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Ö Vorlagen - Nr. 171 80/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Straßenfest auf der Hohe Straße im Jahr 2004
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung eines "Straßenfestes" auf der Hohe Straße
am Sonntag, dem 19.09.2004, von 11.00 bis 20.00 Uhr, als Jahrmarkt gemäß § 68 Abs. 2 der
Gewerbeordnung.
Sachdarstellung:
Die Marktveranstalterin beantragt die Festsetzung eines Jahrmarktes auf der Hohe Straße.
Der Markt wurde im vergangenen Jahr erstmalig auf der Hohe Straße durchgeführt und fand bei
den zahlreichen Besuchern großen Zuspruch. Der Erfolg des Festes spiegelt sich auch in
zahlreichen durchweg positiven Presseberichten wieder.
Bei der durch den Ordnungs- und Servicedienst durchgeführten Kontrolle des Marktes wurden
keine Verstöße gegen die Auflagen der Marktfestsetzung festgestellt. Den Fachdienststellen
(Polizei und Amt für Verkehrsmanagement) liegen keine negativen Erkenntnisse über den Markt
vor. Auch sind keine anderen Probleme aufgetreten, die gegen eine Fortführung des Festes
sprechen würden. Die Besucher sind im vergangenen Jahr überwiegend mit öffentlichen
Verkehrsmitteln angereist oder haben die umliegenden Parkhäuser, die sonntags auch
genügend Kapazitäten haben, genutzt, so dass keine Verkehrsprobleme aufgetreten sind. Den
Anwohnern wurde der Behördenparkplatz Ost des Innenministeriums zur Verfügung gestellt.
Es wird empfohlen, dem Antrag unter folgenden Auflagen zu entsprechen:
1.Die ansässigen Einzelhandelsgeschäfte (Verkaufsstellen) dürfen am Sonntag nicht
für den geschäftlichen Verkehr mit dem Kunden geöffnet sein.
2. Die Veranstalterin ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner
Umgebung verantwortlich.
3. Zur Sicherstellung des Flucht- und Rettungsweges für Anlieger ist eine
Durchfahrtsbreite von 4,5 m erforderlich. Dieses Maß darf durch Vordächer,
Bühnen, Stände und parkende Fahrzeuge nicht eingeschränkt werden. In den
Kurvenbereichen ist eine Fahrbreite von 5 m bei einem Kurvenradius von 12 m
nach § 5 der Bauordnung NRW und Punkt 5 der Verwalt ungsvorschrift zur
Bauordnung NRW zu berücksichtigen.
4. Bei mehr als dreigeschossiger Bauweise darf die Anleitermöglichkeit der
Kraftfahrdrehleiter nicht eingeschränkt sein.
5. Vorhandene Hydranten sind im Umkreis von mindestens 1 m freizuhalten.
6. Für die Wasserversorgung der Aussteller benutzte Hydranten müssen auch für die
Feuerwehr jederzeit nutzbar bleiben.
7. An Grillständen und Ständen mit offenem Feuer sind Feuerlöscher bereitzuhalten.
8. Hauseingänge bzw. Zugänge müssen jederzeit in voller Breite nutzbar sein.
9. Die Veranstalterin sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten
Parkverkehr, indem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen verhindert
wird. Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen.
RSD AllVorlg.WPT
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Den Anwohnern sind Ausweichparkplätze zur Verfügung zu stellen.
10. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung
aufzustellen.
12. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein.
13. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von
Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 8999-258, Herr Giesen.
14. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden.
15.Der Veranstalter hat Sorge zu tragen,
dass kein nationalsozialistisches
Propagandamaterial, keine
kriegsverherrlichenden Schriften, Orden,
NS-Büsten, Pornofilme, Waffen,
Kampfmesser u.ä. verkauft werden.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 1 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt
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