Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 40/ 75/2018

Schulentwicklungsplanung 2018/2019 bis 2023/2024

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Ingeborg-Bachmann-Straße 31 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 2Dokumente 29. Oktober 2018veröffentlicht

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Schulentwicklungsplanung 2018/19 bis 2023/24 als Text anzeigen
Title: 00328562.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00328562.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:56:31 GMT Number of Pages: 290 Markdown Content: Anlage zur Vorlage 40/ 75/2018 ## Landeshauptstadt Düsseldorf ## Schulverwaltungsamt # 2018/19 # bis # 2023/24 # Schulentwicklungsplanung # Schwerpunktthema „Förderschulen“ # Entwurf > Stand: Schuljahr 2017/18 ## Inhalt Seite 01 1 Einführung 03 04 05 07 22.1 2.2 2.2.1 2.2.2 Schülerentwicklung Rückblick Bestandsdarstellung und zukünftige Entwicklung Grundschulen Weiterführende Schulen 21 23 28 31 32 34 39 33.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 Schwerpunktthema Förderschulen Rechtliche Grundlagen Bisherige Entwicklung Verbindung zum „Gemeinsamen Lernen“ Übergang Schule – Beruf Ausstattung der Schulen Ausblick Gastbeitrag der Rektorenkonferenz 41 41 44 46 48 44.1 4.2 Ganztag Offene Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich Ganztag in der Sekundarstufe I Gastbeitrag „Aus der Perspektive einer Schulleiterin“ Gastbeitrag Zentralschulgarten 49 51 5 Digitale Schule Gastbeitrag „Aus der Perspektive eines Schulleiters“ 53 53 55 58 60 66.1 6.2 6.3 6.3.1 6.3.2 Maßnahmeplanung Umsetzung der bisher beschlossenen Maßnahmen Raumrichtlinien Aktuelle Maßnahmeplanung Grundschulen Weiterführende Schulen 63 7 Aufbau eines Sportstättenmanagements 65 67 181 257 267 Standortbezogene Schülerentwicklung Grundschulen Weiterführende Schulen Förderschulen Weiterbildungskollegs 271 Anhang 1. Einführung Bildung unterliegt seit jeher einer besonderen Dynamik. Gesellschaftliche Veränderungsprozesse wirken sich immer auch auf das Bildungssystem aus. Diesen Veränderungen gerecht zu werden, ist Aufgabe aller Bildungsakteure. Von der Familie über Tageseinrichtungen, Schule, Jugendfreizeiteinrichtungen bis zu den Ausbildungsbetrieben müssen alle Akteure aufeinander bezogen arbeiten und im Sinne der bestmöglichen Förderung von Kindern und Jugendlichen zusammenwirken. Auf der Grundlage der Empfehlungen der Bildungskonferenz formuliert die Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung hierzu die Rahmenbedingungen. Gelingende Bildungslandschaften sind aber nur möglich, wenn auch die äußeren Rahmenbedingungen stimmen. Es ist die Aufgabe des Schulträgers, für ausreichenden Schulraum zu sorgen und in der sächlichen Schulausstattung bestmöglich auch auf pädagogische Erfordernisse einzugehen. Bildungseinrichtungen sind zunehmend herausgefordert, auch baulich zukunftsfähig zu werden. Entwicklungsprozesse erfassen heute die gesamte Schule – Leitende, Lehrende, Lernende und Betreuungskräfte. Solche Prozesse verändern auch Verwaltungs- und Planungsverfahren. Der Schulträger kann aus der Einbindung der Schulen in die Planung Gewinne für die Kommune und damit für ihre Bürgerinnen und Bürger erzielen. Die Stadt Düsseldorf steht angesichts deutlich wachsender Schülerzahlen vor großen Herausforderungen, die aber zugleich auch eine große Chance für die sich weiter entwickelnde Schullandschaft bieten. In den nächsten Jahren werden in Düsseldorf zahlreiche Schulen erweitert oder neu gebaut. Eine noch größere Zahl an Schulgebäuden ist zu sanieren. Akteure und Akteurinnen aus Verwaltung, Planung und Bildung können also gemeinsam zukunftsfähige Konzepte entwickeln, wenn sie kooperativ handeln und gemeinsam Verantwortung übernehmen. Der vorliegende, von der Gesamtplanung des Integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplans abgetrennte, Bericht zielt