Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 177 199/2004

Am Wildpark

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Am Wildpark · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 10. November 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 7 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich des Abweichens von den Baugrenzen.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Am Wildpark – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Ö Vorlagen - Nr. 177 199/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Am Wildpark ohne Nummer - Errichtung von 51 Einfamilienhäusern- Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 7 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich des Abweichens von den Baugrenzen. Sachdarstellung: Das Grundstück 16.400 m² großen Grundstück Am Wildpark ohne Nummer liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5979/06, der u.a. Baugrenzen, IV-VI Geschossigkeit und eine Geschoßflächenzahl von 1,2 festsetzt. Geplant sind 51 Einfamilienhäuser. Diese sollen als Stadthäuser in II-III geschossiger Bauweise mit Garagen am Haus errichtet werden. Die GFZ soll 0,64 betragen. Das vormals für eine Kita vorgesehene westlich angrenzende Grundstück fließt in die Planung mit ein, da die Kita nicht mehr im Bedarfsplan der Stadt enthalten ist. Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, ist eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen überschritten werden. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung, da sie diese für städtebaulich vertretbar hält und das Grundstück nunmehr bebaut wird. Satzungsgeschütze Bäume werden von dem Bauvorhaben nicht berührt. Das geplante Vorhaben macht den Nachweis von 51 Stellplätzen erforderlich, die auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind, das Grundstück über 1.000 m² groß ist und das Bauvolumen mehr als 7.000 m³ beträgt. Anlagen: S Lagepläne (Kopien) S Lageplan mit eingezeichneten Baugrenzen (Kopie) S Ansichten Beratungsfolge: RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 177 199/2004 Seite 2 von 2 Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 7 30.11.04 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 177 199/2004