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Title: Vorlage 66/ 43/2017 - 1
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00296075.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 22:56:01 GMT
Number of Pages: 3
Markdown Content:
Vorlage 66/ 43/2017 - 1
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X öffentlich nicht öffentlich
## Beschlussvorlage
Betrifft:
Stufenweise Erhöhung der Gebühren für Handwerkerparkausweise
Beschlussdarstellung:
Der Rat beschließt die stufenweise Erhöhung der Gebühren für Handwerkerparkausweise zum 01.10.2017 auf 50,- Euro/Jahr, zum 01.01.2019 auf 100,- Euro/Jahr und zum 01.01.2020 auf 150,- Euro/Jahr.
Sachdarstellung :Bei der Durchführung vieler Baumaßnahmen sind oftmals verschiedene Gewerke zu erstellen. Viele dieser Gewerke werden durch Handwerksbetriebe, wie z.B. Schreiner, Maler, Elektriker, usw. erstellt. Die hierfür erforderlichen Materialien und Baugeräte können nicht auf den Baustellen gelagert werden und befinden sich in den Fahrzeugen der Handwerksbetriebe. Damit diese Fahrzeuge vor Ort der Baumaßnahme abgestellt werden können, können auf Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der dazu gehörigen Ministererlasse Ausnahmegenehmigungen hierfür erteilt werden.
Der „Handwerkerparkausweis“ berechtigt die Handwerker, das Fahrzeug werktags in
der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr im eingeschränkten Haltverbot gebührenfrei an Parkscheinautomaten und über die Höchstparkdauer abzustellen. Aktuell kann dieser Ausweis im Regierungsbezirk Düsseldorf eingesetzt werden. Der Handwerkerpark-ausweis kann nur bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde am Betriebssitz des Handwerkers beantragt werden. Er ist befristet auf ein Jahr. Die Voraussetzungen für diesen Handwerkerparkausweis sind:
- Der Handwerksbetrieb gehört zu den Berufszweigen, die in der Handwerksordnung Anlage A oder B benannt sind.
- Die Fahrzeuge erfüllen folgende Mindestanforderungen: Es muss das Fahrzeugkennzeichen bekannt sein, das Fahrzeug muss über feste Einbauten zum Transport von Baumaterialien, Werkzeug usw. verfügen, es muss mit einem Firmenaufdruck versehen sein.
Die Handwerkskammer bzw. die Kreishandwerkerschaft stellt eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage (in Düsseldorf) beim Amt für Verkehrsmanagement aus, ansonsten ist die Bescheinigung bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde einzureichen.
Die zu erhebende Verwaltungsgebühr für das Ausstellen des Handwerkerparkaus-weises wird gemäß der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-wicklung erlassenen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) bemessen. Gemäß der Gebühren-Nummer 263 der GebOSt hat die
Gebühr für die „Entscheidung über eine Erlaubnis nach der StVO“ zwischen 10,20
Euro und 767,- Euro zu liegen.
Die derzeit von der Stadt Düsseldorf erhobene Verwaltungsgebühr beträgt für Düsseldorfer Handwerksbetriebe 10,20 Euro. Vorlage 66/ 43/2017 - 1
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Ursprünglich betrug diese Gebühr 409,- Euro/Jahr und wurde gemäß haushaltsbegleitendem OVA-Antrag (Vorlage 66/173/2003) zunächst kostenlos beschlossen, und nach rechtlicher Prüfung ab dem 01.01.2004 auf das zu erhebende Mindestentgelt von 10,20 Euro festgelegt (Vorlage 66/13/2004).
Wenn der Antragsteller seinen Betriebssitz nicht in Düsseldorf hat oder das Fahrzeug eines der vorgenannten Kriterien nicht erfüllt, kann eine sonstige Ausnahmege-nehmigung erteilt werden. Die Gebühr hierfür beträgt für 6 Monate 120,- Euro, für 1 Jahr 240,- Euro, für 2 Jahre 420,- Euro und für 3 Jahre 540,- Euro.
Gemäß § 5 Abs. 4 KAG soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Aufwendungen für den Gebührenbereich nicht übersteigen, was bei den geplanten Beträgen der Fall ist.
Die Gebührenerhebung im Städtevergleich ist in der folgenden Tabelle aufgeführt.
> Düsseldorf 10,20 Euro/Jahr
> Neuss 100,00 Euro/Jahr
> Köln 153,00 Euro/Jahr
> Ratingen (gesamter Kreis Mettmann einheitlic h) 30 Euro für
> Kurzzeit
> 180,00 Euro/Jahr
> Mannheim 150,00 Euro/Jahr
> Karlsruhe 200,00 Euro/Jahr
> Frankfurt 355,00 Euro/Jahr
> Stuttgart -bis zu 3 Monaten 150 Euro 600,00 Euro/Jahr
Im Zuge der Abstimmung mit der Kreishandwerkerschaft wurde dem Hinweis von weiteren Belastungen für die Handwerkerschaft aufgrund von befürchteten Dieselfahrverboten in der Stadt Düsseldorf, von denen insbesondere die Handwerkerfahrzeuge stark betroffen wären, Rechnung getragen, indem die zeitliche Anhebung der Gebühren in Jahresschritten erfolgt.
Ab dem 01.10.2017 sollen die Gebühren wie folgt stufenweise erhöht werden:
ab 01.10.2017 Erhöhung der Gebühren auf 50 Euro/Jahr
ab 01.01.2019 Erhöhung der Gebühren auf 100 Euro/Jahr
ab 01.01.2020 Erhöhung der Gebühren auf 150 Euro/Jahr
Eine Gebühr für Handwerkerparkausweise für Betriebe mit Sitz in Düsseldorf für rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge (keine Hybride) wird nicht erhoben.
Im Weiteren ist vorgesehen das Verfahren der Beantragung/Genehmigung im Rahmen von E-Government-Prozessen zu vereinfachen.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Vorlage 66/ 43/2017 - 1
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Ordnungs - und Verkehrsausschuss 14.06.2017 passiert in den Rat
Haupt - und Finanzausschuss 03.07.2017 -/-²
Rat 13.07.2017 -/-²
> 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
keine
Amt:
Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin:
Beigeordnete Zuschke