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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\66_ 60_2004_18857.wpd
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00073259.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:13:27 GMT
Number of Pages: 9
Markdown Content:
> Stadt Düsseldorf Lg 132 – 03.2000 Stadt Düsseldorf Lg 132 – 03.2000
Für die Übersendung an die Ausschüsse bzw. Bezirksvertretungen bitte die Vordrucke Lg 133, Lg 134 oder Lg 137 verwenden. Vorlage
66/ 60/2004
> Fachdezernentin/Fachdezernent (Bauherr)
Beigeordneter Leonhardt
> Amt/Institut/Dienststelle/Aktenzeichen Auskunft erteilt Telefon-Nbst.
Amt für Verkehrsmanagement Herr Schneider 94604
# Bauherrenvorlage zur Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses (Planungsauftrag an die Verwaltung)
Hochbauvorhaben X Tiefbauvorhaben 1 – Diese Vorlage ist für folgende Gremien bestimmt:
X Bezirksvertretung X Fachausschuss Bauausschuss X Haupt- und Finanzausschuss X Rat Projektbezeichnung Haushaltsstelle Vorläufige Gesamtkosten
Verkehrskonzept Heerdt / Oberkassel -Grundsatzbeschluss-2M 0000 9626 6300 94038 13.000.000,00 EUR
2 – Vorläufige Folgekosten jährlich (nach Vordruck 20/173) Personalkosten Sach- und Betriebskosten Kapitalkosten
24.075,00 EUR 170.697,00 EUR 344.360,00 EUR 539.132,00 EUR
> zusätzliche Stellen (Anzahl, Besoldungs-, Vergütungs-, Lohngruppen)
abzüglich Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bruttofolgekosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 539.132,00 EUR
Entfallende Ausgaben/Einnahmen Ausgaben Einnahmen – oder + Nettofolgekosten (jährliche Mehrbelastung für den Haushalt) 539.132,00 EUR
3 – Erforderliche Planungsleistungen
Der Grundsatzbeschluss umfasst den Auftrag, die Planung mit den nachfolgend aufgeführten Leistungsphasen (nach HOAI), soweit sie für den Bau- und Finanzierungsbeschluss erforderlich sind, zu erstellen: – Grundlagenermittlung – Entwurfsplanung – Ausführungsplanung – Vorplanung einschließlich Kostenschätzung – Genehmigungsplanung – Mengenberechnung und Kostenanschlag
4 – Beschlussdarstellung
Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt die Umsetzung des Verkehrskonzeptes Heerdt/ Oberkassel.
5 – Sachdarstellung
Die städtebaulichen Planungen im Stadtbezirk 4 mit einem Potential von 20.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen (heute im gesamten Bezirk 4 ca. 38.000 Beschäftigte) und zusätzlichen 5.000 Einwohnern (heute insgesamt ca. 38.000 Einwohner) führen zu einem erheblichen zusätzlichen Kfz-Verkehr von in der Summe ca. 30.000 Kfz-Fahrten pro Tag. Das gesamte Planungsgebiet erstreckt sich von der Böhlerstraße im Westen bis zum Belsenplatz und schließt auch die Erweiterungen des Seesterns mit ein. Die potentiell möglichen städtebaulichen Entwicklungen im Stadtbezirk 4 werden ohne gegensteuernde Maßnahmen einen deutlichen Zuwachs der Verkehrsbelastung auf dem heutigen Hauptverkehrsstraßennetz verursachen . Aus diesem Grunde wurde die Verwaltung seitens der Bezirksvertretung 4 aufgefordert, ein großräumiges Verkehrskonzept für den Kfz-Verkehr im Stadtbezirk 4 zu entwickeln, welches diese neuen Verkehre auf möglichst kurzen und verträglichen Wegen auf das übergeordnete Straßennetz leitet. Zudem trägt dieses Konzept zur Entlastung heute hoch belasteter Straßenräume bzw. Engpässe im linksrheinischen Netz bei. Basierend auf einer den gesamten Stadtbezirk 4 umfassenden Verkehrsuntersuchung, die alle relevanten Ziel- und Durchgangsverkehrsströme berücksichtigte, sieht das Konzept für den Kfz-Verkehr folgende Maßnahmen vor: - Bau der verlängerten Böhlerstraße (eigenständige Maßnahme, Baubeginn 2005) - Verbindung der heute vorhandenen Erschließungsstraßen Willstätter Straße und Am Seestern/Fritz- Vomfelde-Straße/Prinzenallee durch eine zweistreifige Basisstraße zu einem zentralen Erschließungsstraßenzug