,00 € 15,00 € 6
Sonstige Amtshandlungen 5b.4 Vorlage 11/ 37/2018
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Nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie einer Geburt nach §§ 34 bis 36 PStG
5b.4.1 40,00 € 110,00 € 7
Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls nach § 36 PStG
5b.4.2 21,00 € 60,00 € 8
Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung
5b.4.3 21,00 € 30,00 € 9