Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 51/ 75/2004

Trägerwechsel Betriebskita Uni

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Siegburger Straße 12 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 16. Juni 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Der Jugendhilfeausschuss genehmigt gemäß § 20 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) den als Anlage beigefügten Entwurf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Universitätsklinikum Düsseldorf und der AWO Familienglobus gGmbH zur Übertragung der Betriebskindertagesstätte.

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Ö Vorlagen - Nr. 51/ 75/2004 JHA am 30.06.2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Trägerwechsel der Betriebskindertagesstätte des Universitätsklinikums Düsseldorf Beschlussdarstellung: Der Jugendhilfeausschuss genehmigt gemäß § 20 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) den als Anlage beigefügten Entwurf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Universitätsklinikum Düsseldorf und der AWO Familienglobus gGmbH zur Übertragung der Betriebskindertagesstätte. Sachdarstellung: Das Universitätsklinikum Düsseldorf betreibt seit 1971 in einem eigenen Gebäude auf dem Gelände des Klinikums eine Betriebskindertagesstätte. Es liegt eine Betriebserlaubnis nach § 45 Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG - für drei Gruppen mit insgesamt 60 Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren vor. Als letzter Betrieb in Düsseldorf beabsichtigt das Universitätsklinikum mit Beginn des neuen Kindergartenjahres zum 01.08.2004 die Trägerschaft der Einrichtung an die AWO Familienglobus gGmbH als einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe abzugeben, um auf diesem Wege öffentliche Zuschüsse in Anspruch nehmen zu können. Von den zur Zeit betreuten "Betriebskindern" kommen 39 aus Düsseldorf. Sollten in Zukunft nicht alle Plätze durch den Betrieb beansprucht werden, werden sie der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. In der Kindergartenbedarfsplanung werden die gesamten 60 Tagesstättenplätze stadtteilübergreifend berücksichtigt. Durch den Trägerwechsel können die anerkannten laufenden Betriebskosten mit 46 % nach § 20 GTK bezuschusst werden. Eine Deckung der Mittel liegt durch Schließung anderer Gruppen innerhalb der Stadt Düsseldorf vor. Die Finanzierung stellt sich, wie in der Anlage aufgeführt, dar. Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss die Genehmigung der in der Anlage beigefügten vertraglichen Vereinbarung nach § 20 Absatz 3 i. V. mit § 25 GTK vor. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 51/ 75/2004 JHA am 30.06.2004 Seite 2 von 2 Berechnung der voraussichtlichen Betriebskosten für die Betriebskindertagesstätte des Universitätsklinikums unter der Trägerschaft der AWO Familienglobus gGmbH Nr. 01.08.2004 - 31.12.2004 2005 1 Personalkosten 144.317,00 321.678,00 2 Sachkosten 18.444,22 44.266,13 3 Miete (geprüft von Immobilienmanagement) 4 Anerkennungsfähige Betriebskosten 5 Anteil des Betriebes (54 %) 101.211,99 38.263,35 6 Elternbeiträge (kalkulatorisch 13 % der Betriebskosten) 7 öffentl. Zuschuss (46% -13% Beiträge = 33%) 8 davon Land = 33 % 67.474,66 344.370,11 9 davon Stadt = 0 % *) 0,00 0,00 *) Ausgleich erfolgt durch Anteil des Betriebes Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Jugendhilfeausschuss 30.06.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Vertrag zwischen Universitätsklinikum und AWO Alternative: Keine Amt: Jugendamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Hintzsche RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 51/ 75/2004