darauf ab, ein bedarfsorientiertes Schulangebot in Düsseldorf sicherzustellen, das auch den neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen Rechnung trägt. Zugleich nimmt er Bezug auf die im Sommer 2017 vom Rat der Stadt verabschiedeten Raumrichtlinien, die die Grundlage für eine zukunftsorientierte Planung und Erneuerung im Schulbereich bilden. Der Berichtszeitraum umfasst die Schuljahre 2018/19 bis 2023/24. Damit knüpft er chronologisch an den 4. Integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplan an. Neben der weiter fortzuführenden Integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung liegt der Fokus des vorliegenden Schulentwicklungsplans aus den oben genannten Gründen auf der schulischen Versorgung der Schülerinnen und Schüler. Er gibt einen Überblick über die Schülerentwicklung für die kommenden Jahre und schlägt schulorganisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung der schulischen Versorgung vor. Darüber hinaus wird im Rahmen eines Schwerpunktthemas der Bereich der Förderschulen, für die erstmals auch Schülerprognosen vorgelegt werden, beleuchtet. 122. Schülerentwicklung Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2018/19 bis 2022/23 kommt die Stadt Düsseldorf als Schulträger der städtischen Schulen ihrer Verpflichtung nach §80 Schulgesetz NRW (SchulG) nach, wonach eine mit den benachbarten Schulträgern und der Jugendhilfeplanung abgestimmte Schulentwicklungsplanung betrieben werden muss. Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt hiernach 1. das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Schul-größen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten, 2. die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlver-halten der Eltern und die darauf abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen, 3. die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestands nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten. Auf die gesetzlich geforderte Darstellung der Entwicklung des Schulraumbestands nach Schul-standorten musste in der vorliegenden Planung verzichtet werden. Da es kein landesweit gül-tiges Raumprogramm mehr gibt, hat die Stadt Düsseldorf neue Schulbauleitlinien entwickelt. Daher werden in diesem Bericht die sich hieraus ergebenden Möglichkeiten vorgestellt (siehe hierzu Ausführungen in Kapitel 6). Bei der Einschätzung des Raumbedarfs an den einzelnen Schulen wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass bei allen Schulen immer die für die fest-gelegte Zügigkeit erforderlichen Räume vorhanden sind. Sollten die Prognosezahlen die jewei-lige Zügigkeit übersteigen, muss jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der räumlichen und baulichen Gegebenheiten geprüft werden, ob und welche schulorganisatorische Maß-nahmen erfolgen müssen. An einzelnen Standorten kann möglicherweise im Raumbestand eine zusätzliche Eingangsklasse gebildet werden oder es können Anmeldeüberhänge an andere Schulen umberaten werden. Die Stadt Düsseldorf war im Schuljahr 2017/18 Schulträger von insgesamt 152 Schulen: • 86 Grundschulen • 9 Hauptschulen (davon zwei Schulen in sukzessiver Auflösung) • 13 Realschulen • 18 Gymnasien • 6 Gesamtschulen (davon zwei in sukzessivem Aufbau) • 7 Förderschulen • 10 Berufskollegs • 2 Weiterbildungskollegs • 1 Schule für Kranke Damit hat sich gegenüber der letzten Planung (Basisjahr 2014/15) die Gesamtzahl der Schulen um fünf reduziert. Dies liegt hauptsächlich daran, dass das Förderschulkonzept umgesetzt wurde, wodurch sich die Anzahl der Förderschulen von 13 auf sieben reduziert hat; wobei einige Standorte dauerhaft oder temoorär als Dependancen weitergeführt wurden. Zudem wurde eine Hauptschule aufgelöst. Erhöht hat sich dagegen die Anzahl der Gymnasien (ein zusätzlicher Standort sowie Änderung eines Aufbaugymnasiums in ein Regelgymnasium) und der Gesamtschulen (eine zusätzliche Gesamtschule). Die ehemalige Sekundarschule wurde aufgelöst, während am gleichen Standort sukzessiv eine Gesamtschule aufgebaut wird. Der Planungszeitraum umfasst die Schuljahre 2018/19 bis 2023/24. 