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Ö Vorlagen - Nr. 177 23/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Sengbachweg 3 - 9: Neubau von zwei Doppelhäusern
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 7 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung nach § 31
Baugesetzbuch (BauGB) hinsichtlich der festgesetzten Baugrenze.
Sachdarstellung:
Das Baugrundstück Sengbachweg 3-9 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen,
qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 5877/03, der u.a. für das Baugrundstück Baugrenzen
festsetzt.
Geplant ist die Errichtung von 4 eingeschossigen Einfam ilienhäusern. Die
Dachgeschosse (keine Vollgeschosse) haben einen ca. 1,70 m hohen Drempel, dafür
aber nur eine Dachneigung von 28E. So wird lediglich eine Firsthöhe von 6,50 m bzw.
6,28 m erreicht und damit die zulässige Höhe von 8,30 m unterschritten.
Die Häuser sollen in einfacher und rationeller Bauweise mit geringen Baukosten errichtet
werden. Dies ist u.a. durch eine kompakte annähernd quadratische Bauform möglich, da
sie eine optimale Flächennutzung im Verhältnis zum Volumen bietet. Zudem wird durch
diese besondere Hausform bei eingeschossiger Bauweise im Dachgeschoss eine
optimale Nutzung erreicht. Die für das Bauvorhaben geplante Holztafelbauweise
ermöglicht bei geringem Aufwand die Verwendung ökologisch einwandfreier Baustoffe.
Durch eine hohe Wärmedämmung mit Zellulosedämmstoff wird ein niedriger
Energieverbrauch ohne zusätzliche Be- und Entlüftungs- sowie
Wärmerückführungsanlagen erreicht.
Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, ist eine Befreiung nach dem
Baugesetzbuch erforderlich, da aufgrund der besonderen Gebäudeform von den
festgesetzten Baugrenzen abgewichen werden soll.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung, da die Befreiung
städtebaulich vertretbar ist. Durch geplante Anordnung der Baukörper, die Bauform und
-weise sowie die Lage an einer verkehrsarmen Sackgasse eignen sich die Häuser
besonders für junge Familien.
Für das Vorhaben sind 4 Stellplätze erforderlich, 4 Stellplätze werden auf dem
Baugrundstück nachgewiesen.
Ob schützenswerte Bäume von der Baumaßnahme betroffen sind, kann noch nicht
abschließend beurteilt werden, dies wird im Rahmen des Bauantrages geprüft.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Befreiung nach dem
Baugesetzbuch erforderlich ist und das Grundstück über 1.000qm groß ist.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 177 23/2004
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Ein Modell des Vorhabens wird in der Sitzung vorgestellt.
Anlage (Kopien):
S Katasterplan
S Ausschnitt aus Bebauungsplan
S Lageplan mit Planungsrecht
S Grundrisse Erd-, Dachgeschoss
S Schnitte
S Ansicht
Alternative: Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin