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Ö Vorlagen - Nr. 51/ 75/2004
JHA am 30.06.2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Trägerwechsel der Betriebskindertagesstätte des Universitätsklinikums Düsseldorf
Beschlussdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss genehmigt gemäß § 20 des Gesetzes über Tageseinrichtungen
für Kinder (GTK) den als Anlage beigefügten Entwurf einer vertraglichen Vereinbarung
zwischen dem Universitätsklinikum Düsseldorf und der AWO Familienglobus gGmbH zur
Übertragung der Betriebskindertagesstätte.
Sachdarstellung:
Das Universitätsklinikum Düsseldorf betreibt seit 1971 in einem eigenen Gebäude auf
dem Gelände des Klinikums eine Betriebskindertagesstätte. Es liegt eine
Betriebserlaubnis nach § 45 Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG - für drei Gruppen mit
insgesamt 60 Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren vor. Als letzter Betrieb in Düsseldorf
beabsichtigt das Universitätsklinikum mit Beginn des neuen Kindergartenjahres zum
01.08.2004 die Trägerschaft der Einrichtung an die AWO Familienglobus gGmbH als
einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe abzugeben, um auf diesem Wege
öffentliche Zuschüsse in Anspruch nehmen zu können.
Von den zur Zeit betreuten "Betriebskindern" kommen 39 aus Düsseldorf. Sollten in
Zukunft nicht alle Plätze durch den Betrieb beansprucht werden, werden sie der
Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. In der Kindergartenbedarfsplanung werden die
gesamten 60 Tagesstättenplätze stadtteilübergreifend berücksichtigt.
Durch den Trägerwechsel können die anerkannten laufenden Betriebskosten mit 46 %
nach § 20 GTK bezuschusst werden. Eine Deckung der Mittel liegt durch Schließung
anderer Gruppen innerhalb der Stadt Düsseldorf vor. Die Finanzierung stellt sich, wie in
der Anlage aufgeführt, dar.
Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss die Genehmigung der in der Anlage beigefügten
vertraglichen Vereinbarung nach § 20 Absatz 3 i. V. mit § 25 GTK vor.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 51/ 75/2004
JHA am 30.06.2004
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Berechnung der voraussichtlichen Betriebskosten für die
Betriebskindertagesstätte des Universitätsklinikums unter der Trägerschaft der
AWO Familienglobus gGmbH
Nr. 01.08.2004 - 31.12.2004 2005
1 Personalkosten 144.317,00 321.678,00
2 Sachkosten 18.444,22 44.266,13
3 Miete (geprüft von
Immobilienmanagement)
4 Anerkennungsfähige
Betriebskosten
5 Anteil des Betriebes (54 %) 101.211,99 38.263,35
6 Elternbeiträge (kalkulatorisch
13 % der Betriebskosten)
7 öffentl. Zuschuss
(46% -13% Beiträge = 33%)
8 davon Land = 33 % 67.474,66 344.370,11
9 davon Stadt = 0 % *) 0,00 0,00
*) Ausgleich erfolgt durch Anteil des Betriebes
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Jugendhilfeausschuss 30.06.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Vertrag zwischen Universitätsklinikum und
AWO
Alternative:
Keine
Amt:
Jugendamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Hintzsche
RSD AllVorlg.WPT