32.1 Rückblick auf die Planung 2015/16 bis 2020/21 Die letzte Planung, die den Zeitraum 2015/16 bis 2020/21 umfasste, ging bei den Grundsch Grundsch Grundsch Grundschu-u-u-u-len len len len für das Schuljahr 2017/18 von einer Gesamtschülerzahl von rund 20500 Kindern aus. Tat-sächlich besuchten in diesem Schuljahr rund 21200 Kinder die städtischen Düsseldorfer Schu-len. Diese Zahl wurde mit der letzten Planung erst für das Schuljahr 2020/21 erwartet. Die Entwicklung ist somit schneller eingetroffen als erwartet, was sicherlich auch mit der hohen Zahl neu zugewanderter Kinder zusammenhängt, die in der Bevölkerungsprognose nicht in dieser Größenordnung berücksichtigt werden konnten. Bei den weiterführenden Schulen weiterführenden Schulen weiterführenden Schulen weiterführenden Schulen wurden für die Sekundarstufe I insgesamt 23770 prognosti-ziert, was relativ exakt der tatsächlichen Schülerzahl im Schuljahr 2017/18 nach der offiziellen Schulstatistik entspricht (23780 Schülerinnen und Schüler). Die Einschätzung der Ge-samtschülerzahl war somit sehr genau, allerdings ergeben sich Verschiebungen bei der Vertei-lung auf die verschiedenen Schulformen, was insbesondere mit der Übergangsquote für die Eingangsklassen zusammenhängt. Ein Vergleich der neuen Prognosen für die Schuljahre 2018/19 bis 2020/21mit den Prognosen der letzten Planung zeigt, dass die neuen Einschulungsprognosen für den Primarbereich für die nächsten Jahre gesamtstädtisch nur geringfügig über den Einschulungsprognosen der letz-ten Planung liegen. Allerdings gibt es einige Verschiebungen innerhalb der Stadtbezirke und Stadtteile. Da im Primarbereich die Kinder grundsätzlich wohnortnach versorgt werden müs-sen, sind hier jeweils die Bedarfe kleinräumiger zu analysieren. 2.2 Bestandsdarstellung und zukünftige Entwicklung Die Schülerprognose schreibt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler fort, die • im Schuljahr 2017/18 eine städtische Düsseldorfer Grundschule besuchen (Quelle: Sta-tistik des Landesbetriebs für Information und Statistik vom 15.10.2017) und • legt die nach der Einschulungsprognose des Amtes für Statistik und Wahlen in den Jahren 2018 bis 2023 jeweils einzuschulenden Kinder zugrunde. Aufgrund der zu erwartenden Einschulungszahlen in Verbindung mit den tatsächlichen Schü-lerzahlen an den städtischen Grundschulen wurde eine Schülerprognose für die nächsten sechs Jahre erstellt. Bei den Einschulungen an den Grundschulen wurden drei Prozent in Ab-zug gebracht, da erfahrungsgemäß Kinder in dieser Größenordnung nicht an einer städtischen Düsseldorfer Schule angemeldet werden. Im Stadtbezirk 4 bleibt die Zahl der japanischen Kinder unberücksichtigt, da diese fast ausschließlich die japanische Schule besuchen werden. Seitenei Seitenei Seitenei Seiteneinsteiger nsteiger nsteiger nsteiger Grundsätzlich basieren die Schülerprognosen für die Primarstufe auf den Einschätzungen des Amtes für Statistik und Wahlen über die in den nächsten Jahren schulpflichtig werdenden Kinder. Dabei werden grundsätzlich neu zugewanderte Kinder und Jugendliche auf diesem Weg in den vorliegenden Schülerprognosen berücksichtigt. Ebenso berücksichtigt werden auch alle zugewanderten Kinder, die bereits in Düsseldorf gemeldet sind und in den kom-menden Jahren schulpflichtig werden. Außergewöhnlich hohe Zuzüge durch Flüchtlinge in einzelnen Jahren aufgrund politischer Entwicklungen, welche die Anzahl der Kinder mit Sprachförderbedarf stark ansteigen lassen würden, können bei der Prognose nicht vorhergese-hen werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass für die Sprachförderung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher zusätzliche Raumressourcen vorgehalten werden müssen. Zu Beginn des Schuljahres 2017/18 befinden sich 3275 Kinder und Jugendliche in der sprach-lichen Erstförderung (Stand 6.9.2017, 30.5.2017 = 3395). Hierbei sind allerdings die Schüle-rinnen und Schüler an Berufskollegs enthalten. 