Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 11/ 37/2018

Satzung über die abweichende Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen im Personenstandswesen (Stande

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Gustaf-Gründgens-Platz 1 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 5. September 2018veröffentlicht

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Title: Vorlage 11/ 37/2018 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00322970.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 19:56:11 GMT Number of Pages: 8 Markdown Content: Vorlage 11/ 37/2018 > Seite 1 von 8 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich ## Beschlussvorlage Betrifft: Satzung über die abweichende Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen im Personenstandswesen (Standesamt) nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Gebührenanpassungen in der als Anlage beigefügten „Satzung über die abweichende Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen im Personenstandswesen (Standesamt) nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung“. Sachdarstellung: Das Amt für Einwohnerwesen erhebt Gebühren nach der Tarifstelle 5b der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO) vom 03.07.2001 für Amtshandlungen des Standesamtes nach dem Personenstandsgesetz. Der Gesetzgeber hat den Kommunen durch § 2 Abs. 3 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein Westfalen (GebG NRW) die Möglichkeit eingeräumt, von den Tarifen der Gebührenordnung durch Satzung abzuweichen, um auf einen erhöhten Aufwand zu reagieren. Mit dieser Satzung wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Ziel der Satzung ist es, ein angemessenes Verhältnis zwischen Gebühr und Leistung zu schaffen. Mit der Satzung werden keine neuen Gebührentatbestände geschaffen. Die Gebührentatbestände zur „Begründung einer Lebenspartnerschaft“ (Tarifstellen 5b.2) entfallen aufgrund der geänderten Gesetzgebung. Es wird prognostiziert, dass ca. 360.000 EUR pro Jahr zusätzlich vereinnahmt werden können. Vorlage 11/ 37/2018 > Seite 2 von 8 > RSD Vorlage Anlagen: X beigefügt nicht vorhanden Alternative: keine Amt / Institut: Amt für Einwohnerwesen Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Prof. Dr. Meyer-Falcke Vorlage 11/ 37/2018 > Seite 3 von 8 > RSD Vorlage Satzung über die abweichende Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen im Personenstandswesen (Standesamt) nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Beratungsfolge: Gremium Sitzungs-datum Ergebnis mit Abstimmungs-verhalten Wortlaut bei abweichenden Beschlüssen Personal - und Organisationsausschuss 30.08.2018 Mehrheitlich beschlossen mit 10 JA -Stimmen 8 NEI N-Stimmen 1 Enthaltung Haupt - und Finanzausschuss 10.09.2018 Passieren lassen Rat 20.09.2018 Vertagt Rat 13.12.2018 -Vorlage 11/ 37/2018 > Seite 4 von 8 > RSD Vorlage Gebührensatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die abweichende Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung im Bereich des Standesamtes nach dem Personenstandsgesetz Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat (hier das Datum des Ratsbeschlusses eintragen) aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) und des § 2 Abs. 3 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) vom 23. August 1999 (GV. NRW. S. 524), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 08. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 836) – SGV. NRW. 2011 folgende Satzung erlassen: § 1 Gegenstand der Satzung (1) Für Amtshandlungen der Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf, die von der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO) erfasst sind, werden abweichende Gebührensätze erhoben. (2) Die Gebühren werden nach Maßgabe dieser Satzung und des anliegenden Gebührentarifs erhoben, der Bestandteil dieser Satzung ist. (3) Im Übrigen bleiben die Vorschriften der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) unberührt. § 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt am (hier Datum des Inkrafttreten eintragen) in Kraft. Gebührentarif zur Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die abweichende Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung im Bereich des Standesamtes nach dem Personenstandsgesetz Vorlage 11/ 37/2018 > Seite 5 von 8 > RSD Vorlage ## Tarif - ## stelle Personenstandswesen Gebühr ## Euro 1 Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 60,00 2 Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 100,00 3 Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt 60,00 4 Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Ö ffnungszeiten des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklärenden 150,00 5 Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften 40, 00 6 Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung 15,00 7 Nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft, sowie einer Geburt nach §§ 34 bis 36 PStG 110,00 8 Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalles nach § 36 PStG 60,00 9 Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung 30,00 10 Erteilung einer beglaubigten Abschrift oder eines Auszuges aus einem bis zum 31.12.2008 angelegten P ersonenstandsbuch oder den früheren Standesregistern 15,00 11 Erteilung einer Personenstandsurkunde nach § 55 PStG 15,00 12 Für ein zweites oder jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, einer Abschrift oder eines Auszugs, wenn es gleichzeiti g beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird, die Hälfte der Gebühr nach Tarifstelle 10 bzw. 11 13 Auskunft aus einem oder Einsicht in ein Personenstandsregister 15,00 14 Auskunft aus einer oder Einsicht in eine Sammelakte 25,00 15 Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn hierfür zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können, je nach Aufwand 25,00 bis 80,00 16 Aufnahme eines Antrags für die Durchführung des Verfahrens zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesach en durch die Landesjustizverwaltung 80,00 Düsseldorf, tt.mm.jjjj Vorlage 11/ 37/2018 Seite 6 von 8 > RSD Vorlage Anlage 1 – Synopse Amtshandlungen AVerwGebO NRW Satzung Tarif - stelle 5b aktuelle Gebühren neue Gebühr Tarifstelle Eheschließung 5b.1 Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anme ldung der Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeits zeugnisses 5b.1.1 40,00 € 60,00 € 1 Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 5b.1.2 66,00 € 100,00 € 2 Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als da s für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt 5b.1.3 40,00 € 60,00 € 3 Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklärenden 5b.1.4 66,00 € 150,00 € 4 Begründung einer Lebenspartnerschaft 5b.2 entfällt durch Gesetzesänderung Es werden keine neuen Lebenspartner schaften begründet, sondern gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft bei der Anmeldung der Begründung 5b.2.1 40,00 € Vorlage 11/ 37/2018 Seite 7 von 8 > RSD Vorlage Prüfung der Voraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 5b.2.2 66,00 € Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft durch ein anderes als das für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft zuständige Standesamt 5b.2.3 40,00 € Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklärenden 5b.2.4 66,00 € Namensrechtliche Erk lärungen 5b.3 Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften 5b.3.1 21,00 € 40,00 € 5 Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung 5b.3.2 9,00 € 15,00 € 6 Sonstige Amtshandlungen 5b.4 Vorlage 11/ 37/2018 Seite 8 von 8 > RSD Vorlage Nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie einer Geburt nach §§ 34 bis 36 PStG 5b.4.1 40,00 € 110,00 € 7 Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls nach § 36 PStG 5b.4.2 21,00 € 60,00 € 8 Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung 5b.4.3 21,00 € 30,00 € 9

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 11/ 37/2018