vom Seestern bis zum Forum Oberkassel - Schaffung einer neben den Anschlüssen Am Seestern und der Anschlussstelle Büderich dritten Verknüpfung der o.g. Erschließungsstraße mit der Stadtautobahn im Bereich Heerdter Lohweg/Greifweg - Schließung der Anschlußstelle Benediktusstraße/Heesenstraße Mit diesem Konzept können alle städtebaulichen Potentiale verkehrlich verträglich ohne Mehrbelastung des Seesterns und der Luegallee/Hansaallee aufgefangen werden. Darüber hinaus werden die Straßenzüge Düsseldorfer und Pariser Straße teilweise deutlich vom Verkehr entlastet und der heutige Kapazitätsengpass vom Rheinalleetunnel Richtung A 52 behoben. Anschluss Heerdter Lohweg an die B 7: Aufgrund der Geometrie des Heerdter Dreiecks kann der neue Vollanschluß nicht in Gänze am Heerdter Lohweg eingerichtet werden. Die Fahrbeziehungen in Richtung Theodor-Heuss-Brücke sowie eine Abfahrt aus dem Rheinalleetunnel werden über zwei neu zu erstellende Rampen in Höhe des Knotenpunktes Prinzenallee/Greifweg sichergestellt. Die beiden Teilanschlüsse werden durch eine neue Straße (Basisstraße) zwischen Prinzenallee und Heerdter Lohweg miteinander verbunden. Zur Entlastung der Basisstraße von Verbindungsverkehren soll die heutige Auffahrt in Verlängerung der Prinzenallee Richtung A 52 auch zukünftig beibehalten werden. Um die leistungsfähige Verflechtung der hier einfahrenden Verkehre zur B 7 mit den ausfahrenden Verkehren zum Heerdter Lohweg zu gewährleisten, wird für die B 7 eine zusätzliche Fahrspur Richtung A 52 eingerichtet. Diese ermöglicht zudem eine jeweils zweistreifige Addition der Verkehrsströme aus dem Rheinalleetunnel und der Theodor-Heuss-Brücke und behebt somit den heutigen Kapazitätsengpass. Basisstrasse: Die als Verbindung beider Teilknoten erforderliche Basisstrasse liegt auf der Trasse der stillgelegten Bahnstrecke (Ehemaliger Güterbahnhof Oberkassel - Gewerbegebiet Neuss) mit den Endpunkten Heerdter Lohweg und Prinzenallee/Einmündung Greifweg. Die prognostizierte Verkehrsbelastung beläuft sich auf 11.500 - 12.000 Kfz/16h. Die Basisstraße wird zunächst zweistreifig mit den erforderlichen Aufweitungen an den Knotenpunkten gebaut. Aus verkehrlicher Sicht stellt die planungsrechtliche Ausweisung einer vierstreifigen Trasse gemäß B-Plan-Gatzweiler eine Flächensicherung für zukünftig mögliche städtebauliche Entwicklungen dar. Ehemaliger Bahnhof Oberkassel: Die beabsichtigten Nutzungen auf dem ehemaligen Güterbahnhofsgelände Oberkassel werden durch einen neuen Straßenzug an die Hansaallee und die Prinzenallee angebunden. Über die Prinzenallee ist das Gebiet direkt an die geplante Anschlußstelle Heerdter Lohweg / B 7 angeschlossen. Eine direkte Durchbindung der Basisstraße zum Belsenplatz ist nicht vorgesehen. Finanzierung: Die Gesamtkosten für den Umbau betragen nach jetzigen Planungsstand ca.13,00 MioEuro. Im laufenden MIP sind Planungsmittel in Höhe von 200.000 Euro in 2004 und 230.000 Euro in 2005 eingestellt. Es ist vorgesehen, die Mittel für den Bau der Maßnahme für 2009ff zu veranschlagen. Stadt Düsseldorf Lg 132 – 03.2000
6 – Gliederung der vorläufigen Gesamtkosten
6.1 – Hochbau – Kosten des Baugrundstücks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Kosten der Erschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Baunebenkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Vorläufige Gesamtbaukosten mit Inventar ohne Inventar –– Vorläufige Gesamtkosten (Hochbau) 6.2 – Tiefbau – Grunderwerb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.500.000,00
– Baunebenkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 430.000,00 EUR
– Vorläufige Gesamtbaukosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.070.000,00
–– Vorläufige Gesamtkosten (Tiefbau) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13.000.000,00 EUR
7 – Maßnahmen zuschussfähig?
