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Ö Vorlagen - Nr. 177 81/2004
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Informationsvorlage
Betrifft:
Verkehrsspiegel Fröbelstr./Zamenhofweg
-Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 27.01.2004-
Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 27.01.2004 folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, an der Ecke Zamenhofweg/Fröbelstraße einen
Verkehrsspiegel zur Erleichterung der Ausfahrt aus der Fröbelstraße zu installieren.
Hierzu teilt die Verwaltung folgendes mit:
Die Straßen im Stadtgebiet Düsseldorf sind alle nach verkehrsplanerischen Grundsätzen
so angelegt, dass generell keine Spiegel zur Verkehrsregelung erforderlich sind. Darüber
hinaus ist anzumerken, dass zwischenzeitlich Erkenntnisse bestehen, dass durch einen
Verkehrsspiegel keine optimale Sicherheit erreicht werden kann. Der Verkehrsspiegel gibt
ein verzerrtes Bild wieder und gerade bei feuchter und kühler Witterung neigt der Spiegel
zum Beschlagen. Auch eine reale Einschätzung von der Entfernung eines herannahenden
Kraftfahrzeuges bzw. der Geschwindigkeit ist mittels Spiegel nicht gegeben. Dies gilt
insbesondere für gerade Strecken, die keine besonderen Anhaltspunkte geben um im
Spiegel zu erkennen, auf welcher Höhe sich das herannahende Fahrzeug befindet oder
für Strecken auf denen eine Geschwindigkeit von 50 km/h oder mehr zugelassen ist. Auch
aus polizeilicher Sicht bilden die Spiegel letztendlich kein Instrument mehr zur Erhöhung
der allgemeinen Verkehrssicherheit. Spiegel sollen daher allenfalls noch gegenüber
Einfahrten eingesetzt werden, da hier nur ein kleiner, begrenzter Personenkreis die Ein-
und Ausfahrt nutzt und es sich nicht um Allgemeinverkehre handelt.
Für den Zamenhofweg gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Zudem ist
die Straße gerade. Die Einsicht aus Richtung Fröbelstraße in den Zamenhofweg ist durch
die vorhandenen Bäume nicht beeinträchtigt. Mit der im Straßenverkehr erforderlich
Sorgfalt (Einfahren aus einer untergeordneten Straße in eine vorfahrtberechtigte Straße)
ist das Ausfahren aus der Fröbelstraße gewährleistet und nicht problematischer zu sehen
als an vergleichbaren Örtlichkeiten im Stadtgebiet. Zudem besteht für die Anwohner auch
noch die Möglichkeit den betroffenen Straßenzug über die Einmündung Oberlinstraße /
Bertastraße zu verlassen.
Die Verwaltung kann daher dem Antrag der BV 7, auch gerade im Rahmen der
Verkehrsicherungspflicht, nicht stattgeben.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 7 23.03.2004 -/-
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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 177 81/2004
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2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.