Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 177 23/2004

Sengbachweg 3 - 9

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Sengbachweg 3 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 12. Januar 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 7 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung nach § 31 Baugesetzbuch (BauGB) hinsichtlich der festgesetzten Baugrenze.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 177 23/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Sengbachweg 3 - 9: Neubau von zwei Doppelhäusern Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 7 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung nach § 31 Baugesetzbuch (BauGB) hinsichtlich der festgesetzten Baugrenze. Sachdarstellung: Das Baugrundstück Sengbachweg 3-9 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen, qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 5877/03, der u.a. für das Baugrundstück Baugrenzen festsetzt. Geplant ist die Errichtung von 4 eingeschossigen Einfam ilienhäusern. Die Dachgeschosse (keine Vollgeschosse) haben einen ca. 1,70 m hohen Drempel, dafür aber nur eine Dachneigung von 28E. So wird lediglich eine Firsthöhe von 6,50 m bzw. 6,28 m erreicht und damit die zulässige Höhe von 8,30 m unterschritten. Die Häuser sollen in einfacher und rationeller Bauweise mit geringen Baukosten errichtet werden. Dies ist u.a. durch eine kompakte annähernd quadratische Bauform möglich, da sie eine optimale Flächennutzung im Verhältnis zum Volumen bietet. Zudem wird durch diese besondere Hausform bei eingeschossiger Bauweise im Dachgeschoss eine optimale Nutzung erreicht. Die für das Bauvorhaben geplante Holztafelbauweise ermöglicht bei geringem Aufwand die Verwendung ökologisch einwandfreier Baustoffe. Durch eine hohe Wärmedämmung mit Zellulosedämmstoff wird ein niedriger Energieverbrauch ohne zusätzliche Be- und Entlüftungs- sowie Wärmerückführungsanlagen erreicht. Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, ist eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da aufgrund der besonderen Gebäudeform von den festgesetzten Baugrenzen abgewichen werden soll. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung, da die Befreiung städtebaulich vertretbar ist. Durch geplante Anordnung der Baukörper, die Bauform und -weise sowie die Lage an einer verkehrsarmen Sackgasse eignen sich die Häuser besonders für junge Familien. Für das Vorhaben sind 4 Stellplätze erforderlich, 4 Stellplätze werden auf dem Baugrundstück nachgewiesen. Ob schützenswerte Bäume von der Baumaßnahme betroffen sind, kann noch nicht abschließend beurteilt werden, dies wird im Rahmen des Bauantrages geprüft. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch erforderlich ist und das Grundstück über 1.000qm groß ist. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 177 23/2004 Seite 2 von 2 Ein Modell des Vorhabens wird in der Sitzung vorgestellt. Anlage (Kopien): S Katasterplan S Ausschnitt aus Bebauungsplan S Lageplan mit Planungsrecht S Grundrisse Erd-, Dachgeschoss S Schnitte S Ansicht Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 177 23/2004