Nein X Ja, Fördersatz in % 65,
Vorläufige Gesamtkosten (laut Ziffer 6.1 oder 6.2) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13.000.000,00 EUR
Vorläufige zuschussfähige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11.070.000,00 EUR
Nicht zuschussfähige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.930.000,00 EUR
Die Finanzierung ist vorgesehen durch a) Bund und Land (Zuschuss/Darlehen) . . . . . . . 7.195.500,00
b) Anteile Dritter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.500.000,00
c) d) Eigenanteil (Darlehen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.304.500,00
8 – vorgesehene vorläufige Termine
> Baubeginn Bauzeit ca. (Jahre/Monate) Fertigstellung ca.
2009 2 Jahre 2010
9 – Alternativen
- Keine -Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 4 19.05.04 Mehrheitlich beschlossen Ordnungs- und Verkehrsausschuss 24.06.04 -/- 2Haupt- und Finanzausschuss 05.07.04 -/- 2Rat 15.07.04 -/- 21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Stadt Düsseldorf Lg 132 – 03.2000 Stadt Düsseldorf Lg 132 – 03.2000
Für die Übersendung an die Ausschüsse bzw. Bezirksvertretungen bitte die Vordrucke Lg 133, Lg 134 oder Lg 137 verwenden. Vorlage
> Fachdezernentin/Fachdezernent (Bauherr)
Beigeordneter Leonhardt
> Amt/Institut/Dienststelle/Aktenzeichen Auskunft erteilt Telefon-Nbst.
Amt für Herr
# Bauherrenvorlage zur Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses (Planungsauftrag an die Verwaltung)
Hochbauvorhaben X Tiefbauvorhaben 1 – Diese Vorlage ist für folgende Gremien bestimmt:
X Bezirksvertretung X Fachausschuss Bauausschuss X Haupt- und Finanzausschuss X Rat Projektbezeichnung Haushaltsstelle Vorläufige Gesamtkosten
2M 0000 9626 6300 94038 13.000.000,00 EUR
2 – Vorläufige Folgekosten jährlich (nach Vordruck 20/173) Personalkosten Sach- und Betriebskosten Kapitalkosten
24.075,00 EUR 170.697,00 EUR 344.360,00 EUR 539.132,00 EUR
> zusätzliche Stellen (Anzahl, Besoldungs-, Vergütungs-, Lohngruppen)
abzüglich Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bruttofolgekosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 539.132,00 EUR
Entfallende Ausgaben/Einnahmen Ausgaben Einnahmen – oder + Nettofolgekosten (jährliche Mehrbelastung für den Haushalt) 539.132,00 EUR
3 – Erforderliche Planungsleistungen
Der Grundsatzbeschluss umfasst den Auftrag, die Planung mit den nachfolgend aufgeführten Leistungsphasen (nach HOAI), soweit sie für den Bau- und Finanzierungsbeschluss erforderlich sind, zu erstellen: – Grundlagenermittlung – Entwurfsplanung – Ausführungsplanung – Vorplanung einschließlich Kostenschätzung – Genehmigungsplanung – Mengenberechnung und Kostenanschlag
4 – Beschlussdarstellung 5 – Sachdarstellung
