Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 171 80/2004

Straßenfest Hohe Straße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Hohe Straße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 5. Mai 2004veröffentlicht

Themen

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung eines "Straßenfestes" auf der Hohe Straße am Sonntag, dem 19.09.2004, von 11.00 bis 20.00 Uhr, als Jahrmarkt gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Hohe Straße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Ö Vorlagen - Nr. 171 80/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Straßenfest auf der Hohe Straße im Jahr 2004 Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung eines "Straßenfestes" auf der Hohe Straße am Sonntag, dem 19.09.2004, von 11.00 bis 20.00 Uhr, als Jahrmarkt gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung. Sachdarstellung: Die Marktveranstalterin beantragt die Festsetzung eines Jahrmarktes auf der Hohe Straße. Der Markt wurde im vergangenen Jahr erstmalig auf der Hohe Straße durchgeführt und fand bei den zahlreichen Besuchern großen Zuspruch. Der Erfolg des Festes spiegelt sich auch in zahlreichen durchweg positiven Presseberichten wieder. Bei der durch den Ordnungs- und Servicedienst durchgeführten Kontrolle des Marktes wurden keine Verstöße gegen die Auflagen der Marktfestsetzung festgestellt. Den Fachdienststellen (Polizei und Amt für Verkehrsmanagement) liegen keine negativen Erkenntnisse über den Markt vor. Auch sind keine anderen Probleme aufgetreten, die gegen eine Fortführung des Festes sprechen würden. Die Besucher sind im vergangenen Jahr überwiegend mit öffentlichen Verkehrsmitteln angereist oder haben die umliegenden Parkhäuser, die sonntags auch genügend Kapazitäten haben, genutzt, so dass keine Verkehrsprobleme aufgetreten sind. Den Anwohnern wurde der Behördenparkplatz Ost des Innenministeriums zur Verfügung gestellt. Es wird empfohlen, dem Antrag unter folgenden Auflagen zu entsprechen: 1.Die ansässigen Einzelhandelsgeschäfte (Verkaufsstellen) dürfen am Sonntag nicht für den geschäftlichen Verkehr mit dem Kunden geöffnet sein. 2. Die Veranstalterin ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner Umgebung verantwortlich. 3. Zur Sicherstellung des Flucht- und Rettungsweges für Anlieger ist eine Durchfahrtsbreite von 4,5 m erforderlich. Dieses Maß darf durch Vordächer, Bühnen, Stände und parkende Fahrzeuge nicht eingeschränkt werden. In den Kurvenbereichen ist eine Fahrbreite von 5 m bei einem Kurvenradius von 12 m nach § 5 der Bauordnung NRW und Punkt 5 der Verwalt ungsvorschrift zur Bauordnung NRW zu berücksichtigen. 4. Bei mehr als dreigeschossiger Bauweise darf die Anleitermöglichkeit der Kraftfahrdrehleiter nicht eingeschränkt sein. 5. Vorhandene Hydranten sind im Umkreis von mindestens 1 m freizuhalten. 6. Für die Wasserversorgung der Aussteller benutzte Hydranten müssen auch für die Feuerwehr jederzeit nutzbar bleiben. 7. An Grillständen und Ständen mit offenem Feuer sind Feuerlöscher bereitzuhalten. 8. Hauseingänge bzw. Zugänge müssen jederzeit in voller Breite nutzbar sein. 9. Die Veranstalterin sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten Parkverkehr, indem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen verhindert wird. Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 171 80/2004 Seite 2 von 2 Den Anwohnern sind Ausweichparkplätze zur Verfügung zu stellen. 10. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung aufzustellen. 12. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein. 13. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 8999-258, Herr Giesen. 14. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden. 15.Der Veranstalter hat Sorge zu tragen, dass kein nationalsozialistisches Propagandamaterial, keine kriegsverherrlichenden Schriften, Orden, NS-Büsten, Pornofilme, Waffen, Kampfmesser u.ä. verkauft werden. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 1 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Ordnungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 171 80/2004