Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 178 134/2004

Toilettenanlage Wasserspielplatz Schloss Eller

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gerresheimer Landstraße 91 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 24. Juni 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 178 134/2004 Seite 1 von 2 Informationsvorlage Toilettenanlage Wasserspielplatz Schloss Eller Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 22.04.2004 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst: Bezirksvertretung 8 bittet die Verwaltung, zu prüfen, ob der Betrieb der Toilettenanlage auf dem Wasserspielplatz am Schloss Eller durch den Einsatz von Sozialhilfeempfänger/innen im Rahmen gemeinnütziger zusätzlicher Arbeit (gzA) oder andere Maßnahmen der kommunalen Beschäftigungsförderung sichergestellt werden kann. Zu diesem Beschluss teilt die Verwaltung mit, dass aus Sicht der Zentralstelle für Beschäftigungsförderung ein Einsatz von Sozialhilfeempfänger/innen im Rahmen der gemeinnützigen Arbeit nicht in Frage kommt, weil die erforderlichen Voraussetzungen wie eigenständiges und eigenverantwortliches Arbeiten, Übertragung der Schlüsselgewalt und Einsätze außerhalb regulärer Arbeitszeiten die Zielgruppe der gzA überfordern, die durch diese Maßnahme erst in Bezug auf ihre Arbeitsmotivation geprüft und an die Anforderungen einer Tätigkeit (in der Regel auf dem zweiten Arbeitsmarkt) herangeführt werden sollen. Darüber hinaus findet gzA in der Regel in einem engmaschigen Betreuungs- bzw. Beaufsichtigungsnetz statt, welches bei einem Einsatz auf der Toilettenanlage des Wasserspielplatzes Eller nicht vorhanden ist. Es setzt zudem voraus, dass ein Mindestumfang an Arbeiten vorhanden ist, der im Rahmen regulärer Arbeitzeiten abzuwickeln ist. Dies ist bei dem Betrieb der Toilettenanlage ebenfalls nicht gegeben. Der unregelmäßige und über das Jahr verteilte geringe Personalbedarf ist insoweit mit der gemeinnützigen zusätzlichen Arbeit nicht kompatibel. Lösbar wäre das Betreuungsproblem der Anlage aus Sicht der Zentralstelle für Beschäftigungsförderung nur durch den Einsatz von Personal im Rahmen von geringfügiger Beschäftigung, welches aus dem Kreis der nicht mehr in den regulären Arbeitsmarkt vermittelbaren Sozialhilfeempfänger/innen rekrutiert werden könnte. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt lehnt diese Alternative jedoch ab, da die in Rede stehenden Leistungen nur durch zusätzliche Bezahlungen erfolgen könnten. Darüber hinaus wäre es nicht unproblematisch, Personal zu finden, das den Anforderungen bei den unregelmäßigen Einsatzzeiten dieser zeitweise unzumutbaren Arbeiten, die auf Grund der extrem starken Verschmutzungen aus der Vergangenheit zu befürchten sind, gerecht wird. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Inbetriebnahme der Toilettenanlage auf Grund von Folgeschäden eines Wasserrohrbruches im Jahre 2003 unter den gegebenen Voraussetzungen nicht möglich ist. Zudem befindet sich die Anlage in einem technisch veralteten Zustand. RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 178 134/2004 Seite 2 von 2

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178 134/2004