4Eine Sprachförderung ist möglich durch a) die Aufnahme der Kinder mit Sprachförderbedarf in die Regelklassen und zusätzliche spe-zifische Förderung in separaten Sprachfördergruppen (Integratives Modell) oder spezifi-sche Förderung in separaten Sprachfördergruppen und sukzessive Teilnahme am Regel-klassenunterricht, b) Unterricht in einer speziell eingerichteten Klasse über einen maximalen Zeitraum von zwei Jahren (Paralleles Modell). In beiden Fällen muss an den Schulen zusätzlicher Raumbedarf berücksichtigt werden . Eine wohnortnahe Versorgung kann auch im Grundschulbereich nicht mehr flächendeckend si-chergestellt werden, da an vielen Schulen die Aufnahmekapazitäten erschöpft sind. Zur Sicher-stellung der schulischen Versorgung müssen deshalb auch freie Schulplätze an weiter entfern-ten Grundschulen genutzt werden. Aufgrund der knappen Raumressourcen an den Grund-und weiterführenden Schulen wird bei allen Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen der Be-darf an zusätzlichen Ressourcen für Schülerinnen und Schülern mit Flüchtlings- und Zuwan-derungshintergrund berücksichtigt. 2.2.1 Grundschulen In den letzten Jahren waren - entsprechend der letzten Schulentwicklungsplanung - im Grundschulbereich kontinuierlich wachsende Schülerzahlen zu verzeichnen. Im Schuljahr 2017/18 besuchten rund 21200 Schülerinnen und Schüler eine städtische Düsseldorfer Grund-schule. Nachfolgende Tabelle zeigt, dass sich mit der Steigerung der Schülerzahl im Durch-schnitt auch die Klassenfrequenz erhöht hat. > Entwicklung der Schülerzahlen > Grundschule > Schuljahr Schulen Schüler Klassen Klassen-frequenz 2009/10 87 17.874 744 24,0 > 2010/11 87 18.013 741 24,3 > 2011/12 86 18.517 754 24,6 > 2012/13 86 18.751 765 24,5 > 2013/14 86 18.924 778 24,3 > 2014/15 86 19.689 802 24,5 > 2015/16 86 19.938 808 24,7 > 2016/17 86 20.826 827 25,2 > 2017/18 86 21.233 840 25,3 Stand: jeweils 15.10. d. J. Quelle: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NW Für die Schuljahre 2018/19 bis 2022/23 geht die Stadt Düsseldorf von folgenden Schülerzahlen an den Grundschulen aus: 5Prognose Schülerzahl Grundschulen Prognose Schülerzahl Grundschulen Prognose Schülerzahl Grundschulen Prognose Schülerzahl Grundschulen Die gesamtstädtische Darstellung zeigt, dass der Bedarf an Grundschulplätzen weiter steigen wird. Die Entwicklung in den einzelnen Stadtbezirken verläuft allerdings sehr unterschiedlich. Da im Primarbereich der tatsächliche Bedarf immer kleinräumig gedeckt werden muss, ist hier eine Betrachtung mindestens auf Stadtbezirksebene erforderlich. Bereiche mit stark steigen-den Schülerzahlen sind weiterhin die Stadtbezirke 1 bis 3. Nachfolgende Grafik zeigt sehr deutlich die unterschiedliche Entwicklung in den Stadtbezirken. Die konkrete Berechnung des zukünftigen Grundschulbedarfs sowie der hierfür erforderli-chen Maßnahmen sind dem Kapitel 6 zu entnehmen. > 21.233 21.433 21.790 21.740 22.126 22.201 22.168 20.000 20.500 21.000 21.500 22.000 22.500 23.000 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 0500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 4.500 > 2017/18 2023/24 6 2.2.2 Weiterführende Schulen Ausgehend von der Anzahl der Grundschülerinnen und Grundschüler in den einzelnen Jahr-gängen, die im Schuljahr 2017/18 eine städtische Düsseldorfer Grundschule besuchen und der Einschulungsprognose des Amtes für Statistik und Wahlen wurde die Schülerprognose für die weiterführenden Schulen erstellt. Dabei wird davon ausgegangen, dass rund zehn Prozent der Grundschülerinnen und Grundschüler eine Privatschule oder eine weiterführende Schule au

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 40/ 75/2018