Die städtebaulichen Planungen im Stadtbezirk 4 mit einem Potential von 20.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen (heute im gesamten Bezirk 4 ca. 38.000 Beschäftigte) und zusätzlichen 5.000 Einwohnern (heute insgesamt ca. 38.000 Einwohner) führen zu einem erheblichen zusätzlichen Kfz-Verkehr von in der Summe ca. 30.000 Kfz-Fahrten pro Tag. Das gesamte Planungsgebiet erstreckt sich von der Böhlerstraße im Westen bis zum Belsenplatz und schließt auch die Erweiterungen des Seesterns mit ein. Die potentiell möglichen städtebaulichen Entwicklungen im Stadtbezirk 4 werden ohne gegensteuernde Maßnahmen einen deutlichen Zuwachs der Verkehrsbelastung auf dem heutigen Hauptverkehrsstraßennetz verursachen . Aus diesem Grunde wurde die Verwaltung seitens der Bezirksvertretung 4 aufgefordert, ein großräumiges Verkehrskonzept für den Kfz-Verkehr im Stadtbezirk 4 zu entwickeln, welches diese neuen Verkehre auf möglichst kurzen und verträglichen Wegen auf das übergeordnete Straßennetz leitet. Zudem trägt dieses Konzept zur Entlastung heute hoch belasteter Straßenräume bzw. Engpässe im linksrheinischen Netz bei. Basierend auf einer den gesamten Stadtbezirk 4 umfassenden Verkehrsuntersuchung, die alle relevanten Ziel- und Durchgangsverkehrsströme berücksichtigte, sieht das Konzept für den Kfz-Verkehr folgende Maßnahmen vor: - Bau der verlängerten Böhlerstraße (eigenständige Maßnahme, Baubeginn 2005) - Verbindung der heute vorhandenen Erschließungsstraßen Willstätter Straße und Am Seestern/Fritz- Vomfelde-Straße/Prinzenallee durch eine zweistreifige Basisstraße zu einem zentralen Erschließungs- straßenzug vom Seestern bis zum Forum Oberkassel - Schaffung einer neben den Anschlüssen Am Seestern und der Anschlussstelle Büderich dritten Verknüpfung der o.g. Erschließungsstraße mit der Stadtautobahn im Bereich Heerdter Lohweg/Greifweg - Schließung der Anschlußstelle Benediktusstraße/Heesenstraße Mit diesem Konzept können alle städtebaulichen Potentiale verkehrlich verträglich ohne Mehrbelastung des Seesterns und der Luegallee/Hansaallee aufgefangen werden. Darüber hinaus werden die Straßenzüge Düsseldorfer und Pariser Straße teilweise deutlich vom Verkehr entlastet und der heutige Kapazitätsengpass vom Rheinalleetunnel Richtung A 52 behoben. Anschluss Heerdter Lohweg an die B 7: Aufgrund der Geometrie des Heerdter Dreiecks kann der neue Vollanschluß nicht in Gänze am Heerdter Lohweg eingerichtet werden. Die Fahrbeziehungen in Richtung Theodor-Heuss-Brücke sowie eine Abfahrt aus dem Rheinalleetunnel werden über zwei neu zu erstellende Rampen in Höhe des Knotenpunktes Prinzenallee/Greifweg sichergestellt. Die beiden Teilanschlüsse werden durch eine neue Straße (Basisstraße) zwischen Prinzenallee und Heerdter Lohweg miteinander verbunden. Zur Entlastung der Basisstraße von Verbindungsverkehren soll die heutige Auffahrt in Verlängerung der Prinzenallee Richtung A 52 auch zukünftig beibehalten werden. Um die leistungsfähige Verflechtung der hier einfahrenden Verkehre zur B 7 mit den ausfahrenden Verkehren zum Heerdter Lohweg zu gewährleisten, wird für die B 7 eine zusätzliche Fahrspur Richtung A 52 eingerichtet. Diese ermöglicht zudem eine jeweils zweistreifige Addition der Verkehrsströme aus dem Rheinalleetunnel und der Theodor-Heuss-Brücke und behebt somit den heutigen Kapazitätsengpass. Basisstrasse: Die als Verbindung beider Teilknoten erforderliche Basisstrasse liegt auf der Trasse der stillgelegten Bahnstrecke (Ehemaliger Güterbahnhof Oberkassel - Gewerbegebiet Neuss) mit den Endpunkten Heerdter Lohweg und
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.